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Taxi Times München - 1. Quartal 2021

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PBEFG REITERS KRITIK AN

PBEFG REITERS KRITIK AN DER NOVELLE Zur geplanten Novelle des Personenbeförderungsgesetzes hat sich auch der Münchner Oberbürgermeister geäußert. Seine Stellungnahme schlägt unter anderem vor, Taxis und Mietwagen als Einheitsgewerbe zu regeln. Münchens Oberbürgermeister (OB) Dieter Reiter sieht sowohl in den elf Eckpunkten der vom BMVI eingesetzten Findungskommission als auch im aktuell veröffentlichten Referentenentwurf wegweisende Vorgaben für die Kommunen. In einem Schreiben an Verkehrsminister Andreas Scheuer vom November 2020 bemängelt er jedoch, dass die Novelle „aufgrund der darin vorgegebenen gesetzlichen Systematik zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führen und gleichzeitig die Funktionsfähigkeit der Taxis bedroht wird“. Jene neue Rechtssystematik im Gesetzentwurf könnte auch zu schweren Nachteilen der Kommunen bei der Gestaltung des ÖPNV führen, weil sich zum einen der Verwaltungsaufwand massiv erhöhen würde und zum anderen die Kommunen mit der Regulierung von globalen Verkehrsanbietern allein gelassen werden. „Die Kommunen könnten überdies das Gesetz nicht rechtssicher anwenden, was sie in vielfältige und langwierige Rechtsstreitigkeiten mit privaten Verkehrsunternehmen verwickeln würde“, befürchtet OB Reiter und weist damit den jetzigen Referentenentwurf zurück: „Aus kommunaler Sicht kann die vorgeschlagene Regelungssystematik somit nicht als hinreichend zukunftsfähiges Instrument angesehen werden, um auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten reagieren und das verkehrliche Angebot zukunftsweisend gestalten zu können.“ VERFASSUNGSWIDRIGE PASSAGE In einem sechsseitigen Papier wird die Ablehnung des bisherigen Entwurfs konkretisiert, wobei man sich hauptsächlich gegen die beiden geplanten Verkehrs arten Linienbedarfsverkehr und gebündelter Bedarfsverkehr positioniert. Die hier angedachte Differenzierung sei aus kommunaler Sicht unnötig und hinderlich. Gänzlich unvereinbar mit dem Paragraf 12 des Grundgesetzes, dem Recht auf freie Berufswahl, hält man die formulierten Pooling-Regelungen. Die Stellungnahme spricht in diesem Zusammenhang sogar von einer verfassungswidrigen Passage. Mit dem vorgesehenen gebündelten Bedarfsverkehr wären Kommunen künftig verpflichtet, drei statt bisher zwei Verkehrsarten administrativ regeln zu müssen (Taxi, Mietwagen + privates Pooling). „In vielen Bundesländern wären die Kommunen auch die zuständigen Genehmigungsbehörden für den eigen- und gemeinwirtschaftlichen Linienbedarfsverkehr“, heißt es im Statement. „Damit müssten die Kommunen bis zu vier unterschiedlich geregelte Genehmigungstypen für digitale Bedarfsverkehre im Verwaltungsvollzug steuern. Unzweifelhaft führt allein dieser Sachverhalt zu einer starken Ausweitung der Verwaltungstätigkeit der Kommunen. […] Deshalb wäre die Einführung eines einheitlichen Genehmigungstatbestandes für alle digitalen OB Dieter Reiter hat zur geplanten PBefG-Novelle Stellung bezogen. Bedarfsverkehre für die Kommunen von großem Wert.“ Kritik äußert die Landeshauptstadt auch an der Aufweichung der Rückkehrpflicht, indem so genannte Abstellorte erlaubt werden sollen, zu denen Mietwagen an Stelle des Betriebssitzes zurückkehren müssen. „Damit wird das bisherige Unterscheidungsmerkmerkmal der Taxen, die an der Straße bereitstehen oder per Heranwinken beauftragt werden, und des Mietwagens, der nur auf vorherige Bestellung fährt, ad absurdum geführt.“ An dieser Stelle wird alternativ vorgeschlagen, auf jenes Unterscheidungsmerkmal Taxi und Mietwagen künftig zu verzichten. „Es gibt keinen plausiblen Grund mehr, Fahrzeuge, die Fahrgäste spontan befördern, unterschiedlich zu regeln“, heißt es in der Begründung. „Die Regulierung muss vielmehr danach unterscheiden, ob Fahrgäste besonders schutzbedürftig sind (z. B. viele Fremde an Flughäfen) und ob ggf. Überlastungen im Straßenraum stattfinden.“ jh FOTO: M. Nagy 12 1. QUARTAL 2021 TAXI

