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Taxi Times Berlin - Februar 2017

FISKALTAXAMETER

FISKALTAXAMETER ZEITENWENDE IM TAXIGEWERBE? Die Frist ist abgelaufen. Finanzverwaltung und LABO bekräftigen, dass es keine weitere Übergangszeit gibt. Seit dem 1.1.2017 gilt die Fiskaltaxameter-Pflicht. Gewerbe im Hause der „Innung“ vereint: (v.l.n.r.) Kris Karaoglu (Innung), Boto Töpfer (TVB), Ertan Ucar (TaxiDeutschland), Rolf Feja, Leszek Nadolski (beide Innung), Dr. Lutz Kaden (IHK) und Detlev Freutel (TVB) gestalten gemeinsam das Berliner Taxigewerbe. Die Übergangsfrist des Schreibens des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 26. November 2010 ist mit Ablauf des 31. Dezember 2016 abgelaufen. Seitdem muss jeder Taxameter die Anforderungen aus dem BMF-Schreiben erfüllen. Die Nichterfüllung dieser Pflichten wird als schwerer Verstoß gegen die steuerrechtlichen Pflichten gewertet. HAUSAUFGABEN GEMACHT – 2017 ALLE ZUSAMMEN Bereits im Juli 2016 waren sich alle Beteiligten eines Treffens von Gewerbevertretern mit der damals ganz neuen LABO-Spitze einig, dass der Austausch zwischen Steuerbehörde und LABO verbessert werden müsse. Verstöße gegen Aufzeichnungspflichten ließen auch Unregelmäßigkeiten in der Erfüllung der Abgabenpflichten vermuten und seien somit Grund genug, eine Meldung an die Finanzbehörde zu machen. Genauso müsse umgekehrt das Erfüllen abgaberechtlicher Pflichten deutlich stärker in die Bewertung der persönlichen Zuverlässigkeit des Unternehmers einfließen. Folgerichtig trafen sich direkt zum Beginn des Jahres 2017 die Behördenvertreter erneut mit der Runde der Berliner Unternehmerverbände im Anhörverfahren. Seit dem 1. Januar müssen Berliner Taxiunternehmen sogenannte Fiskal-Taxameter einsetzen und die Daten digital und unveränderbar aufzeichnen. Dieses Mal war neben dem Leiter der Fahrerlaubnisbehörde, Herrn Schötz, und der Leiterin des Fachbereichs Taxi, Frau von Chamier, auch Herr Frey, eine Führungskraft des Referats III F, Außenprüfungsdienste, Steuerfahndung, Steuerstrafrecht und Steuerberatungsrecht der Senatsverwaltung für Finanzen mit am Tisch. Die Senatsverwaltung ist im zweistufigen Verwaltungsaufbau der Steuerverwaltung des Landes »Wir werden die im Gutachten als Intensivtäterbetriebe bezeichneten Unternehmen schnell herausfiltern.« Berlin die oberste Finanzbehörde, der die derzeit 23 Finanzämter nachgeordnet sind. DIE MACHEN ERNST Zunächst zitierte Herr Frey aus der Koalitionsvereinbarung des neuen Senats: „Um Schwarzarbeit und organisierten Betrug im Taxigewerbe zu bekämpfen, wird die Koalition die Kontrollen intensivieren und die Behörden personell besser ausstatten (LABO, Finanzkontrolle). Ab dem ersten Halbjahr 2017 werden Schwerpunktaktionen durchgeführt, um die Betriebe, die sich nicht gesetzeskonform verhalten, ausfindig zu machen und ihnen die Konzession zu entziehen. Damit wird auch die Wirtschaftlichkeit der verbliebenen rechtskonform arbeitenden Taxiunternehmen erhöht.“ Herr Frey machte deutlich, dass die Steuerverwaltung genau dies umsetzen werde und dazu personell aufgerüstet worden sei. Herr Frey, Außenprüfungsdienste FOTO: Stephan Berndt / Taxi Times 10 FEBRUAR / 2017 TAXI

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