Taxi Times München - 1. Quartal 2023
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MÜNCHEN<br />
RÜCKBLICK AUF DIE LETZTEN 20 JAHRE<br />
TAXIS AM FLUGHAFEN<br />
MÜNCHEN<br />
WER GIBT WIE VIEL<br />
UND WOFÜR?<br />
Die Geschichte des<br />
Trinkgeldes<br />
LOBBYARBEIT BEI<br />
DER EU<br />
Ein Schwabinger in<br />
Brüssel<br />
RÜCKZUG NACH<br />
26 JAHREN<br />
Der PBefG-Anwalt<br />
Michael Bauer
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INHALT<br />
TITELFOTO: FMG<br />
BESTÄNDIG UND WANDLUNGSFÄHIG<br />
Am Münchner Flughafen wird es in diesem Jahr zwei Jubiläen<br />
geben. Zum einen wurde der Airport im Erdinger Moos<br />
vor 30 Jahren in Betrieb genommen. Zum anderen hat die<br />
IsarFunk <strong>Taxi</strong>zentrale vor genau 20 Jahren die Organisation<br />
des <strong>Taxi</strong>verkehrs am Flughafen übernommen. Wir blicken<br />
ab Seite 6 zurück auf die Anfänge ab dem Jahr 2003,<br />
als man sich noch im „Agip-Speicher“ für das Terminal 2<br />
einreihte, der Zugang erstmals über Schranken und Fahrerausweis<br />
geregelt, der <strong>Taxi</strong>-Service-Point eröffnet sowie<br />
der Sanktionsausschuss installiert wurde.<br />
Die Planungen für den MUC hatten übrigens bereits in den<br />
1960er-Jahren begonnen, als der zur Nazi-Zeit eröffnete<br />
Flughafen Riem seine Kapazitätsgrenze erreicht hatte. Da<br />
der Vorgänger-Flugplatz Oberwiesenfeld von 1909 bereits<br />
aus dem gleichen Grund im Jahr 1939 geschlossen worden<br />
war, ist der heutige Münchner Flughafen bereits der dritte<br />
in der Geschichte der Landeshauptstadt. Da man kein weiteres<br />
Mal an Platzproblemen scheitern wollte, wurden<br />
Standorte mit viel Raum für spätere Erweiterungen in<br />
Augenschein genommen. Anlässlich eines Flugzeugabsturzes<br />
in der Innenstadt mit 52 Toten 1960 legte man sich auf<br />
einen Flughafen „fern von der Stadt“ fest.<br />
Flugzeugunglücke gab es seitdem glücklicherweise keine<br />
mehr und die so mühsam erkämpfte dritte Landebahn wird<br />
aufgrund veränderter gesellschaftspolitischer Klimaschutzansichten<br />
vielleicht auch nicht mehr nötig sein.<br />
Ein Flughafen mit seiner hohen CO₂-Bilanz steht beim<br />
Thema Umweltschutz natürlich auch in klimapolitischer<br />
Verantwortung. Bis 2030 will der Flughafen <strong>München</strong> der<br />
erste CO₂-neutral betriebene Airport Deutschlands werden.<br />
Nicht zuletzt deshalb fordert man auch von IsarFunk Maßnahmen,<br />
mit denen die <strong>Taxi</strong>unternehmer zu einem Umstieg<br />
auf E-<strong>Taxi</strong>s angespornt werden. Mit der Einrichtung einer<br />
eigenen E-<strong>Taxi</strong>-Spur im Terminal 2 ist dafür eine erste vorbereitende<br />
Maßnahme getroffen.<br />
Wenn das <strong>Taxi</strong>gewerbe sowohl am Flughafen als auch in<br />
der Politik weiterhin als Partner auf Augenhöhe agieren<br />
will, muss es den Wandel der Zeit mitgehen. Dass die<br />
Münchner Flughafentaxler den Balanceakt zwischen<br />
Beständigkeit und Wandlungsfähigkeit hinbekommen,<br />
haben sie in den letzten 20 Jahren bewiesen und werden<br />
es auch noch die nächsten Jahrzehnte beweisen.<br />
Viel Spaß beim Lesen wünscht<br />
– die Redaktion –<br />
NEWS<br />
4 Bahncoupon und Strompreise<br />
FLUGHAFEN<br />
5 IsarFunk gewinnt Ausschreibung<br />
6 20 Jahre IsarFunk am Flughafen<br />
10 Kurzfahrten<br />
SERVICE<br />
12 Wonach wird Trinkgeld bemessen?<br />
TAXIVERBAND MÜNCHEN E. V. (TVM)<br />
15 Die Ziele der Verbandsarbeit <strong>2023</strong><br />
PERSONEN<br />
16 Interview mit <strong>Taxi</strong>-Anwalt Michael Bauer<br />
ISARFUNK TAXIZENTRALE<br />
18 20 Jahre Sanktionsausschuss am MUC<br />
19 Tipps für die Durchfahrt an der Schranke<br />
INTERNATIONAL<br />
20 Von Schwabing nach Brüssel<br />
E-TAXI UND AUTONOMES FAHREN<br />
22 Neuer Antrieb für den XC40<br />
23 Wien beschließt Verbrenner-<strong>Taxi</strong>-Stopp<br />
24 Vay lenkt Autos aus der Ferne<br />
CORONA<br />
25 FFP2-Maske: Verbot oder Gebot?<br />
ZU GUTER LETZT<br />
26 Venczel_02-2016.qxp_Layout MUC-Gerüchte, Impressum 1 03.02.16 16:15 Seite<br />
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TAXI <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />
3
NEWS<br />
NEWSTICKER<br />
UNFALL MIT TRAMBAHN<br />
Am Sonntag, dem 19. Februar <strong>2023</strong>, fuhr<br />
ein 50-jähriger Münchner mit seinem <strong>Taxi</strong><br />
stadteinwärts auf der Ismaninger Straße.<br />
Zur gleichen Zeit fuhr eine Trambahn der<br />
Linie 37 in Gegenrichtung in Richtung Herkomerplatz.<br />
Gegen 23:00 Uhr kam das <strong>Taxi</strong> auf der<br />
Höhe der Hausnummer 146 aus bislang<br />
ungeklärten Gründen von seiner Fahrbahn<br />
ab und geriet in den Gegenverkehr. Dabei<br />
