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Taxi Times Berlin - Juni 2015

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WETTBEWERB UBER STARTET

WETTBEWERB UBER STARTET DEN NÄCHSTEN VERSUCH Sowohl UberBLACK als auch UberPOP sind in Berlin mittlerweile verboten. Jetzt kommt das US-Unternehmen mit einer weiteren App: UberX. Geht jetzt alles von vorne los? DIE ANGEBOTE VON UBER BLACK, POP, TAXI – und jetzt auch noch X. Uber gibt seinen App-Angeboten verschiedene Namen. Doch oft ist nur die Verpackung anders, der Inhalt fast identisch. Diese Übersicht zeigt, was hinter den Bezeichnungen steckt und welche Apps schon verboten sind. Name Vermittlung der Aufträge Vertragspartner Preis Bezahlung UberBLACK an lizensierte Mietwagen mit hohem Qualitätsanspruch Amtlich zugelassene Mietwagen unternehmen mit Fahrzeugen im Bereich der oberen Mittelklasse mit eigenem Kundenstamm. Uber bringt zusätzliche Aufträge. Wird von Uber nach dem Prinzip des Surge Pricing und nach gefahrenen Kilometern festgelegt, liegt meist im Bereich der gültigen Taxipreise. Fahrgast bezahlt per Kreditkarte direkt an Uber. UberPOP an Privatfahrzeuge Privatpersonen, meist ohne Personenbeförderungsschein und keine als Taxi oder Mietwagen angemeldeten Fahrzeuge. Führen nur Uber-Fahrten durch, Anmeldung der Ein nahmen beim Finanzamt sehr fraglich. Wird von Uber nach dem Prinzip des Surge Pricing und nach gefahrenen Kilometern festgelegt, deutlich unter den Taxipreisen. Seit dem Verbot kosten UberPOP-Fahrten nur noch 35 Cent pro Kilometer (sogenannter Selbstkosten preis), um damit die Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes zu umgehen. Fahrgast bezahlt per Kreditkarte direkt an Uber. UberTAXI an lizensierte Taxis Taxiunternehmer bzw. deren Fahrer mit zugelassenen Taxis. Uber-Fahrten werden zusätzlich ausgeführt. Fahrten müssen zum amtlich gültigen Taxitarif durchgeführt werden. Eventuelle Rabatte gewährt nicht der Taxiunternehmer oder dessen Fahrer, sondern Uber in Form von Gutschriften. Fahrgast bezahlt per Kreditkarte direkt an Uber. UberX lizensierte Mietwagen ohne vorgegebenen Qualitätsanspruch Privatleute, die ihr Fahrzeug als Mietwagen angemeldet haben und damit in vollem Umfang den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes unterliegen. Führen fast ausschließlich und oft nur nebenberuflich Uber-Fahrten aus. Wird von Uber nach dem Prinzip des Surge Pricing und nach gefahrenen Kilometern festgelegt, meist deutlich unter den Taxipreisen. Fahrgast bezahlt per Kreditkarte direkt an Uber. Definition Surge Pricing: Von Surge Pricing spricht man, wenn ein Unternehmen den Preis für seine Dienstleistung anhebt, sobald die Nachfrage steigt. 8

