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MÜNCHEN<br />
E-TAXIS ALS ZUKUNFTSMODELL<br />
GEHT HAMBURG<br />
AUCH IN MÜNCHEN?<br />
PBEFG-NOVELLE<br />
Alle Macht der Stadt<br />
TVM INFORMIERT<br />
Aus TVM wird TV Bayern<br />
ISARFUNK INFORMIERT<br />
Neues vom Courier-Projekt
Aus Fahrgästen<br />
Freunde machen<br />
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INHALT<br />
TITEL FOTO: Andreas Karle<br />
Elektromobilität an. In <strong>München</strong> fördert die Stadt seit mehr als<br />
zwei Jahren den Betrieb von E-<strong>Taxi</strong>s, aktuell sind 27 E-<strong>Taxi</strong>s<br />
zugelassen. In Hamburg startete die Förderung erst im April und<br />
innerhalb weniger Wochen war die 100er-Grenze an verbindlichen<br />
Förderanträgen geknackt. Was Hamburg anders macht als <strong>München</strong><br />
und was davon übernommen werden könnte, beschreiben<br />
wir ab Seite 4.<br />
Erfahrungsgemäß gibt es bei diesem Thema nach wie vor große<br />
Zweifler mit den immer gleichen Bedenken. Sie reichen von Argumentationen<br />
hinsichtlich Reichweite (die allerdings längst schichttauglich<br />
ist) über einen unkalkulierbaren Strompreis (das muss<br />
in der Tat noch zwingend geklärt werden) bis hin zu Theorien,<br />
dass die Batterien schlimmer als Giftfässer seien (wobei diese<br />
E-Mobilitäts-Hasser am aggressivsten auftreten, meist aber keinen<br />
Beleg für ihre Theorien liefern können).<br />
Das hilft aber alles nichts: Das <strong>Taxi</strong> der Zukunft wird elektrisch<br />
betrieben sein (inkl. der Option Wasserstoff). Das ist nicht nur<br />
politischer Wille, sondern auch juristisch erzwungen. Das Urteil<br />
des Bundesgerichtshofs vom 29. April verpflichtete die Bundesregierung,<br />
ihr bisheriges Klimaschutzpaket „generationengerechter“<br />
nachzubessern. Und am 3. Juni verurteilte der Europäische<br />
Gerichtshof die Bundesrepublik Deutschland, weil jahrelang in<br />
vielen Städten die Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid<br />
(NO₂) erheblich überschritten worden sind.<br />
Die Entwicklung des <strong>Taxi</strong>gewerbes wird derzeit und in Zukunft<br />
maßgeblich von Gerichten bestimmt. Nicht nur im Hinblick auf<br />
künftige Mobilität, sondern auch in Bezug auf die Auslegungen<br />
der neuen Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes<br />
(PBefG). Es räumt den Kommunen erheblich mehr Möglichkeiten<br />
ein, für den vom Gesetzgeber gewollten fairen Wettbewerb<br />
innerhalb der Verkehrsarten <strong>Taxi</strong> und Mietwagen zu sorgen. Wir<br />
berichten da rüber ab Seite 10.<br />
Bei konsequenter Deutung der neuen Formulierungen könnte das<br />
KVR als Genehmigungsbehörde beispielsweise Dumpingtarife verbieten<br />
oder sogar die Zahl der Mietwagenkonzessionen begrenzen.<br />
Leider sind das aber alles nur „Kann-Regelungen“, sodass<br />
fest damit zu rechnen ist, dass manche kommunale Auslegungen<br />
sofort vor Gericht landen werden. Vor allen Dingen jene, die dem<br />
Geschäftsmodell von Uber und Free Now schaden könnten.<br />
Es wird in Zukunft wichtiger denn je sein, dass die <strong>Taxi</strong>branche<br />
mit ihren Gewerbevertretungen im konstruktiven Dialog mit der<br />
regionalen Politik und den Behörden bleibt. Dafür braucht es eine<br />
starke Gewerbevertretung, zu der auch wirtschaftlich gesunde<br />
<strong>Taxi</strong>zentralen zählen. Der bisherige TVM hat mittlerweile sein<br />
Tätigkeitsfeld auf ganz Bayern ausgedehnt und wird dies nun<br />
auch in der entsprechenden Namensänderung zu „TVB“ deutlich<br />
machen. Der Verband berichtet darüber auf seinen eigenverantwortlichen<br />
Seiten 14 und 15.<br />
Die angesprochenen gewerbepolitischen Gespräche führen die<br />
Vorstände des TVB meist gemeinsam mit den beiden Münchner<br />
<strong>Taxi</strong>zentralen. Einigkeit macht stark und vergrößert auch die finanziellen<br />
Möglichkeiten. In Zeiten, in denen über das Wohl und Wehe<br />
der Branche über teure Gerichtsverfahren entschieden wird, ist<br />
eine breite Mitgliederbasis ein wichtiger Erfolgsfaktor.<br />
– die Redaktion –<br />
ELEKTROMOBILITÄT<br />
4 Hamburger „Projekt Zukunftstaxi“:<br />
Geht das auch in <strong>München</strong>?<br />
6 <strong>Taxi</strong>taugliche E-Modelle: Eine Übersicht<br />
8 Bisherige E-<strong>Taxi</strong>-Erfahrungen<br />
PBefG-Novelle<br />
10 Alle Macht dem KVR<br />
12 Fachkunde ersetzt Ortskunde<br />
TAXIVERBAND BAYERN TVB I. GR.<br />
14 Offene Fragen zur Fachkunde<br />
15 Aus TVM wird TV Bayern<br />
ISARFUNK TAXIZENTRALE<br />
16 Zwischenbericht zum „Courier-Projekt“<br />
FAHRGASTSERVICE<br />
18 WLAN für <strong>Taxi</strong>fahrgäste<br />
NEWS + IHK-WAHL<br />
20 Brotzeit – Verlosung – Strafzettel<br />
21 <strong>Taxi</strong>kandidaten für die IHK-Gremien<br />
TAXIDEMO<br />
22 Sternfahrt zur Theresienwiese<br />
STADTPOLITIK<br />
24 FNT-Verlängerung<br />
25 Dauerzustand Pop-up-Radwege<br />
26 Impressum<br />
BEI DIESER AUSGABE BRAUCHEN SIE<br />
EIN SMARTPHONE<br />
Liebe Leser, bei der Lektüre dieser Ausgabe werden<br />
Sie auf einige gepixelte Quadrate stoßen, sogenannte<br />
QR-Codes. Hinter ihnen versteckt sich die URL-Adresse<br />
zu weiterführenden Beiträgen auf der <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-<br />
Website oder anderen Infoseiten.<br />
Zum Scannen von QR-Codes mit dem Smartphone<br />
gibt es verschiedene Apps. In manchen neuen Modellen<br />
ist diese Funktion sogar Standard der Kamera-<br />
App. Mithilfe der QR-Codes wird diese Ausgabe der<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>München</strong> noch informativer. <br />
red<br />
TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2021</strong><br />
3
E-MOBILITÄT<br />
E-TAXIFÖRDERUNG:<br />
GEHT HAMBURG AUCH<br />
IN MÜNCHEN?<br />
<strong>München</strong> und Hamburg haben eine große Gemeinsamkeit: Beide Städte fördern<br />
den Umstieg auf E-<strong>Taxi</strong>s. Doch während in <strong>München</strong> nur 27 <strong>Taxi</strong>s fahren, werden<br />
es in Hamburg bald fünfmal so viel sein. Woran liegt es?<br />
Schnell und leicht: Das Hamburger<br />
Antragsformular zur E-<strong>Taxi</strong>-Förderung<br />
umfasst lediglich eine DIN-A4-Seite.<br />
Die Infobroschüre zum<br />
Hamburger<br />
„Projekt Zukunftstaxi“.<br />
Webinar Zukunftstaxi<br />
Hamburg.<br />
Als der für das „Projekt Zukunftstaxi“<br />
verantwortliche Dirk Ritter von<br />
der Hamburger Genehmigungsbehörde<br />
am Morgen des 1<strong>2.</strong> April <strong>2021</strong><br />
sein E-Mail-Postfach öffnete, glaubte er,<br />
seinen Augen nicht zu trauen. Seit jenem<br />
Montag war die Antragstellung einer Elektro-<br />
und Inklusionstaxiförderung möglich<br />
und bereits ab null Uhr hatten Hamburger<br />
<strong>Taxi</strong>unternehmer ihre Förderanträge<br />
abgeschickt.<br />
Noch am selben Tag konnte die<br />
Behörde somit verkünden, dass die<br />
zulässige Höchstzahl an möglichen<br />
finanziellen Unterstützungen erreicht<br />
war. 150 geförderte E-<strong>Taxi</strong>s innerhalb<br />
von Minuten gegen rund 27 Münchner<br />
E-<strong>Taxi</strong>s in 3,5 Jahren. Was läuft da<br />
in Hamburg anders als in <strong>München</strong>?<br />
Zur Erinnerung: Seit August 2017<br />
können sich Münchner <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />
jeden Besetztkilometer eines<br />
E-<strong>Taxi</strong>s mit 20 Cent bezuschussen lassen.<br />
Die Förderung läuft nach spätestens vier Jahren<br />
aus oder wenn die Fördersumme 40 Prozent<br />
des Fahrzeug Netto-Preises erreicht hat.<br />
Hamburg schlägt einen anderen Weg ein.<br />
Dort vergütet die Förderung den betrieblichen<br />
Mehraufwand eines E-<strong>Taxi</strong>s mit bis zu<br />
10.000 Euro (ab dem Zeitpunkt der Konzessionierung).<br />
Damit ist beispielsweise der<br />
Weg zur Ladesäule, der Zeitverlust durchs<br />
Laden oder eine E-<strong>Taxi</strong>-Schulung der Fahrer<br />
gemeint. Durch diese Definition lässt sich<br />
die regionale Hamburger Förderung mit der<br />
Umweltprämie des Bundes, der sogenannten<br />
BAFA-Förderung, kombinieren. Bei der<br />
Münchner E-<strong>Taxi</strong>-Unterstützung war eine<br />
solche Doppelbezuschussung zu Beginn<br />
kategorisch ausgeschlossen, ist mittlerweile<br />
aber auch kombinierbar.<br />
Bei elektrisch angetriebenen Inklusionstaxis<br />
ist die Stadt Hamburg noch großzügiger:<br />
Dort wird die Fördersumme auf<br />
maximal 20.000 Euro verdoppelt. In <strong>München</strong><br />
gibt es seit 2019 ebenfalls eine<br />
Unterstützung der Inklusionstaxis, sie<br />
ist aber nicht an einen elektrischen<br />
Antrieb gekoppelt und liegt bei maximal<br />
10.000 Euro.<br />
Unterstützt werden bei der E-<strong>Taxi</strong>-<br />
Förderung ausschließlich vollelektrisch<br />
betriebene Fahrzeuge und <strong>Taxi</strong>s<br />
mit Wasserstoffantrieb. Plug-in-Hybride<br />
sind kategorisch ausgeschlossen.<br />
Natürlich sind an das Hamburger<br />
Zukunftstaxi auch Bedingungen geknüpft.<br />
So muss der <strong>Taxi</strong>unternehmer innerhalb<br />
von sechs Wochen nach Erhalt des Förderbescheides<br />
einen Kaufvertrag für ein E-<strong>Taxi</strong><br />
vorweisen können. Wird das E-<strong>Taxi</strong> nicht<br />
bis spätestens 31. Dezember <strong>2021</strong> konzessioniert,<br />
verfällt die Prämie. Diese Zeitspanne<br />
kann als recht sportlich bezeichnet<br />
werden, denn die Lieferfähigkeit von taxitauglichen<br />
E-Autos ist nicht ganz einfach.<br />
Gerade ganz neue Modelle werden nicht so<br />
leicht erhältlich sein, von einer eichrechtskonformen<br />
Umrüstung ganz zu schweigen.<br />
PROJEKT MIT PARTNERN<br />
An dieser Stelle zahlt sich das eigentliche<br />
Erfolgsgeheimnis der Hamburger Förderung<br />
aus: Das „Projekt Zukunftstaxi“ ist<br />
nicht allein in der Behörde entstanden, sondern<br />
direkt aus dem Gewerbe heraus und<br />
zudem gemeinsam mit vielen Partnern.<br />
Neben Fahrtenvermittlern und Anbietern<br />
von Ladeinfrastruktur wurden in den über<br />
zwei Jahre dauernden Vorgesprächen auch<br />
die Autohersteller ins Boot geholt.<br />
Letztere konnten nur dann dabei sein,<br />
wenn sie verlässlich eine Lieferung noch<br />
in diesem Jahr zusagten. Viele Fahrzeughersteller<br />
bzw. deren Hamburger Vertrags-<br />
Autohäuser ergänzten dieses Versprechen<br />
um ein vergünstigtes <strong>Taxi</strong>paket oder bevorzugte<br />
Abwicklung des Kaufvertrags.<br />
Auch die Fahrtenvermittler müssen<br />
ihren Teil beitragen. Sie versprechen eine<br />
FOTO: Andreas Karle<br />
4 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2021</strong> TAXI
priorisierte E-<strong>Taxi</strong>-Vermittlung oder Geldprämien,<br />
erläutert und die Partner und deren Ange-<br />
Modell-Problematik bei Mercedes, Toyota<br />
die mit einer speziellen Werbe- bote vorgestellt. Als offizieller Medienpart-<br />
und Volkswagen und die Zurückhaltung<br />
Folierung einhergehen. Wer nicht liefert, ist ner hat <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> an der Erstellung dieser vieler Münchner Autohäuser, die mit Kia,<br />
nicht dabei. Ein weiterer Erfolgsfaktor ist Broschüre mitgewirkt.<br />
Nissan & Co zwar E-<strong>Taxi</strong>s mit <strong>Taxi</strong>paket<br />
zudem die einfache Antragstellung, welche<br />
anbieten könnten, aber damit bisher öffentlich<br />
per E-Mail erfolgen konnte. Zudem stellt die GUT BESUCHTE WEBINARE<br />
kaum in Erscheinung getreten sind<br />
Behörde eine Anpassung des Rechtsrahmens<br />
Spezielle Webinare, die in Kooperation mit (siehe Seite 6).<br />
in Aussicht, damit E-<strong>Taxi</strong>s während dem Bundesverband <strong>Taxi</strong> und Mietwagen Last, but not least tun sich auch die<br />
ihres Ladevorgangs an der Säule jederzeit e. V. (BVTM) durchgeführt wurden, boten beiden Münchner <strong>Taxi</strong>zentralen schwer,<br />
einen Fahrtauftrag annehmen dürfen. den Unternehmern die Möglichkeit, Fragen Priorisierungen in verschiedenen Formen<br />
Bei der Organisation im Vorfeld konnte<br />
im direkten Austausch mit den jeweiligen durchzusetzen, denn sie stoßen damit<br />
die Behörde auf die Unterstützung der Spezialisten zu klären. In einem anderen teilweise auf heftigen Widerstand aus<br />
Telekom zählen. Mit einer Schnellladeinfrastruktur,<br />
Webinar trafen Unternehmer aus ganz der Unternehmerschaft – sei es nun mit<br />
die in Hamburg sogar speziel-<br />
