Aufrufe
vor 6 Jahren

AZUBI BASICS Ostwestfalen

  • Text
  • Holte
  • Minden
  • Herford
  • Verl
  • Guetersloh
  • Bielefeld
  • Ausbildungsunternehmen
  • Ausbildungsstellen
  • Ausbildungsstelle
  • Berufsorientierung
  • Berufseinstieg
  • Auszubildende
  • Auszubildender
  • Ausbildung
  • Unternehmen
  • Lehre
  • Azubis
  • Personaler
  • Beruf
  • Bewerbung
Azubi Basics - Das große Handbuch für den künftigen Auszubildenden mit vielen wertvollen Tipps zum Berufseinstieg

Schwanger in der

Schwanger in der Ausbildung Das Leben hält viele Überraschungen – positive und negative – bereit, die einem ganz schön zusetzen und einen vom Kurs abbringen können, wie etwa eine unerwartete Schwangerschaft. Im Ausnahmezustand ist es alles andere als leicht, Entscheidungen zu treffen und einen coolen Kopf zu bewahren. Wenn dies auch noch in der Ausbildung passiert, dann steht man als Azubi plötzlich ratlos da und fragt sich: „Was nun?“ In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit wichtigen Fragen und Fakten rund um die Schwangerschaft in der Ausbildung. Lies hier, was du im Fall der Fälle wissen solltest. Ausbildungsplatzsuche trotz Schwangerschaft? Falls du gerade auf der Suche nach einer Lehrstelle bist oder sogar schon zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurdest und weißt bzw. erfahren solltest, dass du schwanger bist, dann gilt Folgendes: Du darfst es grundsätzlich verschweigen und sogar lügen, wenn du danach gefragt wirst. Allerdings bestätigen Ausnahmen die Regel. Ein Ausbildungsberuf, der mit körperlich anstrengenden Tätigkeiten verbunden ist, ist für Schwangere ungeeignet. Wenn also ein Betrieb, in welchem du einen solchen Ausbildungsberuf absolvieren möchtest, dich als Lehrling aufnimmt und danach erfahren sollte, dass du schwanger warst, als der Ausbildungsvertrag geschlossen wurde, dann kann er diesen rechtmäßig auflösen. Schwanger mitten in der Lehre – was jetzt? Wenn du während deiner Ausbildung schwanger werden solltest, dann musst du deinen Vorgesetzten bzw. deinen Ausbilder davon in Kenntnis setzen. Es kann sein, dass von dir eine ärztliche Bescheinigung verlangt wird, in welcher der voraussichtliche Geburtstermin steht. Die Kosten dafür muss das Unternehmen tragen. Per Gesetz verpflichtet sich der Ausbildungsbetrieb der Verschwiegenheit, darf aber den Betriebsrat und die zuständigen Stellen davon unterrichten. Als Schwangere unterstehst du dem Kündigungsschutz bis vier Monate nach der Geburt. Wenn du hingegen diejenige bist, die kündigen möchte, dann musst du dem Betrieb die Schwangerschaft innerhalb von 14 Tagen melden. Wenn das Unternehmen nicht in die Kündigung einwilligt, dann wende dich an deine zuständige Stelle. [92]

