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Taxi Times München - 2. Quartal 2021

FACHKUNDE ODER

FACHKUNDE ODER FAHRERTOURISMUS? Welche Auswirkungen hat die Abschaffung der Ortskunde für das Münchner Taxigewerbe? Aus Sicht des Verbandes gibt es Vor- und Nachteile. Von der Ortskunde zur „kleinen Fachkunde“ – sechs Wörter genügen, um eine große Veränderung zusammenzufassen, die ab Anfang August gelten wird, wenn die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in Kraft tritt (siehe dazu auch S. 12). Ob wir vom Taxiverband Bayern so ganz glücklich sein sollen mit der Abschaffung der Ortskunde, wissen wir noch nicht. Wir sehen Vorteile, aber auch Nachteile. VORTEILE • Gleicher Arbeitsmarktzugang für alle: Wesentlicher Vorteil ist unbestritten, dass nun für alle, die den Personenbeförderungsschein (P-Schein) haben wollen, gleiche Voraussetzungen gelten. So muss künftig jeder Interessent, egal ob er Mietwagen, Pooling oder Taxi fahren möchte, die kleine Fachkunde machen. Damit ist die Gleichheit zum Arbeitsmarktzugang hergestellt und wir erwarten, dass das Angebot an Taxifahrern steigt. • Wegfall aufwendiger Prüfungen: Noch ist nicht abschließend geklärt, ob für den Erhalt des P-Scheins eine „kleine Fachkundeprüfung“ oder lediglich die Bestätigung einer zertifizierten Ausbildung notwendig ist. Nach allem, was zu hören ist, soll aber eine Prüfung nicht sehr aufwendig und leicht zu schaffen sein. Kleine Bemerkung dazu am Rande: Ausgerechnet die FDP, die zunächst alles abschaffen wollte, plädiert nun für eine nachhaltige und gründliche Prüfung. NACHTEILE • Wesentlichster Nachteil ist natürlich, dass Taxifahren ohne Ortskunde eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit ist. Jeder Praktiker kennt Beispiele, bei denen Uber- oder Free-Now-Fahrer ungeniert entgegen der Fahrtrichtung in Einbahnstraßen oder regelwidrig durch Fußgängerzonen fahren, wohl auch, weil selbst das Lesen eines Navis auch gewisse Fähigkeiten voraussetzt. Und wie peinlich, wenn Touristen statt zum Marienplatz zum Martinsplatz gebracht werden. Statt zu den Sehenswürdigkeiten im Stadtzentrum fährt der Ortsunkundige also zum Friedhof, der sicherlich auch sehenswert ist. GEFAHR EINES MASSIVEN QUALITÄTSVERLUSTES • Damit einhergehend ist natürlich ein massiver Qualitätsverlust zu erwarten, den sich das Taxigewerbe ganz sicher nicht leisten sollte. Hier hat der Gesetzgeber die einzigartige Chance vertan, der beruflichen Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr die gleichen Qualitätsmerkmale zugrunde zu legen, wie sie jeder andere Berufskraftfahrer vom Omnibus- bis zum Lkw-Fahrer erbringen muss. Regelmäßige Module, die zur Verlängerung des Führerscheins nötig sind, würden dem Berufsbild insgesamt nützen. So sind für die Qualitätssicherung künftig die Zentralen in Eigenverantwortung zuständig. UNENTSCHIEDEN • Ob Vorteil oder Nachteil, wird bislang sehr unterschiedlich diskutiert. Die einen freuen sich darauf, künftig mit ihrem P-Schein als Fahrer in kurzfristigen Arbeitsverhältnissen in ganz Deutschland unterwegs sein zu können, immer zu großen Messen in Berlin, Hamburg, Köln oder München. Wo halt gerade Geld zu verdienen ist. FACHKUNDE MIT REGIONALEM BEZUG • Die anderen befürchten genau diese Art des Fahrertourismus. Aus Münchner Sicht stelle man sich vor, zum Oktoberfest kommen alle die Personen, die gültige P-Scheine haben, und sollen dann in Taxis oder Mietwagen die Touristen zu Zielen befördern, die weder die Touristen nach zwei Maß Bier kennen noch die Fahrer. Zu befürchten sind noch mehr Abzocke, Betrug, Beschwerden und Unfälle als bisher schon. Auch hier ist Eigenverantwortung (und Solidarität!) der Unternehmer und Zentralen notwendig. • Konsequenz: Die Diskussion, ob in Metropolregionen, Wirtschaftsgroßräumen und Großstädten ein regionaler Bezug in die kleine Fachkunde einfließen soll, wird noch diskutiert und ist noch nicht abgeschlossen. Ein wilder und grenzenloser Fahrertourismus kann aus Münchner Sicht nicht gewünscht sein. fh FOTOS: Adobe Stock / Paolese, Adobe Stock / W. Heiber Fotostudio 14 2. QUARTAL 2021 TAXI

