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UmweltJournal Ausgabe 2017-04

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8 V.EFB

8 V.EFB UmweltJournal /Juli 2017 Umfrage unter EFB-Betrieben Von „Imagegewinn“ bis zu „klaren Wettbewerbsvorteilen“ Eine Umfrage des UmweltJournals in Zusammenarbeit mit dem V.EFB ergab eine hohe Zufriedenheit unter zahlreichen EFB-zertifizierten Unternehmen mit dem Zertifikat und der Geschäftsstelle. Die meisten der Befragten sehen vor allem eine positive Wirkung des EFB-Zertifikats auf das interne und externe Betriebsumfeld, vielerorts sogar klare Wettbewerbsvorteile. DIE ANTWORTEN: DIE FRAGEN: Sabine Mayrhofer Entsorgungs- und Ressourcenmanagement Georg Mayrhofer GmbH & Co KG Austrasse 4, 5110 Oberndorf bei Salzburg 1. Welchen Vorteil bringt Ihnen die EFB-Zertifizierung konkret? 2. Gab es schon Aufträge, die Sie dadurch gewonnen haben oder die Sie durch die Zertifizierung effizienter ausführen konnten? 3. Was hat sich mit der Zertifizierung in Ihrem Unternehmen verändert? 4. Wie wird Ihr Ausweisen als „zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb“ bei Ihren Kunden, bei Ihren Mitarbeitern und in Ihrer Umgebung wahrgenommen? 5. Welche künftigen Herausforderungen sehen Sie für Ihr Unternehmen auf sich zukommen? Welchen Vorsprung haben Sie als „zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb“ diese Herausforderungen zu bewältigen? „Die Zertifizierung selbst ist schon eine Anforderung bei manchen Ausschreibungen. Zum Beispiel bei Internetanfragen über unsere Homepage wird oft nach einer Zertifizierung – vor allem für Aufträge von deutschen Baufirmen, die in Österreich arbeiten – gefragt. Wir haben derzeit noch keine Ausschreibungen, aber Einzel-Aufträge mit der Zertifizierung gewinnen können. Wichtig ist für uns auch, dass alle rechtlichen Änderungen und Vorschriften dadurch mindestens einmal jährlich auf Einhaltung überprüft werden. Übrigens: Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass die Fachgruppe Entsorgungs- und Ressourcenmanagement der Salzburger Wirtschaftskammer eine Erst-Zertifizierung ihrer Mitgliedsbetriebe (auch EFB) mit 500 Euro fördert.“ Ing. Gottfried Waizinger Waizinger Ges.mbH & Co KG Ennserstraße 119, 4407 Dietach „Wir sehen durch die EFB Zertifizierung einen Vorteil bei Ausschreibungen, einen leichteren Umgang mit Behörden und gesteigerte Wettbewerbsfähigkeit. Es gab sogar schon Aufträge, wo es mitentscheidend war, das wir beim V.EFB zertifiziert waren. Die Bewertung erfolgt meistens in Verbindung auch mit anderen Zertifizierungen. Das Ausweisen als „zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb“ kommt bei Mitarbeitern wie Kunden gleichermaßen gut an und ist ein Imagegewinn. Die Herausforderung wird es in Zukunft sein, innovativ zu bleiben, neue Dienstleistungen und Produkte zu entwickeln. Nachdem es in unserer Branche schon sehr viele Mitbewerber gibt, die ebenfalls zertifiziert sind, hält sich der Vorsprung durch die Zertifizierung aber in Grenzen.“ DI Günter Matousch SAB Salzburger Abfallbeseitigung GmbH, RHV Reinhalteverband Großraum Salzburg Aupoint 15, 5101 Bergheim „Durch die jährliche Auditierung ist sichergestellt, dass externe, kritische Kenner der Branche das Unternehmen überprüfen und Inputs zu laufenden Verbesserungen beitragen. Unser Unternehmen hat schon seit langer Zeit ein bereichsspezifisches Berichtswesen. Dieses mit der Zertifizierung zusammenzuführen und einem jährlichen Audit zu unterziehen, führte die verantwortlichen Mitarbeiter zu einer ganzheitlichen Sichtweise. Gerade den Kunden gibt die Zertifizierung die Gewissheit, dass ihre Abfallströme rechtskonform und ökologisch nachhaltig entsorgt werden. Durch die Zunahme der Komplexität der Abfallwirtschaft ist es notwendig sich laufend mit den rechtlichen und technischen Änderungen auseinanderzusetzen. Der kritische Blick von externen Experten unterstützt dies wesentlich.