16 banking insight Foto: ©George Doyle – Thinkstock
Perspektiven 17 Datenqualitätsmanagement Ordnung muss sein Von einem Randthema zu hoher Relevanz: Der Baseler Standard BCBS 239 geht gleich an mehreren Stellen auf Datenqualität ein – und rückt das Thema damit stärker ins Rampenlicht des Risikomanagements. So essenziell es ist, so groß sind hier auch die Defizite. Mit Datenqualität befassten sich in den Banken vor einigen Jahren noch einzelne Abteilungen mit unterschiedlichen technischen Systemen. Bei eigenen Untersuchungen der Institute und den Prüfungen der Aufsicht stellte sich aber heraus: All die Qualitätsmaßnahmen bringen wenig, wenn sie nicht stringent ins Risikomanagement eingebettet sind. Aktuell stellen bereits das Kreditwesengesetz (KWG) und die Solvabilitätsverordnung (SolvV) implizit Anforderungen an die Datenqualität für melderelevante Informationen in Banken. BCBS 239 hat das nun erstmals konkretisiert und fordert Datenqualitätsaspekte gleich an mehreren Stellen. Damit unterstreichen die Baseler Regulatoren, wie wichtig das Thema ist. Sie gehen hauptsächlich in den Grundsätzen 1 bis 5 und im Grundsatz 10 darauf ein. Die „banking insight“-Studie zeigt, wie Deutschlands Kreditinstitute auf diese Vorgaben vorbereitet sind. Grundsatz 1: Governance Der Baseler Ausschuss fordert im ersten Grundsatz von BCBS 239, dass der Bankenvorstand das Datenqualitätsmanagement in das Risikomanagement einbettet. Datenqualität gilt demnach über die Grenzen des IT-Systems hinweg in der gesamten Institutsgruppe. Grundsatz 2: Datenarchitektur und IT-Infrastruktur In den IT-Abteilungen und in den Fachbereichen soll dem zweiten Grundsatz zufolge klar sein, wer für die Datenqualität verantwortlich ist. Die Befragung zeigt jedoch, dass Daten- und Prozessverantwortung in knapp einem Viertel aller befragten Institute nur teils geklärt ist, bei fünf Prozent ist dies gar nicht geregelt (Abb. 12). Hierbei schätzen sich Groß- und Landesbanken besser ein als Privat- und Regionalbanken sowie Sparkassen (Abb. 13, S. 18). Ein ➔ Abb. 12: Datenqualitätsprozess Sind Mitarbeiter als Daten- und Prozessverantwortliche (Process Owner) benannt und mit den erforderlichen Durchsetzungskompetenzen ausgestattet? Teilweise 24 % Nein 5 % Ja 70 % Basis: alle Befragten (Fach- und Führungskräfte aus der IT), N = 111, nur eine Nennung Quelle: Studie banking insight 2014
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