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Taxi Times München - 4. Quartal 2021

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QUERBLICK NEUE

QUERBLICK NEUE TAXAMETER- REGELUNG AB 2024 Taxameter müssen ab 2024 über eine technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Was das bedeutet und warum das gleichzeitig das Aus für INSIKA ist, beleuchtet Taxi Times in seiner überregionalen DACH-Ausgabe. FOTO: Taxi Times IMPRESSUM Taxi Times DACH erscheint quartalsweise und kann für 35 € pro Jahr inklusive Versand abonniert werden: www.taxi-times.com/abo Dabei beschreibt das im Oktober erschienene Magazin den Werdegang und die Auswirkungen der im Mai von der damaligen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD verabschiedeten „Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung“ und kommt zu dem harten Fazit, dass es sich dabei um ein Gesetz der Lust- und Ahnungslosen handelt. Das neue Gesetz schreibt vor, dass Taxameter und unter Auflagen auch Wegstreckenzähler ab 1. Januar 2024 über eine sogenannte „Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)“ verfügen müssen. Aktuelle Taxameter haben diese TSE (noch) nicht, dürfen somit also in etwas mehr als zwei Jahren nicht mehr eingesetzt werden. Wie und vor allen Dingen wann diese TSE definiert wird, steht noch in den Sternen … Es ist eine von vielen Ungewissheiten, die für das Taxigewerbe mit diesem Gesetz verknüpft sind. Ungewissheiten, die man hätte vermeiden können, wenn die mit dem Gesetz befassten Politiker nicht auf Nebenkriegsschauplätze ausgewichen wären und wenn man wenigstens die Experten befragt hätte. Da man dies unterlassen hat und auch die detaillierten Stellungnahmen der Taxiverbände völlig ignoriert hat, wurde selbst eine „goldene Regel“ gebrochen. Dieses Gesetz hat den Bundestag im Wesentlichen im Mai tatsächlich so verlassen, wie es im März vom Bundesfinanzministerium als Entwurf eingebracht worden war. Dass es nachts um 0.50 Uhr als letzter Tagesordnungspunkt am Ende einer 16-stündigen Bundestagssitzung beschlossen wurde, manifestiert die Lust- und Ahnungslosigkeit, die hinter diesem Gesetz steht. SICHERHEIT VOR MANIPULATION Mit der Aufnahme des Taxameters in die Kassensicherungsverordnung möchte die Politik möglichen Manipulationen an Taxametern ein Ende bereiten. Mit INSIKA hatten das Taxigewerbe und die Taxameterhersteller eigentlich bereits ein manipulationssicheres System mit enormem Aufwand entwickelt. Taxameter, die mit INSIKA laufen, bekommen noch eine Schonfrist. Sie müssen erst ab 1. Januar 2026 über eine TSE verfügen. Die Redaktion der Taxi Times beschäftigt sich in ihrer überregionalen DACH-Ausgabe auf insgesamt sechs Seiten mit diesem Thema. Das bewusst provokant gewählte Titelcover zeigt Taxameter, die in den Mülleimer wandern. Stand heute wäre das am 1. Januar 2024 so. Man darf gespannt sein, ob und wann die zuständige Behörde den Sicherheitsstandard definiert und wie schnell die Taxameterhersteller anschließend in der Lage sind, diesen in die jetzigen Geräte in irgendeiner Form zu integrieren. Das Thema wird die Branche also noch eine ganze Weile beschäftigen und Taxi Times wird regelmäßig über den aktuellen Stand informieren. jh Verlag taxi-times Verlags GmbH Persiusstr. 7 10245 Berlin, Deutschland Telefon: +49 (0)30 / 55 57 92 67-0 E-Mail: info@taxi-times.com Internet: www.taxi-times.com Geschäftsführer und V. i. S. d. P. Jürgen Hartmann (jh) Bankverbindung Stadtsparkasse München IBAN: DE89701500001003173828 BIC: SSKMDEMM UST-ID: DE293535109 Handelsregister: Amtsgericht München HRB 209524 Redaktion (tt) Jürgen Hartmann (jh), Simon Günnewig (sg) Axel Rühle (ar); E-Mail: redaktion@taxi-times.com Mitarbeiter dieser Ausgabe Rumen Milkow Grafik & Layout Katja Stellert (Artdirektion), Ivan Cottrell, Martina Jacob Raufeld Medien GmbH Paul-Lincke-Ufer 42-43 10999 Berlin Telefon: +49 (0)30 / 69 56 65-936 Anzeigen + Vertrieb anzeigen@taxi-times.com Telefon: +49 (0)30 / 55 57 92 67-0 Druck Silber Druck oHG, Otto-Hahn-Straße 25, D-34253 Lohfelden Erscheinungsweise 4 x pro Jahr Heftpreis 3,50 €, Jahres-Abo 26 € (inkl. MwSt. und Versand) ISSN-Nr.: 2367-3850 Weitere Taximagazine aus dem Verlag: Taxi Times DACH Taxi Times Berlin Die IsarFunk Taxizentrale GmbH & Co KG und der Taxiverband Bayern e. V. (TVB) bekommen in Taxi Times München eigens gekennzeichnete Mitteilungsseiten, für deren Inhalte die beiden Genannten im Sinne des Presserechtes selbst verantwortlich sind. 26 4. QUARTAL 2021 TAXI

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