kam es zu einer Kollision mit der Tram.<br />
Das <strong>Taxi</strong>, das unbesetzt war, wurde noch<br />
einige Meter von der Tram mitgeschleift.<br />
Bei dem Unfall gab es glücklicherweise<br />
keine Verletzten. Am <strong>Taxi</strong> entstand allerdings<br />
Totalschaden. Die Trambahn wurde<br />
an der Front beschädigt. Der Sachschaden<br />
beträgt mehrere Zehntausend Euro. sg<br />
NEUE<br />
PREISE BEI<br />
TAXIFAHRTEN AUF<br />
BAHNCOUPON<br />
Der Bundesverband <strong>Taxi</strong> und Mietwagen und die Deutsche Bahn haben<br />
gemäß Rahmenvertrag planmäßig zum <strong>1.</strong> März neue Fahrpreise für <strong>Taxi</strong>fahrten<br />
auf Bahncoupon vereinbart, die für ein Jahr gelten, also bis zum<br />
29. Februar 2024.<br />
Innerhalb des Pflichtfahrgebietes gilt der <strong>Taxi</strong>tarif. Für Fahrten darüber<br />
hinaus gelten nun folgende Preise:<br />
Fahrten mit bis zu vier Personen werden mit 1,04 Euro netto (bisher<br />
0,97 Euro) abgerechnet – pro gefahrenem Kilometer, d. h. einschließlich<br />
Rückfahrt. Fahren ab fünf bis acht Personen mit, so vergütet die Bahn<br />
1,18 Euro (bisher 1,09 Euro) pro gefahrenem Kilometer. Hinzu kommen<br />
7 Prozent MwSt, bei Fernfahrten (über 50 Kilometer) 19 Prozent.<br />
Außerdem sind die Systemkosten in Höhe von 5 Prozent auf digital<br />
abgerechnete Fahrten entfallen. <br />
ar<br />
KEINE VERURTEILUNG<br />
Nicht hinreichend aufzuklären war ein Fall,<br />
der vor dem Münchner Amtsgericht mit<br />
verhandelt wurde. Laut „Süddeutscher Zeitung“<br />
ging die Staatsanwaltschaft davon<br />
aus, dass ein Fahrgast einen <strong>Taxi</strong>fahrer<br />
verletzt hatte.<br />
Kurz nach der Abfahrt begann ein Streit<br />
mit dem <strong>Taxi</strong>fahrer. Auslöser war offenbar<br />
eine typische Situation: Fahrgast will aus<br />
irgendeinem Grund aussteigen, Fahrt ist<br />
noch nicht bezahlt.<br />
Laut Fahrer schlug der Fahrgast die<br />
Fahrertür gegen den Körper des Fahrers.<br />
Die Ermittlungsbehörde erließ daraufhin<br />
einen Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung.<br />
Die Aussagen aller Beteiligten widersprachen<br />
sich allerdings in vielen Punkten,<br />
weshalb die Richterin das Verfahren auf Kosten<br />
der Staatskasse einstellte. Der Fahrgast<br />
muss deshalb nur für seine Ausgaben, wie<br />
etwa Anwaltskosten, selbst aufkommen. ar<br />
LADEN WIRD<br />
TEURER<br />
Ab April wird das Laden an einer SWM-Ladesäule 10 Cent teurer. In<br />
Zukunft kostet ein Kilowatt Strom an der städtischen Wechselstrom-Ladesäule<br />
0,59 Euro und auch das Schnellladen wird teurer. Anstatt wie bislang<br />
0,69 Euro soll der Strom dann 0,79 Euro kosten. Wer eine Ladekarte<br />
der Stadtwerke besitzt, dem flatterte deshalb kürzlich eine Vertragskündigung<br />
ins Haus.<br />
Nur wer die neuen Strompreise akzeptiert, kann einen neuen Vertrag<br />
abschließen. Dazu muss man sich im Kundenportal anmelden und sich<br />
aktiv für den „SWM Ladestrom öffentlich <strong>2023</strong>“ entscheiden. Nachdem<br />
man den AGBs und den Datenschutzbestimmungen zugestimmt hat, kann<br />
man den Vertrag kostenpflichtig abschließen.<br />
Begründet wird die preisliche Anhebung mit den gestiegenen Energiepreisen,<br />
die seit dem russischen Angriffskrieg deutlich gestiegen sind,<br />
und auch die Strompreisbremse sei bereits in der Kalkulation berücksichtigt<br />
worden.<br />
Auch in Zukunft wird es keine Grundgebühr geben und auch die alte<br />
Karte kann weiterhin genutzt werden. Wer eine neue Karte benötigen<br />
sollte, zahlt einmalig 11,90 Euro. Die neuen Preise gelten ab dem<br />
<strong>1.</strong> April <strong>2023</strong>. sg<br />
FOTO: Pixabay<br />
4 <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI
FLUGHAFEN<br />
TAXI-ORGANISATION<br />
BLEIBT BEI<br />
ISARFUNK<br />
Bei der turnusgemäßen Ausschreibung<br />
für den Münchner Flughafen hat<br />
IsarFunk erneut den Zuschlag erhalten.<br />
Der eingeschlagene Weg der<br />
Digitalisierung wird fortgesetzt.<br />
Die IsarFunk <strong>Taxi</strong>zentrale wird auch weiterhin ihren <strong>Taxi</strong>-Service für<br />
Fahrgäste und <strong>Taxi</strong>fahrer am Flughafen organisieren.<br />
Es war eine schöne Weihnachtsbescherung<br />
und sorgte bei den Verantwortlichen<br />
der Münchner<br />
<strong>Taxi</strong>zentrale IsarFunk für große Erleichterung:<br />
Kurz vor Heiligabend teilte die<br />
Münchner Flughafengesellschaft FMG mit,<br />
dass man die <strong>Taxi</strong>verkehrsorganisation am<br />
Münchner Airport abermals an IsarFunk<br />
vergeben habe. Die Zusammenarbeit dauert<br />
somit weitere vier Jahre.<br />
Die Münchner Flughafengesellschaft<br />
(FMG) hatte die <strong>Taxi</strong>verkehrsorganisation<br />
turnusgemäß ausgeschrieben und IsarFunk<br />