WETTBEWERB „Wir werden in ein paar Wochen ein neues Produkt auf unserer Plattform anbieten, das UberX heißen wird. Es wird neben UberTAXI unser zweites Standbein in Berlin sein und UberPOP ersetzen.“ Mit diesen Worten kündigte der US-Fahrtenvermittler vor einigen Wochen eine neue App an. Neben Berlin soll sie auch in Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg und München starten. Uber betont dabei, dass ihr neues Angebot an die bestehenden Regulierungsvorschriften in Deutschland angepasst sei, da man die Fahrten nur an konzessionierte Mietwagen vermittle. Wie einfach sich Uber das Procedere vorstellt, wird in einer unserer Redaktion vorliegenden internen E-Mail an potenzielle Rechtlicher Status In Berlin durch das Landgericht Berlin durch Urteil am 9.2.2015 (AZ 101 O 125/14) verboten. Vollstreckung noch nicht vollzogen, Revision vor dem Berliner Kammer gericht zugelassen. In Berlin und Hamburg von den Genehmigungsbehörden verboten. Verbot in Berlin auf Verwaltungsebene in erster Instanz durch das Verwaltungsgericht Berlin mit Beschluss vom 26.9.2014 (AZ VG 11 L 353/14) und in zweiter Instanz durch das OVG Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 10.4.2015 (AZ OVG 1 S 96.14) bestätigt. Beschluss ist unanfechtbar. Verbot im Zivilrechtsverfahren durch das Landgericht Frankfurt am Main am 18.3.2015 Revision zugelassen, Beschluss aufgrund hinterlegter Sicherheitsleistung vollziehbar. Legal, solange die Fahrten durch konzessionierte Taxis unter Beachtung der Tarifpflicht und sämtlicher Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes durchgeführt werden. Legal, solange die Fahrten durch konzessionierte Mietwagen unter Beachtung sämtlicher Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes durchgeführt werden. Ähnlich wie bei UberBLACK dürfte es aber auch hier zu Gesetzesbrüchen hinsichtlich der Rückkehrpflicht kommen. Fahrer deutlich: „Wir würden uns sehr freuen, dich als Partner mit an Bord zu haben. Falls du bereits einen oder mehrere konzessionierte Mietwagen hast, kannst du diesen direkt auf unserer Plattform anmelden. Ansonsten kannst du neue Konzessionen für Mietwagen beantragen.“ Was die Absender dieser Werbemail allerdings verschweigen: Nur ein Antrag auf eine Mietwagenkonzession reicht nicht. Dazu muss der Antrag steller zunächst einmal die Sach- und Fachkunde für Taxi- und Mietwagen unternehmer durch eine Prüfung bei der IHK nachweisen. Das erfordert eine zeit intensive Vorbereitung. Dazu kommt: Wird der Mietwagen in Berlin angemeldet, muss der Besitzer, sofern er selber fährt, auch einen gültigen Ortskunde nachweis für Berlin erbringen. Dieser Nachweis entfällt nur dann, wenn der Betriebssitz des Mietwagens in eine Berliner Umland gemeinde mit weniger als 50 000 Einwohnern verlegt wird. Dann allerdings sind Fahrten innerhalb Berlins finanziell un attraktiv, da die im Gesetz verankerte Rückkehrpflicht den Fahrer zwingt, nach jeder Tour zu seinem Betriebssitz zurückzufahren. Was übrigens auch für einen Betriebssitz innerhalb Berlins gilt. Wer also in Steglitz gemeldet ist, muss nach einer Fahrt nach Gesundbrunnen wieder nach Steglitz zurückfahren. Irgendwo in Mitte auf den nächsten Auftrag zu warten, verstößt gegen das Gesetz. Genau dieses Verhalten ist allerdings zu befürchten, und für das zuständige LABO wird es sehr schwer werden, Verstöße gegen die Rückkehrpflicht nachzuweisen. Somit wird es wieder Aufgabe von Taxi unternehmern und deren Anwälten sein, die Regelverstöße einzeln anzuzeigen und nachzuweisen. „Wir werden sehen, wie sich der Betrieb im Einzelnen gestaltet, und gegebenenfalls gebotene Schritte einleiten“, äußerte sich Ale xandra Decker gegenüber Taxi Times. Die Rechtsanwältin hatte für ihren Mandanten bereits das Verbot von Uber­ BLACK vor dem Landgericht (siehe nebenstehende Übersicht) durchgesetzt. Mit UberX würde also tatsächlich alles wieder von vorne beginnen. jh Es wird schwer, Verstöße gegen die Rückkehrpflicht nachzuweisen. UBER – VERMITTLER ODER PERSONENBEFÖRDERER? Ist Uber nur ein Technologie-Unternehmen, das lediglich eine Vermittlungsplattform zur Verfügung stellt und somit nicht unter das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) fällt? Nein. Diese von Uber immer wieder ins Spiel gebrachte Argumentation wird von den Gerichten nicht akzeptiert. Das US-Unternehmen agiere als Unternehmen im Sinne des PBefG, weil es gegenüber den Fahrgästen als Vertragspartner auftritt. Dies wird unter anderem an der Zahlungsmethode deutlich. Uber-Kunden bezahlen ihre Fahrten per Kreditkarte immer direkt an das US-Unternehmen, nie an den Fahrer. Ist beispielsweise eine UberPOP- Fahrt beendet, gibt der Fahrer in seine App das Fahrtende und die gefahrenen Kilometer ein. Daraufhin erscheint sowohl in der App des Fahrers als auch des Fahrgastes der von Uber berechnete Fahrpreis (der bei hoher Nachfrage empfindlich teuer werden kann). Sobald beide Seiten akzeptieren, belastet Uber die Kreditkarte des Kunden. Der Fahrer bekommt den Fahrpreis von Uber überwiesen. Bei UberBLACK und UberX läuft es ähnlich. Auch bei UberTAXI bekommt der Taxifahrer vom Fahrgast kein Geld. Hier wird der offizielle Fahrpreis des Taxameters vom Fahrer eingegeben, vom Fahrgast bestätigt und anschließend von der Kreditkarte des Kunden eingezogen. Der Taxiunternehmer bekommt den Fahrpreis von Uber überwiesen. TAXI JUNI / 2015

TaxiTimes Berlin