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NK 07_2023

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22LESERNUTZEN PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG: © AdobeStock / Elnur WENIGER LEISTUNG, GLEICHER BEITRAG Wohl die meisten Mitglieder einer privaten Krankenkasse werden sich über die jährlichen Beitragserhöhungen ärgern, die besonders mit zunehmendem Alter gravierend zu Buche schlagen. Als Lösung bieten die privaten Krankenversicherungen meist lapidar an, man könne, um den bisherigen Beitrag aufrecht zu erhalten, ja auf einen Teil der bisher abgedeckten Leistungen verzichten. Will heißen, weniger Leistung für den gleichen Beitrag. Wohl die meisten Mitglieder einer privaten Krankenkasse werden sich über die jährlichen Beitragserhöhungen ärgern, die besonders mit zunehmendem Alter gravierend zu Buche schlagen. Als Lösung bieten die privaten Krankenversicherungen meist lapidar an, man könne, um den bisherigen Beitrag aufrecht zu erhalten, ja auf einen Teil der bisher abgedeckten Leistungen verzichten. Will heißen, weniger Leistung für den gleichen Beitrag. Wer dies ein paar Jahre mitmacht, dürfte schon bald auf dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkassen sein, die jedoch ganz andere Tarife haben. Privatversicherte können jedoch ab dem 55. Lebensjahr nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln. Und nun? Die Network- Karriere-Gastautoren Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Math. Peter A. Schramm, Sachverständiger für Versicherungsmathematik, haben das Thema aufgegriffen und berichten über konkrete Möglichkeiten laufende Beitragserhöhungen zu vermeiden. Ca. 5% der PKV-Versicherten (VN) befinden sich in Sozialtarifen (Standardtarif, Notlagentarif, Basistarif) mit steigender Tendenz. In dem Notlagentarif werden PKV-Versicherte mit erheblichen Beitragsrückständen durch ein besonderes Mahnverfahren „ausgesteuert“, § 193 VII VVG. Weit mehr Versicherte vermindern oft nicht erst im Alter ihren Versicherungsschutz durch Tarifwechsel, höhere Selbstbehalte und Herausnahme von z.B. Wahlleistungen im Krankenhaus, um eine deutliche Beitragsreduktion zu erreichen. 07.2023 Notlagentarif statt Basistarif seit 01.08.2013 Wegen der gesetzlichen Versicherungspflicht kann der Versicherer (VR) die PKV nicht kündigen, bleibt leistungspflichtig trotz Nichtzahlung von Beiträgen durch den VN, und wird daher seine Leistungspflicht durch Umstellung auf den Notlagentarif mindern, woraus sich dann eine niedrigere Prämie von bis zu weniger als 100 Euro ergibt. – Der VN kann aber auch einen Tarifwechsel (ggf. in den Standardtarif auf Krankenkassenniveau) vorziehen, wenn er dies bevorzugt, anstatt die Zahlungen einzustellen. Oder er kann in einen Tarif mit hohem Selbstbehalt bis 5.000 EUR jährlich oder abgemagerten Leistungen wechseln. Im Basistarif mit nahezu Krankenkassenleistungen zahlen sozial Hilfebedürftige einen reduzierten Beitrag, den ggf. sogar der Staat übernimmt. Notlagentarif sichert Leistungen im Akutfall – auch ohne Beitragszahlung. Im Notlagentarif erhält er fast nur Leistungen in allen akuten Fällen – auch schmerzstillende Zahnbehandlung inklusive dafür erforderlicher Füllung, aber keinen neuen Zahn, wenn einer gezogen wurde. Das ist nicht menschenunwürdig. Die Autoren haben selbst einige Mandanten, die sehr gerne im Notlagentarif sind, solange sie nicht eine teurere Wunschbehandlung möchten, und stets ca. 200 EUR schuldig bleiben, damit sie nicht vor der Zeit, in der sie es selbst wünschen, zurück in ihren leistungsstarken, aber teuren ursprünglichen Tarif kommen. Sie sparen