konnte sich als einer von zwei Bewerbern<br />
gegenüber der <strong>Taxi</strong> <strong>München</strong> eG durchsetzen.<br />
Damit verlängert sich der Konzessionsvertrag<br />
zwischen der <strong>Taxi</strong>zentrale<br />
und dem Airport-Betreiber bis Ende 2026.<br />
IsarFunk betreut den <strong>Taxi</strong>ablauf am<br />
Münchner Flughafen seit 2003.<br />
In den Ausschreibungsunterlagen hatte<br />
die FMG neben einer Preisanpassung für<br />
die Nutzung der Flächen zur Aufstellung<br />
der rund 2.000 <strong>Taxi</strong>s unter anderem Maßnahmen<br />
zur CO2-Reduzierung als Vorgabe<br />
gemacht. Der vor diesem Hintergrund<br />
geforderte Anreiz zum Umstieg auf E-<strong>Taxi</strong>s<br />
wird von IsarFunk bereits umgesetzt,<br />
indem man eine eigene E-<strong>Taxi</strong>-Spur im Terminal<br />
2 eingerichtet hat.<br />
Mit der vor Kurzem finalisierten <strong>Taxi</strong>-<br />
Positionierung per Smartphone hat man<br />
zudem eine weitere Vorgabe bereits erfüllt:<br />
den reibungslosen Durchlauf der <strong>Taxi</strong>s an<br />
den beiden Terminals über ein digitales<br />
System zu gewährleisten.<br />
DIGITALE VERKEHRSSTEUERUNG<br />
IsarFunk-Geschäftsführer Christian<br />
Hess zeigte sich erleichtert über den<br />
Zuschlag durch die FMG: „Wir freuen<br />
uns, unsere erfolgreiche Zusammenarbeit<br />
sowohl mit der FMG als auch mit<br />
den <strong>Taxi</strong>unternehmer*innen am Münchner<br />
Flughafen fortsetzen zu können. Mit<br />
unseren Digitalisierungsmaßnahmen und<br />
den Anreizen für E-<strong>Taxi</strong>s wollen wir nun<br />
dazu beitragen, dass das <strong>Taxi</strong>gewerbe an<br />
Deutschlands zweitgrößtem Flughafen als<br />
modern und umweltbewusst wahrgenommen<br />
wird.“<br />
Um die Anforderungen der neuen Ausschreibung<br />
erfüllen zu können, hat die Isar-<br />
Funk <strong>Taxi</strong>zentrale allen bisherigen Nutzern<br />
des Flughafens zum Jahreswechsel den<br />
„Vertrag für <strong>Taxi</strong>unternehmen über die<br />
Nutzung der <strong>Taxi</strong>standplätze und <strong>Taxi</strong>speicher<br />
am Flughafen <strong>München</strong>“ gekündigt.<br />
Gleichzeitig bot man den Abschluss eines<br />
aktualisierten Vertrages an, der die bisherigen<br />
Bestimmungen größtenteils unverändert<br />
gelassen hatte. Geändert wurden die<br />
Preise für Grund- und Aufstellungsgebühren<br />
sowie für die Fahrerausweise. Die Jahresplakette<br />
pro Fahrzeug/Konzession<br />
kostet ab diesem Jahr 290 Euro netto und<br />
somit 30 Euro mehr als bisher. Die Aufstellgebühr<br />
pro Durchfahrt hat sich um 25 Cent<br />
erhöht und kostet jetzt brutto 1,75 Euro.<br />
Im neuen Vertrag wurden nun auch die<br />
digitale Verkehrssteuerung per App sowie<br />
die partielle Bevorrechtigung von E-<strong>Taxi</strong>s<br />
am Terminal 2 aufgenommen. Die Kurzfahrtenregelung<br />
ergibt sich nun aus der<br />
Rechtsverordnung sowie der Allgemeinverfügung<br />
des Landratsamtes Erding.<br />
Eine förmliche Annahmeerklärung des<br />
neuen Vertrages war nicht notwendig. Wer<br />
sich ab <strong>1.</strong> Januar <strong>2023</strong> wieder am Flughafen<br />
positioniert hat, hatte damit automatisch<br />
den neuen Vertrag angenommen. jh<br />
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FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
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TAXI <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />
5
FLUGHAFEN<br />
20 JAHRE<br />
ISARFUNK AM<br />
FLUGHAFEN<br />
In diesem Jahr blickt die IsarFunk <strong>Taxi</strong>zentrale auf 20<br />
Jahre <strong>Taxi</strong>-Organisation am Münchner Flughafen zurück.<br />
Was waren in den Anfangsjahren die Meilensteine und Probleme?<br />
Es war das Jahr 2003. Der Flughafen im Erdinger Moos feierte<br />
gerade seinen 10-jährigen Geburtstag, als die Flughafen<br />
<strong>München</strong> GmbH (FMG) bei ihrer turnusgemäßen<br />
Ausschreibung für die Organisation des <strong>Taxi</strong>verkehrs einen Anbieterwechsel<br />
vollzog. Anstelle der <strong>Taxi</strong>vereinigung <strong>München</strong> erhielt<br />
die IsarFunk <strong>Taxi</strong>zentrale GmbH & Co. KG den Zuschlag. Es war<br />
der Beginn einer Ära, die bis heute anhält. Seit 2003 stellt sich<br />
IsarFunk der Aufgabe, für einen reibungslosen Ablauf am Flughafen<br />
zu sorgen und hat dafür bei jeder weiteren Ausschreibung<br />
alle vier Jahre immer wieder den Zuschlag erhalten, zuletzt bei<br />
der Ausschreibung für die Jahre <strong>2023</strong> bis 2027 (siehe Seite 5).<br />
Somit bleibt die Organisation des <strong>Taxi</strong>verkehrs auch stets in<br />
den Händen des <strong>Taxi</strong>gewerbes. Zum Vergleich: Am Berliner Flughafen<br />
