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Taxi Times München - 1. Quartal 2020

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VERKEHRSREGELN

VERKEHRSREGELN VERGESSENE VERKEHRSREGELN Zum Riskieren von Knöllchen, Gefährdung oder Unfällen haben Taxifahrer viel mehr Gelegenheit als andere. Wir erinnern an leicht vermeidbare Gefahren. Eine beliebte Weisheit sagt: Wer arbeitet, macht Fehler, wer viel arbeitet, macht viele Fehler, und wer Routine hat, macht besonders viele Fehler. In diesem Beitrag behandeln wir neben kuriosen Begebenheiten auch Gefahren im Straßenverkehr, die bei Profis schnell in der Routine untergehen und teuer oder im schlimmeren Fall gefährlich sein können. Die Vorfahrtsfalle lauert in Sendling oder in Schwabing. EINBAHNSTRASSE: WAS DÜRFEN FALSCHFAHRER? FAHRRADSTRASSE: ZUM DURCHFAHREN TABU Die De-la-Paz Straße ist im vergangenen Jahr zur Fahrradstraße erklärt worden. Eine Fahrradstraße (Zeichen 244.1) hat eigentlich den Sinn, Radfahrer vor Kraftverkehr zu schützen. Praktischerweise entlastet sie im günstigen Fall auch den Kraftverkehr, indem sie den Fahrradverkehr bündelt. Die Clemensstraße als parallel zur Herzogstraße verlaufende Fahrradstraße ist ein Versuch, Verkehrsarten zu trennen. Die StVO verlangt von Autofahrern, Fahrradstraßen zu meiden, auch wenn sie eine vermeintlich günstige Durchfahrt darstellen. Oft dürfen Anlieger Fahrradstraßen laut Zusatzschild mit Kfz benutzen. Dann ist zu beachten, dass Tempo 30 gilt und Radfahrer hier nebeneinander fahren dürfen, ohne dass sie Kfz ein Überholen ermöglichen müssen. Taxifahrer sind aber meistens keine Anlieger. Und: Das Zeichen regelt nicht die Vorfahrt. An der Kreuzung Margaretenplatz/An der Stemmerwiese in Untersendling etwa gilt nach wie vor die Rechts-vor-links-Regel. In einem Wohngebiet ohne Vorfahrtstraßen, wo an Kreuzungen laut Straßenverkehrsordnung (StVO) die Rechts-vor-links-Regel gilt (§ 8, Abs. 31), nehmen wir als Beispiel Sendling, befahren Sie die Daiserstraße in Richtung Wackersberger Straße und kommen an die Kreuzung Oberländerstraße, an der rechts eine Einbahnstraße (Zeichen 220-20) beginnt. Aus dieser kommt in verkehrter Richtung ein Auto. Muss man ihm, da es von rechts kommt, die Vorfahrt gewähren, obwohl der Fahrer sich „kriminell“ verhält? Gegenfrage: Muss man jemandem die Vorfahrt lassen, der einen Rucksack Rauschgift im Auto hat und bei Karstadt klaut? Selbstverständlich gilt die Rechts-vor-links-Regel unabhängig davon, was die Betroffenen ansonsten so anstellen. Wenn Sie es da rauf ankommen lassen, ihm die Vorfahrt zu nehmen, und es zum Unfall kommt, wird es mit Sicherheit teuer für Sie. Bedenken Sie auch, dass Radfahrer vielerorts von der Einbahnstraßenregelung ausgenommen sind und bei plötzlichem, unerwartetem Auftauchen mitunter völlig legal unterwegs sind. Das verkehrte Befahren einer Einbahnstraße kostet Ihren potenziellen Unfallgegner übrigens nur schnäppchenhafte 25 Euro, solange es nicht in einer Amokfahrt ausartet. TAXISTAND: WER DARF HIER WAS? Der einzige Ort im Straßenverkehr, wo Taxis sich unbegrenzt lange mit ein- oder ausgeschaltetem Dachzeichen bereithalten dürfen, ist der Taxihalteplatz, auf Amtsdeutsch Taxenstand (Zeichen 229). Für alle anderen besteht hier absolutes Halteverbot. Dass man hier nicht parken darf und beim Verlassen des Autos mit einer Umsetzung (= amtsdeutsch für Abschleppen) rechnen muss, ist bekannt. FOTOS: Taxi Times 24 1. QUARTAL 2020 TAXI

