24 WIRTSCHAFT Steuertipps zur Gewinnermittlung 2018 Lassen Sie die Gewinnermittlung 2018 und die Steuererklärungen 2018 von einem Steuerberater anfertigen, haben Sie bis Ende Februar 2020 Zeit mit der elektronischen Übermittlung ans Finanzamt. Winken jedoch Steuererstattungen oder möchten Sie für den im Jahr 2018 gekauften Privat-Pkw eine Vorsteuererstattung beantragen, müssen Sie frühzeitiger abgeben. Dazu und zu weiteren Aspekten hier einige nützliche Steuerstipps zur Gewinnermittlung 2018 für alle Unternehmen, egal ob Einnahmen- Überschussrechnung oder Bilanzierung fällig werden. Foto: Thorben Wengert pixelio.de 1. Vorsteuererstattung für Privat-Pkw Sie haben richtig gelesen. Haben Sie 2018 einen Privat-Pkw gekauft, können Sie tatsächlich in der Umsatzsteuerjahreserklärung 2018 die Erstattung der Vorsteuer aus dem Kaufpreis und aus den laufenden Pkw-Kosten beantragen. Zwei Voraussetzungen müssen Sie dazu erfüllen. Sie müssen dem Finanzamt nachweisen, dass Sie diesen Privat-Pkw zu mindestens 10 % unternehmerisch genutzt haben. Zudem müssen Sie dem Finanzamt die Zuordnung dieses Pkws zum umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen bis spätestens 31. Juli 2019 anzeigen. Das geschieht entweder durch Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung bis zu diesem Zeitpunkt oder Sie informieren das Finanzamt auf dem Postweg von der Zuordnung. Kleiner Wermutstropfen: Sie müssen für die nichtunternehmerische Nutzung des Pkws Umsatzsteuer ans Finanzamt überweisen. Tipp: Der Clou an der Zuordnung des Privat-Pkw zum umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen ist, dass Sie den Pkw nicht als ertragsteuerliches Betriebsvermögen ausweisen müssen. Sie müssen den Gewinn also nicht um einen Privatanteil erhöhen. 2. Neue GWG-Regelungen Beim Kauf von selbstständig nutzungsfähigen Gegenständen des Anlagevermögens winkt 2018 eine schnellere Abschreibung. Denn die Höchstgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) ist 2018 von netto 410 Euro auf netto 800 Euro geklettert. Das bedeutet im Klartext: Alle 2018 gekauften Gegenstände, die ohne weitere Geräte funktionie- ren (= selbständig nutzungsfähig) und deren Anschaffungskosten netto nicht über 800 Euro liegen, müssen nicht auf viele Jahre verteilt abgeschrieben werden. Die Anschaffungskosten können sofort im Jahr der Zahlung als Betriebsausgaben verbucht werden. Konkret: Kauf von 15 höhenverstellbaren Schreibtischen für netto 12.000 Euro im Dezember 2018. Bei der linearen Abschreibung wird eine Nutzungsdauer von zehn Jahren unterstellt, wobei sich die Jahresabschreibung in 2018 nur für einen Monat (= 1/12) gewinnmindernd auswirkt, also nur mit 100 Euro. Da die Voraussetzungen für den Sofortabzug geringwertiger Wirtschaftsgüter erfüllt sind (Anschaffungskosten je Schreibtisch netto 800 Euro), winkt 2018 ein Betriebsausgabenabzug von 12.000 Euro. 3. GWG mit Steuerkombination Planen Sie in den Jahren 2019 bis 2021 den Kauf von Anlagegenständen, die netto jeweils mehr als 800 Euro kosten, können Sie trotzdem schon heute die Weichen dafür stellen, dass Sie beim Kauf dieser Gegenstände in den Genuss des Sofortabzugs für geringwertige Wirtschaftsgüter kommen. Dazu müssen Sie den Sofortabzug mit dem Investitionsabzugsbetrag