hat das Parkraummanagement-Unternehmen APCOA die<br />
Ausschreibung gewonnen. Hier organisiert und kassiert ein branchenfremder<br />
Player die dortigen <strong>Taxi</strong>abläufe.<br />
Am Münchner Flughafen stehen aktuell Stell- und Warteflächen<br />
für knapp 300 <strong>Taxi</strong>s zur Verfügung. An den sieben Modulspuren<br />
im Terminal 1 und 2 können sich insgesamt rund 40 Fahrzeuge<br />
aufstellen. Der Rest wartet in <strong>Taxi</strong>speichern auf Privatgrund der<br />
FMG. Der größte Speicher ist mehrere Kilometer von der Modulspur<br />
entfernt. Das zu organisieren, erfordert einen Aufwand, der<br />
nicht nur logistisch, sondern auch technisch einiges abverlangt.<br />
Apropos Technik: 2003 gab es beispielsweise noch kein iPhone,<br />
das kam erst 2007. 2003 war das Jahr, in dem beispielsweise ein<br />
Modell namens XDA des taiwanischen Herstellers HTC die höchste<br />
technische Entwicklung bei den Mobiltelefonen darstellte. Es<br />
gehörte zu den wenigen Geräten, die mit Farbdisplay und GPRS<br />
ausgestattet waren. Erst zwei Jahre später sollte mit dem Nokia<br />
7600 ein erstes UMTS-fähiges Smartphone auf den Markt kommen.<br />
Es war gleichzeitig der Startschuss für die 3G-Technologie.<br />
Inzwischen ist 5G der Standard und die Smartphones werden<br />
immer leistungsfähiger.<br />
Heutzutage ist kaum mehr vorstellbar, wie ein Leben ohne<br />
Smartphone und all seine darauf installierten Apps überhaupt<br />
noch funktionieren kann. Und doch klappte es 2003 ganz gut –<br />
mit viel menschlichem Engagement und Technik, die dem damaligen<br />
Stand entsprach.<br />
ALLES BEGINNT IM GAT-SPEICHER<br />
Die mehrstündige Wartezeit auf einen Einsteiger in der Modulspur<br />
beginnt für die meisten Taxler im sogenannten GAT-Speicher. Er<br />
liegt im östlichen Teil des Flughafens und bietet Platz für rund<br />
170 <strong>Taxi</strong>s. Die Kolleg*innen, die schon länger am Flughafen arbeiten,<br />
kennen noch den sogenannten Agip-Speicher im westlichen<br />
Teil des Flughafengeländes, dessen Namensgeber die nebenan<br />
gelegene Tankstelle war. Hier reihten sich alle <strong>Taxi</strong>s auf, wenn die<br />
Warteplätze im u-förmigen Wartebereich am Terminal 2 gefüllt<br />
waren. Die <strong>Taxi</strong>fahrer, die Fahrgäste im Terminal 1 aufnehmen<br />
wollten, hatten ihren Speicherplatz am Beginn des dortigen Modulzubringers.<br />
Beide Wartebereiche lagen teils mehrere Kilometer von der<br />
Zufahrt in die Modulspur entfernt. Deshalb waren Mitarbeiter<br />
nötig, die als „<strong>Taxi</strong>-Aufsicht“ an beiden Plätzen positioniert waren<br />
und sich über Sprechfunkgeräte verständigten, wenn wieder „eine<br />
Reihe“ nachrücken konnte. Dann startete das erste <strong>Taxi</strong> in Richtung<br />
der Terminals, dicht gefolgt von 10-15 Kolleg*innen, die sich<br />
dahinter positioniert hatten. In den Modulen stellte man sich dann<br />
Viele Jahre lang begann<br />
die Wartezeit für die<br />
T2-Fahrer am Agip-Speicher<br />
– Montagfrüh meist<br />
überfüllt.<br />
Dann musste ans andere<br />
Ende des Flughafens<br />
zum „GAT“ umgezogen<br />
werden.<br />
2018 reihten sich die Kollegen<br />
dann am Agip 2 in<br />
der Wartungsallee auf.<br />
2021 ging es dann<br />
zurück zum GAT, wo die<br />
Kollegen die Wartezeit<br />
mit Tischtennis-Spielen<br />
verkürzten.<br />
In Kürze steht wieder ein<br />
Umzug an. Dann stellen<br />
sich die <strong>Taxi</strong>s an der<br />
„Schneedeponie“ auf,<br />
rund 500 Meter hinter<br />
dem GAT.<br />
FOTOS: IsarFunk, <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
6 <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI
FLUGHAFEN<br />
in der gleichen Reihenfolge wieder auf. Begleitend dazu wurde im<br />
Agip- und später auch im GAT-Speicher eine elektronische Anzeige<br />
angebracht. Wenn hier die Aufforderung „eine Reihe bitte“<br />
erschien, setzte sich der nächste Tross in Bewegung. Heute sind<br />
solche Hilfsmittel nicht mehr nötig, die Flughafen-Taxler*innen<br />
sind über eine Fahrer-App positioniert und erhalten dort auch individualisiert<br />
ihre Aufforderung zum Nachrücken. Diese Digitalisierung<br />
hat IsarFunk im Jahr 2020 begonnen und letztes Jahr final<br />
abgeschlossen. Der Münchner Airport ist bislang der einzige Flughafen<br />
in Deutschland, der die Fahrzeugreihung digitalisiert hat.<br />
Neben solch großen Projekten standen für IsarFunk auch diverse<br />
kleine organisatorische Aufgaben an. Nach langem Drängen<br />
bei der FMG wurden beispielsweise im November 2006 die <strong>Taxi</strong>-<br />
Hinweisschilder im Terminal farbig gestaltet. Jetzt war für alle<br />
Passagiere klar ersichtlich: Wer ein <strong>Taxi</strong> braucht, muss nach dem<br />
