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vznews, Deutschland, August 2021, Ausgabe 63

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Die vz news informieren fünfmal jährlich über aktuelle Finanzthemen. Die kostenlose Zeitschrift des VZ VermögensZentrums beantwortet Fragen zu Geldanlagen und Immobilien-Darlehen, zur Ruhestands- oder Nachlassplanung.

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Seite 6 vz news 63/August 2021 Darum empfehlen Bankberater nicht die günstigen Fonds Viele Investmentfonds halten nicht, was sie versprechen – gleichzeitig streichen sie überzogene Gebühren ein. Hüten Sie sich davor, Ihr Geld in unnötig teuren Fonds anzulegen. Es gibt bessere und kostengünstigere Alternativen. Viele Anleger und Vorsorgesparer nutzen Fonds, um für den Ruhestand vorzusorgen und Vermögen aufzubauen. Das ist grundsätzlich sinnvoll. Den meisten ist oft aber nicht bewusst, dass die Mehrheit der Fonds, die sie im Depot führen, darauf abzielen, den Markt zu schlagen. Und das hat Folgen für die Rendite. So einfach sparen Sie 50.000 Euro mehr Um den Markt zu schlagen, müssen Fondsmanager laufend aufwändige Analysen erstellen und die vielversprechendsten Titel und Anlagechancen suchen. Das lassen sie sich natürlich bezahlen – und zwar teuer. Darum sind aktiv gemanagte Fonds teurer als passive Fonds wie etwa ETFs, die keine aufwändige Verwaltung durch Fondsmanager benötigen. Die Unterschiede sind enorm: Häufig kosten aktive Fonds bis zu 2 Prozent oder mehr. Für ETFs fallen oft nur 0,1 bis 0,3 Prozent an. Über die Jahre kommen so große Summen zusammen – kostenbewusste Anleger können mit günstigeren ETFs über 50.000 Euro mehr sparen (Tabelle). Gebühren sind oft ungerechtfertigt Trotzdem empfehlen Banken lieber aktive Fonds, denn ihre Ertragslage hat sich verschlechtert. Darum haben sie ein Interesse daran, Kunden möglichst viele bankeigene Fonds zu verkaufen, an denen sie mehr verdienen – oft eben aktive Hohe Fondsgebühren schmälern die Rendite Wertentwicklung von 100.000 Euro in Abhängigkeit von Kosten und Anlagezeitrau, fiktive Jahresrendite (brutto) 5 %. Angaben in Euro ETF (passiv) Fonds (aktiv) Anlagevermögen 100.000 100.000 Bruttorendite 5,00 % 5,00 % Jährliche Kosten (TER) 0,30 % 1,50 % Nettorendite 4,70 % 3,50 % Endvermögen nach 5 Jahren Vorteil ETF 125.815 118.769 7.046 nach 10 Jahren 158.295 141.060 17.235 nach 20 Jahren 250.573 198.979 51.594 Berechnung: VZ VermögensZentrum MERKBLATT Gebühren sparen bei Geldanlagen Lesen Sie, auf welche Gebühren Sie bei der Geldanlage achten sollten und wie Sie Anlagekosten gering halten. Bestellen Sie das kostenfreie Merkblatt unter: www.vzde.com/vznews Fonds. Ein weiteres Problem ist: Die höheren Gebühren der aktiven Fonds sind meist ungerechtfertigt. Denn viele schaffen es auf Dauer nicht, den Markt tatsächlich zu schlagen. ETFs schneiden im Langfristvergleich dagegen oft besser ab. Tipp: Reden Sie mit Ihrem Bankberater und fordern Sie mehr Transparenz bei der Produktauswahl ein. Er soll genau aufzeigen, wo die Vorteile der von ihm empfohlenen Fonds liegen. Und haken Sie bei Unklarheiten nach, denn es geht um Ihr Geld. Geben Sie sich nicht mit einem unverständlichem Finanzjargon zufrieden. Auch komplizierte Dinge lassen sich so erklären, dass man sie versteht. Sie möchten mehr über ETFs erfahren? Die Experten des VZ beraten Sie gern. Vereinbaren Sie ein Gespräch im VZ in Ihrer Nähe (siehe Seite 8). Warum soll ich in ETFs investieren? Jeder Anleger, der sich mit seinen Geldanlagen auseinandersetzt, stößt früher oder später auf ETFs. Diese Fonds haben zum Ziel, einen Börsenindex wie den DAX möglichst genau (auch passiv genannt) abzubilden. Es gibt viele Gründe, um in ETFs zu investieren: Geringe Gebühren Die Gebühren von ETFs sind in der Regel deutlich geringer als bei aktiven Anlagefonds oder anderen Anlageprodukten. Denn kostenintensive Marktanalysen braucht ein ETF nicht. Hohe Transparenz ETFs sind sehr transparente Anlageprodukte. Da ihre Wertentwicklung von einem anerkannten Index abhängig ist, lässt sie sich für Anleger genau nachverfolgen und vergleichen. Hohe Sicherheit ETFs gelten als Sondervermögen. Dadurch ist das vom Anleger investierte Vermögen im ETF im Insolvenzfall des Fondsanbieters vor Verlust geschützt. MERKBLATT Sparen und Anlegen mit ETFs Lesen Sie, welche Vorteile ETFs gegenüber klassischen Investmentfonds haben und worauf Sie bei der Auswahl achten sollten. Bestellen Sie das kostenfreie Merkblatt unter: www.vzde.com/vznews