Deutschland aufeinander, die bereits Erfah-<br />
einer politisch gewollten Vorfahrtsspur für<br />
le Ladepunkte exklusiv für E-<strong>Taxi</strong>s enthält, rungen mit den verschiedenen E-Modellen E-<strong>Taxi</strong>s am Flughafen oder mit einer Einreihung<br />
wird die Telekom auch in Zukunft das Projekt<br />
gemacht haben und auf diesem Weg ihr Wis-<br />
in die Standplatzpositionierung wäh-<br />
unterstützen – ebenso wie der örtliche sen teilen. Hier waren auch zwei Münchner rend des Ladevorgangs.<br />
Stromnetzbetreiber. Das langfristige Ziel ist Vertreter beteiligt (siehe Seite 8). Zusätzlich<br />
Die Stadt selbst bekommt durch das neue<br />
es, die Schnelllader so auszubauen, dass<br />
wird der Erfahrungsaustausch auch PBefG übrigens die Möglichkeit, bestimmte<br />
Sensoren nicht nur erkennen können, ob in WhatsApp- und Telegram-Chatgruppen Zulassungen oder Zufahrtserlaubnisse mit<br />
an der Säule geladen wird, sondern auch weitergeführt.<br />
emmissionsfreien Fahrzeugen zu kombinieren.<br />
wissen, ob der Zugang blockiert ist.<br />
Lässt sich der Hamburger Erfolg nun<br />
Wohin das führen könnte, zeigt eben-<br />
Auch eine Nachbereitung wurde nicht auch auf <strong>München</strong> übertragen? Das Förderprogramm<br />
falls der Blick nach Hamburg. Bereits 2025<br />
gescheut. Beispielsweise steht den umsteigewilligen<br />
der Stadt <strong>München</strong> steht will die Hansestadt nur noch emissionsfreie<br />
Unternehmern eine gedruckte seit 2017 und ist somit eine gute Basis. <strong>Taxi</strong>s konzessionieren. <strong>München</strong> wird sich<br />
Infobroschüre zur Verfügung, die auch als Die offensiven und taxifreundlichen E-<strong>Taxi</strong>- dieser Entwicklung daher stellen müssen –<br />
Download erhältlich ist. Darin werden alle Angebote der Münchner Händler sind am besten mit einer klugen Kooperation mit<br />
wichtigen Fragen rund um die Förderung dagegen rar gesät. Bestes Beispiel ist die allen Beteiligten. <br />
sg<br />
Venczel_02-2016.qxp_Layout 1 03.0<strong>2.</strong>16 16:15 Seite<br />
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TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2021</strong><br />
5
E-MOBILITÄT<br />
Der VW ID.4 ist derzeit<br />
nur bei einem Hamburger<br />
Händler als <strong>Taxi</strong><br />
bestellbar.<br />
V-KLASSE –<br />
WASSERSTOFF-<br />
EIGENINITIATIVE<br />
Umrüster wie AMF<br />
bieten für den E-Vito<br />
auch eine Inklusions-<br />
Umrüstung an.<br />
Was haben eigentlich die drei beliebtesten <strong>Taxi</strong>marken im<br />
Bereich Elektromobilität zu bieten? Eine Bestandsaufnahme.<br />
Bei Mercedes, dem nach wie vor häufigsten Münchner <strong>Taxi</strong>,<br />
ist im Bereich vollelektrischer <strong>Taxi</strong>varianten allmählich<br />
Land in Sicht. Der EQB und der EQC sind schon auf der<br />
Straße und zum Teil sogar probeweise als <strong>Taxi</strong> unterwegs, ein<br />
eigenständiges <strong>Taxi</strong>modell gibt es aber noch nicht – ebenso wenig<br />
für den EQS.<br />
Das bleibt bislang den vollelektrischen Ablegern vom Vito und<br />
der V-Klasse vorbehalten. Beide Fahrzeuge sind seit Kurzem als<br />
<strong>Taxi</strong> erhältlich und die ersten Unternehmer haben sie bereits in<br />
Betrieb genommen. Den Einstieg stellt aktuell der eVito Tourer<br />
PRO als Langversion dar. Ihn gibt es als Sondermodell „das <strong>Taxi</strong>“<br />
ab 53.990 Euro. Genau wie der EQV (Pendant zur V-Klasse), der ab<br />
59.990 Euro netto in der Karosserievariante „lang“ erhältlich ist,<br />
sind die beiden E-<strong>Taxi</strong>-Modelle als lang oder extralang bestellbar.<br />
Eine Besonderheit stellt dabei der eVito Tourer in der extralangen<br />
Version dar, den man mit einem Heckausschnitt für die Beförderung<br />
von Menschen im Rollstuhl umrüsten lassen kann. Neben<br />
dem Rollstuhlfahrer bietet der Wagen dann auch noch Platz für<br />
bis zu fünf Personen. Ist kein Rollstuhl mit an Bord, dann finden<br />
sieben Fahrgäste Platz – so es denn die Corona-Lage irgendwann<br />
mal wieder zulässt.<br />
Der bisherige E-Mobilitäts-Vorreiter Toyota, der mit dem Prius<br />
und später dem Prius+ schon einmal einen Wandel im<br />
<strong>Taxi</strong>gewerbe hin zum Hybridantrieb erreicht hat,<br />
kann derzeit noch keine elektrischen <strong>Taxi</strong>s<br />
liefern, dafür will Toyota das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
von der Brennstoffzelle<br />
als Energiespender überzeugen.<br />
Das passende Modell dafür ist<br />
der neue Mirai, für den es bereits<br />
ein fertig entwickeltes <strong>Taxi</strong>paket<br />
gibt. Er hat die neueste Technologie<br />
an Bord und verfügt über eine<br />
Reichweite von über 650 Kilometern. Wie<br />
Der Toyota Mirai tankt Wasserstoff.<br />
Atilla Döger, der <strong>Taxi</strong>spezialist von D.I.T., bemerkt, stößt der Wagen<br />
bei den <strong>Taxi</strong>unternehmern auf sehr großes Interesse. Auch für<br />
Kurzentschlossene sollen die Autos relativ schnell verfügbar sein.<br />
Die <strong>Taxi</strong>umrüstung bietet übrigens der Oldenburger <strong>Taxi</strong>spezialist<br />
Intax an. Dort ist auch schon der vollelektrische Großraumtaxi-<br />
Toyota Proace/Proace Verso als umrüstbar vorgemerkt. Die vollelektrische<br />
Variante des Toyota Proace City Verso (baugleich mit<br />
Opel Combo) wurde bereits von Toyota angekündigt. Die Entwicklung<br />
des <strong>Taxi</strong>pakets ist da nicht so unwahrscheinlich.<br />
VW ID.4: ALS TAXI NUR INOFFIZIELL<br />
Bei Volkswagen ist man derzeit noch nicht so weit. Im Nutzfahrzeug-Bereich<br />
gibt es aktuell den ABT e-Caravelle und auch den<br />
e-Crafter, allerdings sind die Fahrzeuge nicht für die Elektrifizierung<br />
der Massen gedacht. Zudem muss man sich noch eine Weile<br />
gedulden, bis der ID.BUZZ auf den Markt kommt. Erst kürzlich gab<br />
VW bekannt, dass diese Fahrzeuge auch in einer autonom fahrenden<br />
Variante bei MOIA zum Einsatz kommen sollen.<br />
Obwohl VW pkw-seitig mit dem ID.4 einen interessanten Elektro-Wagen<br />
im Portfolio hat, können die <strong>Taxi</strong>verkäufer der Münchner<br />
MAHAG derzeit nur die bewährten Verbrenner-Varianten des<br />
Touran bzw. des Passat mit <strong>Taxi</strong>paket ab Werk und<br />
mit der dazugehörigen Garantie anbieten.<br />
Der ID.4 ist als <strong>Taxi</strong> derzeit nur über ein<br />
Hamburger VW-Autohaus in Kooperation<br />
mit einem Umrüster erhältlich.<br />
Dank dieser Eigeninitiative ist der<br />
Wagen mit mindestens 67 Exemplaren<br />
das aktuell am häufigsten<br />
gekaufte Modell in der Hansestadt.<br />
Das sollte für die Verantwortlichen<br />
in Wolfsburg eigentlich ein klares Signal<br />
sein, schleunigst auch werkseitig eine<br />
<strong>Taxi</strong>ausstattung anzubieten. sg<br />
FOTOS: INTAX, Funkservice Reuss<br />
6 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2021</strong> TAXI
E-MOBILITÄT<br />
WACHSENDE VIELFALT –<br />
HÖHERE REICHWEITEN<br />
Der Umstieg auf Elektro-Antrieb scheiterte in den letzten Jahren aufgrund einer<br />
mäßigen Auswahl an taxitauglichen Stromern. Doch hier hat die Fahrzeugindustrie<br />
inzwischen aufgeholt. Ein selektiver Markenüberblick.<br />
Gleich zwei E-<strong>Taxi</strong>s für deutlich<br />
unter 40.000 Euro kann der koreanische<br />
Hersteller Kia anbieten.<br />
Dank einer 64 kWh großen Batterie und<br />
einem geringen Verbrauch erzielen sowohl<br />
der e-Soul als auch der e-Niro eine Reichweite<br />
von 450 Kilometern. Das <strong>Taxi</strong>paket<br />
kostet subventionierte 1.200 Euro und wird<br />
vom Oldenburger Unternehmen INTAX<br />
eingebaut – wie übrigens nahezu alle der<br />
nachfolgend aufgezählten Modelle.<br />
Der TX von LEVC, besser bekannt als<br />
„London-<strong>Taxi</strong>“, ist das einzige Fahrzeug auf<br />
dem Markt, welches ausschließlich für den<br />
Einsatz als <strong>Taxi</strong> konzipiert wurde und<br />
zudem über eine serienmäßig eingebaute<br />
Rollstuhlrampe verfügt. Die elektrische<br />
Reichweite beträgt lediglich 100 Kilometer.<br />
In Kombination mit einem Range Extender<br />
– einem Verbrennungsmotor, der den<br />
Strom für den E-Antrieb liefert – sind allerdings<br />
bis zu 510 Kilometer ohne Tank- bzw.<br />
Ladestopp möglich.<br />
E-NV200: E- UND ROLLITAXI<br />
Nissan bietet neben einer Limousine auch<br />
ein E-Großraumtaxi an, das sogar für den<br />
Einsatz als Inklusionstaxi geeignet ist. In<br />
die Golf-Kategorie fällt der Leaf, der<br />
e-NV200 dagegen ist etwas größer als ein<br />
VW Caddy und kann zu einem Inklusionstaxi<br />
umgerüstet werden. Der Leaf kostet<br />
knapp unter 30.000 Euro, der e-NV200<br />
etwa 3<strong>2.</strong>500 Euro. Das <strong>Taxi</strong>paket für den<br />
Leaf ist kostenlos, der e-NV200 kann für<br />
subventionierte 490 Euro (ohne Folierung)<br />
zum <strong>Taxi</strong> werden.<br />
Ein Tesla für knapp über 30.000 Euro<br />
ist keine Utopie, seit es das Modell 3 gibt,<br />
den kleinen Bruder des Modell S. Das Basismodell<br />
verfügt über Heckantrieb und soll<br />
laut Hersteller 448 Kilometer weit fahren<br />
können. Den Weg in die Werkstatt sollen<br />
sich Tesla-Besitzer künftig sparen können,<br />
weil der Hersteller eine Ferndiagnose<br />
ermöglicht. Verhältnismäßig teuer, weil<br />
nicht subventioniert, ist bei Tesla das <strong>Taxi</strong>paket.<br />
Es kostet <strong>2.</strong>590 Euro. jh<br />
Kia e-Soul<br />
Kia e-Niro<br />
LEVC TX – „London-<strong>Taxi</strong>“<br />
Nissan e-NV200<br />
Nissan Leaf<br />
Tesla Model 3<br />
FOTOS: EPower-Hamburg <strong>Taxi</strong> /Jan Hinz, INTAX, LEVC, Tesla<br />
MODELLE FÜR DIE GEDULDIGEREN<br />
Bei der nebenstehenden Aufzählung fehlen Hersteller wie<br />
Citroën, Ford, Hyundai, Jaguar, Opel, Peugeot oder auch<br />
Skoda. Sie alle haben längst auch verschiedene Elektro-<br />
Modelle zur Auswahl, die durchaus taxitauglich wären. Doch<br />
entweder wird dort (noch) kein <strong>Taxi</strong>paket<br />
angeboten oder der regionale Händler<br />
zeigt kein Interesse am <strong>Taxi</strong>verkauf. Von<br />
Jaguar hört man allerdings, dass es in Kürze<br />
ein konkretes <strong>Taxi</strong>angebot für den facegelifteten<br />
I-Pace geben soll, ebenso für den Opel Zafira-e<br />
Life mit bis zu neun Sitzplätzen. Und Volvo hat bei seinem<br />
vollelektrischen XC40 Recharge Pure Electric das <strong>Taxi</strong>paket<br />
bereits fertig entwickelt und wird im Herbst durchstarten.<br />
Testbericht<br />
Volvo XC40<br />
Recharge Pure<br />
Electric mit<br />
<strong>Taxi</strong>umrüstung.<br />
Das erste elektrische XC40-<strong>Taxi</strong> befindet sich<br />
derzeit für ausführliche Testfahrten in der<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-Redaktion. Ein Testbericht dazu<br />
kann ab Mitte Juni auf der Website nachgelesen<br />
werden (siehe QR-Code).<br />
TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2021</strong><br />
7
E-MOBILITÄT<br />
E-RFAHRUNGEN<br />
MIT DER<br />
E-MOBILITÄT<br />
Passt das Hamburger „Projekt Zukunftstaxi“ auch für <strong>München</strong>? In<br />
puncto Erfahrungen hat <strong>München</strong> mehr zu bieten.<br />
E-<strong>Taxi</strong>s sind in <strong>München</strong> derzeit noch rar<br />
gesät. Ein paar Unternehmer aber sind<br />
schon seit Jahren elektrisch unterwegs<br />
und konnten dabei wertvolle<br />
Erfahrungen sammeln.<br />
Rund 30 E-<strong>Taxi</strong>s fahren derzeit auf <strong>München</strong>s Straßen. Die<br />
Fahrzeugauswahl ist dabei genauso heterogen wie das<br />
<strong>Taxi</strong>gewerbe selbst. Auffällig: Viele der Pioniere stammen<br />
aus der Vorstandschaft des <strong>Taxi</strong>verbands Bayern TVB i.Gr., der<br />
damit ein klares Zeichen setzt.<br />
Bereits 2013 hatte sich der Verband an einem Forschungsauftrag<br />
der TU <strong>München</strong> beteiligt. Das Projekt mit dem Namen<br />
„VEM – Virtuelle Elektromobilität für den <strong>Taxi</strong>- und Handwerksverkehr<br />
<strong>München</strong>“ untersuchte dabei die Fahrgewohnheiten von<br />
<strong>Taxi</strong>s sowie Handwerksbetrieben mittels eines Smartphones. Sie<br />
wurden auf insgesamt über 130 Fahrzeuge verteilt und generierten<br />
die Datenbasis für die weiteren Forschungen. Ein weiterer<br />
Schwerpunkt des Projektes war der Blick auf die verschiedenen<br />