Verlassen des Sicherheitsbereichs<br />
rechts<br />
gehen.<br />
Beim Durchqueren<br />
der Halle Richtung<br />
<strong>Taxi</strong>stand laufen<br />
die potenziellen Fahrgäste<br />
am <strong>Taxi</strong>-Service-Point<br />
(TSP)<br />
vorbei. Dieser wurde<br />
von IsarFunk im August 2003 eingerichtet. Er dient in erster Linie<br />
als Anlaufstelle für alle Kundenfragen sowie alle Belange der Kollegen.<br />
In den Anfangsjahren konnte man dort noch Stadtpläne<br />
und das „WO-Buch“ erwerben. Beides ist heute im Zeitalter der<br />
Navigationsgeräte nur mehr ein museales Relikt.<br />
BESUCH AM TAXI-SERVICE-POINT<br />
Über prominente Besucher freuten<br />
sich die Mitarbeiter am TSP im November<br />
2004, als die Münchner Stadträtin<br />
und langjährige Vorsitzende der<br />
<strong>Taxi</strong>kommission Barbara Scheuble-<br />
Schaefer zusammen mit dem stellvertretenden<br />
Leiter des KVR, Herrn<br />
Stadtdirektor Reiner Knäusl und der<br />
Leiterin der Verkehrsabteilung, Frau<br />
Fischer, dem <strong>Taxi</strong>-Service-Point am<br />
Flughafen einen Besuch abstatteten.<br />
Sie hatten zuvor von Florian<br />
Bachmann und Hubert Schmidt von<br />
IsarFunk bei einer ausführlichen Rundfahrt<br />
die organisatorischen Abläufe des<br />
<strong>Taxi</strong>verkehrs am Flughafen gezeigt bekommen. Zudem wurden den<br />
Stadtvertretern bei dieser Gelegenheit die Sitzungsprotokolle des Sanktionsausschusses<br />
übergeben.<br />
Jener Sanktionsausschuss zählt bis heute zu den wichtigsten<br />
Instrumentarien zur Qualitätssicherung (siehe auch Beitrag auf<br />
Seite 18). In ihm wurden im Laufe der letzten knapp 20 Jahre<br />
zahlreiche Verfehlungen von „Kollegen“ gegenüber Fahrgästen<br />
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TAXI <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />
7
FLUGHAFEN<br />
geahndet. Nachverfolgbar waren solche Kundenbeschwerden unter<br />
anderem auch durch die Einführung eines Schrankensystems zum<br />
<strong>1.</strong> Januar 2004. „Die IsarFunk <strong>Taxi</strong>zentrale hatte in ihrem Angebot<br />
zugesagt, als zweiten wichtigen Schwerpunkt neben der Einrichtung<br />
des <strong>Taxi</strong>-Service-Points die von der FMG eingeführte fahrtenabhängige<br />
Komponente bei der Preisgestaltung im Jahr 2004<br />
umzusetzen“, berichtete damals die von IsarFunk herausgegebene<br />
„Hafen-Info“, in der monatlich über die wichtigsten Neuerungen<br />
für Flughafen-<strong>Taxi</strong>s berichtet wurde.<br />
SCHRANKEN MIT AUSWEIS ÖFFNEN<br />
Zu Jahresbeginn 2004 wurden alle Fahrer mit Ausweisen in Form<br />
von Magnetstreifenkarten ausgestattet, die deutlich sichtbar am<br />
Armaturenbrett des <strong>Taxi</strong>s anzubringen waren. Diese Fahrerausweise<br />
enthielten Namen, Vornamen und Lichtbild sowie eine elektronisch<br />
und datenverarbeitungstechnisch zugewiesene, individuelle Kennziffer,<br />
die maschinenlesbar gespeichert<br />
wurde (Magnetstreifen).<br />
Bis heute sind solche Fahrerausweise<br />
personenbezogen und nicht<br />
übertragbar. Mit dem Fahrerausweis<br />
und den Zugangsschranken wurde<br />
die Abrechnung der Aufstellgebühren<br />
nach Anzahl der Durchfahrten eingeführt.<br />
Wie das damals technisch gelöst<br />
wurde, konnte man ebenfalls in der<br />
„Hafen-Info“ nachlesen: „Mit einem<br />
Kartenlesegerät ausgestattete Automaten<br />
werden die zur Identifikation<br />
erforderlichen Daten an eine Rechenanlage<br />
von IsarFunk übermitteln. Auf dieser Rechenanlage erfolgt<br />
ein Abgleich mit einem dort geführten ‚elek tronischen‘ Konto, das<br />
dem Fahrerausweis zugeordnet ist. IsarFunk speichert auf diesem<br />
Konto gegen Zahlung des entsprechenden Geldbetrages die jeweils<br />
gewünschte Anzahl von Aufstellungen in Form von Punkten. Bei<br />
Einführung des Fahrerausweises in einen der Zugangskontrolle dienenden<br />
Automaten (Schranke) wird das Vorhandensein wenigstens<br />
eines Punktes auf dem Konto geprüft, ein Punkt als Aufstellungsgebühr<br />
abgezogen und der Zugang gestattet. Die Aufstellungsgebühr<br />
wird mit jedem Durchfahren einer Schranke mit einem <strong>Taxi</strong><br />
fällig und fällt also mit<br />
jeder Bereitstellung eines<br />
<strong>Taxi</strong>s an.“<br />
Natürlich stießen solche<br />
Maßnahmen damals<br />
auch auf den Widerstand<br />
einiger Taxler. Nicht nur<br />
derjenigen, die ab und zu<br />
den Fahrgast gerne einmal<br />
über den Umweg der<br />
legendären „Ungarn-<br />
Schleife“ in Richtung Innenstadt beförderten. Auch der damalige<br />
Vorsitzende der Münchner <strong>Taxi</strong>vereinigung (die einige Jahre später<br />
wegen Insolvenz aufgelöst wurde) wehrte sich gegen Schranke<br />
und Fahrerausweis. Schranken im <strong>Taxi</strong>gewerbe seien überflüssig<br />