“ DI Reinhard Oberguggenberger IKB – Innsbrucker Kommunalbetriebe AG Rossaugasse 4a, 6020 Innsbruck „In erster Linie galt für uns, eine systematische Prüfung der Rechtskonformität unseres Schaffens durchzuführen und damit ein hohes Maß an Rechtssicherheit zu erlangen. Darüber hinaus bestand die Absicht, Prozessabläufe zu analysieren und zu optimieren. Die intensive Beschäftigung mit diesem Thema und die Beziehung von externen Beratern schaffen neue Impulse und Ideen. Pluspunkte der Zertifizierung sind vor allem die einheitliche Erfassung von Vorgängen, deren Dokumentation und die Unterlagenerstellung. Darüber hinaus hat sich das Bewusstsein der Mitarbeiter zum Thema Legal Compliance verstärkt. Durch das Zertifizierungsaudit ist eine abteilungsübergreifende Vorbereitung erforderlich und fördert so auch das gegenseitige Verständnis und die Zusammenarbeit. Bei Kunden aus der Abfallwirtschaftsbranche wird das Zertifikat sehr positiv aufgenommen, da diese grundsätzlich wissen, was dahinter steht. Privatkunden können derzeit recht wenig damit ‚anfangen‘, wissen aber, dass ein Zertifikat grundsätzlich ‚gut‘ ist. Die Mitarbeiter nehmen die Einführung des EFB+ positiv auf, da die detailhafte Betrachtung von Vorgängen und Abläufen auch sehr oft aufzeigt, was jeder einzelne leistet und zu leisten hat. Für die Zukunft: Das Thema „Digitalisierung“ hat längst auch schon die Abfallwirtschaft erreicht. Die durch die Zertifizierung gewonnenen Erkenntnisse können genutzt werden, um rascher auf die Kundenwünsche einzugehen und neue Produkte zu entwickeln. Die Abfallservicedienstleistungen werden in den kommenden Jahren eine rasante Veränderung erfahren. Wer hier nicht am Puls der Zeit ist, wird es schwer haben. Nicht zuletzt durch die Zertifizierung und des damit erforderlichen Updates, sind wir auf die Zukunft bestens vorbereitet.“ Mag. Ulrike Poscharnegg- Kriebernegg Öko & More Service- und DienstleistungsgmbH Saggau 19, 8453 St. Johann i/S „Wettbewerbsvorteil, Imagegewinn, Prozessoptimierungen der internen Betriebsabläufe, Rechtssicherheit und Qualitätssteigerungen der Leistungen – das sind einige der erzielten Vorteile. Die Zertifizierung hat uns auch konkret für die ARA Ausschreibung und für kleinere Verbandsausschreibungen geholfen. Zudem haben sich interne Betriebsabläufe geändert und standardisiert. Wir machen nun regelmäßige interne Qualitätsschulungen. Auch der Werbeauftritt nach Außen und die Bewusstseinsbildung haben sich erweitert. Bei Ausschreibungen mit dem Bestbieterprinzip haben wir sicher Wettbewerbsvorteile gegenüber nicht zertifizierten Unternehmen.“ Oliver Bauer HÖPPERGER GmbH & Co.KG Bundesstraße 21, 6421 Rietz „Das EFB-Zertifikat stellt einen Imagegewinn und eine Erleichterung im Umgang mit Behörden dar. Es steigert das Vertrauen unserer Kunden in unser Unternehmen, in unsere Zuverlässigkeit und in die Rechtssicherheit bei ihrer Entsorgung. Durch die immer stärkere Flut an Vorgaben, Verordnungen und Gesetzen ist der EFB ein moderates Mittel, um eine gewisse Rechtssicherheit zu erhalten und diese laufend zu prüfen.“ Mag. Stefan Tollinger Brantner Walter GmbH Brennaustraße 10, 3500 Krems „Da wir seit vielen Jahren ISO 9000, ISO 14000, und Ohsas 18000 (Arbeitssicherheit) zertifiziert sind, sind unsere Prozesse entsprechend den Normen organisiert und der EFB hat hier zu keinen weiteren Standards geführt. Die Herausforderungen an die Branche werden weiterhin sehr vielfältig sein, wesentliche Vorteile durch die EFB Zertifizierung sehe ich derzeit aber keine.