Ladekonzepte sowie Kosten und die notwendige Infrastruktur.<br />
Im Zuge dieses Forschungsprojektes hatte der damalige <strong>Taxi</strong>verband<br />
<strong>München</strong> einen Nissan Leaf der ersten Generation angeschafft<br />
und diesen auch als Leihtaxi den Unternehmern angeboten.<br />
Die Resonanz auf dieses Angebot ging allerdings gegen null.<br />
Immerhin konnte sich der <strong>Taxi</strong>unternehmer und Vorstand<br />
selbst von der E-Mobilität überzeugen, sodass er bis heute E-<strong>Taxi</strong>s<br />
einsetzt, aktuell einen Nissan e-NV200. Dieser Wagen funktioniert<br />
dank Heckausschnitt auch als Rollstuhltaxi. Bachmann konnte<br />
dafür nicht nur die Münchner E-<strong>Taxi</strong>-Förderung beantragen, sondern<br />
zusätzlich auch die städtische Inklusionstaxi-Förderung.<br />
In puncto Verbrauch bewegt sich der e-NV200, der ein wenig größer<br />
ist als ein Caddy IV, bei sehr günstigen 18 KW/100 Kilometer.<br />
Zwar müsse man immer ein Auge auf die verbleibende Reichweite<br />
werfen, aber die Erfahrungen zeigen, dass der e-NV200 in einem<br />
<strong>Taxi</strong>-Betrieb einsetzbar sei, schilderte Bachmann kürzlich in einem<br />
von <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> moderierten Webinar (siehe nebenstehender QR-<br />
Code).<br />
HOHES EINSPARPOTENZIAL BEI WARTUNG<br />
Dort kam auch Gregor Beiner zu Wort, ebenfalls Vorstand des TVB.<br />
Er sieht die Anschaffung seiner zehn elektrischen Jaguar I-PACE<br />
positiv und nennt in diesem Zusammenhang das hohe Einsparungspotenzial<br />
bei Wartungs-, Unterhaltungs- und Reparaturkosten<br />
im Vergleich zu einem Verbrenner, das über den Zeitraum von<br />
vier Jahren den zunächst teureren Anschaffungspreis kompensiert.<br />
Verschiedene von Beiner eingesetzte E-<strong>Taxi</strong>s haben bereits über<br />
150.000 Kilometer zurückgelegt und bislang waren die Bremsen<br />
kein Thema. Auch hinsichtlich der Reichweite hat Beiner die<br />
Erkenntnis gewonnen, dass das eigentliche Maß sein sollte, ob<br />
man eine Schicht lang ohne Zwischenladen auskommt. Für seine<br />
Fahrzeuge setzt Beiner pro Schicht ca. 180 bis 200 Kilometer<br />
an. Eine Entfernung, welche die meisten E-<strong>Taxi</strong>s ohne Weiteres<br />
schaffen. Auch beim Vergleich Strom zu Spritkosten ist er sich<br />
sicher, dass sich die Stromkosten in Zukunft einpendeln werden,<br />
FOTOS: Hamburg Marketing, muenchen.de, Reha-Automobile, <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>, Intax, <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
Tesla Model S: 80 Prozent<br />
sind Stromkosten.<br />
Jaguar I-Pace: Der Kaufpreis rechnet<br />
sich wegen der geringen Folgekosten.<br />
Nissan Leaf: das erste geförderte<br />
Münchner E-<strong>Taxi</strong>.<br />
Nissan e-NV200: E- und<br />
Rollstuhltaxi in einem.<br />
8 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2021</strong> TAXI
E-MOBILITÄT<br />
während bei Sprit der Trend langfristig gesehen nach oben gehen<br />
wird. Die Anschaffung kann sich also durchaus rechnen, zumal<br />
wenn man, wie in <strong>München</strong>, auf eine aktuelle städtische Förderung<br />
zurückgreifen kann.<br />
Diese beträgt bis zu 40 Prozent des Anschaffungspreises<br />
und wurde vom <strong>Taxi</strong>unternehmer und TVB-Vorstandsmitglied<br />
Karlheinz Wölfle bereits geschafft. Der langjährige E-Mobilitäts-Fan<br />
hatte mit seinem Nissan Leaf als Erster die E-<strong>Taxi</strong>förderung<br />
beantragt. Nach einer coronabedingten Pause wird der<br />
Wagen demnächst wieder mit einem aktuellen Kilometerstand<br />
von 110.000 Kilometern auf die Straße kommen. Nach Abzug<br />
der geförderten Besetztkilometer (im Schnitt 50 Prozent) hat der<br />
Wagen Wölfle rund 25.000 Euro gekostet. Heute geht das sogar<br />
noch günstiger, denn Nissan hat den Grundpreis beim Leaf deutlich<br />
reduziert und mittlerweile kann auch unter verschiedenen<br />
Voraussetzungen zusätzlich die Bundesförderung der BAFA in<br />
Anspruch genommen werden.<br />
VERSPROCHENE SCHNELLLADER NOCH NICHT DA<br />
Nachholbedarf sieht Wölfle bei der Ladeinfrastruktur, denn die<br />
von der Stadt versprochenen 18 Schnelllader sind bei Weitem noch<br />
nicht in Betrieb genommen worden. Auch betont Wölfe, müsse<br />
darauf geachtet werden, dass neben dem CCS Standard die Ladesäulen<br />
immer noch einen CHAdeMO Stecker anbieten. Als Nissan-<br />
Fahrer sei er derzeit noch darauf angewiesen. Bei den städtischen<br />
Ladesäulen, die mit Wechselstrom laden, sieht der Unternehmer<br />
zwar die erfreuliche Entwicklung, dass deren Anzahl deutlich<br />
zugenommen hat. Der Effekt verpufft jedoch, weil zunehmend die<br />
Ladesäulen durch langsam ladendende Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge<br />
blockiert werden. Eine effektive Nutzung der Ladesäule ist so nicht<br />
möglich.<br />
Wenn Reinhold Hoffman, Besitzer zweier Tesla Model S, auf das<br />
Thema Laden zu sprechen kommt, ist sein Hauptkritikpunkt der<br />
Preis. „Um richtig kalkulieren zu können, muss es einen gesonderten<br />
<strong>Taxi</strong>-Stromtarif geben, der sich preislich am Hausstrom-<br />
Tarif orientiert.“ Und weiter: „Das ist gerade so besonders wichtig,<br />
weil die Stromkosten rund 80 Prozent der Unterhaltungskosten<br />
ausmachen.“<br />
In Hamburg hat man das schon ein Stück weit geschafft.<br />
Dort kann man, egal ob Gleich- oder Wechselstrom, immer für<br />
29 Cent/kW laden. In <strong>München</strong> ist nicht immer auf den ersten<br />
Blick erkenntlich, welchen Strompreis man zahlt. Diese Info<br />
bekommt man erst recht nicht, wenn man eine Ladesäule sucht.<br />
Ganz besonders zufrieden ist Hoffmann allerdings mit seinen<br />
Autos, deren Wartungskosten sich absolut in Grenzen halten. Mittlerweile<br />
gibt es auch immer mehr freie Werkstätten, die sich kompetent<br />
um die Elektroautos kümmern und sogar per Video einen<br />
Einblick in deren Arbeit geben (siehe nebenstehender QR-Code).<br />
An dieser Stelle ist auch noch mal der Blick in den hohen<br />
Norden notwendig: Um als Partner dort ein Teil des „Projektes<br />
Zukunftstaxi“ sein zu können, war es eine Voraussetzung, dass<br />
die Hersteller den Unternehmern ein besonderes Angebot machen.<br />
Tesla hat mittlerweile das „Hamburger“ Angebot für das Model 3<br />
bereits Münchner Unternehmern zukommen lassen.<br />
Auch das RGU hat in den vergangenen Jahren mit der Förderung<br />
einige Erfahrungen machen können. So wird berichtet, dass<br />
die Auszahlungen der Förderung, die ursprünglich jedes <strong>Quartal</strong><br />
überwiesen werden sollten, mittlerweile einen entsprechenden<br />
Rhythmus gefunden haben und regelmäßig eintreffen. Auch wurde<br />
die Förderlinie dahin gehend angepasst, dass die BAFA-Förderung<br />
nicht mehr kategorisch ausgeschlossen ist.<br />
Das in Kombination mit der deutlich gewachsenen Fahrzeugauswahl<br />
könnte für viele Unternehmer den Wechsel zum E-<strong>Taxi</strong><br />
schmackhaft machen. Der Vorstand des TVM steht jederzeit allen<br />
Interessierten mit Ratschlägen zur Seite. sg<br />
430.000 Kilometer: Fahrwerkscheck<br />
beim Tesla Model S <strong>Taxi</strong>.<br />
Auch in schwierigen Zeiten:<br />
Im Video: <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />
berichten über E-<strong>Taxi</strong>s.<br />
EIN MÜNCHNER E-TAXI IN HAMBURG<br />
Der Münchner <strong>Taxi</strong>unternehmer Andreas Karle fährt mit<br />
und für einen Stammkunden längere Strecken. Über einen<br />
Trip nach Hamburg, Düsseldorf und Wien hat er für <strong>Taxi</strong><br />
<strong>Times</strong> eine Art Tagebuch geführt. Nachzulesen ab 15. Juni<br />
auf der Website von <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>München</strong>.<br />
sg<br />
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FOTO: Andreas Karle<br />
Ein Münchner Tesla an den Hamburger<br />
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TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2021</strong><br />
9
PBEFG-NOVELLE<br />
ALLE MACHT<br />
DEM KVR<br />
Im März haben Bundestag und<br />
Bundesrat das »Gesetz zur<br />
Modernisierung des<br />
Personenbeförderungsrechts«<br />
verabschiedet. Welche<br />
Möglichkeiten ergeben sich<br />
dadurch für die Münchner<br />
Behörde, endlich für einen<br />
fairen Wettbewerb mit<br />
Uber & Co. zu sorgen?<br />
Knapp die Hälfte aller Paragrafen<br />
des Personenbeförderungsgesetzes<br />
(PBefG) wird durch die Novelle<br />
verändert, die größtenteils am 1. August in<br />
Kraft treten soll. Nicht alles davon ist taxirelevant,<br />
aber einiges davon führt für die<br />
Branche zu gravierenden Veränderungen.<br />
Da ist beispielsweise die Option für die<br />
Genehmigungsbehörden, den appbasierten<br />
Mietwagenverkehr zu regulieren und<br />
einzuschränken. Sie gilt für Städte mit<br />
mehr als 100.000 Einwohnern, in denen<br />
jener app basierte Mietwagenverkehr einen<br />
Marktanteil von 25 Prozent erreicht. „Der<br />
Gesetzgeber hat erkannt, dass appbasierte<br />
Vermittler eine Gefahr für das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
sind und auch ÖPNV-Interessen betroffen<br />
sein könnten“, fasst Herwig Kollar<br />
die Absicht dieser neuen Rechtsprechung<br />
zusammen. Kollar ist der neu gewählte<br />
Präsident des Bundesverbands <strong>Taxi</strong> und<br />
Mietwagen e. V. (BVTM) und hat als Rechtsanwalt<br />
schon viele Verfahren für das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
gegen Uber gewonnen.<br />
REVOLUTIONÄRE BEFUGNISSE<br />
Er bezeichnet die Befugnisse, die das Personenbeförderungsgesetz<br />
als Bundesgesetz<br />
künftig auf die kommunalen Genehmigungsbehörden<br />
überträgt, als revolutionär.<br />
Dort, wo beispielsweise die oben erwähnten<br />
25 Prozent zum Tragen kommen, dürfte die<br />
zuständige Genehmigungsbehörde eine<br />
Kontingentierung festlegen, also die Höchstzahl<br />
an zugelassenen Mietwagen begrenzen.<br />
Sie könnte alternativ die Mietwagengenehmigungen<br />
zeitlich und räumlich beschränken.<br />
Last, but noch least bekommt die<br />
Behörde das Recht, Sozialstandards für die<br />
Mietwagenbetreiber festzulegen.<br />
Nicht weniger revolutionär ist eine Neufassung<br />
im Paragraf 51 des PBefG, wonach<br />
zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen<br />
die Genehmigungsbehörde auch für<br />
Mietwagen tarifbezogene Regelungen festlegen<br />
kann. „Das gilt insbesondere für Mindestbeförderungsentgelte“,<br />
stellt Kollar<br />
klar und verweist somit auf die künftige<br />
Möglichkeit, Dumpingpreise zu verhindern.<br />
Nicht etwa, um das <strong>Taxi</strong>gewerbe zu schützen,<br />
sondern um prekäre Arbeitsverhältnisse<br />
und Schwarzarbeit zu vermeiden,<br />
wenn Fahrten zu Schleuder-Preisen durchgeführt<br />
werden, die keinen gesetzlichen<br />
Mindestlohn ermöglichen bzw. beim selbst<br />
fahrenden Einzelunternehmer zur Selbstausbeutung<br />
führen.<br />
Was bedeutet das alles nun konkret für<br />
<strong>München</strong>? Ein Anteil von 25 Prozent gilt<br />
als marktbedrohend. Sieht das für den <strong>Taxi</strong>und<br />
Mietwagenverkehr zuständige Kreisverwaltungsreferat<br />
beispielsweise den<br />
Anteil von 25 Prozent als gegeben an? Auf<br />
Nachfrage von <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> schreibt die Pressestelle,<br />
dass diese Frage ohne entsprechende<br />
Erhebungen nicht zu beantworten<br />
sei. Dem ließe sich nun entgegenhalten,<br />
dass die Anzahl der zugelassenen Mietwagen<br />
sowie der <strong>Taxi</strong>konzessionen dem KVR<br />
ja bekannt ist.<br />
Allerdings nennt der Gesetzgeber keine<br />
genaue Bezugsgröße. Beziehen sich die<br />
25 Prozent auf das Verhältnis aller zugelassenen<br />
<strong>Taxi</strong>s, Mietwagen und Fahrzeuge<br />
des gebündelten Bedarfsverkehrs? Oder auf<br />
die Höhe der erzielten Umsätze? Wie will<br />
FOTO: freepik.com<br />
10 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2021</strong> TAXI
PBEFG-NOVELLE<br />
FOTO: Free Now<br />
das KVR als zuständige Behörde rechtssicher<br />
nachweisen, dass Mietwagenunternehmer<br />
tatsächlich in der Mehrzahl<br />
Fahrten und Umsätze über einen appbasierten<br />
Vermittler erzielen? Das KVR gibt<br />
an, hier zunächst erst Handlungsempfehlungen<br />
abzuwarten und interne Abstimmungsprozesse<br />
durchzuführen. Von diesen<br />
hänge dann auch ab, ob man für Mietwagen<br />