wie ein Kropf, auch oder gerade am Flughafen, schrieb der Vorsitzende<br />
in einer renommierten <strong>Taxi</strong>-Fachzeitschrift im Jahr 2004.<br />
Die Richter sahen das jedoch anders: „Der Antrag der <strong>Taxi</strong>vereinigung,<br />
den Nutzungsvertrag von IsarFunk per einstweiliger Verfügung<br />
für ungültig erklären zu lassen, wurde von der 33.<br />
Zivilkammer des Landgerichts <strong>München</strong> I in allen Punkten abgewiesen“,<br />
berichtete IsarFunk im November 2004 und bedankte<br />
sich bei all den Fahrern und Unternehmern für die konstruktiven<br />
Vorschläge. „Allgemein wird positiv bewertet, dass der Ablauf<br />
reibungsloser funktioniert und die Stimmung insgesamt wesentlich<br />
besser und ruhiger ist als vorher.“ jh<br />
BILD: freepik.com<br />
8 <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI
EINER TRAUT SICH NICHT IN<br />
DIE SCHWEINEBUCHT<br />
FLUGHAFEN<br />
Wer reibungslose Abläufe organisieren und dafür klare Regeln aufstellen muss,<br />
stößt dabei immer wieder auf Widerstand einzelner Kollegen, deren<br />
Rechtsempfinden abstruse Kapriolen schlägt.<br />
Der Wartebereich im T2 zwischen<br />
den u-förmigen Reihen und der<br />
Modulspur wird von den Flughafen-Taxlern<br />
als „Schweinebucht“ bezeichnet.<br />
Es ist eine Anspielung darauf, dass man<br />
hier im Sommer besonders stark schwitzt,<br />
steht man doch meist ungeschützt in der<br />
prallen Sonne. Ein Münchner Taxler meidet<br />
diesen Platz allerdings nicht aus temperaturtechnischen<br />
Gründen, sondern vielmehr,<br />
weil er der Ansicht ist, dass die Schweinebucht<br />
kein rechtmäßiger Halteplatz sei und<br />
er deshalb hier nicht warten dürfe.<br />
In der Konsequenz seines sehr individuellen<br />
Rechtsempfindens bleibt dann jener<br />
<strong>Taxi</strong>fahrer immer so lange im u-förmigen<br />
Wartebereich stehen, bis alle vor ihm postierten<br />
Kollegen aus der Schweinebucht in die<br />
Modulspur aufgerückt sind und er den ersten<br />
freien Platz in der Modulspur besetzen kann.<br />
Damit zieht er sich zunehmend den Zorn<br />
seiner hinter ihm postierten Kollegen zu,<br />
weil diese nicht nachrücken können. Weil<br />
der Kollege mit diesem Verhalten den <strong>Taxi</strong>-<br />
Ablauf am Flughafen stört, wurde er vor<br />
einiger Zeit aufgrund eines Beschlusses des<br />
Sanktionsausschusses mit einem Nutzungsverbot<br />
belegt. Ihm wurde also untersagt, sich<br />
weiterhin am Flughafen aufstellen zu dürfen.<br />
Gegen dieses Nutzungsverbot ist der<br />
<strong>Taxi</strong>fahrer jetzt mit einer einstweiligen<br />
Verfügung vorgegangen. In der daraufhin<br />
angesetzten mündlichen Gerichtsverhandlung<br />
führte er aus, dass er eine<br />
Aufstellung in der Schweinebucht als unerlaubte<br />
Bereitstellung ansehe und er deshalb<br />
Sanktionen befürchte. Würde er sich<br />
am Stachus außerhalb des Standplatzes<br />
aufstellen, müsste er ja auch eine Strafe<br />
zahlen. Dass dieser Vergleich hinkt, machten<br />
dem <strong>Taxi</strong>fahrer sowohl die Gegenseite<br />
als auch der Richter klar. Bei der Stellfläche<br />
„Schweinebucht“ handelt es sich nicht um<br />
einen öffentlichen Verkehrsbereich, sondern<br />
um Privatgrund des Flughafens. Der<br />
wiederum hat die Fläche als Halteplatz für<br />
<strong>Taxi</strong>s gekennzeichnet. Die Schweinebucht<br />
ist somit privatrechtlich rechtmäßig ausgeschildert.<br />
Der Richter ließ an dieser Rechtsinterpretation<br />
keinerlei Zweifel.<br />
Lediglich beim ausgesprochenen Nutzungsverbot<br />
deutet der Richter an, dass dies<br />
im Hauptsacheverfahren als unverhältnismäßig<br />
angesehen werden könnte. Wobei der<br />
Richter hier übersieht, dass der besagte Kollege<br />
mit dem Verlust der Flughafenberechtigung<br />
trotzdem weiterhin die Möglichkeit<br />
hätte, sich im Münchner Stadtgebiet aufzuhalten<br />
und dort Geld zu verdienen. Trotzdem<br />
hat IsarFunk die Strafe daraufhin auf<br />
eine Geldbuße reduziert und das Nutzungsverbot<br />
zurückgenommen.<br />
Ein Einsehen konnte damit beim besagten<br />
<strong>Taxi</strong>fahrer nicht bewirkt werden. Er hat<br />
sein Verhalten trotz der richterlichen Belehrung<br />
nicht geändert und blockiert nach wie<br />
vor die Einfahrt in die Schweinebucht. Weil<br />
er sich damit abermals sehr unkollegial<br />
verhält und immer wieder Streit mit den<br />
Kollegen provoziert, wird sich der Sanktionsausschuss<br />
wohl ein weiteres Mal mit<br />
diesem <strong>Taxi</strong>fahrer befassen müssen. jh<br />
Rechtlich nicht zu beanstanden: Der<br />
Halteplatz in der „Schweinebucht“<br />
ist als <strong>Taxi</strong>platz gekennzeichnet. Nur<br />
einer will sich nicht daran halten.<br />