“ DI Robert Piller Energie AG Oberösterreich Umwelt Service GmbH Wildpretstraße 25, 1110 Wien „Teilweise wird die EFB Zertifizierung bei Ausschreibungen berücksichtigt, unter anderem wenn der Konzern den Hauptsitz in Deutschland hat. Die Prüfliste ist für operative Führungskräfte eine gute und verständliche Checkliste bezüglich ihres operativen Verantwortungsbereiches. Gelegentlich wird der EFB bei Ausschreibungen auch mit ‚Extrapunkten‘ bewertet, jedoch gibt es grundsätzlich keine generelle Verpflichtungsanforderung seitens der Kunden. Grundsätzlich kennt die operative Abfallwirtschaft diesen Standard, jedoch nur vereinzelt kennen die Kunden oder die interessierte Öffentlichkeit die Anforderungen. Im persönlichen Gespräch – dies kann im Rahmen eines Kundenaudits beziehungsweise im Rahmen eines behördlichen Überprüfungsverfahrens (zum Beispiel AWG §62) stattfinden – ist es aber durchwegs spannend wie lobend diese ‚Dritten‘ die Anforderungen zur Kenntnis nehmen. Die Abfallwirtschaft ist und wird auch in Zukunft durch ständige Veränderungen geprägt sein. Dies beinhaltet einerseits die stets neuen rechtlichen Rahmenbedingungen, andererseits die Änderungen der Müllzusammensetzung (neue Störstoffe wie zum Beispiel Karbonfasern) bis hin zur Digitalisierung, um die Kundenanforderungen bestmöglich erfüllen zu können. Hier steht aber die strategische Ausrichtung und nicht die Zertifizierung im Mittelpunkt.“ Mag. Werner Bleiberger KAB Kärntner Abfallbewirtschaftung GmbH Ziegeleistraße 50, 9020 Klagenfurt am Wörthersee „Vor allem im deutschen Raum, aber auch in Tschechien und in der Schweiz hat die KAB mit ihrer EFB Zertifizierung große Wettbewerbsvorteile, da diese Länder sich am österreichischen EFB System orientieren. Mittelfristig erwartet sich die KAB in ganz Europa einen entsprechenden Wettbewerbsvorteil mit der EFB Zertifizierung. Natürlich ist auch der heimische Markt für die KAB sehr wichtig – auch hier heben wir uns als einer von 105 EFB zertifizierten Betrieben natürlich ganz klar von den weniger qualitätsbewussten Betrieben ohne EFB Zertifikat ab. Wir haben vor einiger Zeit sogar einen größeren öffentlichen Auftrag ausschließlich aufgrund der Zusatzpunkte durch die EFB Zertifizierung ganz knapp gewonnen. ‚EFB zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb‘ findet sich auf allen unseren Mails, Angeboten, auf unserer Website, sprich, bei unserem gesamten Schriftverkehr wieder. Wenn sich auch weitere europäische Länder recht bald an das österreichische EFB Zertifikat orientieren würden, hätte die KAB hier einen entscheidenden Start- beziehungsweise Wettbewerbsvorteil (wir denken hier an Italien, Slowenien und Kroatien).“ „Bei Internetanfragen über unsere Homepage wird oft nach einer Zertifizierung gefragt.“ Sabine Mayrhofer, Entsorgungs- und Ressourcenmanagement Georg Mayrhofer GmbH „Kunden gibt die Zertifizierung die Gewissheit, dass ihre Abfallströme rechtskonform und ökologisch nachhaltig entsorgt werden.“ Dipl.-Ing. Günter Matousch, SAB Salzburger Abfallbeseitigung GmbH „Bei Ausschreibungen mit dem Bestbieterprinzip haben wir Wettbewerbsvorteile gegenüber nicht zertifizierten Unternehmen.“ Mag. Ulrike Poscharnegg-Kriebernegg, Öko & More Service- und DienstleistungsgmbH „Gelegentlich wird der EFB bei Ausschreibungen mit ‚Extrapunkten‘ bewertet.“ Dipl.-Ing. Robert Piller, Energie AG Oberösterreich Umwelt Service GmbH

