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Taxi Times Berlin - September / Oktober 2019

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RECHT FREIE FAHRT FÜR

RECHT FREIE FAHRT FÜR ALLE? Man könnte meinen, das heutige Verkehrskonzept räume allen Teilnehmern am Straßenverkehr die gleichen Rechte ein, ohne darüber nachzudenken, dass alle nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten haben. Es ist nun vom Verkehrsministerium unter anderem angedacht, die Busspuren für die Benutzung durch sogenannte E-Scooter bzw. Elektroroller freizugeben. Es ist dem Autor nicht ganz klar, wie man auf derartige Ideen kommt. Jeder, der täglich im urbanen Straßenverkehr der Großstadt unterwegs ist, kann beobachten, wie immer mehr Menschen auf diesen Rollern auf kleinen Rädchen durch die Gegend eiern. Der Berufskraftfahrer fragt sich da sicherlich zu Recht, was die Freigabe der Busspur für diese Gefährte tatsächlich bewirken soll. Nun, zum einen sind die Roller dann von den Gehsteigen weg und stellen dort keine potentielle oder sogar konkrete Gefahr für Fußgänger jedweden Alters dar. Aber: Auf der Busspur fahren ja bekanntlich nicht nur Busse, sondern auch viele Taxen. Gut, natürlich sind Taxen nicht per se berechtigt, die Busspur zu benutzen. Dies muss durch entsprechende Zusatzzeichen angeordnet sein. Dennoch gibt es in Berlin eine Vielzahl von Busspuren, die von Taxen befahren werden dürfen. Sollten die Pläne aus dem Verkehrsministerium verwirklicht werden, steht dann die Busspur nicht nur den Bussen und den Taxen, sondern gleichzeitig auch den E-Scootern zur Verfügung. Es ist dem Autor dieser Zeilen unklar, wie damit ein flüssiger Straßenverkehr gewährleistet werden soll. Hinzu kommt folgendes: Die neue Straßenverkehrsordnung sieht nach den Plänen von Verkehrsminister Scheuer vor, dass Busspuren künftig für Pkw oder Krafträder mit Beiwagen freigegeben werden, wenn sie mit mindestens drei Personen besetzt sind. Zu Recht, so die Meinung des Autors, stoßen die Ideen des Verkehrsministeriums auf massive Kritik. Die Vorschläge des Ministeriums zielen natürlich darauf ab, den Straßenverkehr zu entzerren, aber dies kann meines Erachtens nicht auf Kosten der Spuren gehen, die mit einer Entlastung des Verkehrs bereits zum jetzigen Zeitpunkt ausgelastet oder teilweise überlastet sind. Die hohe Verkehrsdichte, befeuert durch immer neue Autos auf den Straßen, gepaart mit dem nicht unerheblichen Anteil von Fahrerinnen und Fahrern, die sich rücksichtslos im Straßenverkehr bewegen, führt letztlich dazu, dass ein vernünftiges Durchkommen, egal wo, unmöglich wird. Dabei lernt ein jeder in der Fahrschule zuallererst folgendes: § 1 Grundregeln: (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. Diejenigen, die keine Fahrerlaubnis besitzen und daher nicht oder noch nie selbst im fahrerlaubnispflichtigen Gefährt unterwegs waren, sollten diese Grundregeln zumindest mit Hilfe des gesunden Menschenverstandes anwenden können. Diese Grundregeln werden leider von allen Verkehrsteilnehmern viel zu selten beachtet. Eine sondere Häufung von Rücksichtslosigkeit – so die Erfahrung auch des Autors – ist dabei von Radfahrerinnen und Radfahren zu beobachten. Die fehlende Rücksichtnahme auf den motorisierten Straßenverkehr – insbesondere den berufskraftfahrenden Verkehrsteilnehmern – führt nicht selten zu Konflikten aller Art. Solche Konflikte ließen sich oftmals relativ leicht vermeiden, wenn sich auch und gerade die Radfahrer an ein vernünftiges Miteinander im Straßenverkehr hielten. In der Hoffnung, dass Sie sich immer und überall mit allen Verkehrsteilnehmern gut vertragen, herzlichst, Ihr Rechtsanwalt Herbst FOTO: Axel Rühle / Taxi Times 28 SEPTEMBER/OKTOBER 2019 TAXI