damit jeden Monat bis zu 1.000 EUR Beitrag und zahlen davon manche Kleinigkeit selbst. Insolvent sind davon die wenigsten, aber sie möchten besser leben. Sogar ohne Beitragszahlung erfüllen sie im Notlagentarif weiter die gesetzliche Versicherungspflichtrensätze den Notlagentarif nun zu einer noch interessanteren Alternative – der „Gesundheitsplan Nothilfe N1“. Denn dieser erstattet über den Notlagentarif hinaus zwischen 10 % und 30 % der Rechnungsbeträge, so dass Ärzte und Zahnärzte nicht auf die engen Gebühschränkt des Notlagentarifes be- sind. Heilmittel werden sogar Zugang zum Notlagentarif nur durch mit 80 % erstattet, da sie im Not- Nichtzahlung des VN lagentarif für Erwachsene ausgeschlossen sind. In den daher erwünschten Notlagentarif kommt der VN allerdings nicht auf Antrag, sondern nur durch Nichtzahlung Beitragsersparnis durch Unterstützungskasse (UK) der Beiträge. Diese sollte er dann bis auf neu im Notlagentarif entstehende Beitragsschulden von immer Ein höherer Selbstbehalt bietet in der PKV oft eine erhebliche Beitragsersparnis. stets ca. 200 EUR bald nachzahlen, Die Unterstützungskasse wenn er Beitreibungsmaßnahmen setzt hier mit weiteren Gesundheitsplänen des VR vermeiden will. Wer einfach an, in denen diese Selbstbe- stets ein halte aufgefangen werden, wobei die Beitragsersparnis in der PKV meist oder deutlich höher ist als zwei Monatsbeiträge im Notlagentarif schuldig geblieben ist, hat es in der Hand, wann er wieder einmal – solange für Wunschbehandlungen wie eine gründliche Zahnsanierung erforderlich – in seinen vollen Tarif zurück möchte. Daneben ist die Pflegepflichtversicherung zu zahlen, deren Nichtzahlung mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Zusatzschutz macht Standard- und Notlagentarif attraktiver Ein neues Angebot der „Unterstützungskasse Carta Mensch“ macht © AdobeStock / puje der Beitrag für den betreffenden Gesundheitsplan. So werden auch Tarifwechsel in der PKV nochmals interessanter. Für GKV-Versicherte gibt es ein Angebot mit Vorsorgeleistungen, Heilpraktiker, Sehhilfen und Erstattung von Zuzahlungen. Garantierte Aufnahme mit Einschränkungen Die „Unterstützungskasse Carta Mensch“ verspricht garantierte Aufnahme ohne jede Gesundheitsprüfung. Allerdings gibt es eine Wartezeit für bei Teilnahmebeginn laufende Behandlungen und solche, die in den ersten 3 Monaten begonnen wurden, denn für diese erfolgt bis zu deren Abschluss keine Erstattung. Einige Gesundheitspläne sehen auch eingeschränkte Leistungsstaffeln in den ersten Jahren vor. Und für Erkrankungen, die bei Teilnahmebeginn bestanden bzw. in den letzten 5 Jahren davor behandelt wurden, sowie deren Folgen erfolgt erst nach Ablauf von drei Jahren für dann © Xxxxxxxxxx

LESERNUTZEN BRANCHE 23 erforderliche Behandlungen eine Leis- rahmen für Heilmittel. PKV-Tarife ohne sistarif aufnehmen, von wo er dann tung. Die Unterstützungskasse kann Psychotherapie kommen ebenfalls vor, durch schlichte Einstellung der Bei- jedoch auf Antrag diese Leistungen ggf. so dass auch dies zulässig sein dürfte. tragszahlung in den Notlagentarif um- zu besonderen Bedingungen einschlie- Und schließlich kann das Ganze noch gestellt wird, um seine Versicherungs- ßen. mit einem jährlichen Selbstbehalt von pflicht künftig dort zu erfüllen, mit hö- 5.000 Euro versehen werden. Am Ende herwertigen Wunschleistungen über PKV auf dem Rückzug? kostet diese gesetzeskonforme PKV- eine Kranken-Unterstützungskasse. Grundversorgung vielleicht noch mo- Wer einen gesicherten Rechtsanspruch Beabsichtigt die „Unterstützungskasse Carta Mensch“ den Rückzug der PKV in eine Grundversorgungsnische? Da