Sony PCG-N505SN - PCG-N505SN Istruzioni per l'uso Tedesco
Sony PCG-N505SN - PCG-N505SN Istruzioni per l'uso Tedesco
Sony PCG-N505SN - PCG-N505SN Istruzioni per l'uso Tedesco
Create successful ePaper yourself
Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.
Probleme? — Hier ist die Lösung<br />
Fehlerbehebung<br />
n<br />
N<br />
84<br />
<strong>Sony</strong> Notebook-Computer Benutzerhandbuch<br />
Digitale Videoaufnahmen und DVgate Motion<br />
Während ich mit DVgate Motion Bilder zu einem digitalen Videogerät überspiele, wird die<br />
Meldung „Aufzeichnung auf DV-Deck fehlgeschlagen. Überprüfen Sie die<br />
Stromversorgung und den Kabelanschluß des Decks.“ eingeblendet.<br />
Schließen Sie alle offenen Anwendungen, und starten Sie Ihren Computer neu. Das<br />
regelmäßige Überspielen von Bildern zu einem digitalen Videogerät mit Dvgate<br />
Motion verursacht manchmal dieses Problem.<br />
Weitere Informationen über DVgate Motion finden Sie in der Online-Hilfe von<br />
DVgate Motion.<br />
Wenn ich Bilder mit der Option „Verlorene Bilder wiederherstellen“ von einem digitalen<br />
Videogerät importiere, verzögert sich der Vorgang des Importierens.<br />
Um den Vorgang des Importierens zu beschleunigen, deaktivieren Sie die Option<br />
„Verlorene Bilder wiederherstellen“. Stellen Sie danach den Import-Anfangspunkt<br />
(EIN-Punkt) auf zwei Sekunden vor dem Punkt, ab dem Sie die Bilder im Video<br />
importieren möchten. Schneiden Sie nach abgeschlossenem Import die überflüssigen<br />
Teile mit DVgate Clip aus.<br />
Das Display<br />
Mein Flüssigkristalldisplay (LCD) zeigt überhaupt nichts an<br />
❑ Prüfen Sie, ob der Computer an eine Stromquelle angeschlossen und<br />
eingeschaltet ist. Prüfen Sie, ob die Stromversorgungsanzeige über der Tastatur<br />
leuchtet.<br />
❑ Prüfen Sie, ob der Akku ordnungsgemäß im Computer steckt und ob er geladen<br />
ist/wird.<br />
❑ Stellen Sie die Helligkeit des integrierten LC-Displays (LCD) ein (“Fn+ 8 (F5)<br />
Helligkeitsregelung” , Seite 33).