Wie wirkt sich die Schwangerschaftszeit auf die Ausbildungszeit aus? Es kann passieren, dass du den Unterrichtsstoff aufgrund von Fehlstunden während der Schwangerschaft nicht aufholen kannst und daher die Gefahr besteht, dass du deine Prüfungen nicht schaffst. Für diesen Fall kannst du einen Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit stellen. Wird dieser bewilligt, dann kannst du sechs Monate später an deiner Abschlussprüfung teilnehmen. Einen Anspruch auf Verlängerung gibt es allerdings nicht. Besonders schlecht stehen die Chancen auf eine Bewilligung, wenn du dich bereits fast am Ende deiner Lehre befindest und schwanger wirst. Welche Tätigkeiten sind für schwangere Azubis tabu? Schwangere werden von körperlich anstrengenden Arbeiten befreit. Dazu gehören Tätigkeiten, bei denen sich die werdende Mutter häufig strecken, bücken oder hinhocken muss. Außerdem ist das Bedienen von Maschinen und Geräten mit den Füßen verboten. Das Ausüben von Aufgaben, bei denen der schwangere Azubi Strahlen, Staub, Dämpfen, Gasen, Hitze, Kälte, Nässe, Lärm oder Erschütterungen ausgesetzt wird, ist untersagt. Ab dem fünften Schwangerschaftsmonat darf der Lehrling höchstens vier Stunden täglich stehend arbeiten. Weiterhin sind Fließband- und Akkordarbeit sowohl für schwangere Azubis als auch für stillende Mütter nicht gestattet. Zudem kann der Arzt Schwangere per Attest von weiteren Arbeiten befreien. Wie ist die Arbeitszeit in der Schwangerschaft geregelt? Schwangere und stillende Azubis dürfen pro Tag nur maximal achteinhalb Stunden arbeiten. Wenn der Lehrling unter 18 Jahre alt ist, dann darf er sogar nur höchstens acht Stunden am Tag arbeiten. Schichten, die nachts zwischen 20 und sechs Uhr stattfinden, sowie das Arbeiten an Sonn- bzw. Feiertagen sind für schwangere Azubis untersagt, es sei denn, die Ausbildung wurde in der Gastronomie, im Hotelwesen oder in einem Krankenhaus aufgenommen. Für Arzttermine muss der Betrieb eine Freistellung genehmigen. Das Nacharbeiten von Ausfällen in diesem Zusammenhang ist nicht zulässig. Wie laufen Mutterschutz und Erziehungszeit in der Lehre ab? Schwangere Azubis werden ab sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin bis acht Wochen nach der Geburt von der Ausbildung befreit. Wenn der Lehrling vor dem Entbindungstermin arbeiten möchte, dann darf er das. Nach der Geburt ist das Arbeiten untersagt, es sei denn, dass er in dieser Zeit seine Abschussprüfung absolvieren möchte. Die Eltern können während der Ausbildung Erziehungszeit beantragen. Für diese Zeit wird die Lehre ausgesetzt, was bedeutet, dass das Ausbildungsverhältnis ruht. Die Ausbildungszeit verlängert sich jeweils um die Dauer der Erziehungszeit. Den Eltern stehen drei Jahre Erziehungszeit zu, die sie untereinander aufteilen können und die nicht am Stück in Anspruch genommen werden müssen. Der Vorteil besteht darin, dass die Azubis so ihre Ausbildung rechtzeitig beenden können. Während der Erziehungszeit ist eine Kündigung ausgeschlossen. Wie sind die finanziellen Aspekte geregelt? Falls du während der Ausbildung schwanger werden solltest, so sind deine Eltern dazu verpflichtet, dich finanziell zu unterstützen. Für die Zeit des Mutterschutzes erhältst du vom Staat Mutterschaftsgeld, welches sich nach deinem durchschnittlichen Ausbildungsgehalt richtet. Weiterhin bekommst du staatliches Kindergeld. Zusätzlich gibt es noch verschiedene private Stiftungen, die schwangere Azubis unterstützen und bei denen du Pauschalen oder Beihilfen beantragen kannst. In der Elternzeit fallen Ausbildungsvergütung und Berufsausbildungsbeihilfe weg. Wichtig! Diese wichtige Lebensentscheidung, ein Kind zu bekommen oder nicht, kannst nur du allein treffen. Nimm dir daher die Zeit, die du brauchst, bevor du dich entscheidest und lass dich professionell beraten. Auf keinen Fall solltest du dich zu einer Entscheidung zwingen oder überreden lassen. Falls du das Gefühl hast, nicht verstanden zu werden, mit deiner Situation allein dazustehen und nicht weißt, mit wem du neutral darüber sprechen sollst, dann kannst du dich anonym an entsprechende Stellen wenden, z. B. an das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ unter Telefon 0800 40 40 020. Hilfreich ist auch der Chat auf www.geburt-vertraulich.de. [93]

Ausbildungsmedien

© 2018 by Yumpu