eine zeitliche und räumliche Beschränkung<br />
einführt und Sozialstandards festlegt.<br />
KVR WILL SICH ABSTIMMEN<br />
Auch die Option, die Anzahl der Mietwagen<br />
zu kontingentieren, müsste laut KVR<br />
zunächst rechtlich überprüft werden. Das<br />
KVR verweist auf „Abstimmungen zur<br />
praktischen Umsetzung aller Neuregelungen“,<br />
die derzeit auf Bund-Länder-Ebene<br />
stattfinden. „Diese Hinweise zur praktischen<br />
Umsetzung sind für die weiteren<br />
Planungen und Überlegungen wichtig“,<br />
so das KVR.<br />
Zufrieden darf man mit dieser Antwort<br />
nicht sein, denn genau das hatte der Gesetzgeber<br />
mit seiner Übertragung der Rechte<br />
auf die Kommunen sicherlich nicht gemeint.<br />
Wenn sich die Kommunen nun untereinander<br />
abstimmen wollen, um eine bundeseinheitliche<br />
Regelung zu finden, dann hätten<br />
diese gleich im Personenbeförderungsgesetz<br />
definiert werden können.<br />
Die große Stärke dieser Machtübertragung<br />
auf die Kommunen liegt genau darin,<br />
dass jede Stadt und jede Genehmigungsbehörde<br />
auf die spezifischen lokalen Begebenheiten<br />
reagieren kann. „Manche Behörden<br />
wird man wohl zum Jagen tragen müssen“,<br />
bemüht Kollar in diesem Zusammenhang<br />
ein bekanntes Sprichwort. Die Münchner<br />
Gewerbevertreter werden hier noch viel<br />
Überzeugungsarbeit leisten müssen. jh<br />
PLATTFORMEN KOMMEN INS GESETZ<br />
Im neuen PBefG werden erstmals auch Vermittler genannt. Was bedeutet<br />
das für Uber, Free Now und für die Münchner <strong>Taxi</strong>zentralen?<br />
Erstmals werden im neuen PBefG auch<br />
Vermittler erwähnt sein, beispielsweise<br />
in den Paragrafen 1 bis 3. Dabei definiert<br />
der Gesetzgeber einen Vermittler<br />
als „Betreiber von Mobilitätsplattformen,<br />
deren Hauptgeschäftszweck<br />
auf dem Abschluss über eine genehmigungspflichtige<br />
Beförderung<br />
ausgerichtet ist und die nicht selbst<br />
Beförderer sind“.<br />
„Damit sind beispielsweise Uber<br />
und Free Now gemeint, aber eben<br />
keine herkömmlichen <strong>Taxi</strong>zentralen“,<br />
bewertet der Rechtsanwalt und BVTM-<br />
Präsident Herwig Kollar die neue<br />
Regelung. Das gehe aus der Gesetzesbegründung<br />
hervor und aus der<br />
Begrifflichkeit „Mobilitätsplattform“,<br />
die im Duden als Internetplattform<br />
definiert ist, während <strong>Taxi</strong>zentralen ja<br />
auch weiterhin analoge (telefonische)<br />
Vermittlung betreiben.<br />
Als bedauerlich für das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
bezeichnete Kollar die künftige Regelung<br />
in Paragraf 2, Absatz 2 PBefG,<br />
wonach Mobilitätsplattformen als<br />
Vermittler keine Genehmigung brauchen.<br />
„Damit sind Einflussnahmen der<br />
Behörden auf das Verhalten der Plattformen<br />
sehr eingeschränkt“, analysiert<br />
der Rechtsanwalt.<br />
Immerhin habe der Gesetzgeber aber<br />
auch klargestellt, dass jeder Vermittler,<br />
der die Durchführung der Beförderung<br />
organisatorisch und vertraglich kontrolliert,<br />
Beförderer und Unternehmer<br />
im Sinne des Gesetzes ist und somit<br />
in der Konsequenz letztlich auch der<br />
Genehmigungspflicht gemäß Paragraf<br />
2, Absatz 1 PBefG unterliegt.<br />
Diese klare Definition geht auf das<br />
Einwirken der SPD zurück, wie Detlef<br />
Müller, Berichterstatter PBefG-Novelle<br />
für die SPD-Bundestagsfraktion, im<br />
Exklusiv-Interview mit <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
Anfang März betonte (siehe QR-Code).<br />
Helfen wird diese Klarstellung bei künftigen<br />
Gerichtsverhandlungen gegen<br />
Uber und Free Now. Diese können sich<br />
dort dann nicht mehr damit herausreden,<br />
dass man ja nur als Vermittler<br />
agiere und somit ja gar nicht unter das<br />
PBefG falle.<br />
jh<br />
SPD-Mann Detlef<br />
Müller erklärt das<br />
neue PBefG.<br />
AUCH IN DIESEN ZEITEN GIBT ES LICHTBLICKE.<br />
TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2021</strong><br />
11
PBEFG-NOVELLE<br />
GLEICHE CHANCEN<br />
BEI DER FAHRERSUCHE<br />
Ab <strong>2.</strong> August entfällt im PBefG die Pflicht für <strong>Taxi</strong>fahrer, eine Fachkunde<br />
nachweisen zu müssen. Das wird von einigen betrauert, stoppt aber die bisherige<br />
Wettbewerbsverzerrung.<br />
Das neue Personenbeförderungsgesetz<br />
(PBefG) wird in zahlreichen<br />
Punkten verändert, unter anderem<br />
bei den Voraussetzungen zur Erlangung<br />
des Personenbeförderungsscheins<br />
(P-Schein). Künftig sollen Neubewerber<br />
nur dann einen Personenbeförderungsschein<br />
für <strong>Taxi</strong>s, Mietwagen oder Gebündelten<br />
Bedarfsverkehr (GBV = Pooling) von<br />
der Behörde ausgestellt bekommen, wenn<br />
sie eine Fachkunde nachweisen. Im Gegenzug<br />
entfällt der Nachweis einer Ortskundeprüfung.<br />
Sie galt sowieso nur noch für<br />
<strong>Taxi</strong>fahrer, nachdem man die Ortskunde<br />
für Mietwagen- und Krankenwagenfahrer<br />
2016 aufgehoben hatte. Die neue Regelung<br />
tritt am <strong>2.</strong> August <strong>2021</strong> in Kraft. Bis dahin<br />
gelten noch die „alten“ Bedingungen.<br />
ES GILT EIN ÜBERGANGSRECHT<br />
Wer eine Erlaubnis zum <strong>Taxi</strong>fahren beantragen<br />
möchte, muss unter anderem den<br />
Nachweis einer erfolgreich absolvierten<br />
Ortskundeprüfung erbringen. Für die aktiven<br />
<strong>Taxi</strong>- und Mietwagenfahrer greift das<br />
sogenannte Übergangsrecht. Bisher erteilte<br />
Erlaubnisse bleiben gültig. Auch bei einer<br />
turnusmäßigen Verlängerung wird kein<br />
Fachkundenachweis verlangt. Ein bisheriger<br />
Mietwagenfahrer kann dann allerdings<br />
nicht automatisch <strong>Taxi</strong> fahren. Der Fahrer<br />
oder die Fahrerin müssen bei der Behörde<br />
eine Erweiterung der bisherigen Erlaubnis<br />
auf <strong>Taxi</strong> beantragen. Dagegen dürfen <strong>Taxi</strong>und<br />
Mietwagenfahrer auch als Fahrer*in<br />
im neu geschaffenen gebündelten Bedarfsverkehr<br />
(GBV) und im Linienbedarfsverkehr<br />
mit Pkw eingesetzt werden.<br />
Eine Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung<br />
ist aktuell nicht möglich, denn im<br />
Moment steht noch nicht einmal fest, ob<br />
überhaupt eine Prüfung vorgeschrieben<br />
wird und wenn ja, ob diese dann von der<br />
Kommune, der IHK, dem TÜV oder einer<br />
anderen Institution durchgeführt wird.<br />
DAS AUS FÜR INSIKA<br />
2<br />
Während die PBefG-Novelle unter<br />
großer medialer Aufmerksamkeit<br />
verabschiedet wurde, hat im Mai<br />
8,20<br />
ein weiteres Gesetz eher still und leise den Bundestag passiert.<br />
Novelliert wurde die seit 2017 gültige Kassensicherungs-<br />
Verordnung (KassenSichV). Sie definiert die technischen<br />
Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme<br />
im Geschäftsverkehr und stellt sicher, dass die<br />
von elektronischen Kassen erzeugten digitalen Grundaufzeichnungen<br />
durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung<br />
geschützt werden müssen.<br />
Bisher waren Taxameter und Wegstreckenzähler von der<br />
KassenSichV ausdrücklich ausgenommen, jetzt werden<br />
in den neu aufgenommenen<br />
Paragrafen 6a und 6b die<br />
Anforderungen genau definiert.<br />
Diese müssen Taxameter und Wegstreckenzähler spätestens<br />
bis 1. Januar 2024 erfüllen. Eine um zwei Jahre längere<br />
Übergangsfrist wird allen Taxametern gewährt, die mit dem<br />
INSIKA-System ausgestattet sind. Damit ist klar, dass INSIKA<br />
zum Auslaufmodell wird.<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> hat in mehreren<br />
Beiträgen über die Novelle<br />
berichtet, ebenso über die<br />
Kritik der <strong>Taxi</strong>verbände an<br />
der Ausarbeitung. jh<br />
Bundestag<br />
beschließt<br />
KassenSichV<br />
nachts um<br />
0.50 Uhr.<br />
FOTOS: Adobe Stock / tournee (2), Adobe Stock / Cello Armstrong<br />
12 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2021</strong> TAXI
PBEFG-NOVELLE<br />
Ohne Prüfung würden wiederum nur die<br />
Kursbesuche derjenigen Schulungsorganisationen<br />
anerkannt, die über ein entsprechendes<br />
Zertifikat verfügen.<br />
Für viele der aktuell existierenden <strong>Taxi</strong>schulen<br />
würde das bedeuten, dass sie sich<br />
zertifizieren lassen müssen. Das ist ein aufwendiges<br />
Verfahren. Der Bundesverband<br />
<strong>Taxi</strong>- und Mietwagen e. V. (BVTM) spricht<br />
sich unter anderem auch deshalb für eine<br />
elektronische Prüfung aus, die zum Beispiel<br />
von der IHK abgenommen werden<br />
könnte. Der TVM, der sein Engagement<br />
seit Neuestem auf ganz Bayern erstreckt,<br />
spricht sich aus regionaler Sicht gegen die<br />
IHK als Prüfinstanz aus (siehe Seite 14).<br />
Zu den geplanten Inhalten der Fachkunde<br />
(die dann wahrscheinlich<br />
auch bundeseinheitlich definiert<br />
werden) finden sich<br />
im Gesetz nur sehr wenige<br />
und spärliche Angaben.<br />
Abgedeckt werden<br />
sollen mit der Fachkunde<br />
vor allen Dingen Aspekte<br />
der Verkehrssicherheit, weshalb<br />
künftige <strong>Taxi</strong>-, Mietwagen- und<br />
GBV-Fahrer Kenntnisse über Unfallverhütungsvorschriften,<br />
besondere Kindersicherungspflichten<br />
und Überfallsicherheit<br />
haben sollen. Die Qualifikationsnachweise<br />
sollen zudem praxisorientierte Inhalte<br />
haben und keine allzu hohen Anforderungen<br />
aufweisen.<br />
Das ist auch im Interesse der Branche:<br />
„Das <strong>Taxi</strong>- und Mietwagengewerbe steht<br />
bei der Personalgewinnung in Konkurrenz<br />
zu anderen Branchen und wir sollten uns<br />
davor hüten, für den Berufszugang zu hohe<br />
Anforderungen zu stellen“, macht Präsident<br />
Herwig Kollar die Haltung des Bundesverbands<br />
<strong>Taxi</strong>- und Mietwagen e. V. (BVTM)<br />
deutlich.<br />
INHALT WIRD NOCH BERATEN<br />
Mit der Ausarbeitung eines entsprechenden<br />
Anforderungskatalogs beschäftigt sich zurzeit<br />
das Bundesverkehrsministerium. Der<br />
<strong>Taxi</strong>- und Mietwagenverband TMV, der vor<br />
Kurzem gegründet wurde, hat hier bereits<br />
Vorschläge unterbreitet. Der Bundesverband<br />
<strong>Taxi</strong> und Mietwagen e. V. hat seine Vorschläge<br />
mit Mitarbeitern des Verkehrsministeriums<br />
erörtert. Sie orientieren sich an den<br />
Ausführungen, welche der Verband schon<br />
vor vielen Jahren als sogenannte „Kleine<br />
Fachkunde“ der Politik vorgelegt hatte.<br />
Falls bis zum Stichtag <strong>2.</strong> August die<br />
Inhalte der Fachkunde nicht festgelegt<br />
wurden, gibt es für die nach Landesrecht<br />
zuständigen Behörden die Möglichkeit,<br />
unter Anwendung des § 74 FeV Ausnahmen<br />
von den Vorschriften zu erlassen, indem sie<br />
beispielsweise festlegen, dass ab <strong>2.</strong> August<br />
bis 31. Dezember <strong>2021</strong> ein P-Schein auch<br />
ohne Nachweis einer Fachkunde ausgestellt<br />
werden darf. Diese Möglichkeit haben die<br />
Behörden übrigens bereits jetzt, weshalb<br />
es durchaus sein kann, dass beispielsweise<br />
die Münchner Führerscheinstelle auf<br />
Anweisung schon vor dem <strong>2.</strong> August auf<br />
den Nachweis einer Ortskundeprüfung bei<br />
Antragstellung eines P-Scheins für <strong>Taxi</strong><br />
verzichtet. In jedem Fall darf die Behörde<br />
ab <strong>2.</strong> August aber keinen Ortskundenachweis<br />
mehr verlangen, denn die jetzige<br />
Rechtsgrundlage verfällt am <strong>2.</strong> August.<br />
Bleibt zum Schluss noch das Fazit, ob<br />
der Wegfall der Ortskundeprüfung gut oder<br />
schlecht für das <strong>Taxi</strong>gewerbe ist. Fakt ist:<br />
Egal, ob jemand als <strong>Taxi</strong>-, Free Now-, Uberoder<br />
Moiafahrer arbeiten will, für alle gilt<br />
künftig die gleiche Voraussetzung: der<br />
Nachweis einer Fachkunde. Somit sind die<br />
Zugangsvoraussetzungen wieder auf einem<br />
einheitlichen Level und der Wettbewerbsnachteil<br />
ist ausgemerzt, der für <strong>Taxi</strong>unternehmen<br />
bei der Fahrersuche seit dem<br />
Wegfall der Ortskundepflicht für Mietwagen<br />
entstanden war. <br />
jh<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
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TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2021</strong><br />
13
FACHKUNDE ODER<br />
FAHRERTOURISMUS?<br />
Welche Auswirkungen hat die Abschaffung der Ortskunde für das Münchner<br />
