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AZUBI BASICS Hannover 2018

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Das große Ausbildungs-Ratgeber-Buch. Alles, was für den künftigen Azubi wichtig ist: Von der Bewerbung bis zu den ersten Monaten im neuen Ausbildungsbetrieb

Meine Rechte & Pflichten

Meine Rechte & Pflichten als Azubi Deine Urlaubszeiten sind im Ausbildungsvertrag geregelt. Im Anschluss an die Probezeit hast du Anspruch auf Urlaub, musst diesen aber schriftlich beantragen und dir vom Arbeitgeber genehmigen lassen. Dir müssen mindestens zwei Wochen Urlaub am Stück gewährt werden. Laut Jugendarbeitsschutz- Probezeit Sie darf ein bis vier Monate lang sein und dient Unternehmen bzw. Azubis zum Kennenlernen. Wenn du dich noch in der Probezeit befindest, kann das Ausbildungsverhältnis ohne Angabe von Gründen sofort sowohl von dir als auch vom Ausbilder schriftlich gekündigt werden. Mit dem Ausbildungsvertrag in der Tasche bist du sicher voller Vorfreude auf deine Lehre. Bevor es losgeht, solltest du dir allerdings noch diesen Artikel zu Gemüte führen. Du hast als Azubi nämlich nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, denen du nachkommen musst. Diese unterliegen wichtigen Gesetzen und Ordnungen, wie dem Jugendarbeitsschutz- bzw. Berufsbildungsgesetz sowie den Handwerksordnungen. Sie betreffen Vergütung, Krankmeldung, Arbeits- und Probezeit. Dabei gibt es wesentliche Unterschiede zwischen Minderjährigen und Volljährigen. Schau dir in diesem Überblick an, was du unbedingt wissen solltest. Arbeits- und Pausenzeiten Minderjähriger Als minderjähriger Azubi darfst du maximal 40 Stunden und fünf Tage pro Woche arbeiten. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz darfst du normalerweise nicht zwischen 20 und fünf Uhr früh arbeiten, es sei denn, dass es berufsüblich ist. Hier gilt die Ausnahme, arbeiten. dass 16-Jährige ab fünf Uhr und 17-Jährige ab vier Uhr eingesetzt werden können. An einem Arbeitstag darfst du als Minderjähriger höchstens zehn Stunden, die Pausen eingerechnet, arbeiten. Zudem dürfen unter 18-Jährige nicht an Feier-, Sonn- oder Samstagen arbeiten. Es sei denn, sie bekommen dafür in derselben oder folgenden Woche einen freien Tag zum Ausgleich. Gesetzlich ist festgelegt, dass die erste Pause nach viereinhalb bis sechs Stunden Arbeit erfolgen muss. Sie muss mindestens eine halbe Stunde lang genommen werden und nach mehr als sechs Stunden Arbeit sogar eine Stunde lang. Übrigens werden fünf Stunden in der Berufsschule acht Stunden im Ausbildungsunternehmen gleichgesetzt. Demzufolge hast du in einer Woche maximal 25 Stunden Unterricht, da diese einer 40-Stunden-Woche entsprechen würden. Arbeits- und Pausenzeiten Volljähriger Volljährige Azubis dürfen höchstens acht Stunden täglich und 48 Stunden in der Woche arbeiten. Nach sechs Stunden Arbeit muss mindestens eine halbstündige Pause gemacht werden und nach mehr als neun Stunden sogar 45 Minuten. Ab einem Alter von 18 Jahren darfst du an Samstagen arbeiten. An Sonn- und Feiertagen sind auch Volljährige vom Dienst ausgeschlossen, es sei denn, sie bekommen einen freien Tag dafür. Falls das einen Sonntag betrifft, dann steht dir der freie Tag in den nächsten 14 Tagen zu. Betrifft es einen Feiertag, bekommst du diesen in den nächsten acht Wochen ausgeglichen. Die Zeit in der Berufsschule wird hier, anders als bei Minderjährigen, gleichgesetzt. Du musst also noch nach fünf Stunden in der Berufsschule für drei Stunden im Betrieb arbeiten gehen. Die Höchstarbeitszeit darf allerdings nicht überschritten werden. Für Volljährige gelten keine zeitlichen Beschränkungen, das heißt, dass sie in Schichten arbeiten dürfen. Das Unternehmen legt dabei Arbeitsbeginn und Schichtende fest. Überstunden Im Normalfall leisten Azubis keine Überstunden. Geht es allerdings gerade im Betrieb drunter und drüber, etwa in der Weihnachtszeit, dann müssen sie dir vergütet oder als Freizeit ersetzt werden. Urlaub Als minderjähriger Azubi darfst du maximal 40 Stunden und fünf Tage pro Woche arbeiten. Volljährige Azubis dürfen höchstens acht Stunden täglich und 48 Stunden in der Woche [82] [83]

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