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information & gesellschaft Kinderschutz institutionalisieren: Sichere Orte für Kinder und Jugendliche KINDER HABEN DAS RECHT AUF SCHUTZ Mag. a Sandra Geisler MA Leiterin der Erziehungsberatung & Entwicklungsbegleitung und der Familienberatung der Wiener Kinderfreunde Foto: © Frank Jödicke Um Kinder und Jugendliche überall dort, wo sie ihre Zeit verbringen, wo sie lernen, spielen und sich ausprobieren, vor Gewalt, Ausbeutung, sexuellem Missbrauch, Machtmissbrauch, und anderen Kindeswohlbeeinträchtigungen zu schützen, bedarf es institutionell eines entsprechenden Kinderschutzkonzeptes. Mit diesem setzt eine Institution ein klares Zeichen und ein Signal dafür, dass eine Betreuungseinrichtung oder -situation ein sicherer Ort für Kinder und Jugendliche ist und dass diese Haltung unabdingbar für die pädagogische – auch freizeitpädagogische - Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist. Das Konzept hat zum Ziel, diese Haltung der Erwachsenen nicht zufälligerweise bei einzelnen Mitarbeiter*innen implementiert zu wissen und bei anderen nicht, sondern als Selbstverpflichtung der Organisation und aller ihrer Mitarbeiter*innen festzuschreiben. INTERNATIONALES QUALITÄTS- MERKMAL Ein Kinderschutzkonzept gilt international bereits seit vielen Jahren als zentrales Qualitätsmerkmal für Organisationen. In Österreich zeigt sich laut Ergebnis eines vom EU-Projekt „Safe Places“ durchgeführten Mappings, ein zersplittertes Bild in Hinblick auf Bewusstsein, Wissen und Verbreitung von Kinderschutzkonzepten. Expert*innen aus dem Kinderschutzbereich vom Verein ECPAT Österreich (Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Rechte der Kinder vor sexueller Ausbeu- tung) fordern dringend die Implementierung umfassender Kinderschutzkonzepte als österreichweiten Standard für Organisationen. INHALTE UND ZIELE Mit einem gut implementieren Kinderschutzkonzept erhöht die Institution die Chancen, dass Mitarbeiter*innen unter anderem auf eine angemessene Nähe und Distanz zu den Kindern und Jugendlichen achten, dass auf die Intimsphäre geachtet wird, dass Grenzverletzungen erkannt und angesprochen werden, dass jede*r Mitarbeiter*in im Falle einer Gefährdung über die entsprechenden Handlungspläne Bescheid weiß, dass Kinder und Jugendliche in ihrer Selbständigkeit, ihrer Selbstachtung und in der Vertretung ihrer Interessen und Bedürfnisse gestärkt werden. Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Sicherheit, Privatsphäre, Partizipation und achtungsvollen Umgang. SENSIBILISIERUNG UND PRÄVENTION Im Zuge der Arbeit am Kinderschutzkonzept der Wiener Kinderfreunde habe ich die Erfahrung gemacht, dass die zu Beginn durchgeführte Risikoanalyse, die dazu dient, Gefährdungen zu erkennen, in den einzelnen Betreuungseinrichtungen bereits zu einem bewussten Schritt Richtung Sensibilisierung aller Mitarbeiter*innen geführt hat. Wobei Illustration: © Wiener Kinderfreunde-Karin Blum 32 | JUNI 2021

vorauszuschicken ist, dass die Kinderfreunde seit mehr als 110 Jahren stets Vorreiter im Kampf für Kinderrechte und eine Pädagogik, in deren Mittelpunkt die Bedürfnisse des Kindes stehen, sind. Um für das Wohl der Kinder zu sorgen, müssen die alltäglichen Abläufe, Vorgehensweisen und Handlungen betrachtet werden. Dazu gehört es auch, den pädagogischen Alltag stets zu reflektieren. Sich bewusst damit auseinanderzusetzen, welche Bereiche sensibel sind, ist ein wesentlicher Garant für Prävention. Diese beginnt etwa beim Auswahlverfahren für Mitarbeiter*innen und ehrenamtlich Tätige, geht beispielsweise weiter beim Umgang mit Nähe und Distanz im pädagogischen Alltag bis hin zur Thematik Macht bzw. Machtmissbrauch, z.B. in Essenssituationen. Darüber hinaus ist die Auseinandersetzung mit der Frage, welche Wege Kindern und Jugendlichen offenstehen, um Hilfe durch Erwachsene zu bekommen ebenso wichtig wie das Verfassen eines Verhaltenskodex´ sowie einer Selbstverpflichtungserklärung für alle Mitarbeiter*innen. Die Sensibilisierung aber auch dieser Nutzen des Konzeptes für die Mitarbeiter*innen sind auch wesentliche Inhalte der begleitenden Fortbildungsmaßnahmen. LINKS: HANDLUNGSPLÄNE FÜR MITARBEITER*INNEN Die Erstellung eines Beschwerdeverfahrens und klarer, strukturierter, transparenter Handlungspläne ermöglicht es jede*r Mitarbeiter*in, im Falle einer (vermuteten) Gefährdung eines Kindes und/oder Jugendlichen, weitere notwendige Schritte einzuleiten. Damit werden entsprechende Beobachtungen rationaler betrachtbar und die entsprechenden Schritte zu festgelegten Folgehandlungen. https://www.schutzkonzepte.at/safeplaces/ https://www.ots.at/ presseaussendung/ OTS_20201113_ OTS0130/kinderschutzkonzepte-jetztumsetzen 33 | JUNI 2021