VERKEHRSREGELN BUSSONDERFAHRSTREIFEN: FÜR MÜNCHNER TAXIFAHRER MEIST TABU Fragt man frische P-Schein-Absolventen, was man als Taxifahrer darf, was andere nicht dürfen, so liegt auf Platz 1 die Antwort „Halten in zweiter Reihe“, wobei die Definition von „Halten“ sich dann schon als weniger bekannte Größe entpuppt, zumindest wenn man den berühmten schweren Koffer erwähnt, der klapprigen Omas im vierten Stock gehört. In Berlin kom mt übrigens meist „auf der Busspur fahren“ als erste Antwort, denn die dortigen Politiker betrachten das Taxi weitgehend als gleichberechtigtes öffentliches Verkehrsmittel, das es verdient hat, schneller voranzukommen, sodass Taxis hier fast alle Busspuren mitbenutzen dürfen. In München ist das leider nicht der Fall. Der geneigte Leser weiß, dass das hier abgebildete Schild (Zeichen 245) ausschließlich für Linienbusse gilt und nicht für Reisebusse, Einsatzfahrzeuge, Taxis, Lkw, Elektroautos, Skateboardpiloten, E-Scooter oder Radfahrer. Diese dürfen nur bei entsprechender Zusatzkennzeichnung (etwa „Taxi frei“, Zeichen 1026-30) die Busspur mitbenutzen. Unberechtigte Benutzung eines Sonderfahrstreifens macht 15 Euro, im Kombi-Sparpaket mit Bus oder Straßenbahn behindern 35 Euro. Wenig bekannt ist eine andere Regelung. Sonderfahrstreifen haben ja den Sinn, dass man auf ihnen schneller Dieses Zusatzzeichen regelt, ob Taxis auf die Busspur dürfen. vo rankommt. Stellen Sie sich vor, alle stehen im Stau, aber die für Taxis zugelassene Busspur ist frei, sodass Sie mit triumphierendem Lächeln 50 km/h fahren. Jetzt entschließt sich am Rand ein Fußgänger, spontan die Straßenseite zu wechseln, sieht den Stau und trabt über die Straße. Ehe Sie sich versehen, gibt es ein unschönes Geräusch, und Sie haben mächtig Ärger. Um diese Gefahr auszuschließen, regelt die StVO, dass auf einer Busspur nur „geringfügig schneller“ gefahren werden darf als auf den Fahrstreifen daneben (§7, Abs. 2a). Das heißt, wenn bei Stau der Verkehr nebenan stillsteht, darf man genau genommen nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Ebenso wenig bekannt: Für Taxis gilt wie für Busse, dass Halten auf Busspuren nur an Bushaltestellen erlaubt ist, und das nur, solange kein Bus behindert wird (Anlage 2 zu § 41, Abs. 1, Abschn. 5, Nr. 25). Nun gibt es sicherlich praktikablere Verhaltensweisen, als einem Winker durch das offene Beifahrerfenster zuzurufen, er möge schnell bis zur nächsten Bushaltestelle vorlaufen, weil man erst dort halten dürfe. Doch tun wir generell und überall gut daran, uns bei jeglichem Halten die Mühe zu machen, ein Plätzchen mit minimaler Behinderung des übrigen Verkehrs zu suchen. Das ist ein kleiner Aufwand – der das Image des Taxigewerbes enorm verbessern kann. ar Taxiflotte sucht Verstärkung (m/w/d) Wochenendfahrer sind willkommen Wir helfen dir zum Beruf Taxifahrer/in Keine Ortskunde? Kein Problem! Wir unterstützen dich auf dem Weg vom Mietwagenfahrer (Free Now Ride + Uber) zum Taxifahrer! - bis zu 55% Umsatzbeteiligung - Erstattung der Ausbildungskosten - Schichtwechsel jeder Zeit rund um die Uhr - freie Arbeitszeiteinteilung - auch stundenweise oder halbtags - Sonn- Feiertags- und Nachtzuschläge - zusätzliche Leistungsprämien - kompetente Ansprechpartner zu allen Fragen - modernste, emissionsarme Fahrzeuge mit Automatik und Klima Wir kümmern uns um dich! Unser professionelles Team begleitet dich von Anfang an: Die ausführliche Einweisung und die Praxis enthält wertvolle Tipps zu Standplätzen und den Umgang mit Fahrgästen. Wir nehmen uns dazu so viel Zeit wie du möchtest und beantworten alle deine Fragen ausführlich. Damit sorgen wir für einen stressfreien Einstieg ins Taxileben. Selbstverständlich sind wir auch später immer ansprechbar für Fragen, Wünsche und Anregungen. Alle öffentlichen Verkehrsmittel führen zu uns! (Haltestelle Ostbahnhof) - DB Regionalverkehr - alle S-Bahnen - U4 und U5 - Bus und Tram Wir sind nur ca. 150 Meter vom Ausgang Friedenstraße entfernt. Insgesamt 72 Fahrzeuge mit Isarfunk, Taxi eG oder Doppelfunk stehen im Münchner Osten und Norden zum Schichtwechsel zur Verfügung! Weitere Vorteile: - Immer eine transparente Abrechnung - Urlaubsentgelt - Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - Personen im Ruhestand und mit Behinderung sind willkommen

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