<strong>Taxi</strong>gewerbe? Aus Sicht des Verbandes gibt es Vor- und Nachteile.<br />
Von der Ortskunde zur „kleinen<br />
Fachkunde“ – sechs Wörter genügen,<br />
um eine große Veränderung<br />
zusammenzufassen, die ab Anfang August<br />
gelten wird, wenn die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes<br />
(PBefG) in Kraft<br />
tritt (siehe dazu auch S. 12). Ob wir vom<br />
<strong>Taxi</strong>verband Bayern so ganz glücklich sein<br />
sollen mit der Abschaffung der Ortskunde,<br />
wissen wir noch nicht. Wir sehen Vorteile,<br />
aber auch Nachteile.<br />
VORTEILE<br />
• Gleicher Arbeitsmarktzugang für alle:<br />
Wesentlicher Vorteil ist unbestritten,<br />
dass nun für alle, die den Personenbeförderungsschein<br />
(P-Schein) haben wollen,<br />
gleiche Voraussetzungen gelten. So muss<br />
künftig jeder Interessent, egal ob er Mietwagen,<br />
Pooling oder <strong>Taxi</strong> fahren möchte,<br />
die kleine Fachkunde machen. Damit ist<br />
die Gleichheit zum Arbeitsmarktzugang<br />
hergestellt und wir erwarten, dass das<br />
Angebot an <strong>Taxi</strong>fahrern steigt.<br />
• Wegfall aufwendiger Prüfungen: Noch<br />
ist nicht abschließend geklärt, ob für<br />
den Erhalt des P-Scheins eine „kleine<br />
Fachkundeprüfung“ oder lediglich die<br />
Bestätigung einer zertifizierten Ausbildung<br />
notwendig ist. Nach allem, was zu<br />
hören ist, soll aber eine Prüfung nicht<br />
sehr aufwendig und leicht zu schaffen<br />
sein. Kleine Bemerkung dazu am Rande:<br />
Ausgerechnet die FDP, die zunächst alles<br />
abschaffen wollte, plädiert nun für eine<br />
nachhaltige und gründliche Prüfung.<br />
NACHTEILE<br />
• Wesentlichster Nachteil ist natürlich,<br />
dass <strong>Taxi</strong>fahren ohne Ortskunde eigentlich<br />
ein Ding der Unmöglichkeit ist. Jeder<br />
Praktiker kennt Beispiele, bei denen<br />
Uber- oder Free-Now-Fahrer ungeniert<br />
entgegen der Fahrtrichtung in Einbahnstraßen<br />
oder regelwidrig durch Fußgängerzonen<br />
fahren, wohl auch, weil selbst<br />
das Lesen eines Navis auch gewisse<br />
Fähigkeiten voraussetzt. Und wie peinlich,<br />
wenn Touristen statt zum Marienplatz<br />
zum Martinsplatz gebracht werden.<br />
Statt zu den Sehenswürdigkeiten im<br />
Stadtzentrum fährt der Ortsunkundige<br />
also zum Friedhof, der sicherlich auch<br />
sehenswert ist.<br />
GEFAHR EINES MASSIVEN<br />
QUALITÄTSVERLUSTES<br />
• Damit einhergehend ist natürlich ein<br />
massiver Qualitätsverlust zu erwarten,<br />
den sich das <strong>Taxi</strong>gewerbe ganz sicher<br />
nicht leisten sollte. Hier hat der Gesetzgeber<br />
die einzigartige Chance vertan,<br />
der beruflichen Personenbeförderung im<br />
Gelegenheitsverkehr die gleichen Qualitätsmerkmale<br />
zugrunde zu legen, wie<br />
sie jeder andere Berufskraftfahrer vom<br />
Omnibus- bis zum Lkw-Fahrer erbringen<br />
muss. Regelmäßige Module, die zur Verlängerung<br />
des Führerscheins nötig sind,<br />
würden dem Berufsbild insgesamt nützen.<br />
So sind für die Qualitätssicherung<br />
künftig die Zentralen in Eigenverantwortung<br />
zuständig.<br />
UNENTSCHIEDEN<br />
• Ob Vorteil oder Nachteil, wird bislang<br />
sehr unterschiedlich diskutiert. Die<br />
einen freuen sich darauf, künftig mit<br />
ihrem P-Schein als Fahrer in kurzfristigen<br />
Arbeitsverhältnissen in ganz<br />
Deutschland unterwegs sein zu können,<br />
immer zu großen Messen in Berlin, Hamburg,<br />
Köln oder <strong>München</strong>. Wo halt gerade<br />
Geld zu verdienen ist.<br />
FACHKUNDE MIT REGIONALEM<br />
BEZUG<br />
• Die anderen befürchten genau diese Art<br />
des Fahrertourismus. Aus Münchner<br />
Sicht stelle man sich vor, zum Oktoberfest<br />
kommen alle die Personen, die gültige<br />
P-Scheine haben, und sollen dann in<br />
<strong>Taxi</strong>s oder Mietwagen die Touristen zu<br />
Zielen befördern, die weder die Touristen<br />
nach zwei Maß Bier kennen noch die Fahrer.<br />
Zu befürchten sind noch mehr Abzocke,<br />
Betrug, Beschwerden und Unfälle als<br />
bisher schon. Auch hier ist Eigenverantwortung<br />
(und Solidarität!) der Unternehmer<br />
und Zentralen notwendig.<br />
• Konsequenz: Die Diskussion, ob in<br />
Metropolregionen, Wirtschaftsgroßräumen<br />
und Großstädten ein regionaler<br />
Bezug in die kleine Fachkunde<br />
einfließen soll, wird noch diskutiert<br />
und ist noch nicht abgeschlossen. Ein<br />
wilder und grenzenloser Fahrertourismus<br />
kann aus Münchner Sicht nicht<br />
gewünscht sein. <br />
fh<br />
FOTOS: Adobe Stock / Paolese, Adobe Stock / W. Heiber Fotostudio<br />
14 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2021</strong> TAXI
TAXIVERBAND BAYERN E. V. (TVB) I. GR.<br />
AUS TVM WIRD TVB<br />
In einer außerordentlichen Mitgliederversammlung haben die Teilnehmer einer<br />
Umbenennung in <strong>Taxi</strong>verband Bayern zugestimmt. Der Verband geht damit den<br />
letzten Schritt einer Öffnung für ganz Bayern.<br />
Wie bereits in der letzten Ausgabe<br />
der <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> berichtet,<br />
hatte der <strong>Taxi</strong>verband<br />
<strong>München</strong> (TVM) seine Öffnung für Mitglieder<br />
aus ganz Bayern im Januar dieses<br />
Jahres beschlossen. Laut Satzung konnte<br />
davor jeder im <strong>Taxi</strong>verband <strong>München</strong> Mitglied<br />
werden, der ein <strong>Taxi</strong>unternehmen<br />
im Pflichtfahrgebiet <strong>München</strong> betreibt.<br />
Bereits letztes Jahr wurde bei der Jahreshauptversammlung<br />
die Diskussion<br />
geführt, die Öffnung zumindest auch für<br />
Oberbayern zu betreiben, um eine Organisationsstruktur<br />
des <strong>Taxi</strong>gewerbes für<br />
den gesamten Wirtschaftsgroßraum <strong>München</strong><br />
zu erreichen.<br />
Durch den Austritt des Landesverbands<br />
Bayerischer <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmer<br />
aus dem Bundesverband (BVTM,<br />
ehemals BZP) hat sich ergeben, dass kein<br />
einziger bayerischer Verband die Interessen<br />
des bayerischen <strong>Taxi</strong>gewerbes über<br />
den traditionellen Bundesverband in Berlin<br />
vertreten konnte. Um diese Lücke zu füllen,<br />
hatte der Vorstand des TVM zunächst<br />
beschlossen, dem etablierten und bestens<br />
vernetzten Bundesverband beizutreten.<br />
Gleichzeitig wurde die Mitgliederversammlung<br />
erfolgreich um die Zustimmung für<br />
eine Satzungsänderung gebeten, um die<br />
Öffnung des TVM auf den gesamten bayerischen<br />
Bereich zu ermöglichen. Somit konnten<br />
bereits seit Januar <strong>Taxi</strong>unternehmen,<br />
aber auch Verbände aus ganz Bayern dem<br />
TVM beitreten.<br />
Im Zuge das Aufbaus einer bayerischen<br />
Organisationsstruktur wurde erkennbar,<br />
dass die bereits diskutierte Namensänderung<br />
schneller notwendig war als zunächst<br />
gedacht. Die einberufene außerordentliche<br />
Mitgliederversammlung hat die Namensänderung<br />
einstimmig und ohne Enthaltung<br />
angenommen. Damit heißt der <strong>Taxi</strong>verband<br />
<strong>München</strong> nun offiziell <strong>Taxi</strong>verband Bayern,<br />
wird aber intern eine eigene Münchner<br />
Abteilung behalten.<br />
REFORM BEIM WAHLRECHT<br />
In weiteren Abstimmungen wurden auch<br />
zusätzliche notwendige Satzungsänderungen<br />
einstimmig beschlossen. So gibt es<br />
nun eine neue und gerechtere Stimmenverteilung<br />
bei Wahlen. Größere Unternehmen,<br />
Verbände oder Zentralen, die nun<br />
auch Mitglied werden können, haben zwar<br />
einen höheren Stimmenanteil, können aber<br />
gleichzeitig nicht zu viel Einfluss nehmen.<br />
Die Änderungen müssen nun noch<br />
ins Vereinsregister eingetragen werden,<br />
danach ist die Öffnung als bayerischer<br />
Verein abgeschlossen. Die neue Website<br />
ist gerade im Aufbau, dort wird es dann<br />
auch einen Mitgliederbereich geben. Die<br />
Mitgliedschaft im Verband kann vorübergehend<br />
noch mit den alten Formularen des<br />
TVM erfolgen, neue Beitrittserklärungen<br />
gibt es im Büro des TVB in der Rosenheimer<br />
Straße. Für die Mitteilungen an die<br />
Mitglieder nutzt der TVB weiterhin die<br />
Regionalausgabe der <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>München</strong>.<br />
Der Verlag stellt dem Verband dafür kostenlos<br />
Seiten zur Verfügung, die der TVB mit<br />
redaktionell eigenverantwortlichen Inhalten<br />
füllt. <br />
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<strong>München</strong><br />
TAXIVERBAND BAYERN E. V. (TVB) I. GR.<br />
Rosenheimer Straße 139<br />
81671 <strong>München</strong><br />
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E-Mail: info@taxiverband-muenchen.de<br />
www.taxiverband-muenchen.de<br />
Presserechtlich verantwortlich für<br />
die TVB-Seiten: Florian Bachmann<br />
Redaktion: Florian Bachmann (fb)<br />
Arbeits- und Verkehrsmedizin Kirchheim GmbH & Co.KG<br />
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TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2021</strong><br />
15
ISARFUNK TAXIZENTRALE<br />
ISARFUNK COURIER –<br />
NACHGEHAKT …<br />
Anfang März ging die neue Unternehmenssparte für Stadtkurierdienstleistungen<br />
bei der Münchner <strong>Taxi</strong>zentrale IsarFunk an den Start. Zeit für ein kleines Resümee.<br />
Rund 60 Kurierkunden ließen sich bis heute bei IsarFunk<br />
registrieren – überwiegend aus der Gastronomie. Sie schätzen<br />
die zuverlässige Schnelligkeit der <strong>Taxi</strong>kuriere, legen<br />
aber auch besonderen Wert auf eine Kalkulierbarkeit der Kosten. Bei<br />
bis zu 400 Essensfahrten monatlich pro Kunde nur zu verständlich.<br />
Für IsarFunk stand von Anfang an fest: Nur mit fixen Tarifen<br />
und Preisen kann man die Kunden überzeugen. Die Preisermittlung<br />
via Taxameter ist mit ihrem Zeittarif für viele ein Auslaufmodell<br />
und spätestens für das Kuriergeschäft untauglich. Dafür<br />
sprechen auch die Bestellzahlen von Kunden, die bisher Taxameterpreise<br />
bezahlten – sie gehen nach oben.<br />
Neben der anhaltend steigenden Nachfrage nach Essenslieferungen<br />
erwartet IsarFunk nun auch Zuwächse bei den klassischen<br />
Kurierfahrten. Der Vertrieb ist bereits seit einiger Zeit bei den<br />
entsprechenden Zielgruppen im Einsatz. Die Resonanz ist gut.<br />
Erfahrene Kurierkunden schätzen die moderne Abwicklung mit<br />
Statusmails statt Fahrschecks.<br />
GEBÜNDELTE AUFTRÄGE KOMMEN<br />
Mit der angestrebten, steigenden Auftragsdichte steigt auch der<br />
Umsatz pro Kilometer für die inzwischen 250 registrierten Kuriertaxis.<br />
Noch sind gebündelte Aufträge nur vereinzelt umsetzbar,<br />
aber für IsarFunk ist es eine Frage der Zeit, bis der überwiegende<br />
Teil der Bestellungen kombiniert werden kann.<br />
Begünstigt wird dies durch die vor Kurzem erfolgte Ausdehnung<br />
der Kuriertarife auf Barfahrten. Mit ihr ist die Entkopplung<br />
der Gütertransporte vom <strong>Taxi</strong>tarif bei IsarFunk komplett vollzogen.<br />
BLITZE? FEHLANZEIGE!<br />
Ein weiterer Grund zum Optimismus ist die ausgezeichnete<br />
Arbeitsqualität der Kollegen auf der Straße, die sich unter anderem<br />
in einer extrem niedrigen Reklamationsquote niederschlägt.<br />
Darauf hat sicher auch die Qualität der Aufträge Einfluss. Der<br />
Anteil von Stornierungen oder Blitzen war mit 0,78 Prozent im<br />
März in diesem Segment auf rekordverdächtig niedrigem Niveau.<br />
FOTO: Adobe Stock / Iryna<br />
16 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2021</strong> TAXI
ISARFUNK TAXIZENTRALE<br />
Für den Fahrer werden alle Informationen zum Auftrag detailliert<br />
auf dem Display aufbereitet. Die Reihenfolge der anzufahrenden<br />
Adressen ist vorgegeben. Arbeitet er nach diesen Daten, kann<br />
kaum etwas schiefgehen.<br />
Für das Call-Center hingegen sind die Anforderungen eines<br />
Stadtkuriers ein Kraftakt. Die Kurieraufträge erfordern aufgrund<br />
der größeren Datenmenge einen höheren Aufwand, ohne dass<br />
dabei auf die nötige Sorgfalt verzichtet werden darf.<br />
Die Disponenten werden von der Vermittlungssoftware zwar<br />
gut unterstützt, dennoch müssen sie im Kundengespräch unter<br />
anderem den geeigneten Tarif empfehlen und erklären können.<br />
Der Schulungsbedarf ist entsprechend hoch. In der Regel hat es<br />
der Disponent aber mit versierten Kurierbestellern zu tun, die<br />
wissen, worauf es ankommt und welche Informationen sie vorhalten<br />
