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UMWELT JOURNAL 2023-2

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UMWELT JOURNAL Nr. 2/2023 mit den Themen: COVER: Abluftreinigung - Themen: Kunststoff-Recycling, EPS-Kreislaufwirtschaft, E-XPO5020, Renexpo Interhydro, E-World energy & water, Earth Overshoot Days 2023, EPS- vs. Impact Investing; Buch: Climate Change and the Future of Democracy; Ausbildungen, Seminare, Kongresse

UMWELTjournal 2/2023 | S14 Behörden für die Überwachung von Industrieemissionen. Diese Behörden können Inspektionen durchführen, um sicherzustellen, dass die Betriebe die Anforderungen einhalten und dass die Abluftreinigungsanlagen ordnungsgemäß betrieben werden. Die Überwachung kann in den genannten Ländern auch durch private Zertifizierungsstellen erfolgen, die von den Betrieben beauftragt werden. Diese sollen die Einhaltung von Normen und Standards prüfen und entsprechend Zertifikate ausstellen. In Österreich ist für die Überwachung von Industrieemissionen und damit auch für die Einhaltung von Vorschriften zur Abluftreinigung das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) zuständig. Konkret obliegt die Überwachung den Landesbehörden, die im Rahmen der Vollziehung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (IG-L) agieren. In den Bundesländern sind dies in der Regel die Bezirksverwaltungsbehörden, wie zum Beispiel die Bezirkshauptmannschaften oder Magistrate. Sie können bei Bedarf Kontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass die Vorschriften eingehalten werden. In Deutschland ist für die Überwachung der Einhaltung von Vorschriften zur Abluftreinigung das jeweilige Bundesland zuständig, in dem sich der Betrieb befindet. Die zuständigen Behörden variieren je nach Bundesland, sind jedoch in der Regel die unteren Immissionsschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Diese Behörden werden im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) tätig und überwachen die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Vorschriften, die auch die Abluftreinigung betreffen können. In einigen Fällen kann auch das Landesamt für Umwelt zuständig sein. In der Schweiz sind je nach Kanton und Art der Emission unterschiedliche Behörden zuständig. Grundsätzlich ist die Vollzugshilfe Luft der Schweizerischen Vereinigung der Kantonschemikerinnen und Kantonschemiker (VVL) eine wichtige Informationsquelle, die Empfehlungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Luftreinhaltung gibt. In den meisten Kantonen ist die kantonale Fachstelle für Luftreinhaltung oder das Amt für Umweltschutz für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zur Abluftreinigung zuständig. In manchen Fällen können auch andere Behörden wie beispielsweise das Gewerbeinspektorat oder das Amt für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz eine Rolle spielen. Teure Nichteinhaltung Die Strafen bei Nichteinhaltung der Vorschriften zur Abluftreinigung können je nach Land und Schwere des Verstoßes unterschiedlich sein. Im Allgemeinen können Bußgelder, Stilllegungen der betreffenden Anlage oder sogar strafrechtliche Verfolgung drohen. In einigen Ländern können auch finanzielle Sanktionen oder Haftstrafen verhängt werden. Die genauen Strafen sind in den entsprechenden nationalen Gesetzen und Verordnungen festgelegt. In Österreich sind die Strafen für die Nichteinhaltung der Vorschriften zur Abluftreinigung im Bundesluftreinhaltegesetz (BLRG) geregelt. Bei Verstößen können Geldstrafen bis zu 22.000 Euro verhängt werden. Zudem kann die zuständige Behörde anordnen, dass der Betrieb seine Emissionswerte durch geeignete Maßnahmen reduziert. Im Wiederholungsfall können die Strafen noch höher ausfallen und bis zum Entzug der Betriebsbewilligung oder Stilllegung des Betriebs führen. In Deutschland gibt es verschiedene Gesetze und Verordnungen, die die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten und damit auch von Vorschriften zur Abluftreinigung regeln. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften können sowohl Bußgelder als auch strafrechtliche Konsequenzen drohen. Konkret ist die Höhe der Strafen abhängig von der Schwere des Verstoßes und kann bis zu mehrere Tausend Euro betragen. Bei schweren Verstößen, die beispielsweise zu einer Gefährdung von Menschen oder der Umwelt führen können, können auch strafrechtliche Konsequenzen wie Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen verhängt werden. Zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zur Abluftreinigung in Deutschland sind die Landesämter für Umwelt sowie die örtlichen Be-

hörden wie beispielsweise die Gewerbeaufsichtsämter oder die kommunalen Umweltämter. In der Schweiz gibt es verschiedene Gesetze und Verordnungen, die die Abluftreinigung regeln. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) ist dabei die zentrale Behörde, die für den Vollzug dieser Gesetze zuständig ist. Das Umweltschutzgesetz (USG) fordert die Einhaltung bestimmter Emissionsgrenzwerte für die Abluft und sieht bei Verstößen Sanktionen wie Bußgelder und Betriebsschließungen vor. Auch aus den Bestimmungen der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) drohen bei Verstößen Sanktionen wie Geldbußen, ebenso aus der Gewässerschutzverordnung (GSchV). Die Einhaltung der Vorschriften wird von den kantonalen Behörden überwacht und bei Verstößen werden in der Regel Geldbußen verhängt. Bei schweren Verstößen gegen das Umweltschutzgesetz oder andere Umweltgesetze können auch strafrechtliche Konsequenzen wie Freiheitsstrafen drohen. * * * Im nächsten Heft lesen Sie, welche Förderungen es für die Einrichtung von Anlagen zur Abluftreinigung in Österreich, Deutschland und der Schweiz gibt und wie es um das Verhältnis von CO 2 -Abgaben und installierten Anlagen steht. Anbieter zum Thema Abluftreinigung finden Sie im UMWELT JOURNAL online Anbieterverzeichnis