vz news 63/August 2021 Seite 7 Lebenspartner sind kaum geschützt, falls etwas passiert Unverheiratete sind schlechter gestellt als Ehepaare, wenn ein Partner krank wird oder stirbt. Über diese Unterschiede sollten Lebenspartner Bescheid wissen. DR. TATJANA ROSENDORFER Finanz- und Nachlassplanerin tatjana.rosendorfer@vzde.com Tel. 089 288 11 70 Viele Paare entscheiden sich bewusst gegen eine Heirat. Im Todesfall sind sie schlechter abgesichert als Ehepaare. Das ist auch dann der Fall, wenn sie schon sehr lange zusammenleben oder gemeinsame Kinder haben. Renten Aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten nur Ehepartner und Kinder Leistungen. Die Witwenbzw. Witwerrente beträgt 55 Prozent der Altersrente; bei Ehen, die vor 2002 geschlossen wurden, sind es 60 Prozent. Ist der Hinterbliebene jünger als 46, erhält er zwei Jahre lang 25 Prozent. Auch aus der betrieblichen Altersversorgung gibt es eine Hinterbliebenenversorgung, wenn das vereinbart wurde. Unverheiratete gehen aber leer aus. Tipp: Lebenspartner sollten sich gegenseitig so gut wie möglich absichern. Für viele kann sich eine Kapital- oder Risikolebensversicherung lohnen. Wichtig ist, dass der Partner als Bezugsberechtigter eingetragen wird. Und Achtung: Damit keine Erbschaftsteuer anfällt, ist eine „Risikolebensversicherung über Kreuz“ sinnvoll. Das heißt: Ein Partner versichert das Leben des anderen – und umgekehrt. Erbrecht Nach der gesetzlichen Erbfolge sind nur Verwandte erbberechtigt. Will man seinem Lebenspartner Vermögen weitergeben, ist ein Testament oder ein Erbvertrag nötig. Darin müssen Pflichtteile berücksichtigt werden. Kinder haben Anspruch auf die Hälfte der gesetzlichen Erbquote, wenn sie im Testament nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Steuern Bei einer Schenkung und im Erbfall können unverheiratete Partner einen Freibetrag von lediglich 20.000 Steuern sparen dank Nießbrauch Euro geltend machen, Ehepartner hingegen 500.000 Euro. Auch die Steuersätze sind für Unverheiratete mit 30 Prozent deutlich höher als für Ehepartner – je nach Höhe des Erbes oder der Schenkung sind es zwischen 7 und 19 Prozent. Tipp: Oft lassen sich viele Steuern sparen, wenn man dem Lebenspartner das Haus schenkt und sich selbst einen lebenslangen Nießbrauch vorbehält. Ein Beispiel zeigt: Mit dem Nießbrauch verringert sich der Wert der Schenkung. Dadurch zahlt der beschenkte Partner rund 77.000 Euro weniger Steuern (siehe Tabelle). Sie möchten sich als Lebenspartner gegenseitig so gut wie möglich absichern? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Gespräch im VZ (Seite 8). Beispiel: Ein 60-jähriger Eigentümer schenkt seiner Lebensgefährtin seine Wohnung in einer Großstadt (Verkehrswert 800.000 Euro). Schenkung ohne Nießbrauch Schenkung mit Nießbrauch Verkehrswert 800.000 Euro 800.000 Euro Freibetrag bei der – 20.000 Euro – 20.000 Euro Schenkungsteuer Wert Nießbrauch 1 – 257.200 Euro = Steuerpflichtige 780.000 Euro 522.800 Euro Schenkung Schenkungsteuer 2 234.000 Euro 156.840 Euro Steuerersparnis 77.160 Euro 1 Kapitalwert: Jahresmiete 20.000 Euro x Kapitalisierungsfaktor 12,858 2 Steuerklasse III, Steuersatz 30 % Berechnung: VZ VermögensZentrum Nachlass: Tipps für Patchworkfamilien Falsche oder fehlende Regelungen können dazu führen, dass die gemeinsamen Kinder leer ausgehen und unnötig hohe Steuern anfallen. Im Merkblatt erfahren Sie, wie die gesetzliche Erbfolge aussieht und wie Patchworkfamilien ihren Nachlass gestalten können. MERKBLATT Das ist beim Vererben zu beachten Lesen Sie, worauf Patchworkfamilien beim Nachlass achten sollten. Bestellen Sie das kostenfreie Merkblatt unter: www.vzde.com/vznews So begünstigen sich Ehepaare Regeln Sie, was passieren soll, wenn einer von Ihnen stirbt. Sonst kann der Hinterbliebene in Schwierigkeiten geraten, wenn er die Kinder oder andere Miterben auszahlen muss. Das Merkblatt zeigt die Tücken des „Berliner Testaments“ und wie der Hinterbliebene im Haus bleiben kann. MERKBLATT Den Ehepartner optimal absichern Lesen Sie, welche Möglichkeiten Ihnen Ehe- und Erbrecht bieten. Bestellen Sie das kostenfreie Merkblatt unter: www.vzde.com/vznews