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Kompakt November

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Das Kompakt-Magazin ist das Termin- und Veranstaltungsmagazin für Neubrandenburg, die Mecklenburgische Seenplatte und die Müritzregion. Im Fokus stehen die Veranstaltungen in der Region sowie spannende Geschichten der Menschen, die dort leben. Es erscheint monatlich in einer Auflage von bis zu 15 000 Exemplaren und wird kostenlos an über 500 Stellen im Großkreis verteilt.

32 RatgebeR: Recht

32 RatgebeR: Recht Unverhofft kommt oft –Arbeitsunfälle Für viele Pendler in Mecklenburg-Vorpommern ist der PKW das gängigste Verkehrsmittel, um den Arbeitsplatz aufzusuchen. Auf dem Wegzur Arbeit und wieder zurück nach Hause sind die Arbeitnehmer über ihren Arbeitgeber bei der Berufsgenossenschaft unfallversichert. Der Versicherungsschutz beginnt inder Regel mit dem Verlassen des Wohnhauses und endet mit dem Erreichen der Arbeitsstätte. Unterbricht der Arbeitnehmer den Wegzum Beispiel für einen Einkauf oder nimmt aus privaten Gründen einen Umweg, bestehtkein Versicherungsschutz. Das Gleiche gilt, wenn der Wegaus privaten Gründen länger als zwei Stunden unterbrochen wird. Dann ist auch der restliche Weg nicht mehrunfallversichert. Es ist daherstetsgenau zu prüfen, welcher Weg wie und aus welchem Grund zurückgelegt wurde. Hierbei handelt es sich um sogenannte Wegeunfälle. Die bei der Berufsgenossenschaft kraft Gesetzes unfallversicherten Personen sind in §2 SGB VII aufgeführt. Erwähnenswert ist der „Wie-Beschäftigte“. Dieser führt eine ernstliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert aus, bei der es sich nicht nur um eine Gefälligkeit handelt. Die Tätigkeit wird mit dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers für das Unternehmen (kann auch eine Privatperson sein) ausgeführt. Sie muss unter Umständen ausgeübt werden, die einer Beschäftigung vergleichbar sind und nicht aufgrund von Sonderbeziehungen (Verwandtschaft, Mitgliedschaft in Verein oder einer Gesellschaft) geleistet werden. Es kommt folglich nicht wie beim Mindestlohngesetz darauf an, dass ein Entgelt und in welcher Höhe es gezahlt wird. Entscheidend ist, dass es sich gerade nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt. Eine weitere Besonderheit der gesetzlichen Unfallversicherung ist der Umstand, dass ein Schmerzensgeld nur gezahlt wird, wenn der Unfall vorsätzlich verursacht wurde oder auf einem Wegeunfall basiert. Im Gegenzug habendie Berufsgenossenschaften „mit allen geeigneten Mitteln“ für wirksame medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation zu sorgen. Anwaltskanzlei Volker Kunath Fachanwalt für Arbeitsrechtund Sozialrecht Friedrich-Engels-Ring 46 ∙ 17033 Neubrandenburg Telefon: 0395-5683993 ∙ Email: kanzlei@kunath.eu Anzeige

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