TAXIVERBAND BAYERN E. V. (TVB) I. GR. AUS TVM WIRD TVB In einer außerordentlichen Mitgliederversammlung haben die Teilnehmer einer Umbenennung in Taxiverband Bayern zugestimmt. Der Verband geht damit den letzten Schritt einer Öffnung für ganz Bayern. Wie bereits in der letzten Ausgabe der Taxi Times berichtet, hatte der Taxiverband München (TVM) seine Öffnung für Mitglieder aus ganz Bayern im Januar dieses Jahres beschlossen. Laut Satzung konnte davor jeder im Taxiverband München Mitglied werden, der ein Taxiunternehmen im Pflichtfahrgebiet München betreibt. Bereits letztes Jahr wurde bei der Jahreshauptversammlung die Diskussion geführt, die Öffnung zumindest auch für Oberbayern zu betreiben, um eine Organisationsstruktur des Taxigewerbes für den gesamten Wirtschaftsgroßraum München zu erreichen. Durch den Austritt des Landesverbands Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmer aus dem Bundesverband (BVTM, ehemals BZP) hat sich ergeben, dass kein einziger bayerischer Verband die Interessen des bayerischen Taxigewerbes über den traditionellen Bundesverband in Berlin vertreten konnte. Um diese Lücke zu füllen, hatte der Vorstand des TVM zunächst beschlossen, dem etablierten und bestens vernetzten Bundesverband beizutreten. Gleichzeitig wurde die Mitgliederversammlung erfolgreich um die Zustimmung für eine Satzungsänderung gebeten, um die Öffnung des TVM auf den gesamten bayerischen Bereich zu ermöglichen. Somit konnten bereits seit Januar Taxiunternehmen, aber auch Verbände aus ganz Bayern dem TVM beitreten. Im Zuge das Aufbaus einer bayerischen Organisationsstruktur wurde erkennbar, dass die bereits diskutierte Namensänderung schneller notwendig war als zunächst gedacht. Die einberufene außerordentliche Mitgliederversammlung hat die Namensänderung einstimmig und ohne Enthaltung angenommen. Damit heißt der Taxiverband München nun offiziell Taxiverband Bayern, wird aber intern eine eigene Münchner Abteilung behalten. REFORM BEIM WAHLRECHT In weiteren Abstimmungen wurden auch zusätzliche notwendige Satzungsänderungen einstimmig beschlossen. So gibt es nun eine neue und gerechtere Stimmenverteilung bei Wahlen. Größere Unternehmen, Verbände oder Zentralen, die nun auch Mitglied werden können, haben zwar einen höheren Stimmenanteil, können aber gleichzeitig nicht zu viel Einfluss nehmen. Die Änderungen müssen nun noch ins Vereinsregister eingetragen werden, danach ist die Öffnung als bayerischer Verein abgeschlossen. Die neue Website ist gerade im Aufbau, dort wird es dann auch einen Mitgliederbereich geben. Die Mitgliedschaft im Verband kann vorübergehend noch mit den alten Formularen des TVM erfolgen, neue Beitrittserklärungen gibt es im Büro des TVB in der Rosenheimer Straße. Für die Mitteilungen an die Mitglieder nutzt der TVB weiterhin die Regionalausgabe der Taxi Times München. Der Verlag stellt dem Verband dafür kostenlos Seiten zur Verfügung, die der TVB mit redaktionell eigenverantwortlichen Inhalten füllt. fb München TAXIVERBAND BAYERN E. V. (TVB) I. GR. Rosenheimer Straße 139 81671 München Tel. / Verband: +49 (0)89 / 45 05 41 13 Tel. / Taxischule: +49 (0)89 / 49 00 44 94 E-Mail: info@taxiverband-muenchen.de www.taxiverband-muenchen.de Presserechtlich verantwortlich für die TVB-Seiten: Florian Bachmann Redaktion: Florian Bachmann (fb) Arbeits- und Verkehrsmedizin Kirchheim GmbH & Co.KG Alle Untersuchungen für Erwerb und Verlängerung von Führerscheinen zu besonders freundlichen und fairen Konditionen mit oder ohne Anmeldung. FOTO: Adobe Stock / Instantly Am Brunnen 17 85551 Kirchheim Nähe Messe Riem Tel.: oder: oder: Wir haben für Sie geöffnet: 089/9036110 089/991880-0 089/9033366 www.verkehrsmedizin-dr.hingerle.de info@verkehrsmedizin-dr.hingerle.de Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr Montag und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr TAXI 2. QUARTAL 2021 15

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