Juli 2017/ UmweltJournal V.EFB 9 Ein Plus in Vollzug und Vergabe Wer EFB hat, hat’s leichter Ein EFB oder EFB+ Zertifikat hilft nicht nur die Qualität im eigenen Unternehmen sicherzustellen, sondern auch bei formellen und behördlichen Herausforderungen. So ergeben sich etwa Vollzugserleichterungen für zertifizierte Betriebe, wie zum Beispiel hinsichtlich der behördlichen Umweltinspektionen. Zudem unterstützt das Zertifikat auch bei vergaberechtlichen Anforderungen. Die behördlichen Anforderungen für Entsorgungsbetriebe haben sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten vervielfacht. Ob bei Ausschreibungen, Datendokumentation oder Inspektionen des Betriebs – der bürokratische Aufwand ist eine veritable Herausforderung für die Unternehmer der Abfall- und Entsorgungsbranche geworden. Eine Herausforderung bei der die Zertifikate EFB (zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb) und EFB+ aber eine große Hilfe darstellen können – so beispielsweise bei der regelmäßigen Umweltinspektion des jeweiligen Bundeslandes: Denn gemäß neuester Umweltinspektionspläne sind für EFB zertifizierte Betriebe zahlreiche Erleichterungen vorgesehen, wie der V.EFB (Verein zur Verleihung des Zertifikates eines Entsorgungsfachbetriebes) nun bekannt gibt. „Eine Erleichterung für unsere vielfach überprüften Betriebe macht auch wirklich Sinn“, betont V.EFB-Obmann Helmut Stadler. „Zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe werden jährlich durch einen Umweltgutachter überprüft, wobei die Einhaltung von Bescheiden und Rechtsvorschriften einen zentralen Punkt darstellt.“ Der V.EFB lege dabei besonderen Wert auf die strikte, rückhaltlose Einhaltung aller Bezug habenden rechtlichen Vorschriften, sowohl in öffentlich-rechtlicher Hinsicht als auch in der Beachtung individueller bescheidmäßiger Auflagen. Der Einhaltung rechtlicher Vorschriften im Zusammenhang mit der Zuverlässigkeit ist daher breiter Raum gewidmet und wird ebenfalls jährlich überprüft. „Ein sehr hoher Standard also, der schon in mehreren Gesetzen berücksichtigt wurde – nun wird er auch in der Causa ‚Umweltinspektionen‘ gewürdigt“, so Stadler. Aufwand lohnt sich Wolfgang Büchler, Geschäftsführer V.EFB ergänzt: „EFB´s betreiben an sich schon einen hohen Aufwand. Dieser Aufwand lohnt sich in Zukunft nun auch durch Erleichterungen im Zuge von Behördenkontrollen.“ Einen Vorteil, den EFB’s künftig für sich verbuchen können, sind etwa längere Überprüfungsintervalle bei Umweltinspektionen. Die Vor-Ort- Besichtigungen finden häufig nur mehr alle drei Jahre (dem höchsten Überprüfungsintervall) statt. Bereits im letzten Jahr hat der V.EFB zu diesem Thema mit allen Bundesländern Gespräche geführt. Hilfe bei Bestbieterverfahren Nicht nur bei behördlichen Kontrollen kann mit EFB und EFB+ vorgebeugt werden, auch bei vielen anderen behördlichrechtlichen Verfahren werden Hilfestellungen geboten und entstehen fast automatisch Vorteile. So zum Beispiel hinsichtlich des Bestbieterprinzips: Durch die in Kraft getretene Novelle des österreichischen Bundesvergabegesetzes ist seit 1. März 2016 eine Ausschreibung nach Bestbieterkriterien bis auf wenige Ausnahmefälle verpflichtend. Dazu haben der VÖEB und der österreichische Gemeindebund einen „Leitfaden für eine Musterausschreibung“ veröffentlicht. Auch der V.EFB hat dazu eine Studie „Vergaberechtliche Möglichkeiten einer Berücksichtigung von Zertifikaten wie des EFB bei öffentlichen Ausschreibungen gemäß BVergG2006“ herausgegeben. Textbausteine für Ausschreibungen und die Studie selbst werden auf der Homepage des V.EFB zur Verfügung gestellt. Ebenso ist der ÖWAV-Arbeitsbehelf 33 „Leitfaden für die Auftragsvergabe in der Wasser-, Abwasserund Abfallwirtschaft“ erhältlich. „Alle kommen zum gleichen Ergebnis: Berücksichtigung von Zertifikaten ist ein wichtiger Faktor beim Thema Bestbieter vor Billigstbieter“, sagt Wolfgang Büchler. Vor allem der Nachweis der qualitativen und der technischen Leistungsfähigkeit wird durch eine EFB Zertifizierung mehr als abgedeckt. Ein zertifizierter EFB Betrieb hat demnach klare Vorteile in der neuen Vergaberegelung. „Es gibt zahlreiche Vergabekriterien, die bei einer Ausschreibung im Bereich Abfallwirtschaft verlangt werden, die durch unsere EFB Zertifizierung bereits abgedeckt sind.