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NK 07_2016

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28 RECHT WEGWEISER IN

28 RECHT WEGWEISER IN DIE SELBSTSTÄNDIGKEIT IM BEIM START ACHTEN Bei der Suche nach einer neuen beruflichen Herausforderung bietet die Selbstständigkeit im Direktvertrieb spannende Perspektiven. Im Vergleich zur traditionellen Selbstständigkeit hat eine Tätigkeit im Direktvertrieb zahlreiche Vorteile. Neben flexiblen Arbeitszeiten haben Sie keine Lagerkosten für Waren, geringe Fixkosten und Sie benötigen nur ein geringes Startkapital. Wenn Sie persönliche Eigenschaften wie Kommunikationsfreudigkeit, Zielorientierung, Zuverlässigkeit und eine positive Einstellung mitbringen, steht Ihnen eine Karriere im Direktvertrieb offen. Im Direktvertrieb sind Sie als selbstständiger Gewerbetreibender für ein anderes Unternehmen tätig und vermitteln in dessen Namen Geschäfte und sind damit Handelsvertreter im Sinne des §84 Abs. 1 HGB. Bevor Sie jedoch Ihre Tätigkeit aufnehmen, sollten Sie sich über die zu beachtenden Formalitäten, Förderungsmöglichkeiten und einen ausreichenden Versicherungsschutz informieren. Da zu haben wir hier einen Wegweiser im Überblick zusammengestellt. I. Formalitäten Mit dem Beginn Ihrer Tätigkeit im Direktvertrieb müssen Sie Ihr Gewerbe bei der zuständigen Behörde, in der Regel bei der Gewerbebehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung, anmelden (§14 Gewerbeordnung). Abhängig von der Gemeinde fallen hierfür Gebühren von zehn bis 70 Euro an. Bei der Gewerbeanmeldung muss der Personalausweis oder ein Reisepass mit Meldebescheinigung mitgebracht werden. Für die Tätigkeit im Direktvertrieb ist ein Gewerbeschein in der Regel ausreichend. Der typische Besuch von Kun den auf Bestellung im Rahmen von „Partys“ wird von der Gewerbeanzeige umfasst. Für Besuche ohne vorhergehende Terminvereinbarung wird hingegen eine Reisegewerbekarte benötigt. Die Gewerbebehörde leitet die Daten an das Finanzamt, das von der Selbstständigkeit informiert werden muss, sowie an die In dus trie- und Handelskammer weiter. Es besteht eine kostenpflichtige Pflichtmitgliedschaft bei der Indus trie- und Handelskammer. Jedoch sind Kleingründer vollständig bei der Beitragszahlung befreit, wenn sie nicht im Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen sind und der Gewinn nicht über 5.200 Euro pro Jahr liegt. II. Förderungsmöglichkeiten Auch wenn die Selbstständigkeit im Direktvertrieb im Vergleich zur klassischen Selbstständigkeit mit geringeren Kosten verbunden ist, wird ein gewisses Startkapital benötigt. Im Internet finden Sie Informationen zu verschiedenen Fördermöglichkeiten. Die KfW Mittelstandsbank fördert beispielsweise mit dem Gründerkredit-Universell Existenzgründer (zunächst auch im Nebenerwerb) und junge Unternehmen mit einem Kreditbetrag von bis zu zehn Millionen Euro pro Vorhaben. Alles, was zur Aufnahme und zum Betrieb einer unternehmerischen Tätigkeit notwendig ist, wird gefördert. Für diesen Kredit sind bankübliche Sicherheiten (Grundschuld an einem Grundstück, Sicherungsübereignung von Vermögensgegenständen) nötig. Der Mikrokreditfonds Deutschland bietet kleinen und jungen Unternehmen einen Mikrokredit ohne bankübliche Sicherheiten an. Dabei erfolgt die Kreditaufnahme in kleinen Schritten: entweder 1.000 Euro, 5.000 Euro oder 10.000 Euro. Nach erfolgreicher Rückzahlung ist eine weitere Erhöhung auf bis zu 20.000 Euro möglich. Ansprechpartner sind die regionalen Mikrofinanzinstitute. Informationen finden Sie unter www.mi- krofinanz. net. Auch eine Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus kann mit verschiedenen Maßnahmen gefördert werden. Dabei wird zwischen einer hauptberuflichen Exis tenz grün dung (mehr als 15 Stunden pro Woche) und einer nur nebenberuflichen Selbstständigkeit (weniger als 15 Stunden pro Wochen) unterschieden. 