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AZUBI BASICS Ostwestfalen

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Azubi Basics - Das große Handbuch für den künftigen Auszubildenden mit vielen wertvollen Tipps zum Berufseinstieg

Alles übers liebe Geld

Alles übers liebe Geld – Ausbildungsvergütung Wenn du eine duale Ausbildung beginnst, kannst du dich auf ein monatliches Gehalt freuen. Die Höhe ist allerdings von mehreren Faktoren abhängig. Es kommt darauf an, in welcher Region, Branche und welchem Unternehmen du deine Lehre absolvierst. Laut Berufsbildungsgesetz steht dir eine angemessene Vergütung zu. Der genaue monatliche Betrag wird in deinem Ausbildungsvertrag festgehalten. Allerdings erhältst du auf dein Konto den Nettobetrag deines Gehaltes. Was das bedeutet, woraus sich dein Lohn zusammensetzt und noch weitere wichtige Fakten rund um dein Azubigehalt erfährst du hier. Wie viel Gehalt bekomme ich? Die meisten Azubis verdienen während der Lehre ein Gehalt im dreistelligen Bereich. Jedes Jahr muss dein Lohn laut Berufsbildungsgesetz etwas ansteigen. In den meisten Unternehmen richtet sich die Ausbildungsvergütung nach entsprechenden Tarifen, falls ein Tarifvertrag mit Betrieb und Gewerkschaft geschlossen wurde. Gibt es keinen Tarifvertrag, dann musst du laut Bundesarbeitsgericht trotzdem etwa 80 Prozent des eigentlichen Tarifes bekommen. Kläre offene Fragen zur Lohnhöhe unbedingt vor Abschluss des Ausbildungsvertrages mit deinem Ausbilder. Sachleistungen in Form von Wohnung oder Nahrungsmitteln können übrigens auf dein Gehalt angerechnet werden. Mindestens 25 Prozent stehen dir jedoch als Geld zu. Dein Azubigehalt muss spätestens am letzten Arbeitstag eines Monats auf deinem Konto sein. Was ist mit brutto und netto gemeint? Dein Azubigehalt wird in Bruttobeträgen angegeben. Dein Arbeitgeber zieht davon gleich Sozialabgaben bzw. Steuern ab und bezahlt diese für dich. Was du auf dein Konto bekommst, ist das Nettogehalt. Aber keine Panik: Du machst mit deinem Ausbildungsunternehmen fifty-fifty. Die Steuern und Abgaben werden zu einem Teil von dir und zu einem Teil von deinem Arbeitgeber bezahlt. Wenn deine Ausbildungsvergütung 325 Euro und noch weniger beträgt, dann übernimmt der Arbeitgeber deinen Anteil. Das bedeutet, dass dein Ausbildungsgehalt brutto gleich netto entspricht. ABER: Wenn du nur ein kleines bisschen mehr verdienst, dann werden Sozialabgaben fällig. Das ist großer Mist, denn dann bleibt dir fast nichts mehr übrig. Bei einer Ausbildungsvergütung zwischen 326 und 408 Euro brutto im Monat lohnt es sich, deinen Arbeitgeber darum zu bitten, dich für 325 Euro unter Vertrag zu nehmen. So kannst du überleben und wirst entlastet. Keine Sorge, das ist rechtlich auf jeden Fall legitim. Was gehört zu den Sozialabgaben? Sobald du eine Lehre beginnst, bist du sozialversicherungspflichtig. Zur Sozialversicherung gehören die Beträge für die Renten-, Pflege-, Krankenund Arbeitslosenversicherung. Von den circa 40 Prozent, die du eigentlich von deinem Bruttogehalt dafür abgezogen bekommst, zahlst du einen Anteil von nur etwa 20 Prozent. Lediglich bei der Krankenversicherung kommt extra ein kleiner Abzug dazu, weil hier dein Arbeitnehmeranteil etwas höher ist. Diese Sozialabgaben gehen an die zuständigen Stellen, die da sind: Krankenkasse, Deutsche Rentenversicherung und Bundesagentur für Arbeit. So werden diese Abgaben aufgeteilt: [74]