nach § 7 g EStG kombinieren. Der Investitionsabzugsbetrag steht Ihnen bei Bilanzierung zu, wenn der Wert des Betriebsvermögens zum 31. Dezember 2018 nicht mehr als 235.000 Euro beträgt. Ist das der Fall, können Sie vom Gewinn 2018 bereits 40 % der voraussichtlichen Nettoanschaffungskosten abziehen. Der eigentliche Clou kommt dann allerdings erst im Jahr der Investition. Denn in diesem Jahr können Sie von den Anschaffungskosten den bereits geltend gemachten GESTEINS PERSPEKTIVEN 3/2019
WIRTSCHAFT 25 GWG mit Steuerkombination im Variantenvergleich Beispiel: Sie planen im Jahr 2020 den Kauf neuer Kleinmaschinen die pro Stück netto 1200 Euro kosten dürften. Sie planen den Kauf von 100 solcher Maschinen (Nutzungsdauer acht Jahre). Im Jahr 2018 erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag. Variante a: Sie machen den Investitionsabzugsbetrag 2018 geltend. Variante b: Sie verzichten auf den Abzug des Investitionsabzugsbetrags 2018. 2018 Investitionsabzugsbetrag (= Betriebsausgaben 2018) 2020 Auflösung des Investi tionsabzugsbetrags (= Gewinnerhöhung 2020) Minderung der Anschaffungs kosten (= Gewinnminderung 2020) Abschreibung/ Sofort abzug (= Gewinnminderung 2020) Investitionsabzugsbetrag ab ziehen. Bleiben unter dem Strich nur noch Anschaffungskosten von netto 800 Euro stehen, winkt der Sofortabzug für GWG. 4. Gewinnaufteilung bei Personengesellschaft Variante a: Investitions abzugsbetrag 2018 Wurde ein Unternehmen im Jahr 2018 in Form einer Personengesellschaft betrieben, ein Gesellschafter schied 2018 aus und ein Neu-Investor wurde gefunden, kann ein Urteil des Bundesfinanzhofs dabei helfen, die Gewinnaufteilung steueroptimal durchzuführen. Scheidet ein Mitunternehmer während des Jahres aus einer Personengesellschaft aus, rechtet das Finanzamt ihm bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens normalerweise den bis dahin angefallenen Gewinn oder Verlust anteilig steuerlich zu. In einem Urteilsfall trat der Gesellschafter einer Personengesellschaft während des Jahres aus und ein neuer Gesellschafter ersetzte ihn. Die Altgesellschafter vereinbarten mit dem Neugesellschafter, dass ihm der komplette Gewinn bzw. Verlust des Jahres steuerlich zusteht. Das Finanzamt ignorierte diese vertragliche Vereinbarung jedoch und rechnete dem ausgeschiedenen und dem neu hingekommenen Gesellschafter zeitanteilig die Einkünfte zu. Dagegen klagte der Neugesellschafter und bekam Recht (BFH Urteil v. 25.9.2018, Az. IX R 35/17). Der Bundesfinanzhof gewährt + 48.000 Euro (120.000 Euro x 40 %) Variante b: Kein Investitionsabzugsbetrag 2018 0 Euro + 48.000 Euro 0 Euro – 48.000 Euro 0 Euro – 72.000 Euro (Restan schaffungskosten 72.000 Euro : 100 Maschinen = 720 Euro = GWG) – 15.000 Euro (120.000 Euro : 8 Jahre) eine Ausnahme vom Regelfall und rechnet dem Neugesellschafter im Urteilsfall den Verlust für das komplette Jahr zu, wenn die Vereinbarung vorab im Gesellschaftervertrag vereinbart wurde und wenn alle Gesellschafter dieser Vereinbarung zugestimmt haben. 