1. ALG I und nebenberufliche Selbstständigkeit Bei Bezug des Arbeitslosengeldes I und einer nebenberuflichen Selbstständigkeit im Direktvertrieb von weniger als 15 Stunden pro Woche können 165 Euro monatlich hinzuverdient werden, ohne dass dieses Einkommen auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Das relevante Einkommen setzt sich aus den Einnahmen minus Betriebsausgaben, Sozialversicherung und Steuern zusammen. Der Agentur für Arbeit muss jede Nebentätigkeit vorab mitgeteilt werden und Einkünfte müssen offengelegt werden. Bei einem Verdienst von unter 400 Euro durch die selbstständige Tätigkeit bleibt die Rentenund Krankenversicherung über die Agentur für Arbeit bestehen. 2. ALG I und der Gründungszuschuss (§93 SGB III) Sofern Sie ALG I beziehen und Ihre Arbeitslosigkeit durch die Aufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit beenden wollen, können Sie einen Zuschuss aus den Mitteln der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Der Gründungszuschuss dient der Sicherung des Lebensunterhaltes und der sozialen Absicherung. In der ersten Phase wird für sechs Monate ein Zuschuss in Höhe des individuellen Arbeitslosengeldes sowie 300 Euro zusätzlich gezahlt. In der zweiten Phase werden für neun Monate 300 Euro gezahlt, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und eine hauptberufliche unternehmerische Tätigkeit dargelegt werden. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen. Die Förderung steht im Ermessen der Agentur für Arbeit. 3. ALG II und Selbstständigkeit Bei Bezug des Arbeitslosengeldes II kann eine Selbstständigkeit im Direktvertrieb ohne zeitliche Begrenzung erfolgen. Das auf das ALG II anzurechnende Einkommen ergibt sich aus den Einnahmen minus Betriebsausgaben (Büromaterial o. ä.), Absetzbeträgen (100 Euro Pauschale für Versicherungen) und Freibeträgen (zwischen 50 Euro und 180 Euro). 4. ALG II und das Einstiegsgeld (§16 SGB II) Wer Arbeitslosengeld II bezieht, kann über seine Agentur für Arbeit ein Einstiegsgeld beantragen, das der Gründung einer eigenen Existenz dient. Das Einstiegsgeld ist ein zeitlich befristeter, anrechnungsfreier Zu schuss. Die Höhe des Einstiegsgeldes liegt zwischen 182 Euro (Normalfall) und 364 Euro (Höchstbetrag) und wird für maximal 24 Monate gezahlt. Der Antrag ist mit aussagekräftigen Unterlagen zur Beurteilung der Erfolgsaussichten der Existenzgründung bei der Agentur für Arbeit zu stellen. Die Zahlung des Einstiegsgeldes liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit. Grundsätzlich sind Bezieher des ALG II in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Dieser Versicherungsschutz kann jedoch durch die selbstständige Tätigkeit entfallen. III. Versicherungsschutz Durch einen richtig gewählten Versicherungsschutz wird das Risiko der Selbstständigkeit verringert. Als Arbeitnehmer sind Sie in der Regel gesetzlich versichert. Als Selbstständiger müssen Sie sich privat absichern. Wichtige Versicherungen sind insbesondere die Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Als Selbstständiger können Sie entweder eine private Altersvorsorge abschließen oder der gesetzlichen Versicherung beitreten. Im Rahmen 07.2016

