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2015-1 REISE und PREISE

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RECHT Die Reiserechts-

RECHT Die Reiserechts- Expertin rät Die Rechtssprechung ist undurchsichtig und knifflig. REISE & PREISE-Mitarbeiterin Karin Scheel-Pötzl nimmt Stellung zu den Fragen unserer Leser. »Stornokosten trotz Ersatzmieter?« Ich habe eine Ferienwohnung gemietet, konnte aber nicht anreisen und habe einen Ersatz - mieter gestellt, der mit dem Vermieter auch schon einen Mietvertrag geschlossen hat. Jetzt hat mir der Vermieter mitgeteilt, dass er zwar mit dem Ersatzmieter einverstanden sei, ich aber trotzdem bis zu dessen Abreise noch Vertragspartner für ihn sei und haften würde. Wenn ich das nicht wolle, könne ich die Buchung ja stornieren, müsse aber dann 90 % Stornokosten zahlen. Ist das rechtens? SO IST DIE RECHTSLAGE Nein, sicher nicht. Zwar hat der Vermieter einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn Sie die Buchung stornieren. Die Summe kann auch 90 % des Mietpreises betragen, wenn Sie kurz vorher stornieren. Der Vermieter muss sich aber ersparte Aufwendungen auf die Stornokosten anrechnen lassen. Wenn ein Ersatzmieter für den gesamten Zeitraum gestellt wird, entsteht dem Ver mieter kein Schaden. Er hätte also, wenn Sie jetzt stor nieren, keinen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Stornokosten. Rechtsanwältin Karin Scheel-Pötzl antwortet auf Ihre Fragen. Hotelkosten in Anspruch nehmen könnten. Sie müssten die fehlerhafte Beratung aber nachweisen können. Ob dafür Zeugen erforderlich sind oder Ihre Unterlagen hierfür reichen oder ob Sie möglicherweise ein Mitverschulden trifft, weil Sie selbst die Auskunft noch einmal hätten nachprüfen müssen, sollte ein spezialisierter Anwalt prüfen. »Entschädigung nur mit Bordkarten? « Wir hatten eine Pauschalreise auf die Kanaren gebucht. Der Abflug verspätete sich wegen eines technischen Defekts des Flugzeugs um fast zehn Stunden. Wir forderten von der Fluggesellschaft eine Entschädigung von € 400. Die Airline bietet uns nur 50 % an, und nur dann, wenn wir die Original-Bordkarten vorlegen. Außerdem sollen wir eine Verzichtserklärung über alle weitergehenden Ansprüche unterschreiben. Ist das Angebot angemessen und kann die Ausgleichszahlung tatsächlich von der Vorlage der Bordkarten abhängig gemacht werden? SO IST DIE RECHTSLAGE Nein, die Bord - karten sind keine Voraussetzung für die Ausgleichzahlung. Sie haben auch Anspruch auf den vollen Betrag von € 400. Sie müssen nur eine Buchungsbestätigung oder den Reisevertrag vorweisen können. »Haftung für Feuerwehrkosten?« Wir haben in einem Hotelzimmer mit Kochnische übernachtet. Die Nische war mit einer Tür zum Zimmer abgetrennt und hatte ein kleines Fenster zum Abluftschacht. Als wir uns abends eine paar Würste gebraten haben, ging plötzlich der Rauchmelder an und löste bei der örtlichen Feuerwehr Alarm aus, die auch gleich anrückte. Nun will uns das Hotel die Kosten für den Feuerwehreinsatz berechnen. Ich bin mir sicher, dass ich die Tür zum Zimmer und auch das Fenster zum Schacht geöffnet hatte. Leider behauptet der Portier, es sei dicker Rauch aus unserem Zimmer in den Flur gedrungen. Muss ich den Feuerwehreinsatz tatsächlich bezahlen? SO IST DIE RECHTSLAGE Dem Hotel ist