sie keinen Rechtsanspruch anbieten darf, kann sie selbst nicht die Versicherungspflicht erfüllen, wie Gerichte bei anderen Kranken-Unterstützungskassen bereits festgestellt hatten. Dazu reicht in- natlich 75 Euro Prämie inklusive Alterungsrückstellung – alles darüber hinaus könnte dann die Unterstützungskasse abdecken. Heute gibt es solche PKV-Billig-Angebote noch nicht – dafür aber tut es jetzt auch der Notlagentarif und dies sogar auf Leistungen der GKV bevorzugt, kann auch im Alter von mehr als 55 Jahren noch von der PKV in die GKV wechseln, allerdings meist nicht ohne vorübergehenden Statuswechsel, Zweitberuf, Berufswechsel oder Ortswechsel – innerhalb oder außerhalb der EU. Die Mitarbeiter der eigenen PKV oder GKV © AdobeStock / salomonus_ des ein PKV-Tarif für lediglich ambulan- mit altersunabhängigen Prämien ganz sind mit solchen Gestaltungsfragen je- te (ohne Zahn-) Leistungen und Mehr- ohne Alterungsrückstellung. doch meist überfordert. bettzimmer im Krankenhaus. Auch die Gebührenordnung kann eingeschränkt Letztlich muss die PKV jedermann, der Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Math. Pe- werden, ebenso u.a. der Erstattungs- ihr zuzurechnen ist, mindestens im Ba- ter A. Schramm ALS SELBSTSTÄNDIGER IN DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV) – LOHNT SICH DAS? Hauptberuflich Selbstständige haben bei Beginn ihrer Tätigkeit die Wahl, ob sie sich privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichern möchten. Die Entscheidung für das eine oder das andere System ist nicht einfach, weil unterschiedliche Aspekte zu berücksichtigen sind und es bei jeder Wahl Vor- und Nachteile gibt. Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala, PhD, RA, MBA Finanzdienstleistungen (Univ.), MM (Univ.), Geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), Bankkaufmann www.fiala.de © AdobeStock / PheelingsMedia Für die private Krankenversicherung (PKV) www.kvzentrale.com spricht das in der Regel höhere Leistungsniveau. Außerdem sind die Beiträge zumindest in jungen Jahren oft niedriger, weil nicht das Einkommen, sondern das versicherte Gesundheitsrisiko für die Beitragsbemessung zählt. Später können sich die Verhältnisse umkehren. Doch es gibt auch Argumente für Selbstständige, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vorzuziehen. Privater Krankenzusatzschutz ist trotzdem möglich. Er verursacht aber auch zusätzliche Beiträge. Kostenlose Familienversicherung auch für Selbstständige Ein Argument, das fast immer für die GKV spricht, ist die kostenlose Familienversicherung. Wenn Familienangehörige (Ehepartner, Kinder) hierüber mitversichert werden können, fallen keine zusätzlichen Beiträge an. In der PKV muss dagegen jedes Familienmitglied gegen Beitrag extra versichert werden. Dadurch kommt die PKV für Familien oft deutlich teurer als die GKV. Die Familienversicherung gilt grundsätzlich auch für Selbstständige, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Das Einkommen bestimmt die Beiträge Im Unterschied zur PKV hängt die Beitragshöhe in der GKV vom Einkommen ab. Selbstständige zahlen dabei die Beiträge zu hundert Prozent selbst, denn einen Arbeitgeberanteil wie bei Arbeitnehmern kann es hier naturgemäß nicht geben. Das ist im Übrigen in der PKV nicht anders. GKV-Beiträge Dipl.-Math. Peter A. Schramm Dipl.