RECHT 29 DIREKTVERTRIEB – DARAUF SOLLTEN SIE der gesetzlichen Versicherung trag beträgt 509,36 Euro (West) bzw. insgesamt 24 Monate in einem Zeit- gibt es verschiedene Mo- 429,98 Euro (Ost). Für Existenzgrün- raum von fünf Jahren gesetzlich ver- delle: die Pflichtversiche- der in den ersten Jahren gibt es Er- sichert waren. Die Beitrittsfrist für rung kraft Gesetzes für mäßigungen und Befreiungen. Wäh- die freiwillige Versicherung beträgt „arbeitnehmerähnli- rend den ersten drei vollen Kalender- drei Monate nach Ende der Versi- che Selbstständige“, jahren wird ohne besonderen An- cherungspflicht. Die gesetzliche Kran- die Pflichtversiche- trag der halbe Regelbeitrag gezahlt. kenversicherung ist insbesondere rung auf Antrag Bei einer erstmaligen Selbststän- für Eltern interessant, da Kinder hier und die freiwillige Versicherung. digkeit kann auf Antrag eine Befreiung erfolgen. Bei einer geringfügi- mitversichert sind. Bei privaten Krankenversicherungen müssen Kinder VITA Wenn Sie keinen gen selbstständigen Tätigkeit, die hingegen separat versichert wer- versicherungspflichtigen Arbeit- ein Einkommen von monatlich 450 Euro nicht übersteigt, besteht keine den. Die Arbeitslosenversicherung kann Dr. Nathalie Mahmoudi nehmer im Rah- Rentenversicherungspflicht. auf freiwilliger Basis von Selbststän- Dr. Nathalie Mahmoudi ist Fachanwältin men Ihrer Selbst- Auch bei der Krankenversicherung digen im Direktvertrieb beibehalten für gewerblichen Rechts schutz und Partnerin der im Jahr 2005 ge- ständigkeit im Di- stellt sich die Frage nach privater oder werden und vermittelt somit Sicher- gründeten Kanzlei Dr. Mahmoudi & Partner Rechtsanwälte. Die Kanz- rektvertrieb beschäf- gesetzlicher Versicherung. Bei der heit im Falle des Endes der Selbst- lei berät sowohl Network-Marketing-Unternehmen als auch Net- tigen und auf Dauer Wahl der richtigen Krankenkassen- ständigkeit. Die freiwillige Weiterver- worker umfassend zu allen Rechtsfragen, ohne den Blick für die und im Wesentlichen für form sollten alle Vor- und Nachteile sicherung muss innerhalb von drei wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu verlieren. ein einziges Direktvertriebs- sorgfältig bedacht werden. In der Re- Monaten bei der Agentur für Arbeit Mahmoudi begleitet regelmäßig erfolgreich die Gründung neuer Unternehmen tätig sind, sind gel sind Selbstständige privat versi- beantragt werden. Unternehmen und blickt auf eine internationale Ausbildung in den Sie ein arbeitnehmerähnlicher chert. Es besteht jedoch auch Mög- Checkliste für einen erfolgreichen USA, Spanien und Deutschland zurück. Selbstständiger und damit kraft Ge- lichkeit bei einer gesetzlichen Kran- Start in die Selbstständigkeit im Di- Berufserfahrung sammelte sie bei Linklaters, Oppenhoff & Rädler, setzes in der gesetzlichen Renten- kenkasse versichert zu sein. Eine frei- rektvertrieb: beim WDR sowie bei Murchison & Cumming (Los Angeles, USA). versicherung versichert. Die Selbst- willige Mitgliedschaft bei einer ge- ❙ Gewerbeanmeldung Stud. jur. Ariane Stöhr ständigkeit muss dem Rentenversi- setzlichen Krankenkasse ist möglich, ❙ Finanzamt cherungsträger innerhalb von drei wenn Sie vor dem Ausscheiden aus ❙ Industrie- und Handelskammer www.mahmoudi-rechtsanwaelte.de Monaten nach Beginn gemeldet der Versicherungspflicht mindestens ❙ Förderung gesichert werden. Der monatliche Regelbei- zwölf Monate ununterbrochen oder ❙ Umfassender Versicherungsschutz Dieses Geschäft ist nichts für Diskutierer und Bedenkenträger Dieses Geschäft ist etwas für Vertriebspartner, die mit soliden Produkten etwas bewegen und richtig Geld verdienen wollen. Neues Direktvertriebs-Unternehmen mit interessantem Background startet jetzt im deutschsprachigen Raum und sucht Vertriebsprofis und solche, die es sich zutrauen, unter Anleitung im Vertrieb richtig Karriere zu machen. Bitte bewerben Sie sich in Kurzform bei der beauftragten GKM-Personalberatung. Vermerken Sie im Betreff, wenn Ihre Anfrage nicht an ein bestimmtes Unternehmen gelangen soll. Dieser Sperrvermerk wird strikt eingehalten. erfolg@gkm-personal.de GkM Gesellschaft für kundenorientiertes Marketing mbH Boslerstraße 29 D-71088 Holzgerlingen PERSONALBERATUNG

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