5. Unbekannte Leistungs abschreibung Kennen Sie eigentlich die Leistungsabschreibung? Wenn nicht, befinden Sie sich in guter Gesellschaft. Denn obwohl die Abschreibung nach Leistungseinheiten in der Regel einen deutlich höheren Betriebsausgabenabzug ermöglicht, ist sie den meisten Unternehmen gänzlich unbekannt. Die Leistungsabschreibung nach § 7 Abs. 1 Satz 6 EStG kommt unter folgenden Voraussetzungen zur Anwendung: • Die Nutzung eines angeschafften Wirtschaftsguts (Maschine, Fahr- zeug) schwankt in den einzelnen Jahren erheblich. • Der Verschleiß dieses Wirtschaftsguts weist dementsprechend wesentliche Unterschiede während der Nutzungsdauer auf. • Die Nutzung des Wirtschaftsguts muss durch Zählwerke oder Kilometerangaben nachgewiesen werden können. Die Leistungsabschreibung wird nach folgender Formel ermittelt: kalkulierte Laufzeit des Jahres x 100 kalkulierte Gesamtlaufzeit = Prozentsatz für Abschreibung 6. Ausnahme zur Bilanzierung eines RAP Haben Sie im Jahr 2018 Ausgaben für Versicherungen oder Wartungspauschalen als Betriebsausgaben verbucht, die sich auf Zeiträume nach 2018 beziehen, müssten Sie eigentlich einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) bilden. Beispiel: Ihnen wurde im Dezember 2018 eine Versicherungsprämie in Höhe von 4800 Euro für die Zeit Dezember 2018 bis Ende November 2019 abgebucht. Folge: In diesem Fall dürfen sich 2018 nur 400 Euro als Betriebsausgabe auswirken, für die restlichen 4400 Euro ist auf der Aktivseite der Bilanz 2018 ein RAP auszuweisen. Dieser RAP wird im Jahr 2019 wieder aufgelöst, wodurch in 2019 die restlichen 4400 Euro als Betriebsausgaben verbucht werden. Ausnahme: Betragen die einzelnen Ausgaben 2018, für die ein RAP gebildet werden müsste, nicht mehr als 800 Euro, kann ausnahmsweise auf die Aktivierung eines RAP verzichtet werden (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 2.3.2018, Az. 5 K 548/17). 7. Kostendeckelung – nein danke! Nutzen Sie Ihren betrieblichen Firmenwagen auch privat und ermitteln den zu versteuernden Privatanteil nach der 1-%-Regelung, Unbekannte Leistungsabschreibung im Vergleich zur linearen Abschreibung Beispiel: Sie kauften im Juli 2018 für einen Auftrag eine Baumaschine (Nutzungsdauer zehn Jahre) für netto 300.000 Euro. Sie kalkulieren eine Gesamtnutzungsdauer von 20.000 Stunden, wobei bereits im ersten Jahr 2018 im Auftrag eine Laufzeit von 6000 Stunden kalkuliert wird. Abschreibung (= Betriebsausgabenabzug 2018) Abschreibung nach Leistungseinheiten 90.000 Euro (6000 Std. : 20.000 Std. x 100 = 30 %; 300.000 Euro x 30 %) Lineare Abschreibung 15.000 Euro (300.000 Euro : 10 Jahre x 6/12) 3/2019 GESTEINS PERSPEKTIVEN
GEWINNUNG 75 FLÄCHENHAFTE DIREKTGE
ENTSTAUBUNG 77 MASSZUSCHNITT AUS PR
ENTSTAUBUNG 79 robust, außerordent
ENTSTAUBUNG 81 VERSCHIEDENE WEGE Vo
DOSIEREN & FÖRDERN 83 mal anpassen
DOSIEREN & FÖRDERN 85 ORIGINAL SEI
DOSIEREN & FÖRDERN 87 FUTURISTISCH
DOSIEREN & FÖRDERN 89 ZUSTANDSÜBE
DOSIEREN & FÖRDERN 91 GENERATIONSW
TREFFPUNKT 93 lichkeitsarbeit im Fo
TREFFPUNKT 95 am „Smart-Quarry“
TREFFPUNKT 97 Flockungshilfsmittel
TREFFPUNKT 99 PERFEKTER AUSTAUSCH:
command TREFFPUNKT 101 Workshops f
TREFFPUNKT 103 bauweise regional ve
TREFFPUNKT 105 GRUPPE MIT KOMMISSAR
TREFFPUNKT 107 Der Startschuss zur
TREFFPUNKT 109 Nachrichten - mit br
TREFFPUNKT 111 HAND IN HAND sorgten
TREFFPUNKT 113 KURFÜRSTLICHES PALA
TREFFPUNKT 115 Gediegen, , beschwin
EINKAUFSFÜHRER - WER BIETET WAS? 1
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