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Kompakt Juli/August

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Das Kompakt-Magazin ist das Termin- und Veranstaltungsmagazin für Neubrandenburg, die Mecklenburgische Seenplatte und die Müritzregion. Im Fokus stehen die Veranstaltungen in der Region sowie spannende Geschichten der Menschen, die dort leben. Es erscheint monatlich in einer Auflage von bis zu 15 000 Exemplaren und wird kostenlos an über 500 Stellen im Großkreis verteilt.

24 REGIONALES Coole

24 REGIONALES Coole Kurse an heißen Tagen Ferienangebote im Kunsthaus Neustrelitz –vom Filmworkshop bis zum Siebdruckkurs Dana Jeschke kennt sich mit Keramik bestens aus. Die langen Ferien sind nahezu perfekt, um mal etwas Neues auszuprobieren und neue Leute kennenzulernen! Wie wäre es mit einem coolen Filmworkshop in der ersten Ferienwoche in der Kinder- und Jugendkunstschule Neustrelitz? Der Schauspieler und Filmemacher Arno Sudermann leitet vom 24.-28. Juli von 10-14 Uhr den Filmworkshop „Achtung, Klappe!“ an. Hier entscheiden die Teens (ab 12 Jahre) selbst, welche Geschichte umgesetzt wird, wer vor der Kamera steht und an welchen Orten gedreht wird. Kostümbildner Peter Pohl bietet in dieser ersten Ferienwoche zwischen 10-12 Uhr und 13-15 Uhr Nähkurse an. Kinder und Erwachsene können sich am Montag und Dienstag mit den Nähmaschinen vertraut machen und an erste Stücke heran wagen. Mittwoch und Donnerstag werden dann Sachen genäht, die einzigartig sind. Am Freitag, dem Kleidungs-Retter-Tag,zeigt Peter Pohl wie kleine Defekte am Lieblingsstück repariert und unsichtbar gemacht werden ©(2) Marieken Matschenz Am 27. und 28. Juli von 10-12 Uhr und von 13-15 Uhr werden junge kreative Künstler gefragt sein, die gern zeichnen und mit Ton arbeiten. Die Diplomkeramikerin Dana Jeschke wird mit den Kindern Portraits zeichnen und danach versuchen, die Person, die Modell gesessen hat, mit Ton zumodellieren. Dies könnte also gerade für Jugendliche spannend sein, die einen kreativen Beruf wählen möchten. In der zweiten Ferienwoche geht es ebenso spannend weiter, denn wer hat sich nicht auch schon mal Gedanken gemacht, wie Ob Kleidung oder Handytaschen - Selbstgenähtes ist einzigartig. man selbst gerne in der Zukunft wohnen möchte? Die Kinder haben die ganze zweite Ferienwoche Zeit, mit dem Material, das hier zur Verfügung steht und verbraucht werden kann -etwa wie Holz, Pappe, Stoff, Metall und Recyclingmaterialien - gemeinsam Häuser zu bauen. Mit dem Architekten Ingo Schüssler können die Jugendlichen einfach ausprobieren, wie ihre Ideen real aussehen, und ob sie auch halten, wenn sie nach den eigenen Vorstellungen gebaut werden. Modelliert wird vom 31. Juli bis 3. August jeweils von 10-12 Uhr und 13-14 Uhr. Am 28. August beginnt die letzte Ferienwoche mit einem Handytaschennähkurs. Von 10- 12 Uhr wird Interiordesignerin Nada Bakkar mit den Kindern die schönsten Taschen nähen, die dann mit Perlen und anderem verziert werden können. Die nächsten beiden Tage, der 29. und 30. August, von 10-12 Uhr sind für das Sprühen mit Schablone vorgesehen. Zusammen mit den Graffitiprofis Ramona Seyfarth und Rico können Plakate, T-Shirts, Taschen und Wände mit den vorher geschnittenen Schablonen besprüht werden. Wer dann noch mehr Lust auf Drucken hat, kommt gleich zum Siebdruck-Kurs am 31. August wieder in die Kunstschule. Zusammen mit Marieken Matschenz wird geschaut, wie Siebdruck eigentlich funktioniert: Nachdem die eigenen Motive auf Folie oder Transparentpapier gemalt sind, können sie auf Plakate, T-Shirts, Taschen etc. gedruckt werden, vielleicht sogar in Gold? Anmeldung unter 03981 /256040.

