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UMWELT JOURNAL 2023-2

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UMWELT JOURNAL Nr. 2/2023 mit den Themen: COVER: Abluftreinigung - Themen: Kunststoff-Recycling, EPS-Kreislaufwirtschaft, E-XPO5020, Renexpo Interhydro, E-World energy & water, Earth Overshoot Days 2023, EPS- vs. Impact Investing; Buch: Climate Change and the Future of Democracy; Ausbildungen, Seminare, Kongresse

UMWELTjournal 2/2023 | S12 Insgesamt können Abluftreinigungstechnologien für KMU eine gute Möglichkeit sein, umweltfreundlicher und gesünder zu produzieren und gleichzeitig lokale Umweltvorschriften einzuhalten – auch dort, wo sie nicht unbedingt vorgeschrieben sind. Normen und Standards Es wurden bis dato verschiedene internationale Standards für die Abluftreinigung entwickelt, die von unterschiedlichen Organisationen herausgegeben werden. Es ist wichtig festzuhalten, dass Normen beziehungsweise Standards nie verpflichtend einzuhalten sind, sondern stets nur Empfehlungen laut dem Stand des heutigen technischen Wissens darstellen. Allerdings können die Gesetzgeber solche Normen/Standards für bindend erklären. Die wichtigsten Beispiele sind: • ISO 14001: Diese Norm legt Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem fest und umfasst darin auch die Abluftreinigung. • DIN EN 13779: Diese Norm regelt die Raumluftqualität in Gebäuden und legt Anforderungen an die Luftfilterung fest. • VDI 2083: Diese Richtlinie des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) behandelt die Reinigung von Abgasen aus thermischen Prozessen und gibt Empfehlungen für die Wahl und Auslegung von Abluftreinigungsanlagen. • EPA Method 5: Die US-amerikanische Umweltschutzbehörde (Environmental Protection Agency) hat die Method 5 veröffentlicht, die die Bestimmung von Partikel-Emissionen aus stationären Quellen beschreibt. • ASTM D7490-08: Die American Society for Testing and Materials (ASTM) hat die Norm D7490-08 für die Prüfung von Abluftreinigungssystemen herausgegeben. • ASHRAE Standard 62.1: Dieser Standard legt Anforderungen an die Belüftung und Luftqualität in Gebäuden fest. • European Emissions Trading System (EU-ETS): Dieses System legt Grenzwerte für CO2-Emissionen in Europa fest und regelt den Handel mit Emissionszertifikaten. In einigen Anwendungsbereichen gibt es darüber hinaus spezifische Standards: • DIN EN 13725:2015: Diese Norm beschreibt die Bestimmung von Geruchsemissionen durch dynamische olfaktometrische Verfahren. • DIN EN 15259:2017: Diese Norm legt Anforderungen und Prüfverfahren für Emissionsmessungen an stationären Quellen fest. • ISO 14644: Diese Norm beschreibt Anforderungen an Reinräume und Reinraumbereiche, einschließlich der Luftqualität und der Messung von Partikelkonzentrationen. • ISO 16890: Diese Norm beschreibt die Klassifizierung und Bewertung von Luftfiltern. • VDI 2083 Blatt 1: Diese Richtlinie beschreibt die Anforderungen an den Betrieb von Anlagen zur Abgasreinigung. • VDI 3677 Blatt 3: Diese Richtlinie legt Anforderungen an Anlagen zur Lösemittelrückgewinnung fest. • VDI 2440: Diese Richtlinie beschreibt die Anforderungen an Geräte zur Bestimmung von gasförmigen Emissionen. Diese Standards und Normen sollen sicherstellen, dass die Abluftreinigungssysteme den jeweiligen Anforderungen an die Luftqualität und Umweltverträglichkeit entsprechen und eine hohe Effektivität aufweisen. Den tatsächlichen Einsatz bestimmen Richtlinien, Verordnungen und Gesetze in den jeweiligen Ländern. Gesetzliche Vorgaben In allen Ländern in Europa gibt es verschiedene gesetzliche Vorgaben für die Abluftreinigung, je nach Industriezweig und je nach der Art der Emissionen. Hier finden Sie die wichtigsten geltenden Vorschriften für Österreich: Gewerberechtliche Vorschriften: Unternehmen müssen eine Gewerbeberechtigung für bestimmte Tätigkeiten haben, die mit Emissionsquellen verbunden sind, die die Umwelt belasten können. In einigen Fällen ist eine Genehmigung für den Betrieb einer Abluftreinigungsanlage erforderlich. Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L): Das IG-L regelt die Luftreinhaltung und legt Emissionsgrenzwerte für bestimmte Schadstoffe fest. Unternehmen, die Emissionen produzieren, die diese Grenzwerte überschreiten, müssen Maßnahmen ergreifen, um die Emissionen zu reduzieren oder zu reinigen. Ökostromgesetz: Das Ökostromgesetz fördert den Ausbau erneuerbarer Energien und sieht vor, dass bestimmte Anlagen zur Energieerzeugung aus er-