“ Helmut Stadler zählt auf: - Firmenbuchauszug/ Nachweis der Befugnis - Strafregisterauszug / Nachweis der Zuverlässigkeit - Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt / Nachweis der Zuverlässigkeit - Bestätigung, dass hinsichtlich der Kommunalsteuer kein Rückstand besteht / Nachweis der Zuverlässigkeit - Vorlage der Haftpflichtversicherungspolizze / Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit - Ausreichender Versicherungsschutz sowie Risikoabschätzungen - Abfallmengenströme - Qualifikation der Fachkräfte Die EFB / EFB+ Zertifizierung kann dabei auch grundsätzlich als Nachweis der Befugnis dienen, insbesondere für Vorliegen von Bewilligungen, Zulassungen und Genehmigungen (Anmerkung: unter anderem nach AWG, GewO, ADR et cetera). Die Anforderungen werden im Rahmen der Zertifizierung ohnedies gefordert und jährlich von einem EMAS Gutachter überprüft. Hilfe bei revisierter ISO 9001 und 14001 Weiters ist die EFB Zertifizierung grundsätzlich auch einer ISO 9001 und ISO 14001 gleichzusetzen, da sowohl die Bereiche eines Qualitätsmanagementsystems und eines Bei der diesjährigen Jahreshauptversammlung des VOEB am 23.6.2017 in Kitzbühel wurde die Fa. Fritz Egger GmbH & Co.OG am Standort Wörgl mit den EFB+ Zertifikat und die Fa. Zimmermann Ganahl AG mit dem EFB Zertifikat ausgezeichnet. Umweltmanagementsystems abgedeckt sind. Bei einer EFB plus Zertifizierung ist sogar die gesetzliche Gleichstellung zur EMAS gegeben (UMG Register VO). Bei der ISO 9001:2015 und der ISO 14001:2015 wird es nun aber eine neue Gliederung geben, die sogenannte „High Level Structure“. Sie dient dem Ziel, dieselbe verbindliche Struktur für sämtliche Managementsystem-Normen zur Anwendung zu bringen. Die neue „High Level Structure“ sorgt für mehr Einheitlichkeit zwischen den ISO-Normen, sodass eine Erweiterung zum integrierten System leichter wird. Die Themen Anwenderfreundlichkeit und Marktorientierung bekommen mehr Gewicht. Dazu zählt, dass die Norm mehr als bisher die Bedürfnisse von Dienstleistungsunternehmen berücksichtigt und die Dokumentationsanforderungen flexibilisiert werden. Die Eigenverantwortung von Unternehmen wird deutlich stärker gefordert als bisher. Gleiches gilt für die Prozessorientierung und die Verantwortung der Leitung. „Die neue ISO 9001:2015 und ISO 14001:2015 sind nun seit 15. November 2015 in der deutschen Fassung veröffentlicht und können damit bereits angewendet werden. Ab 2018 jedoch ist der dreijährige Anpassungsrahmen vorüber und die neue Fassung Pflicht!“ erinnert Helmut Stadler. Bei der Umstellung auf die neuen „ISOs“ würde wiederum der EFB Qualitätssicherungskatalog helfen. Dieser Katalog zeigt auf einem Blick den Vergleich aller relevanten Managementsysteme. Punkt für Punkt klärt der Katalog auf, was das Qualitätsmanagementsystem ISO 9001, die Umweltmanagementsysteme ISO 14001 und EMAS in welchen Bereichen garantieren. Eine Gegenüberstellung und die wichtigen branchenspezifischen zusätzlichen Ergänzungen der Zertifizierung „Entsorgungsfachbetrieb“ werden dargestellt. „Bestehende Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme, die von Unternehmen der Abfallwirtschaft und Recyclingbranche bereits eingeführt wurden, werden aber auch durch den EFB fachspezifisch erweitert“, so Wolfgang Büchler. Insgesamt also ergeben sich zahlreiche Vorteile für EFB-zertifizierte Unternehmen, die in Fotos: V.EFB „EFB´s betreiben an sich schon einen hohen Aufwand. Dieser Aufwand lohnt sich in Zukunft nun aber auch bei Erleichterungen im Zuge von Behördenkontrollen.