Der Kollege des ersten <strong>Taxi</strong>s<br />
ganz vorne verweigert das<br />
Nachrücken und verzögert<br />
so das Nachrücken aller im<br />
T2-Speicher..<br />
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TAXI <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />
9
FLUGHAFEN<br />
VOM BLAUEN KASTEN<br />
ZUM FINGERDRUCK<br />
Die Entwicklung des <strong>Taxi</strong>verkehrs am Münchner Flughafen ist eng mit den<br />
digitalen Fortschritten verknüpft. Nirgendwo wird das deutlicher als bei der<br />
Kurzfahrtenregelung.<br />
2004 wurden zur<br />
Abwicklung der Kurzfahrten<br />
noch solche<br />
Kästen installiert und<br />
programmiert.<br />
Sind Sie ein für Abenteuer und Extremsituationen offener<br />
Mensch? Dann habe ich eine Empfehlung für Sie: Eine<br />
<strong>Taxi</strong>fahrt vom Flughafen nach Neufahrn.“ Mit diesen Worten<br />
beginnt ein ausführlicher Leserbrief, der im Dezember 2005<br />
im Freisinger Tagblatt erschienen ist. Darin schildert ein in Neufahrn<br />
– und damit in Flughafennähe - wohnender Fahrgast die<br />
Erlebnisse seiner <strong>Taxi</strong>fahrten vom Flughafen nach Hause, bei<br />
denen massive Geschwindigkeitsüberschreitungen und gefährliche<br />
Überholmanöver keine Ausnahme, sondern die Regel waren.<br />
Dieses Massenphänomen der sinnlosen Raserei nach Erding,<br />
Freising und zu anderen nahegelegenen Orten war der ungewollte<br />
Nebeneffekt der so genannten Kurzfahrtenregelung. Sie erlaubte<br />
dem <strong>Taxi</strong>fahrer, dass er sich noch einmal vorne einreihen<br />
durfte, wenn er innerhalb eines Zeitfensters von 20 Minuten wieder<br />
am Flughafen eintraf. Für die Fahrer*innen konnte damit ein<br />
Ausgleich zur stundenlangen Wartezeit geschaffen werden. Bei<br />
kurzen Strecken im Bereich des Flughafengeländes und den unmittelbar<br />
angrenzenden Ortschaften war dieses Zeitfenster ausreichend.<br />
Strecken nach Freising, Erding, Neufahrn und Co., die schon<br />
2005 rund 25 Euro ausmachten, waren in einem 20-Minuten-<br />
Zeitfenster bei regelkonformer Fahrweise dagegen nicht zu<br />
bewerkstelligen.<br />
Trotzdem gab es viel zu viele MUC-<strong>Taxi</strong>fahrer, die bei diesen<br />
Fahrten die physikalischen Gesetze von Zeit und Raum zu durchbrechen<br />
versuchten und damit von vornherein als Verlierer endeten.<br />
Selbst dann, wenn sie vereinzelt den Wettlauf gegen die Zeit<br />
gewannen, hatten sie mit solch einer Fahrt doch zumeist einen<br />
bis dahin treuen <strong>Taxi</strong>fahrgast verloren – spätestens seit 2016, als<br />
Uber als „lebenssicherere“ Alternative auf den Markt kam. Und<br />
wer weiß, ob nicht manches Hotel darauf verzichtet hätte, einen<br />
eigenen Flughafen-Shuttle für die Gäste anzubieten, wenn die<br />
Kollegen gesittet gefahren wären.<br />
Trotzdem ist die Kurzstreckenregelung eine gute Sache, zum<br />
einen, weil die große Mehrheit der Flughafentaxler vernünftig<br />
damit umgeht, zum anderen, weil es IsarFunk durch verschiedene<br />
Maßnahmen gelungen ist, die Nutzung transparent und manipulationssicher<br />
darzustellen.<br />
Im Frühjahr 2004 hatte man an den ersten Positionen der<br />
Modulspuren Automaten installiert. Deren Bedienung war ähnlich<br />
einfach wie die damalige Schrankennutzung: Vor dem Wegfahren<br />
musste man den Startknopf drücken und die Fahrerkarte durchziehen,<br />
bei der Rückankunft den „Stoppknopf“ drücken und die<br />
Karte abermals durchziehen. War der oder die <strong>Taxi</strong>fahrer*in innerhalb<br />
der berechtigten, auf 20 Minuten eingestellten Zeit eingetroffen,<br />
blinkte die grüne Lampe, bei Nichtberechtigung<br />
(Zeitüberschreitung) blinkte die rote Lampe. Das war auch deutlich<br />
für die anderen Kolleg*innen zu erkennen, sodass diese genau<br />
wussten, ob sich der Kollege zurecht ganz vorne einreiht.<br />
Doch keine Technik ohne Tücken bzw. ohne die Raffinesse<br />
mancher Kollegen, die meinten, sie könnten den Automaten austricksen,<br />
indem sie beispielsweise bei der Rückkehr von einer<br />
Kurzfahrt nach mehr als zwanzig Minuten durch gleichzeitiges<br />
Drücken der Start- und Stopp-Taste grünes Licht bekamen. Ein<br />
umfangreiches Software-Update setzte diesem Treiben aber schnell<br />
ein Ende. Die neue Software musste damals noch an jedem Automaten<br />
einzeln aufgespielt werden.<br />
VOM LANDKREIS ABGESEGNET<br />
Die Kurzfahrtenregelung war übrigens keine willkürliche Bestimmung<br />
von IsarFunk, sondern über eine Allgemeinverfügung<br />
vom Landkreis Erding abgesegnet: Darin war genau geregelt,<br />
dass sie nur der- oder diejenige in Anspruch nehmen konnte,<br />
der einen Fahrgast am Modul aufnahm oder einen Auftrag über<br />
das Standplatztelefon im Zentralbereich bzw. durch den TSP<br />