müssen.<br />
FAHRER UND VERTRIEB – EIN MARKETING-TEAM<br />
Noch ist das Fahrzeugangebot auf Pkw und Kombis beschränkt.<br />
Komplettiert wird es später durch den Einzug von Kleintransportern<br />
in die Flotte. Auch Fahrradkuriere für Kurzstreckenfahrten<br />
werden hinzukommen.<br />
Zunächst gilt es jedoch, die Münchner Firmen auf den neuen<br />
Anbieter aufmerksam zu machen. Das Vertriebsteam hofft dabei<br />
auf die Mitwirkung der <strong>Taxi</strong>kuriere. Denn bei einem Transport<br />
ist häufig eine der beiden Adressen ein potenzieller neuer Kunde.<br />
Ein freundlicher Hinweis, dass die Ware von IsarFunk Courier<br />
befördert wurde, kann die gewünschte Aufmerksamkeit erregen.<br />
ISARFUNK TAXIZENTRALE GMBH & CO. KG<br />
Rosenheimer Straße 139, 81671 <strong>München</strong><br />
Telefon / <strong>Taxi</strong>ruf: 089 / 450 540<br />
Telefon / Verwaltung: 089 / 450 54-100<br />
E-Mail: verwaltung@isarfunk.de<br />
www.isarfunk.de,<br />
www.facebook.com/isarfunk450540<br />
Redaktion: Jürgen Dinter<br />
presserechtlich verant wortlich<br />
für die IsarFunk-Seiten: Christian Hess<br />
In den nächsten Wochen erhalten die Fahrer dazu unterstützende<br />
Mini-Flyer.<br />
FAZIT<br />
Stadtkurier mit <strong>Taxi</strong> funktioniert. Mehr noch: Jede <strong>Taxi</strong>zentrale<br />
sollte sich angesichts der immer schneller drehenden Märkte mit<br />
diesem zweiten Standbein beschäftigen. Schließlich sind die Ressourcen<br />
wie Fahrer, Call-Center und Vermittlungssoftware bereits<br />
vorhanden. Kann man dann noch die <strong>Taxi</strong>schnelligkeit mit einem<br />
vernünftigen Festpreismodell verknüpfen, sollte sich bald der<br />
gewünschte Erfolg einstellen. <br />
jd<br />
KUNDENBINDUNG MIT BUSINESSPORTAL<br />
Moderne und zukunftsgewandte <strong>Taxi</strong>zentralen zeichnen<br />
sich durch Flexibilität aus, mit der auf die Kundenwünsche<br />
eingegangen werden kann und womit dann letztendlich<br />
auch ein zusätzliches Geschäftsfeld wie das „Courier“-Projekt<br />
aufgebaut oder eine stärkere Kundenbindung erzielt<br />
wird. Die Züricher <strong>Taxi</strong>zentrale 444, die wie IsarFunk dem<br />
taxi.eu-Netzwerk angehört, stellt ihren Kunden beispielsweise<br />
ein Business-Portal zur Verfügung, das die Fahrtenverwaltung<br />
für eine weltweit agierende Consulting-Firma<br />
einfacher und effizienter gestaltet.<br />
Das Portal beinhaltet eine einfache Fahrtenbuchung,<br />
eine sofortige Zuteilung auf die richtige Kostenstelle des<br />
Unternehmens sowie eine automatisierte und bargeldlose<br />
Abrechnung am Ende der Fahrt. „Mit zwei Klicks kann<br />
man Mitarbeiter erfassen, einen Link versenden und schon<br />
sind die Mitarbeiter berechtigt, auf Firmenkosten Fahrdienstleistungen<br />
in Anspruch zu nehmen“, erklärt Robert<br />
Abel, CEO bei fms/Austrosoft, die Nutzung des Business-<br />
Portals.<br />
Die Verantwortlichen von 444 haben bereits deutliche<br />
Signale von den zufriedenen Großkunden erhalten, diese<br />
zentrale Buchungs- und Abrechnungsmöglichkeit nicht<br />
nur für Zürich anzubieten, sondern auch auf jene Städte<br />
auszudehnen, in denen die Unternehmen weitere Betriebssitze<br />
haben, unter anderem auch <strong>München</strong>. Um das zu<br />
realisieren, ist eine Vernetzung mit anderen Zentralen<br />
geplant. Zürich ist gerade dabei, dies in die Wege zu<br />
leiten.<br />
jh<br />
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TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2021</strong><br />
17
KUNDENSERVICE<br />
Nach dem Log-in<br />
wird der Fahrgast<br />
auf eine personalisierte<br />
Seite geleitet.<br />
Stina Perbandt,<br />
Projektleiterin E-<strong>Taxi</strong><br />
Hotspot bei der<br />
Deutschen Telekom<br />
INTERAKTION<br />
MIT DEN FAHRGÄSTEN<br />
Für viele <strong>Taxi</strong>unternehmen stellt das Angebot eines drahtlosen Internetzugangs<br />
technisch kein Problem mehr dar. In <strong>München</strong> wird gerade eine erweiterte Stufe<br />
dieses speziellen Kundenservices ausprobiert.<br />
Die notwendige Technologie, um<br />
einen Internet-Hotspot einzurichten,<br />
hat sich in den letzten Jahren<br />
stark weiterentwickelt. Je nach Anspruch<br />
kann der Weg zum drahtlosen Internet<br />
sehr unterschiedlich gegangen werden.<br />
Da gibt es die Fahrer, die ihr Handy als<br />
Hotspot zur Verfügung stellen, oder die<br />
Unternehmer, die ihr Fahrzeug mit einem<br />
sogenannten WLAN-Stick für offenes<br />
WLAN ausstatten.<br />
Die Deutsche Telekom pilotiert derzeit<br />
eine Technologie, die neben dem Angebot<br />
eines freien Internetzugangs zusätzlich<br />
auch noch das WLAN für die Eigenwerbung<br />
einsetzt. „Beim Telekom-Hotspot sind die<br />
besten Tools für das Marketing bereits voll<br />
integriert“, sagt Stina Perbandt, die das<br />
Projekt bei der Telekom durchführt. „Der<br />
Unternehmer hat die Möglichkeit, seine<br />
Startseite individuell zu gestalten, und<br />
setzt so schon bei Fahrtantritt die ersten<br />
positiven Akzente. Die Einblendung von<br />
Videos und Banner, die Durchführung von<br />
Kampagnen oder Blitzumfragen sowie das<br />
Surfen im Internet sind nur ein paar Möglichkeiten<br />
der Telekom-Hotspot Suite“.<br />
Für Perbandts Kollege Thomas Sell ist<br />
die Besonderheit die Interaktion mit den<br />
Fahrgästen. Unternehmen und <strong>Taxi</strong>zentrale<br />
können sich dem Fahrgast vorstellen und<br />
zusätzliche Dienstleistungen bewerben.<br />
DIE PILOTIERUNG LÄUFT<br />
Das Projekt, welches derzeit in Zusammenarbeit<br />
mit <strong>Taxi</strong>unternehmern läuft, wird<br />
speziell in E-Taxen pilotiert. Der Unternehmer<br />
kann in jedem <strong>Taxi</strong> individuell<br />
die gewünschten Tools einsetzen und hat<br />
immer eine Kontrolle über das Nutzungsverhalten<br />
und den Datenverbrauch. Eigene<br />
Parameter für die Nutzung des Internets<br />
können ebenso individuell eingestellt werden<br />
wie zum Beispiel die Dauer der Nutzung<br />
oder der maximale Datenverbrauch<br />
je Fahrgast. Neue Serviceleistungen – die<br />
bereits aus dem ÖPNV bekannt sind – stehen<br />
hier im Vordergrund.<br />
Die notwendige Hardware ist für die<br />
Fahrgäste unsichtbar im Kofferraum verbaut.<br />
Damit das Serviceangebot auch wahrgenommen<br />
wird, weisen entsprechende<br />
Aufkleber darauf hin. Neben dem Einbau<br />
der Hardware wird im Rahmen des Projektes<br />
auch das Zusammenspiel zwischen<br />
Mobilfunk, Hotspot-Suite und Technik<br />
(Router) erprobt und die Akzeptanz der<br />
Fahrgäste und deren Feedback abgefragt.<br />
In <strong>München</strong> sind zehn E-<strong>Taxi</strong>s des<br />
Münchner <strong>Taxi</strong> Zentrums (MTZ) probeweise<br />
mit der Telekom-WLAN-Technologie ausgestattet.<br />
Dessen Geschäftsführer Gregor<br />
Beiner versteht den Service als Zeichen der<br />
Zeit. Bereits jetzt setzten viele Personenbeförderer<br />
im ÖPNV auf WLAN. Andererseits<br />
kann das <strong>Taxi</strong> mit diesem Angebot auch<br />
Kundenbindung generieren, denn ein guter<br />
Service bleibt im Gedächtnis der Fahrgäste.<br />
Wichtig dabei: Hat sich ein Fahrgast einmal<br />
eingeloggt, wird er bei der nächsten <strong>Taxi</strong>fahrt<br />
sofort wiedererkannt und ist somit<br />
automatisch wieder im WLAN-Netz. sg<br />
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AUGUSTINER<br />
TEURE ABHOLUNG EINES BLINDEN<br />
FAHRGASTES<br />
Vor dem Haus des Blindenbundes hatte ein<br />
Fahrer auf dem dortigen Sonderparkplatz<br />
für Schwerbehinderte sein <strong>Taxi</strong> kurzzeitig<br />
abgestellt. Als er mit seinem Fahrgast im<br />
Rollstuhl aus dem Gebäude des Blindenbundes<br />
zurückkam, fand er einen Strafzettel<br />
über 35 Euro vor, obwohl er ein von der<br />
<strong>Taxi</strong>zentrale erstelltes Hinweisschild ausgelegt<br />
hatte.<br />
Personal der <strong>Taxi</strong> <strong>München</strong> eG und des Augustiner-Kellers bei der Verteilung<br />
der grünen Brotzeittüten am <strong>Taxi</strong>stand.<br />
Das erschien ihm ungerecht, unverhältnismäßig<br />
und praxisfremd.<br />
Noch im Beisein des Fahrgastes nahm<br />
er telefonisch Kontakt zu dem Polizeirevier<br />
auf, zu dem der Beamte gehört, der<br />
das Ticket ausgestellt hatte.<br />
Er schilderte den Vorgang mit der<br />
besonderen Betonung darauf, dass dieser<br />
Platz genau für diesen Fall vor diesem<br />
Anwesen eingerichtet worden ist. Dort<br />
werden tagtäglich und regelmäßig behinderte<br />
Personen auch mit <strong>Taxi</strong>s geholt und<br />
gebracht. Es nützte nichts.<br />
Der daraufhin eingelegte Einspruch mit<br />
ausführlicher Begründung wurde dann<br />
allerdings formal zurückgewiesen, obwohl<br />
der <strong>Taxi</strong>fahrer eine Kopie des Schwerbehindertenausweises<br />
des von Geburt an blinden<br />
und schwer gehbehinderten Fahrgastes in<br />
Kopie beigefügt hatte.<br />
Die Behörde hatte ihre Ablehnung unter<br />
anderem damit begründet, dass es freie<br />
Stellplätze gebe. In der Realität sind diese<br />
jedoch mit einem temporären Halteverbot<br />
versehen.<br />
Fazit: Diese trockene formalistische<br />
Zurückweisung lässt nur den Schluss<br />
zu, dass <strong>Taxi</strong>s lieber in zweiter Reihe stehen<br />
bleiben sollen. Oder sie zaubern den<br />
Schwerbehindertenausweis aus dem vierten<br />
Stock herbei, um ihn im <strong>Taxi</strong> auszulegen.<br />
ml<br />
Christian Vogler geht es wie allen Wirten und Restaurantbesitzern: Sein<br />
Lokal, der Münchner Augustiner-Keller, ist seit Monaten zwangsgeschlossen<br />
– weshalb nicht nur ihm die (Stamm-)Gäste fehlen, sondern den<br />
Münchner <strong>Taxi</strong>fahrer*innen auch die Fahrgäste, die Vogler und sein Personal<br />
nach Speis und Trank bei der Münchner <strong>Taxi</strong>zentrale bestellen. In<br />
Zeiten vor Corona wurden täglich unzählige <strong>Taxi</strong>s gerufen und immer<br />
waren sie schnell und verlässlich zur Stelle oder warteten am Bedarfsstandplatz<br />
direkt vor dem Ausgang.<br />
Vogler hat sich nun für diese jahrelange und gute Zusammenarbeit<br />
bedankt. Er ließ Anfang März mehrere Hundert Brotzeittüten an vielen<br />
<strong>Taxi</strong>standplätzen im Stadtgebiet verteilen. Die <strong>Taxi</strong> <strong>München</strong> eG bedankte<br />
sich für diese tolle Geste.<br />
jh<br />
TAXI-GUTSCHEINE<br />
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Seit März finden bis August an insgesamt 16 Wochenenden Bauarbeiten<br />
auf der Stammstrecke der Münchner S-Bahn statt, die dann jeweils zu<br />
Takteinschränkungen und Zugausfällen führen. Für die Nutzer der S-Bahn<br />
bedeutet dies zusätzlichen Zeitaufwand und umständliche Orientierung.<br />
Um zumindest einigen Fahrgästen das Leben zu erleichtern, hat sich die<br />
Münchner <strong>Taxi</strong>genossenschaft entschlossen, zusammen mit Radio Arabella<br />
für jedes Bau-Wochenende je zehn <strong>Taxi</strong>gutscheine im Wert von bis<br />
zu 50 Euro zu verlosen. Wer an der Verlosung teilnehmen möchte, muss<br />
sich beim Radiosender anmelden und dort seinen Fahrtwunsch anmelden.<br />
Der Start muss im Stadtgebiet liegen, Ziel darf auch im Raum vor der Stadt<br />
sein. Wer gewonnen hat, erhält von Radio Arabella einen Code, mit dem<br />
er die gewünschte Fahrt dann bei der <strong>Taxi</strong>zentrale anmeldet. Für den von<br />
der Zentrale beauftragten <strong>Taxi</strong>fahrer ist es eine übliche bargeldlose Rechnungsfahrt.<br />
Radio Arabella und <strong>Taxi</strong> <strong>München</strong> eG wollen mit ihrer Aktion einen<br />
Beitrag zur Belebung des in Corona-Zeiten arg gebeutelten innerstädtischen<br />
Einzelhandels leisten, indem sie ihnen mit dem <strong>Taxi</strong> die Kunden<br />
bringen oder auch diese bepackt mit Einkäufen nach Hause fahren. Und<br />
den <strong>Taxi</strong>gutscheingewinnern natürlich auch eine positive Erfahrung mit<br />
Ihrem <strong>Taxi</strong> ermöglichen. <br />
ml<br />
FOTOS: Lange, <strong>Taxi</strong> <strong>München</strong> eG<br />
20 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2021</strong> TAXI
IHK<br />
TAXIVERTRETER IN DER IHK<br />
Im April konnten Unternehmer aus <strong>München</strong> und Oberbayern ihre Vertreter in die<br />
Gremien der gleichnamigen IHK wählen. Aus dem Münchner <strong>Taxi</strong>gewerbe haben<br />
