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Geschäftsbericht 2019

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6.3 BERICHT ÜBER

6.3 BERICHT ÜBER NICHTFINANZIELLE BELANGE 6.3.1 Arbeitnehmerbelange Mitarbeiterstruktur Personalstand (Vollzeitäquivalent) 370,1 davon Arbeiter 126,8 davon Angestellte 241,8 davon Lehrlinge 1,5 Personalstand gesamt per 31.12.2019 592 davon Stammpersonal 384 – Arbeiter 114 – Angestellte 269 – Lehrlinge 1 davon Saisonarbeitskräfte 208 Stammpersonal Kennzahlen Durchschnittliche Mitarbeiter nach Firmen Salzburger Flughafen GmbH 288,3 Salzburg Airport Services GmbH 67,5 Carport Parkmanagement GmbH 10,7 Secport Security Services GmbH 3,6 Gesamtanzahl 370,1 Ø Alter in Jahren 43,6 Ø Betriebszugehörigkeit in Jahren 13,9 Anteil Frauen 40,0 % Anteil Frauen in Führungspositionen 36,0 % Teilzeitquote 29,1 % Gesundheitsquote *) 95,1 % Fluktuationsquote *) 7,6 % *) Vollzeitäquivalent (inkl. Saisonarbeitskräfte u. exkl. vier ganzjährig karenzierte Dienstnehmerinnen) Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung, Motivationsförderung und Diversity • Personalentwicklungsmaßnahmen (diverse Führungskräfte-/Teamentwicklungsprogramme und bedarfsorientierte Fach- und Persönlichkeitsschulungen) • KODE® – Kompetenzcheck für 31 Führungskräfte • Umsetzung der im Rahmen der Personalstrategie definierten Handlungsfelder mit externer Unterstützung der Demografieberatung • ESF-Projekt „Lebenswelt.Beruf“ in der SAS zum Thema Dienstplangestaltung • Betriebliche Gesundheitsförderung (zahlreiche Gesundheits-/Bewegungsprogramme, Airportlauf, Fitnessraum, Gesundheits-Aktion „Helden. Check“, Employee Assistance Program) • Karenz- und Rückkehr-Management-Programm • Kollektivvertragliche Erfolgsbeteiligung (6% vom Betriebsergebnis, max. 1 Monatslohn/-gehalt) • Div. freiwillige Sozialleistungen (Essenszuschuss, Obstkorb, Betriebsausflüge, div. Feiern u. dgl.) • Gleichbehandlungsbeauftragte (für sämtliche Belange der Gleichstellung zuständig) 64

6.3.2 Andere nichtfinanzielle Leistungsindikatoren bzw. –belange BürgerInnenbeirat Flughafen Salzburg Die innerstädtische Lage des Salzburger Flughafens führt zwangsläufig zu Umwelt- und insbesondere Lärmbelästigungen für die Bevölkerung der Stadt Salzburg sowie der umliegenden Gemeinden im Land Salzburg und im bayerischen Grenzgebiet. Auf Initiative der Eigentümer Land und Stadt Salzburg und der Anrainerschutzverbände wurde daher 2014 der BürgerInnenbeirat Flughafen Salzburg (BBFS) eingerichtet, der die sich aus den unterschiedlichen Interessenslagen der Parteien ergebenden Konflikte sachgerecht und fair analysiert und gemeinsame Lösungen erarbeitet. 2019 waren als aktive Mitglieder im BBFS der Anrainerschutzverband Salzburg Airport sowie die Gemeinden Anif, Grödig, Hallein und Wals- Siezenheim vertreten. Darüber hinaus arbeiten in diesem Gremium Austrian Airlines, Eurowings, Austro Control GmbH, die Eigentümervertreter Land und Stadt Salzburg sowie die Salzburger Flughafen GmbH mit. Geleitet und moderiert werden die Sitzungen von einer Moderatorin aus der Schweiz. Zielsetzungen und Aufgaben des BBFS sowie Verfahrensregeln und Formen der Zusammenarbeit sind in der Geschäftsordnung festgehalten. Zur Behandlung der Anliegen der im BBFS vertretenen Gruppen wurde ein ausführlicher Kriterienkatalog erstellt. Die Aufarbeitung der Themen findet nicht nur im Plenum, sondern auch in verschiedenen Arbeitsgruppen statt. Ziele und Ergebnisse werden im Konsensverfahren erarbeitet und in Sitzungsprotokollen festgehalten. Empfehlungen und Stellungnahmen werden an die Geschäftsführung der Salzburger Flughafen GmbH herangetragen. Die Rückmeldungen darauf beinhalten die Einschätzungen der Geschäftsführung, des Aufsichtsrates und der Gesellschafter (Informationen über Sitzungen, Datengrundlagen, Ergebnisse etc. werden für alle Interessierten unter www.salzburg-airport. com/bbfs veröffentlicht). Im Jahr 2019 lag der Schwerpunkt der Tätigkeiten erneut im Bereich der Allgemeinen Luftfahrt, insbesondere Überflüge über die Altstadt und Schulungsflüge im Platzbereich. Im Rahmen der 28. Sitzung am 24.10.2019 bedankte sich Landeshauptmann-Stv. Dr. Stöckl bei den Mitgliedern für die konstruktive Arbeit. Diese würde von der Landesregierung sehr geschätzt und von den Eigentümern klar unterstützt. Durchführungsverordnung (DVO) Die von deutscher Seite angekündigte Durchführungsverordnung, die Anflüge auf den Flughafen Salzburg von Norden kommend zeitlich und mengenmäßig begrenzen soll, wurde noch nicht erlassen. Ihre Bedeutung dürfte in letzter Zeit abgenommen haben, da auch innerdeutsche Kritik, besonders aus Luftfahrtkreisen, laut geworden ist. Sowohl das deutsche als auch das österreichische Verkehrsministerium präferieren eine Lösungsfindung in der Region. Seitens der Geschäftsführung wurde daher die Kommunikation mit allen Bürgermeistern auf bayerischer und österreichischer Seite intensiviert und mit dem neu etablierten „Bürgermeisterfrühstück“ eine geeignete Plattform geschaffen, um anstehende Themen zeitnah zu diskutieren. Als mittelfristiges Ziel wird die Einbeziehung der Salzburger Bürgermeister in die deutschösterreichische Fluglärmkommission (FLK) gesehen, also eine grenzüberschreitende Fluglärmkommission nach deutschem Recht zu schaffen. Im Zuge der 60. Sitzung der Fluglärmkommission am 31.10.2019 wurde von den Anwesenden das Ziel formuliert, in Abstimmung mit den beiden zuständigen Bundesministerien ein Verkehrskonzept zu entwickeln, dieses mit Beginn der Sommerflugplanperiode 2020 umzusetzen und über 18 Monate ein aussagekräftiges Monitoring zu etablieren. 65

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