1. Krankenversicherung: Das Gesetz legt die Beiträge für die Krankenversicherung fest. Im Jahr 2017 liegt der Beitragssatz bei 14,6 Prozent deiner Bruttoausbildungsvergütung. Das bedeutet, dass die Hälfte, plus ein Eigenanteil von 1,1 Prozent deines Lohnes, abgeführt werden. Das sind insgesamt 8,3 Prozent für die Krankenversicherung, die abgezogen werden. Allerdings werden inzwischen von den Krankenkassen immer mehr Leistungen gekürzt. Für Zahnersatz beispielsweise musst du selbst tief in die Tasche greifen. 2. Rentenversicherung: Gesetzlich bist du dazu verpflichtet, Rentenversicherung zu bezahlen, um später Rente beziehen zu können. Der Beitrag liegt im Jahr 2017 bei 18,7 Prozent der Bruttoausbildungsvergütung, wovon du die Hälfte, also 9,35 Prozent, bezahlst. Dein Arbeitgeber meldet dich bei der Deutschen Rentenversicherung an, von der du einen Sozialversicherungsausweis und eine Rentenversicherungsnummer bekommst. 3. Pflegeversicherung: Diese Versicherung sichert dich finanziell für eine eventuelle Pflegebedürftigkeit im Alter ab. Du bist gesetzlich dazu verpflichtet, diese zu bezahlen. Der Beitragssatz liegt im Jahr 2017 bei 2,55 Prozent deines Bruttolehrgehalts. Dein Anteil liegt bei 1,275 Prozent, wieder nur bei der Hälfte. Ab dem 23. Lebensjahr erhöht sich der Beitrag um 0,25 Prozent, aber nur, wenn du noch keine Kinder hast. 4. Arbeitslosenversicherung: Weiterhin bist du per Gesetz dazu verpflichtet, Arbeitslosenversicherungsbeiträge zu bezahlen. Der Beitragssatz liegt im Jahr 2017 bei 3 Prozent deiner Bruttoausbildungsvergütung, wovon du wieder nur die Hälfte, also 1,5 Prozent, zahlen musst. Wenn du während der Lehre arbeitslos werden solltest, dann hast du Anspruch auf Arbeitslosen- bzw. Kurzarbeitergeld, falls mindestens ein Jahr lang Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt wurden. Was wird noch abgezogen? Weiterhin werden von deinem Bruttogehalt vom Arbeitgeber Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschläge abgezogen, die ans Finanzamt abgeführt werden. Als Azubi wirst du normalerweise in die Lohnsteuerklasse 1 eingestuft. Lohnsteuer musst du aber erst ab einem Bruttoausbildungsgehalt von mehr als 946 Euro monatlich bezahlen. Vielleicht verdienst du nicht gleich im ersten Jahr so viel, aber dafür in den darauffolgenden Jahren. Außerdem werden Extrazahlungen deines Arbeitgebers, wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, berücksichtigt und zum Lohn dazugezählt. Falls Steuern und Solidaritätszuschläge von deinem Arbeitgeber für dich abgeführt wurden, dann kannst du mit einer vereinfachten Einkommenssteuererklärung Ausgaben geltend machen und bekommst meist die Steuern zurückerstattet. Was ist eine Lohnfortzahlung? Im Krankheitsfall zahlt dein Arbeitgeber bis zu sechs Wochen lang dein normales Nettogehalt weiter. Wenn du länger krank bist, dann übernimmt die Krankenkasse die Zahlung eines Krankengeldes. Dieses fällt allerdings geringer aus, als dein Azubigehalt. Weiterhin bezahlt dein Arbeitgeber Gehalt für die Zeit, die du an der Berufsschule verbringst oder in welcher du deine Prüfungen absolvierst. Zudem gibt es Lohnfortzahlungen, wenn du deine Lehre außerhalb deiner Ausbildungsstätte fortführen musst oder wenn du deine Ausbildung ohne eigenes Verschulden nicht weiterführen kannst. Gibt es noch Extras vom Arbeitgeber? Dein Ausbildungsunternehmen kann freiwillig oder infolge einer Vereinbarung mit Gewerkschaften bzw. Arbeitgeberverbänden Extrazahlungen an dich tätigen. Dazu gehören beispielsweise Weihnachtsgeld am Ende eines Jahres, Urlaubsgeld in der Ferienzeit und darüber hinaus vermögenswirksame Leistungen, Geldanlagen, wie die betriebliche Altersvorsorge oder Bausparverträge, die vom Unternehmen für dich gänzlich oder zum Teil abgeführt und auf einem Sparkonto angehäuft werden. In vielen Fällen bekommst du vom Staat obendrauf noch eine Prämie dazu, sodass ein gehöriges Sümmchen zusammenkommt. Und wenn ich zu wenig verdiene? Wenn du mit deinem Azubigehalt deinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kannst, weil es einfach zu wenig ist, dann kannst du Berufsausbildungsbeihilfe bei der Agentur für Arbeit beantragen. Wenn du Anspruch hast und sie gewährt wird, hast du zusätzlich noch die Möglichkeit, einen Antrag auf Wohngeld oder Mietbeihilfe zu stellen. Wenn du dich noch in der Ausbildung befindest, bekommen deine Eltern, bis du 25 Jahre alt wirst, Kindergeld für dich. Sie sind dazu verpflichtet, es dir auszuzahlen, wenn du ausziehst. Wenn das Einkommen deiner Eltern unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, dann werden dir staatliche Hilfen gewährt. Falls sie mehr verdienen, dann sind sie ebenfalls dazu verpflichtet, dich finanziell zu unterstützen, solange du dich in der Ausbildung befindest. [75]

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