-Math. Peter A. Schramm, Sachverständiger für Versicherungsmathematik, Aktuar DAV, öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK Frankfurt am Main für Versicherungsmathematik in der privaten Krankenversicherung www.pkv-gutachter.de sind grundsätzlich bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu leisten. Die liegt in diesem Jahr bei 4.987 Euro Monatseinkommen. Für höhere Einkommen fallen keine Beiträge mehr an, erklärt das KV-Portal. Nebenberufliche Selbstständigkeit löst überwiegend noch keine gesonderte Versicherungspflicht aus. Es kommt aber auf das regelmäßige Einkommen an. Wer nebenberuflich über 425 Euro verdient, muss monatlich rund 185 Euro in die Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen. Wird eine entsprechende Meldung „vergessen“, kann die GKV die Beiträge aus der Vergangenheit nachfordern! Wer als Selbstständiger freiwillig GKV- Mitglied ist, muss auch Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung leisten. Die zuständige Pflegekasse ist üblicherweise an die jeweilige Krankenkasse angeschlossen. Die Regelungen sind hier für Selbstständige praktisch identisch mit denen für Arbeitnehmer, nur dass analog zur Krankenversicherung keine Arbeitgeberanteile gezahlt werden. Sonderregelungen für Selbstständige bei der Beitragsbemessung Im Unterschied zu Arbeitnehmern gelten bei Selbstständigen einige Sonderregelungen zur Beitragsbemessung, sodass sich die tatsächlich zu leistenden Beiträge unterscheiden können. Hier ein Überblick: Selbstständige können zwischen dem allgemeinen Beitragssatz (16,3 Prozent) und einem ermäßigten Beitragssatz (15,7 Prozent) wählen. Bei ermäßigtem Beitragssatz besteht kein Krankengeldanspruch. Die krankenkassen-individuellen Zusatzbeiträge gelten dagegen für Arbeitnehmer wie Selbstständige gleichermaßen. Bei Selbstständigen wird nicht nur das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit – das Pendant zum Arbeitseinkommen bei Arbeitnehmern – für die Beitragsbemessung zugrunde gelegt, zusätzlich zählen auch noch weitere Einkünfte. Dazu gehören zum Beispiel auch Kapitaleinkünfte und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Bemessungsgrundlage ist daher breiter. Ein Grundproblem bei Selbstständigkeit ist das schwankende Einkommen. Der Beitrag wird auf der Basis des monatlichen Gewinns aus selbstständiger Arbeit – ggf. unter Hinzurechnung zusätzlicher Einkünfte – festgelegt. Die Beitragsfestlegung erfolgt üblicherweise auf Basis des letzten Einkommensteuerbescheids. Bei Gewinneinbrüchen von mehr als 25 Prozent im laufenden Jahr ist eine Beitragsanpassung nach unten möglich. Eine weitere Sonderregelung betrifft zu leistende Mindestbeiträge. Bei Selbstständigen wird ein fiktives Mindesteinkommen für die Beitragsbemessung zugrunde gelegt. Auf der Basis dieses Einkommens sind Beiträge zu leisten, auch wenn die tatsächlichen Einkünfte geringer sind. Bei Existenzgründern, die einen Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit erhalten, reduziert sich diese Bemessungsgrundlage auf 1.487,50 Euro. Sie kann auch in bestimmten Härtefällen Anwendung finden. Es kommt also immer auf den Fall an: Teuer wird die GKV vor allem für Selbstständige, die Mindestbeiträge zahlen müssen, aber deutlich weniger verdienen als das fiktive Mindesteinkommen. Hier kann der individuelle Beitragssatz erheblich über dem durchschnittlichen liegen. Ob dieser Nachteil durch eine Familienversicherung aufgewogen werden kann, ist vom Einzelfall abhängig und auch davon, ob die Familienversicherung überhaupt genutzt werden kann. In der GKV müssen Versicherte keinen altersabhängigen Beitragsanstieg befürchten, hier zählt nur das Einkommen. Der einkommensbedingte Beitragsanstieg wird dabei durch die Beitragsbemessungsgrenze „gedeckelt“. Was günstiger ist – GKV oder PKV –, muss individuell beurteilt werden.

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