sich zwei Unternehmer aufstellen lassen.<br />
Gregor Beiner (35) ist Geschäftsführer<br />
des Münchner <strong>Taxi</strong> Zentrums<br />
mit Betriebssitz in Schwabing.<br />
Er betreibt eine Flotte mit 80 <strong>Taxi</strong>s, die<br />
ausnahmslos mit Hybridtechnik oder<br />
vollelektrisch unterwegs sind. Beiner ist<br />
Mitglied bei der <strong>Taxi</strong> <strong>München</strong> eG und bei<br />
der IsarFunk <strong>Taxi</strong>zentrale und vertritt die<br />
Inte ressen des Münchner <strong>Taxi</strong>gewerbes<br />
als Vorstand des <strong>Taxi</strong>verbands <strong>München</strong><br />
(TVM). Vor kurzem wurde der Jungunternehmer<br />
auch in den Vorstand des Bundesverbands<br />
<strong>Taxi</strong> und Mietwagen e. V. BVTM<br />
gewählt.<br />
Andreas Mekidiche (61) ist Münchner<br />
<strong>Taxi</strong>unternehmer und legt mit seinem<br />
Unternehmen Airport Transfer Munich den<br />
Fokus auf Flughafenfahrten. Zu seiner Flotte<br />
zählen dieselbetriebene Kombimodelle,<br />
Luxuslimousinen und Großraumfahrzeuge.<br />
Mekidiche ist Mitglied der <strong>Taxi</strong> <strong>München</strong> eG.<br />
Beiner und Mekidiche kandidierten<br />
beide neben fünf weiteren Bewerbern aus<br />
anderen Branchen für je einen der fünf<br />
Sitze im Regionalausschuss für die Region<br />
„Landeshauptstadt <strong>München</strong>“ innerhalb<br />
der Wahlgruppe A „Industrie, Verkehr und<br />
Logistik“. Als Mitglied eines Regionalausschusses<br />
berät man aktiv die kommunale<br />
und regionale Politik sowie die Verwaltung<br />
seines Bezirks in allen wirtschaftsrelevanten<br />
Themen. Die Positionen werden vorher<br />
in gemeinsamen Sitzungen der regionalen<br />
Wirtschaft erarbeitet.<br />
Mekidiche kandidiert darüber hinaus<br />
auch für die Vollversammlung. Ein Mitglied<br />
der Vollversammlung nimmt direkten Einfluss<br />
auf die Arbeit der IHK, beispielsweise<br />
bei der Festlegung der IHK-Leitlinien zu<br />
wichtigen wirtschaftspolitischen Fragen<br />
Gregor Beiner<br />
oder bei der Mitentscheidung zur Verwendung<br />
der finanziellen Mittel.<br />
Die Ziele, mit denen sich Beiner und<br />
Mekidiche innerhalb der IHK einbringen<br />
wollen, definierten beide auf den Kandidatenseiten<br />
zur IHK-Wahl.<br />
Andreas Mekidiche<br />
UNTERNEHMER MIT KNOW-HOW<br />
Beiner möchte das Wissen durch die<br />
Inbetriebnahme der ersten vollelektrischen<br />
<strong>Taxi</strong>flotte Deutschlands inklusive<br />
der Entwicklung eines E-Mobilität-Hubs<br />
ebenso einbringen wie die Erfahrungen<br />
seiner Arbeit in unterschiedlichen politischen<br />
Verbandsgremien. Für den Mehrwagenunternehmer<br />
ist dabei klar, dass das<br />
Know-how möglichst vieler verschiedener<br />
Teilnehmer im Verkehrswesen benötigt<br />
wird, um die Entwicklung zu einer Stadt<br />
der Zukunft erfolgreich zu gestalten.<br />
Auch Mekidiche gibt an, seine Erfahrung,<br />
die er in über 30 Jahren gesammelt<br />
hat, in die IHK-Gremien einbringen zu wollen.<br />
Für die Landeshauptstadt <strong>München</strong><br />
will der Unternehmer durch seine Mitgliedschaft<br />
erreichen, dass die Stimme der Wirtschaft<br />
Gewicht und Gehör bekommt.<br />
Beiner wird bei diesem Punkt konkreter:<br />
„Es ist mein großes Interesse, dass<br />
unsere Region Vorreiter in der E-Mobilität<br />
bleibt, es zur Stärkung der Personenbeförderung<br />
in der politischen Debatte kommt<br />
und die Unterstützung für lokale Unternehmen<br />
wächst“, schreibt Beiner auf der<br />
IHK-Homepage. „Dies beinhaltet auch gerade<br />
den Schutz des Mittelstandes vor mit<br />
illegalen Methoden agierenden globalen<br />
Unternehmen.“<br />
Das Ergebnis der Wahl stand zum<br />
Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch<br />
nicht fest. <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> informiert auf seiner<br />
Münchner Website, zu finden über den<br />
hier abgebildeten QR-Code. <br />
jh.<br />
Das Wahlergebnis.<br />
Tarifumstellung aller Fabrikate ohne Termin möglich!<br />
FOTOS: mtz, privat<br />
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TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2021</strong><br />
21
TAXI-DEMO<br />
PROTEST AUF<br />
DER STRASSE<br />
Im März platzte den <strong>Taxi</strong>-Verantwortlichen der<br />
Kragen. Weil alle politischen Gespräche nichts<br />
brachten, organisierte man eine <strong>Taxi</strong>-Sternfahrt aus<br />
vier Himmelsrichtungen zur Theresienwiese.<br />
Rund 600 <strong>Taxi</strong>s aus <strong>München</strong> und<br />
Bayern waren am frühen Nachmittag<br />
des 24. März auf der Theresienwiese<br />
zusammengekommen. Es war der<br />
Abschluss einer Sternfahrt aus vier Himmelsrichtungen.<br />
Ihre Hauptforderung: politische<br />
Solidarität mit einer Branche, die<br />
ihre gesellschaftliche Aufgabe der Daseinsvorsorge<br />
täglich erfüllt, aufgrund des Lockdowns<br />
in Dauerschleife allerdings seit<br />
Monaten existenzielle Umsatzeinbußen<br />
hinnehmen muss.<br />
„Rund 900 <strong>Taxi</strong>konzessionen wurden<br />
alleine seitens der <strong>München</strong>er <strong>Taxi</strong>unternehmen<br />
in den vergangenen Monaten<br />
gezwungenermaßen<br />
stillgestellt oder<br />
zurückgegeben“,<br />
hatten die Vertreter<br />
des Landesverbands<br />
Bayern, des <strong>Taxi</strong>verbands<br />
<strong>München</strong><br />
sowie der beiden<br />
<strong>Taxi</strong>zentralen IsarFunk und <strong>Taxi</strong>-<strong>München</strong><br />
eG in einer gemeinsamen virtuellen Pressekonferenz<br />
wenige Stunden vor der Demo<br />
berichtet. 900 <strong>Taxi</strong>s sind rund ein Drittel<br />
aller Münchner <strong>Taxi</strong>s. Die noch verbleibenden<br />
Fahrer und Unternehmen sprechen von<br />
einem Umsatzeinbruch von annähernd<br />
85 Prozent im Vergleich zu den Vorjahren.<br />
„Das <strong>Taxi</strong> stirbt in der Pandemie“, sagte<br />
Florian Bachmann, Vorstand des <strong>Taxi</strong>verbands<br />
<strong>München</strong> e. V. Er kritisierte die<br />
Politik, der es am konkreten Willen zur<br />
»Das <strong>Taxi</strong> stirbt in<br />
der Pandemie.«<br />
Florian Bachmann, Vorstand des<br />
<strong>Taxi</strong>verbands <strong>München</strong> e. V.<br />
Unterstützung mangele. Für ausbleibende<br />
Fahrgäste erhalten <strong>Taxi</strong>unternehmen keinerlei<br />
Ausgleich, obwohl die Inhaber einer<br />
<strong>Taxi</strong>konzession zu einem funktionierenden<br />
Service rund um die Uhr verpflichtet<br />
sind. Auch wenn Businessfahrten oder<br />
Restaurantgäste ausbleiben, beanspruchen<br />
Betagte oder Behinderte den Service <strong>Taxi</strong>,<br />
müssen Krankenfahrten und Schülerfahrten<br />
stattfinden. „Der Service ist einerseits<br />
gesellschaftlich gewollt, andererseits fehlt<br />
jeglicher Ausgleich“, bemängelte Bachmann.<br />
Für die <strong>Taxi</strong>vertreter ist nur schwer<br />
nachvollziehbar, warum manche Branchen<br />
massive finanzielle Unterstützung erhalten<br />
und andere nahezu<br />
leer ausgehen.<br />
„Überbrückungshilfen,<br />
vergleichbar<br />
mit Ladenmieten<br />
für geschlossene<br />
Geschäfte, Hotels<br />
oder Gastronomie,<br />
gibt es fürs <strong>Taxi</strong> nicht.“ Eine staatlich verordnete<br />
geschlossene oder reduzierte Gastronomie<br />
und Hotellerie sowie geschlossene<br />
Messehallen nehmen dem <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
ohne jegliche Ausgleichszahlungen einen<br />
Großteil seines notwendigen Einkommens.<br />
„Der <strong>Taxi</strong>service verschwindet leise, einfach<br />
als Kollateralschaden in der Pandemie.<br />
Wir alle verlieren scheinbar selbstverständliche<br />
Services, die wir als Daseinsfürsorge<br />
gewohnt sind“, verdeutlichte Thomas Kroker,<br />
Vorstand der <strong>Taxi</strong>-<strong>München</strong> eG.<br />
Kaum eine Branche vereinbart Tradition und<br />
Moderne so gut wie das <strong>Taxi</strong>gewerbe. Das<br />
wurde auch bei der Sternfahrt sichtbar.<br />
Die Veranstalter Christian Hess, Thomas<br />
Kroker und Gregor Beiner (v. l.).<br />
Während also Lufthansa und andere<br />
Großkonzerne finanzielle Hilfen in Milliardenhöhe<br />
erhalten, die Gastro- und<br />
Hotelbranche zumindest größtenteils ihre<br />
Umsatzeinbußen erstattet bekommt, rutschen<br />
<strong>Taxi</strong>unternehmer durch das Hilfe-<br />
Raster. In der Pressekonferenz erläuterten<br />
die <strong>Taxi</strong>-Verantwortlichen, warum das so<br />
ist: „<strong>Taxi</strong>fahrer sind häufig Kleinstunternehmer,<br />
der Betriebspflicht folgend oft mit<br />
ein oder zwei Angestellten. Zwar können<br />
Teile der Betriebe vorübergehend stillge-<br />
FOTOS: IsarFunk, <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>,<br />
22 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2021</strong> TAXI
TAXI-DEMO<br />
Der Parkplatz am Münchner Messegelände war<br />
einer von vier Startpunkten der Sternfahrt.<br />
legt werden, wer aber an der Servicepflicht<br />
rund um die Uhr festhält, dem steht die<br />
Idee von Kurzarbeit entgegen. Dabei gilt<br />
grundsätzlich: Die Personalkosten werden<br />
nur zu 20 Prozent als Betriebsausgaben<br />
anerkannt.“<br />
DER CORONA-TEUFELSKREIS<br />
Daraus ergibt sich dann ein Teufelskreis:<br />
„Sind die Mitarbeiter in Kurzarbeit, fährt<br />
nur noch der Chef selbst, um Behinderten-,<br />
Schüler- und Krankenfahrten aufrechtzuerhalten.<br />
Dabei ist das Fahrzeug der stärkste<br />
Kostenfaktor im Gewerbe. Da ein <strong>Taxi</strong><br />
nur wirtschaftlich ist, wenn das Fahrzeug<br />
rund um die Uhr Erlöse einfährt, geben<br />
mehr und mehr <strong>Taxi</strong>unternehmer auf.“<br />
All dies wurde der Politik in den zurückliegenden<br />
Monaten in zahlreichen Gesprächen<br />
verdeutlicht. Es wurden<br />
Vorschläge für direkte und indirekte<br />
Hilfen unterbreitet, Konzepte<br />
für die Durchführung und<br />
Abrechnung von <strong>Taxi</strong>fahrten zu<br />
Impfzentren vorgelegt etc. Zu<br />
konkreten Maßnahmen führten<br />
diese Gespräche nicht. „Zwar<br />
befürworten alle politischen<br />
Die Botschaften<br />
der Sternfahrt.<br />
Gesprächspartner die vorgelegten Konzepte<br />
als gut und sinnvoll, doch für sozial solidarische<br />
Leistungen fehlt der politische<br />
Wille. In den Gesprächen skizziere stattdessen<br />
jeder die Verantwortung bei anderen:<br />
die Kommunen beim Bund, der Bund<br />
bei der Landesregierung und diese bei<br />
Kommunen“, so das traurige Fazit und der<br />
mit großem Kopfschütteln verbundene Vorwurf<br />
an die politisch Verantwortlichen.<br />
Konkret fordern die Verbände seit<br />
Monaten unter anderem einen Unternehmerlohn<br />
(finanzielle Hilfen für Unternehmer)<br />
für das Gewerbe in Form einer<br />
Ausgleichszahlung pro Konzession in<br />
Höhe von 3.000 Euro, die Übernahme der<br />
Fahrzeugfinanzierungskosten zu mehr als<br />
50 Prozent, die Übernahme der Personalkosten,<br />
die durch die Betriebspflichten<br />
entstehen, sowie ein Gutscheinsystem für<br />
vulnerable Gruppen zur Nutzung des<br />
<strong>Taxi</strong>s auf dem Weg zur Arbeit und für<br />
Fahrten auf dem Weg zu den Test- und<br />
Impfzentren.<br />
„Unser Gewerbe hat über Monate selbstlos<br />
gehandelt, als es galt, mit Freifahrten<br />
systemrelevante Berufsgruppen wie Ärzte<br />
und Ärztinnen, Krankenschwestern und<br />
Pfleger zu entlasten und zu unterstützen.<br />
Diese Solidarität würden wir uns seitens<br />
der Politik auch wünschen“, sagt Christian<br />
Hess, Geschäftsführer der IsarFunk <strong>Taxi</strong>zentrale.<br />
Gregor Beiner vom <strong>Taxi</strong>verband<br />
<strong>München</strong> ergänzt: „Die Konzepte sind<br />
einfach: Wir erbringen eine<br />
bezahlte Leistung, die dem Allgemeinwohl<br />
zugutekommt und den<br />
Weg aus der Pandemie beschleunigt.<br />
Das spart sogar langfristig<br />
Kosten. Würde man solidarisch<br />
denken, könnte unser Gewerbe<br />
zum Nutzen vieler die Pandemie<br />
überstehen.“ <br />
jh<br />
WAS HAT DIE STERNFAHRT<br />
BEWIRKT?<br />
Gerne hätten wir an dieser Stelle über<br />
eine positive Reaktion seitens der<br />
Politik berichtet, doch auch nach der<br />
Sternfahrt war die Bayerische Staatsregierung<br />
nicht willens, dem <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
zu helfen. Keine der Forderungen wurde<br />
erfüllt. Deshalb muss diese Spalte leider<br />