RECHT DOCH KEINE AUSNAHME FÜR TAXEN Von den jetzt in Kraft tretenden Diesel-Fahrverboten auf mehreren Abschnitten von Hauptverkehrsstraßen in Berlin werden Taxen entgegen bisheriger Ankündigungen doch nicht ausgenommen. Die Schilder sollten schon im September stehen, aber es gab wohl Lieferschwierigkeiten. Wenn Sie diese Taxi-Times- Ausgabe in der Hand halten, dürfte es bereits so weit sein. Auf eine entsprechende Anfrage der „Innung“ antwortete die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK), „dass die neuen Fahrverbote mit Anlieger-frei-Regelung angeordnet werden.“ Für Taxen bedeutet dies das gleiche wie bei Fahrradstraßen: Nur in genau dem beschränkten Straßenabschnitt, in dem der Fahrgast abgeholt oder abgesetzt werden muss, besteht die Einfahrterlaubnis, wobei SenUVK anmerkt: „Die Zieladresse muss bei Kontrollen nachgewiesen werden. Eine Durchfahrt mit einem Diesel-Fahrzeug mit der Schadstoffklasse Euro 5 oder schlechter, um ein Anliegen jenseits des betroffenen Straßenabschnitts zu erledigen, ist hingegen nicht erlaubt [...] auch dann, wenn die Fahrt [...] schneller bzw. kürzer wäre.“ Mitte, Brückenstr. (Holzmarktstr. Köpenicker Str.) Mitte, Friedrichstr. (Dorotheenstr. Unter den Linden) Mitte, Leipziger Str. (Leipziger Platz Markgrafenstr.) Mitte, Reinhardtstr. (Charitéstr. Kapelleufer) Moabit, Alt-Moabit (Beusselstr. Gotzkowskystr.) über Hardware-Nachrüstungen vom BMVI funktionierte am 16.10. nicht, der andere zum IBB-Business-Team mit Informationen zu besagtem Förderprogramm, wo auch gleich online ein entsprechender Antrag gestellt werden kann. Die Nachrüstung geht nicht von heute auf Morgen, doch das Schreiben zeigt: Der Senat meint es ernst mit dem Streben nach sauberen Motoren. Gleichzeitig mit Einführung der Diesel-Fahrverbote wird die Geschwindigkeit laut Verkehrssenatorin Regine Günther (Bündnis 90/Die Grünen) auf etlichen weiteren Abschnitten großer Straßen für alle Fahrzeuge mit der Begründung „Luftreinhaltung“ auf 30 km/h begrenzt. Die Diesel-Fahrverbote und ihre Wirksamkeit sind hoch umstritten, da das Risiko betroffener Autofahrer, im Falle einer Missachtung Nachteile zu erfahren, sehr gering sein dürfte. In einer Stadt, in der Kontrollbehörden ihren Aufgaben bekanntermaßen nicht nachkommen, erscheint das Risiko, für Ordnungswidrigkeiten belangt zu werden, verschwindend gering. Und Diesel-Fahrer, die das Verbot ernstnehmen, werden einfach Umwege fahren und entsprechend mehr Abgase emittieren – was den Sinn der ganzen Maßnahme wiederum in Frage stellt. Sollten die Kontrollbehörden ihre Untätigkeit aber eines Tages beenden, wird das Taxigewerbe diese Umwege sicherlich gerne in Kauf nehmen – wenn im Gegenzug die Rückkehrpflicht von Mietwagenfahrern effektiv kontrolliert wird. ar Moabit, Stromstr. (Bugenhagenstr. Turmstr.) FOTO: marog-pixcells / stock.adobe.com Neukölln, Hermannstr. (Emser Str. Silbersteinstr.) Neukölln, Silbersteinstr. (Hermannstr. Karl-Marx-Str.) Die Straßenabschnitte, auf denen künftig weder Privatautos noch Taxen mit der Schadstoffklasse Euro 5 oder schlechter fahren dürfen (bis auf direkte Anlieger) Da dies also mit der gesetzlichen Vorschrift kollidiert, die kürzeste Strecke zu fahren, und man bei SenUVK vermutlich den Grad der Begeisterung im Taxigewerbe ahnt, folgt in dem Schreiben noch der Hinweis: „Um mögliche Beeinträchtigungen [...] zu vermeiden, sollten gerade Taxen [...] nachgerüstet oder durch saubere Fahrzeuge wie Elektro-Hybridfahrzeuge ersetzt werden. Für die Förderung der Elektromobilität im Wirtschaftsverkehr gibt es z. B. seit mehr als einem Jahr das Berliner Förderprogramm WELMO“ – und zwei Links. Einer zu einem Dossier 22,90€ LERNBUCH UND APP Spezialatlas zum Taxischein für Berlin Das Standardwerk für P-Schein-Anwärter, Ausbilder und Prüfer zur Klärung von Fragen zur Ortskunde in Berlin Mehr Infos: www.spezialatlas.de Die Trainings-App (Android; iOS) zur Vorbereitung auf die P-Schein-Prüfung für Taxifahrer in Berlin. Neu: mit Prüfungssimulation TAXI SEPTEMBER/OKTOBER 2019 29

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