MOBILITÄT EIN ZENTRALER ANSPRECHPARTNER Die viel beschworene Verkehrswende ist für München ein wichtiger Schritt in die Zukunft. Klimaschutz und Ausbau des ÖPNV stehen dabei ganz oben auf der Agenda. Dafür hat man ein eigenes Referat geschaffen. FOTO: Landeshauptstadt München Mit dem Stichtag 1. Januar 2021 wurde das Münchner Mobilitätsreferat gegründet. Es soll als zentraler Ansprechpartner für alle Bereiche des Verkehrs und der Mobilität verstanden werden und den Weg in eine emissionsfreie Zukunft ebnen. Nicht alles ist gänzlich neu am Referat, vielmehr kann es als Neuordnung verschiedener Bereiche aus anderen Referaten angesehen werden. Durch die Reorganisation verspricht sich Georg Dunkel, Leiter des neuen Referates, die notwendige Schlagkraft, um die eine Verkehrswende, bei der auch das Taxi eine Rolle spielt, in die Realität umzusetzen. Christina Warta, Pressesprecherin des neuen Referates, beschreibt, wie das Taxigewerbe wahrgenommen wird: „Aus der Sicht des neuen Referates ist das Taxi Teil des öffentlichen Verkehrs und somit elementarer Teil der Mobilitätsplanungen in München. Im Kreisverwaltungsreferat liegt dabei die Zuständigkeit für die städtische Taxikommission, beim Mobilitätsreferat die Zuständigkeit für den Straßenverkehrspart, beispielsweise die Taxistandplätze.“ ZWEI HAUPTABTEILUNGEN Über 400 Menschen sind dem Referat direkt zugeordnet. Vorübergehender Hauptsitz ist derzeit die Implerstraße 7 bis 9. Organisatorisch ist das Referat in zwei Hauptabteilungen aufgeteilt. Im Geschäftsbereich „Strategie“ werden stetig Daten erhoben, die eine Bewertung der Wirksamkeit neu entwickelter Strategien zulassen (siehe auch Seite 24). Neben der Entwicklung neuer Pilotprojekte betreut das Referat auch Sonderprojekte und Stakeholder-Plattformen zur Mobilität (z. B. „IsarTiger“). Laut Christina Warta spielt das Taxi in der bedarfsorientierten Mobilität dabei eine wichtige Rolle. Für den Bereich „On-Demand- Mobilität“ wird von der Landeshauptstadt München derzeit ein Gesamt konzept zum Thema Shared Mobility entwickelt, das voraussichtlich im Sommer dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Im zweiten Geschäftsbereich werden alle stadtgebietsbezogenen Planungen und Projekte, wie beispielsweise neue Busspuren, umgesetzt. Oberste Priorität hat dabei der Faktor „Null Emissionen“ und die Verkehrssicherheit. Bezirksausschüsse und Bürger können ihre Anliegen direkt dem Geschäftsbereich unterbreiten. Auch temporäre Beschilderungen für Baustellen, Filmaufnahmen und Veranstaltungen liegen in der Verantwortung des Geschäftsbereichs „Verkehrs- und Bezirksmanagement“. In beiden Geschäftsbereichen gibt es also durchaus Berührungspunkte mit dem Taxigewerbe. Das neue Mobilitätsreferat hat das Taxigewerbe im Blick und ist bereit für den regelmäßigen Austausch, wie beispielsweise beim IHK-Taxi-Dialogtag. Auch in schwierigen Zeiten: Wir bieten Ihnen für Taxen und Mietwagen: Preisgünstige Sondertarife für Taxen und Mietwagen Besondere Flottenkonditionen ab 3 Konzessionen Sondereinstufungen für Neueinsteiger Rechtschutz- und Betriebshaftpflichtkonzepte Carl-Zeiss-Str. 49 85521 Riemerling/Ottobrunn Telefon 089 / 58 90 96 70 Web www.fvo-finanz.de E-Mail info@fvo-finanz.de Seit dem 1. Dezember leitet Georg Dunkel die Geschicke des Mobilitätsreferates. Ein besonderes Gewicht wird weiterhin dem Stab für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit zugewiesen. Sein wichtigster Kommunikationskanal neben den Social Media soll dabei die Website www.muenchenunterwegs.de sein. sg UNTER STÜTZER DES TAXI GEWERBES TAXI 1. QUARTAL 2021 13

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