leer bleiben …<br />
Dr. J. Cichon<br />
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TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2021</strong><br />
23
STADTPOLITIK<br />
VERLÄNGERUNG<br />
NACH KURZER<br />
UNTERBRECHUNG<br />
Anfang Mai hat der Münchner Stadtrat beschlossen, das Frauen-Nacht-<strong>Taxi</strong><br />
unverändert fortzusetzen. Damit bekommen Frauen weiterhin <strong>Taxi</strong>-Gutscheine als<br />
Anreiz für die nächtliche <strong>Taxi</strong>nutzung.<br />
Das Münchner Frauen-Nacht-<strong>Taxi</strong><br />
(FNT), für das die Stadt eine eigene<br />
Homepage errichtet hat (frauennachttaxi-muenchen.de),<br />
sieht einen<br />
Zuschuss über fünf Euro pro Fahrt in<br />
Form eines Gutscheins vor. Es können völlig<br />
anonym drei Gutscheine pro Besuch bei<br />
vielen Dienststellen der Stadt abgeholt werden<br />
– auch durch auswärtige Frauen und<br />
Touristinnen. Auf Nachfrage hat das Kreisverwaltungsreferat<br />
bestätigt, dass die Ausgabe<br />
der Gutscheine nach dem offiziellen<br />
Ende unterbrochen worden war, aber zwischenzeitlich<br />
wieder aufgenommen wurde.<br />
Im kommenden Herbst wird sich der Stadtrat<br />
erneut mit dem FNT befassen.<br />
Das Münchner Frauen-Nacht-<strong>Taxi</strong> hat<br />
eine lange Vorgeschichte. Schon seit den<br />
80er-Jahren gibt es bundesweit Bemühungen,<br />
den Frauen in der Nachtzeit mehr<br />
Sicherheit zu bieten durch Kostenübernahme<br />
oder Zuschüsse für <strong>Taxi</strong>fahrten, oft in<br />
Verbindung mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln.<br />
In <strong>München</strong> beantragte die Stadtratsfraktion<br />
von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/Rosa<br />
Liste Anfang September 2015 die Einrichtung<br />
des FNT. Von der Münchner <strong>Taxi</strong>kommission<br />
und im Stadtrat beschlossen wurde<br />
es dann vier Jahre später im Oktober 2019.<br />
»Das Frauen-<br />
Nacht-<strong>Taxi</strong> steigert<br />
die Mobilität<br />
von Frauen und<br />
ermöglicht gleiche<br />
gesellschaftliche<br />
Teilhabe.«<br />
Nicole Lassal,<br />
Städtische Gleichstellungsbeauftragte<br />
GERINGER AUFWAND<br />
Während dieser langen Vorbereitungszeit<br />
hatten die Polizei, Stadtkämmerei, das Sozialreferat,<br />
die Gleichstellungsstelle und<br />
andere Behörden umfangreiche Stellungnahmen<br />
geliefert. Zudem hatte das Kreisverwaltungsreferat<br />
als federführende<br />
Dienststelle das <strong>Taxi</strong>gewerbe zur Klärung<br />
der praktischen Umsetzung hinzugezogen.<br />
Der Stadt war wichtig, den Verwaltungsaufwand<br />
gering zu halten. Er beschränkt<br />
sich im Wesentlichen auf die Gutscheinausgabe<br />
und die Abrechnung mit den beiden<br />
Münchner <strong>Taxi</strong>zentralen IsarFunk und <strong>Taxi</strong><br />
<strong>München</strong> eG, die ihrerseits mit den <strong>Taxi</strong>betrieben<br />
abrechnen. Trotz der relativ<br />
guten Sicherheitslage in <strong>München</strong> hat der<br />
Stadtrat das Gefühl der Unsicherheit vieler<br />
Frauen aller Altersgruppen am Abend als<br />
entscheidend betrachtet.<br />
Bei der ersten Präsentation zum Start<br />
am 1. März 2020 betonte Oberbürgermeister<br />
Dieter Reiter, dass das FNT eine gute<br />
Möglichkeit ist, „dass Frauen ohne Angst<br />
und sicher nach Hause kommen können“.<br />
Nach Angaben der <strong>Taxi</strong> <strong>München</strong> eG war<br />
die Resonanz sehr positiv. Die unkomplizierte<br />
Nutzung ohne Registrierung und Vorbestellung<br />
hat dazu geführt, dass die<br />
meisten Gutscheine im allgemeinen Standplatzgeschäft<br />
eingesetzt wurden.<br />
Von März bis Ende Mai 2020 wurden<br />
etwa neuntausend Gutscheine ausgegeben,<br />
allerdings erst etwa 300 abgerechnet, was<br />
sicherlich dem ersten Corona-Lockdown<br />
zuzuschreiben ist. Neuere Zahlen sind<br />
nicht bekannt.<br />
Am 29. März <strong>2021</strong> hat nun die Stadtratsfraktion<br />
der CSU an den Oberbürgermeister<br />
den Antrag gestellt, das FNT weiterzuführen.<br />
Es gab Befürchtungen, das Projekt könnte<br />
aus Kostengründen und wegen zu geringer<br />
Nutzung eingestellt werden. Nach Angaben<br />
des KVR wurde der Antrag von den Fraktionen<br />
der Grünen und SPD unterstützt.<br />
Für <strong>München</strong> ist vorgesehen, das Verfahren<br />
zu optimieren und zusammen mit<br />
dem <strong>Taxi</strong>gewerbe eine digitale Lösung zu<br />
erarbeiten. Das Ziel soll sein, das FNT per<br />
App zu bestellen und abzurechnen.<br />
Ein Beispiel dafür ist Meran in Südtirol.<br />
Dort ist der Kreis der Nutzerinnen allerdings<br />
auf Ortsansässige begrenzt. Der<br />
Besuch bei der Gemeindeverwaltung ist<br />
nachträglich nötig, um sich den Zuschuss<br />
auszahlen zu lassen. <br />
ml<br />
FOTO: Michael Nagy Presseamt <strong>München</strong><br />
24 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2021</strong> TAXI
STADTPOLITIK<br />
AUS POP-UP WIRD<br />
EIN DAUERZUSTAND<br />
Die auf fünf viel befahrenen Straßen breit<br />
eingerichteten Pop-up-Radwege bleiben der Stadt<br />
dauerhaft erhalten. Für die <strong>Taxi</strong>fahrer hat das einige<br />
Nachteile.<br />
OB Dieter Reiter bei der Radweg-Einweihung<br />
in der Gabelsbergerstraße.<br />
Ende März <strong>2021</strong> hatte der Stadtrat<br />
beschlossen, die in der Coronazeit<br />
entstandenen gelb markierten Popup-Radwege<br />
in der Elisen-, Gabelsberger -,<br />
Theresien-, Rosenheimer- und Zweibrückenstraße<br />
zu festen Radwegen umzuwidmen.<br />
Sie wurden daraufhin nach und nach<br />
weiß markiert. Offiziell „eröffnet“ wurde<br />
die neue Dauerfunktion der Radwege vom<br />
Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter<br />
Anfang Mai in der Gabelsbergerstraße.<br />
Reiter betonte dabei, dass es ihm wichtig<br />
war, die Pop-up-Radwege ohne große Investitionen<br />
einfach auszuprobieren. Von Florian<br />
Bachmann (<strong>Taxi</strong>verband <strong>München</strong>)<br />
und Thomas Kroker (<strong>Taxi</strong> <strong>München</strong> eG)<br />
wird übereinstimmend der Ausbau der Radwege<br />
begrüßt, schließlich sei der Beschluss<br />
im Juli 2019 vom Stadtrat demokratisch<br />
mehrheitlich gefallen. Trotzdem wird auch<br />
heftige Kritik an der Umsetzung mit den<br />
Kein Platz mehr zum<br />
Türöffnen ohne potenzielle<br />
Gefährdung der Radfahrer.<br />
entsprechenden Konsequenzen in der Praxis<br />
geübt. So führen beispielsweise fehlende<br />
Ladezonen dazu, dass Lieferanten und<br />
auch <strong>Taxi</strong>s beim Ein- und Aussteigen von<br />
Fahrgästen den Radschutzstreifen blockieren<br />
und Radler dann zwangsläufig in den<br />
fließenden Autoverkehr ausweichen<br />
würden.<br />
RADSTREIFEN IST KEINE <strong>2.</strong> REIHE<br />
Das Halten in zweiter Reihe, das <strong>Taxi</strong>s in §<br />
12 Abs. 4 Satz 3 der Straßenverkehrsordnung<br />
ausdrücklich erlaubt ist, gilt nicht für<br />
die neuen Radwege. <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> hatte darüber<br />
bereits in seiner Münchner Ausgabe<br />
vom 3. <strong>Quartal</strong> 2020 berichtet. Die Pop-up-<br />
Radwege führten so zwangsläufig zu einem<br />
„Pop-down der Daseinsvorsorge“, lautete<br />
damals das Fazit aus <strong>Taxi</strong>sicht, wenn<br />
keine legale Möglichkeit mehr besteht,<br />
ohne Gefährdung der Radfahrer und ohne<br />
<strong>Taxi</strong>stand Rosenheimer<br />
Platz<br />
muss verlegt<br />
werden.<br />
Behinderung des Autoverkehrs Fahrgäste<br />
aus- und einzuladen.<br />
Letzteres ist vor allem dort gegeben, wo<br />
die Straßen aufgrund der neuen Radwege<br />
nur mehr einspurig verlaufen. Exemplarisch<br />
sind zu nennen die Fraunhoferstraße<br />
sowie die Gabelsbergerstraße zwischen<br />
Dachauer Straße und Arcisstraße.<br />
Eine weitere Einschränkung ergibt sich<br />
für die Münchner <strong>Taxi</strong>fahrer*innen dort,<br />
wo die neuen Radwege an <strong>Taxi</strong>standplätzen<br />
vorbeiführen. Am Rosenheimer Platz<br />
beispielsweise war die Sicherheitslage für<br />
die Taxler schon immer äußerst schlecht.<br />
Viel zu viel und viel zu schneller Verkehr<br />
tobte dort hautnah vorbei. Musste der <strong>Taxi</strong>fahrer<br />
aussteigen, um einen Fahrgast das<br />
Gepäck einzuladen oder um die Rufsäule zu<br />
bedienen, war das immer mit großem Risiko<br />
verbunden. Der Abstand zum neuen Radschutzstreifen<br />
ist nun trotz des neuen Zwischenraums<br />
sogar geringer als vorher der<br />
Abstand zur rechten Fahrspur. Der Raumbedarf<br />
an einem <strong>Taxi</strong>stand ist deutlich größer<br />
als nur die Fahrzeugbreite, die hier noch<br />
nicht mal eingehalten wurde, weswegen der<br />
Standplatz nun sogar verlegt werden muss<br />
(siehe nebenstehender QR-Code).<br />
Für den kommenden Herbst steht das<br />
Thema Radwege übrigens erneut auf dem<br />
Terminplan des Stadtrats. Bis dahin sollen<br />
die jetzt weiß markierten neuen Radwege<br />
nochmals bewertet werden. <br />
ml<br />
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25
ZU GUTER LETZT<br />
Während die rechtsbewussten<br />
Kollegen am Odeonsplatz<br />
warteten, verschaffte sich ein<br />
Kollege durch Bereithalten<br />
100 Meter weiter vorne einen<br />
Vorteil. Dieser Streitfall sorgte<br />
nun für eine Anpassung im<br />
PBefG.<br />
ca. 200m<br />
FOTO: OpenStreetMap-Mitwirkende, Adobe Stock / Gstudio Group<br />
UNERLAUBTES<br />
BEREITSTELLEN<br />
KOSTET WIEDER<br />
Der Streitfall eines Münchner Taxlers wegen<br />
unerlaubter Bereitstellung hat bei der anstehenden<br />
Novelle des PBefG zu einer Klarstellung geführt.<br />
Diese Ausgabe der <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>München</strong><br />
hat mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes<br />
begonnen und sie endet auch damit. Allerdings<br />
nicht mit den großen Themen Fachkunde,<br />
Rückkehrpflicht oder Tarifkorridore,<br />
sondern mit dem Streit eines Münchner<br />
Taxlers mit dem KVR um ein Bußgeld<br />
wegen unerlaubter Bereitstellung außerhalb<br />
des <strong>Taxi</strong>standplatzes, über den auch<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> ausführlich berichtet hatte.<br />
Immerhin war dieser Streit bis vor den<br />
höchsten deutschen Verwaltungsgerichtshof<br />
gegangen (VGH) und dort mit einer<br />
Niederlage für die Stadt <strong>München</strong> beendet<br />
worden. Die Richter hatten der Stadt das<br />
Recht abgesprochen, gegen jenen Taxler ein<br />
Bußgeld zu verhängen, weil er sich außerhalb<br />
des Standplatzes bereitgestellt hatte.<br />
Das KVR hatte damit einen Verstoß<br />
gegen die Münchner <strong>Taxi</strong>ordnung sanktionieren<br />
wollen, doch das ausgesprochene<br />
Bußgeld war unzulässig, weil die Standplatzpflicht<br />
bereits im PBefG definiert ist:<br />
im Paragraf 47, Satz 1 mit dem Hinweis,<br />
dass <strong>Taxi</strong>s nur an behördlich zugelassenen<br />
Stellen bereitgehalten werden dürfen.<br />
Allerdings hatte das PBefG bisher keine<br />
Bußgelder in solchen Fällen vorgesehen.<br />
Diese sind im Absatz 61 geregelt und dort<br />
stand, dass lediglich bei Verstößen gegen<br />
Satz 2 ein Bußgeld verhängt werden darf.<br />
Das wird am 1. August mit Inkraft treten<br />
der Novelle anders, weil man nun auch im<br />
Satz 2 des § 47 PBefG einen (rot markierten)<br />
Zusatz eingebaut hat: Taxen dürfen nur<br />
an behördlich zugelassenen Stellen und in<br />
der Gemeinde bereitgehalten werden, in<br />
der der Unternehmer seinen Betriebssitz<br />
hat. Somit ist die rechtliche Basis für die<br />
Behörden geschaffen, um unerlaubte Bereitstellung<br />
auch mit Bußgeldern zu ahnden.<br />
Damit hat der Gesetzgeber durch fünf<br />
zusätzliche Wörter jene Lücke geschlossen,<br />
die ein Münchner Taxler aufgedeckt hatte.<br />
Für besagten <strong>Taxi</strong>fahrer und all seine<br />
Kollegen bedeutet das, dass es künftig<br />
wieder richtig teuer wird, wenn sie sich<br />
außerhalb der erlaubten Standplätze bereithalten.<br />
Den Taxler dürfte das ärgern, ist<br />
sein Sieg vor Gericht damit schon wieder<br />
einkassiert. Für seine vielen Kollegen, die<br />
sich an Recht und (<strong>Taxi</strong>-)Ordnung halten,<br />
dürfte es dagegen Balsam auf deren Seelen<br />
sein. Ehrlich währt eben doch am längsten!<br />
<br />
jh<br />
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