Doppelte Haushaltsführung: Möbel und Hausrat zusätzlich von der Steuer absetzen Monatlicher Höchstbetrag gilt nur für Unterkunftskosten Für viele Berufstätige ist es normal, an einem Ort zu arbeiten und in einem anderen Ort zu wohnen. Klar, dass eine Zweitwohnung zusätzliche Kosten verursacht. Das Gute: Das Finanzamt kann an den Jörg Oldag, Kosten beteiligt werden. Steuerberater Denn Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung sind Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben. Eine doppelte Haushaltsführung liegt allerdings nur vor, wenn neben der Zweitwohnung am Arbeitsort ein eigener Hausstand auch am Wohnort unterhalten wird. Abziehbar sind: •Umzugskosten •Kosten für eine Familienheimfahrt je Woche inHöhe von 0,30 Euro jeEntfernungskilometer (0,30 Euro je gefahrenen Kilometer für die erste und letzte Fahrt eine doppelten Haushaltsführung) •Aufwendungen für Verpflegung in Höhe von 12 Eurofür die wöchentlichen An- und Abreisetage und 24 Eurofür die ganztätigen Abwesenheitstage vom Familienwohnort, jedoch nur für die ersten drei Monate bzw. für weitere drei Monate nach einer mindestens vierwöchigen Unterbrechung •Unterkunftskosten in Höhe von maximal 1.000 Euro monatlich Anschaffungskosten für die Wohnungseinrichtung sind keine Unterkunftskosten Unterkunftskosten dürfen nur bis 1.000 Euro pro Monat abgezogen werden. Die 1.000 Eurosind dabei keine Pauschale. Abziehbar sind vielmehr nur die tatsächlich angefallenen Kosten, insbesondere Miete, Betriebskosten für Heizung, Wasser, Strom etc., Aufwendungen für eine Hausratversicherung, Zweitwohnungsteuer,Rundfunkgebühren und Kosten für einen Pkw-Stellplatz. Handelt es sich bei der Zweitwohnung um eine Eigentumswohnung, fällt zwar keine Miete an. Dennoch können Kosten steuerlich geltend gemacht werden: die Betriebskosten, die Abschreibung für die Eigentumswohnung und Zinsen für die Finanzierung des Erwerbs der Eigentumswohnung. Hohe Kosten fallen jedoch vor allem beim Einzug in die Zweitwohnung an, denn meist muss extra Mobiliar angeschafft werden. Für Möbel, Teppiche, Gardinen, Lampen und andere Einrichtungsgegenstände werden schnell einige 1.000 Euro ausgegeben. Hier scheiden sich die Geister. Nach Ansicht der Finanzämter sind auch die Abschreibungen auf das Mobiliar mit in den monatlichen Höchstbetrag von 1.000 Euro einzubeziehen. Das Finanzgericht Düsseldorf sieht das hingegen ganz anders. Für sie sind nur die laufenden Unterkunftskosten auf monatlich 1.000 Euro gedeckelt. Die Anschaffungskosten für die Möbel sehen sie als sonstige notwendige Mehraufwendungen einer beruflich bedingten doppelten Haushaltsführung. Daher können Abschreibungen auf Einrichtungsgegenstände zusätzlich als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abgezogen werden. Tipp: Kürzt Ihnen das Finanzamt bei einer doppelten Haushaltsführung den Werbungskostenabzug, weil sie Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände abgezogen haben und dadurch den monatlichen Höchstbetrag von 1.000 Euro überschreiten, sollten Sie Einspruch einlegen. Das Einspruchsverfahren ruht dann bis zu einer Entscheidung der obersten Finanzrichter, denn das Finanzgericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen (Az.: VI R18/17). ETL –SCS AG Steuerberatungsgesellschaft Niederlassung Neubrandenburg Friedrich-Engels-Ring 49 17033 Neubrandenburg Tel.: (0395) 43088-0 •Fax: (0395) 43088-42 Mail: scs-neubrandenburg@etl.de Web: www.etl.de/scs-neubrandenburg –Anzeige –

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