neuerbaren Quellen betrieben werden müssen. Unternehmen, die Anlagen zur Energieerzeugung betreiben, müssen auch sicherstellen, dass ihre Abluftreinigungsanlagen die Vorschriften erfüllen. Abfallwirtschaftsgesetz (AWG): Das AWG regelt die Entsorgung von Abfällen und legt fest, wie Emissionen aus Abfallbehandlungsanlagen gereinigt werden müssen. Chemikaliengesetz (ChemG): Das ChemG regelt den Umgang mit gefährlichen Chemikalien und legt Anforderungen an die Emissionsreduzierung für Unternehmen fest, die mit Chemikalien arbeiten. Auch in Deutschland gibt es unterschiedliche gesetzliche Vorgaben für die Abluftreinigung, die je nach Art und Umfang der Emissionen variieren. Hier lesen Sie einige wichtige Vorschriften: • Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG): Das BImSchG regelt die Luftreinhaltung und legt Emissionsgrenzwerte für bestimmte Schadstoffe fest. Unternehmen, die Emissionen produzieren, müssen Maßnahmen ergreifen, um die Emissionen zu reduzieren oder zu reinigen. Anlagen, die einer Genehmigungspflicht unterliegen, müssen eine Abluftreinigungsanlage einsetzen, um die vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte einzuhalten. • Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft): Die TA Luft enthält Vorgaben zur Reduzierung von Luftschadstoffemissionen. Sie legt beispielsweise Mindestanforderungen an den Stand der Technik und an den Betrieb von Abluftreinigungsanlagen fest. • Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV): Unternehmen, die Abfälle behandeln oder lagern, müssen einen Abfallbeauftragten bestellen. Die Abfallbeauftragten müssen sicherstellen, dass Emissionen aus Abfallbehandlungsanlagen den Vorschriften entsprechen. • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Die GefStoffV regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen und legt Anforderungen an die Emissionsreduzierung für Unternehmen fest, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten. • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG): Das KrWG regelt die Entsorgung von Abfällen und legt fest, wie Emissionen aus Abfallbehandlungsanlagen gereinigt werden müssen. In der Schweiz gelten folgende gesetzlichen Vorgaben für die Abluftreinigung (Auswahl): • Umweltschutzgesetz (USG): Das USG regelt die Luftreinhaltung und legt Emissionsgrenzwerte für bestimmte Schadstoffe fest. Unternehmen, die Emissionen produzieren, müssen Maßnahmen ergreifen, um die Emissionen zu reduzieren oder zu reinigen. Anlagen, die einer Bewilligungspflicht unterliegen, müssen eine Abluftreinigungsanlage einsetzen, um die vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte einzuhalten. • Gewässerschutzverordnung (GSchV): Die GSchV legt fest, welche Schadstoffe und in welchen Konzentrationen in die Luft abgegeben werden dürfen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Emissionen diese Grenzwerte einhalten. • Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VeVA): Die VeVA regelt die Entsorgung von Abfällen und legt fest, wie Emissionen aus Abfallbehandlungsanlagen gereinigt werden müssen. • Verordnung über den Schutz vor schädlichen Verunreinigungen der Luft (Luftreinhalte-Verordnung, LRV): Die LRV legt Grenzwerte für Schadstoffe in der Luft fest und legt Maßnahmen zur Reduktion von Emissionen aus bestimmten Quellen fest. • Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV): Die ChemRRV regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen und legt Anforderungen an die Emissionsreduzierung für Unternehmen fest, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten. All diese gesetzlichen Vorgaben sind wichtig, um die Umweltbelastung durch Emissionen zu minimieren und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Unternehmen, die Emissionen produzieren, müssen zugleich sicherstellen, dass ihre Abluftreinigungsanlagen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und auch regelmäßig überwacht und gewartet werden. Kontrolle geht vor Die Überwachung der Einhaltung von Vorschriften zur Abluftreinigung in Betrieben erfolgt in der Regel durch die zuständigen Behörden auf nationaler oder regionaler Ebene. In Deutschland zum Beispiel sind die Umweltämter und Landesämter für Umwelt die zuständigen