hier tatsächlich ein Schaden entstanden, denn die Kosten des Feuerwehreinsatzes gehen auf den Fehlalarm zurück. Ob Sie diese Kosten zu übernehmen haben, hängt davon ab, ob Sie fahrlässig gehandelt haben: Wenn z. B. tatsächlich eine starke Rauchentwicklung in Zimmer und Flur stattgefunden hätte oder wenn Sie gegen Anweisungen des Hotels zur Nutzung der Kochgelegenheit verstoßen hätten. Ein spezialisierter Anwalt sollte prüfen, ob sich anhand der Beweislage ein Rechtsstreit in diesem Fall lohnt. »Haftung des Reisebüros bei Falschberatung?« Ich habe im Reisebüro einzeln Flüge und Hotels gebucht. Man sagte mir, dass ich für eines der Hotels keine Rücktrittsversicherung bräuchte, weil es problemlos stornierbar sei. Wie sich später herausstellte, war das falsch. Da ich die Reise nicht antreten konnte, soll ich nun die vollen Hotelkosten zahlen. Ist das Reisebüro verpflichtet, mir diese Kosten zu erstatten? SO IST DIE RECHTSLAGE In Ihrem Fall liegt meines Erachtens eine Falschberatung vor, so dass Sie das Reisebüro auf Erstattung der Haben Sie Fragen zum Thema Reiserecht? Teilen Sie uns unter der E-Mail-Adresse Recht@REISE-PREISE.de Ihre Fragen mit. Rechtsanwältin Karin Scheel-Pötzl erläutert in jeder Ausgabe die Rechtslage zu ausge - wählten Fragen. Antworten per E-Mail und individuelle Beratung sind leider nicht möglich. Aktuelle Gerichtsurteile Keine Ausgleichsansprüche bei Fluglotsenstreik Ein Fluglotsenstreik ist ein außergewöhnlicher Umstand, der die Fluggesellschaften von Ausgleichszahlungen befreit. Den Reisenden, die vom Streik betroffen sind, steht aber ein Recht auf kostenlose Stornierung der bestreikten Flüge zu. Dies gilt auch bei Pilotenstreiks bei der Lufthansa. BGH, Urteil vom 12.6.2014, Aktenzeichen X ZR 104/13. BGH, Urteil vom 21.08.2012, Aktenzeichen X ZR 138/11. Insolvenzabsicherung für Veranstalter aus der EU Ein Reisevermittler ist verpflichtet nachzuweisen, dass das Kundengeld für den Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters im konkreten Fall abgesichert ist, wenn der Veranstalter seinen Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat der EU hat. Die Kläger hatten über ein Internet-Reisebüro bei einem niederländischen Veranstalter eine Flusskreuzfahrt gebucht, die ausfiel. Der insolvente Veranstalter zahlte den Reisepreis nicht zurück. Der BGH verurteilte das deutsche Reisebüro zur Rückzahlung. Es hätte als Vermittler das Kundengeld erst entgegennehmen dürfen, wenn es eine für den konkreten Fall wirksame Kundengeldabsicherung nachgewiesen hat. BGH, Urteil vom 25.11.2014, Aktenzeichen X ZR 105/13 und X ZR 106/13 Normalerweise nur 20 % Anzahlung rechtens Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Reiseveranstalter nur dann eine höhere Anzahlung als die üblichen 20 % des Reisepreises verlangen kann, wenn er darlegen kann, dass er selbst für diese Reisen entsprechende Aufwendungen vorab zu leisten hat. Die Regelung, dass der Gesamtpreis 30 Tage vor Reiseantritt zu zahlen ist, hielt der BGH für (noch) angemessen. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2014, X ZR 85/12, X ZR 13/14 und X ZR 147/13 Fotos: Panthermedia/Roger Boog, Privat NICHT VERPASSEN! REISE & PREISE 2-2015 erscheint am 7. April 2015 114 REISE & PREISE 1-2015

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