“ DI Wolfgang Büchler, Geschäftsführer V.EFB Foto: Zimmermann-Rondo vielen der unzähligen formellen Anforderungen der heutigen Zeit Hilfestellungen und Erleichterungen garantieren und zudem die Qualität der zertifizierten Betriebe sicherstellen können. „Es gibt zahlreiche Vergabekriterien, die bei einer Ausschreibung im Bereich Abfallwirtschaft verlangt werden, die durch unsere EFB Zertifizierung bereits abgedeckt sind.“ Dr. Helmut Stadler, Obmann V.EFB (1) IPPC-Anlagen müssen regelmäßigen Umweltinspektionen im Sinne der Absätze 2 bis 5 unterzogen werden; hinsichtlich der Beiziehung von Sachverständigen finden die §§52 bis 53a AVG Anwendung. (2) Auf Grundlage eines gemäß § 63a Abs. 2 und 3 AWG 2002 erstellten oder aktualisierten Inspektionsplans hat der Landeshauptmann regelmäßig Programme für routinemäßige Umweltinspektionen zu erstellen, in denen auch die Häufigkeit der Vor-Ort-Besichtigungen für die verschiedenen Arten von IPPC- Anlagen angegeben ist. Der Zeitraum zwischen zwei Vor-Ort- Besichtigungen hat sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der IPPC-Anlage verbundenen Umweltrisiken zu richten und darf ein Jahr bei IPPC-Anlagen der höchsten Risikostufe und drei Jahre bei IPPC-Anlagen der niedrigsten Risikostufe nicht überschreiten. Wird bei einer Inspektion festgestellt, dass eine IPPC-Anlage in schwerwiegender Weise gegen den Genehmigungskonsens verstößt, so muss innerhalb der nächsten sechs Monate nach dieser Inspektion eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung erfolgen. UMWELTINSPEKTIONEN – WORAUF IST ZU ACHTEN? (3) Die systematische Beurteilung der Umweltrisiken hat sich mindestens auf folgende Kriterien zu stützen: a. mögliche und tatsächliche Auswirkungen der betreffenden IPPC- Anlagen auf die menschliche Gesundheit und auf die Umwelt unter Berücksichtigung der Emissionswerte und -typen, der Empfindlichkeit der örtlichen Umgebung und des Unfallrisikos; b. bisherige Einhaltung des Genehmigungskonsenses; c. Teilnahme des IPPC-Anlageninhabers an einer Umweltbetriebsprüfung im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS) oder an einer Umweltbetriebsprüfung im Sinne der ÖNORM EN ISO 14001 „Umweltmanagementsysteme – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung (ISO 14001:2004 + Cor.1:2009) (konsolidierte Fassung)“ vom 15.08.2009 (erhältlich beim Austrian Standards Institute/Österreichischen Normungsinstitut, Heinestraße 38, 1021 Wien). (4) Nicht routinemäßige Umweltinspektionen müssen durchgeführt werden, um bei Beschwerden wegen ernsthaften Umweltbeeinträchtigungen, bei ernsthaften umweltbezogenen Unfällen und Vorfällen und bei Verstößen gegen die einschlägigen Rechtsvorschriften sobald wie möglich und gegebenenfalls vor Erteilung einer Genehmigung, einer Änderungsgenehmigung oder der Anpassung einer IPPC-Anlage im Sinne des § 81b Untersuchungen vorzunehmen. (5) Nach jeder Vor-Ort-Besichtigung hat die Behörde einen Bericht mit relevanten Feststellungen bezüglich der Einhaltung des Genehmigungskonsenses durch die betreffende IPPC-Anlage und Schlussfolgerungen zur etwaigen Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zu erstellen. Innerhalb von zwei Monaten nach der Vor-Ort-Besichtigung muss der Bericht dem IPPC-Anlageninhaber zur Stellungnahme übermittelt werden; innerhalb von vier Monaten nach der Vor- Ort-Besichtigung hat die Behörde den Bericht im Internet bekannt zu geben; diese Bekanntgabe hat jedenfalls eine Zusammenfassung des Berichts zu enthalten sowie den Hinweis, wo weiterführende Informationen zu erhalten sind. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind zu wahren. Die Behörde muss sicherstellen, dass der IPPC-Anlageninhaber die in dem Bericht angeführten Maßnahmen binnen angemessener Frist ergreift.