erhalten hatte. Für Aufträge, die über Funk von den Zentralen<br />
aus Freising oder <strong>München</strong> angenommen wurden, galt keine<br />
Heute läuft alles<br />
über eine App.<br />
FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
10 <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI
FLUGHAFEN<br />
Auf dem Monitor kann<br />
man sehen, welche<br />
<strong>Taxi</strong>s sich nach einer<br />
Kurzfahrt wieder vorne<br />
einreihen dürfen.<br />
Kurzfahrtenregelung. Diese Kolleg*innen mussten sich nach<br />
Durchführung eines über Funk oder gar Handy eingegangenen<br />
Auftrags dann wieder hinten anstellen.<br />
Die Kurzfahrtenregelung gilt übrigens noch heute, die klobigen<br />
blauen Kästen sind allerdings an den Terminals verschwunden.<br />
Heute melden die <strong>Taxi</strong>fahrer*innen eine Kurzfahrt über ihre Fahrer-App<br />
an und steuern anschließend in aller Ruhe ihr Fahrtziel<br />
in Flughafennähe an. Ganz ohne Zeitdruck also, denn die Kurzfahrt<br />
ist mittlerweile nicht mehr zeitlich basiert, sondern wird<br />
stattdessen über das befahrene Gebiet definiert, welches von der<br />
Fahrer-App per GPS abgefragt wird. Es umfasst in der Ausdehnung<br />
von Nordost nach Südwest einen Radius von 25,6 Kilometern und<br />
von Nordwest nach Südost einen Radius von 20,7 Kilometern.<br />
Um den Anspruch auf eine Kurzfahrt geltend zu machen, müssen<br />
die Fahrer*Innen zu Fahrtbeginn den Besetztmodus in der<br />
App aktivieren. Am Ziel wird er wieder deaktiviert. Nun wird automatisch<br />
vom System überprüft, ob man einen Anspruch auf eine<br />
Kurzfahrt hat. Die Meldung darüber wird direkt auf das Handy<br />
geschickt. Dank GPS kann die App automatisch eine priorisierte<br />
Vorfahrt am Modul regeln.<br />
Unverändert geblieben sind die rechtliche Definition per Allgemeinverfügung<br />
durch das Landratsamt Erding und die Transparenz.<br />
Monitore an den Modulen der <strong>Taxi</strong>stände zeigen jeweils<br />
die Nummern der <strong>Taxi</strong>s an, die sich nach der Rückkehr von einer<br />
Kurzfahrt wieder vorne einreihen dürfen. Damit ist nun längst<br />
auch dem Wunsch entsprochen, den die Kollegen schon 2005<br />
geäußert hatten: Zu sehen, welche Konzessionsnummer sich an<br />
der ersten Position vorne wieder bereitstellen darf.<br />
Und sollte der Fahrgast, der 2005 noch so viele schlechte Erfahrungen<br />
gemacht hatte, immer noch regelmäßig vom Flughafen<br />
nach Neufahrn fahren, muss er jetzt hoffentlich keine Leserbriefe<br />
mehr schreiben. jh<br />
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TAXI <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />
11
SERVICE<br />
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WONACH<br />
RICHTET SICH<br />
DAS TRINKGELD?<br />
Auch in <strong>München</strong> ist es durchaus üblich, bei <strong>Taxi</strong>fahrten ein Trinkgeld zu geben.<br />
Aber wer gibt es (reichlich), wer eher weniger? Gibt es regionale und<br />
internationale Unterschiede in der »Trinkgeldkultur«?<br />
Jede zweite <strong>Taxi</strong>fahrt endet ohne Trinkgeld“ – dieses Ergebnis<br />
einer „Trinkgeldstudie“ ist derzeit sogar auf Plakaten<br />
manch einer Großstadt zu lesen. Das Ergebnis vermittelt,<br />
dass es eigentlich mehr sein müsste und eventuell auch schon<br />
mal war.<br />
Traditionell prall gefüllt ist das Trinkgeld-Fach im <strong>Taxi</strong>geldbeutel<br />
am Ende einer Silvester-Schicht. Nach zwei Pandemie-Jahren<br />
endlich mal wieder viel Barumsatz und entsprechend viel Trinkgeld,<br />
da schlugen zum Jahreswechsel vor allem die Herzen der<br />
Nachtschicht höher. Fast alle Fahrerinnen und Fahrer aus der<br />
Branche wissen ihre besondere Trinkgeldgeschichte zu erzählen,<br />
und viele beklagen einen Rückgang der Freigiebigkeit. Ob<br />
die oben erwähnte Studie mit ganzen 68 Befragten da Licht ins<br />
Dunkel bringt, sei einmal dahingestellt.<br />
Man gibt es der Kellnerin, der <strong>Taxi</strong>fahrer nimmt es, der Schaffner<br />
wird es in der Regel zurückweisen – wonach richtet sich das<br />
Trinkgeld? Fragt man nach, haben viele Menschen durchaus klare<br />
Trinkgeldregeln im Kopf, aber niemand weiß so genau, woher sie<br />
eigentlich stammen. In Italien ist Trinkgeld eher verpönt, in den<br />
Nachbarländern nicht. Trinkgeld wird in protestantischen oder<br />
katholischen Ländern und in faschistischen oder demokratischen<br />
Ländern gegeben, und selbst in der DDR gehörte es zum guten Ton.<br />
Und zum Zankapfel wird es inzwischen auf dem Kreuzfahrtschiff,<br />
da dort verschiedene Kulturen unversöhnlich aufeinanderprallen.<br />
Gegenseitiges Unverständnis ist so vorprogrammiert. All dies<br />
sind Merkmale einer Kultur, die sich inzwischen allen rationalen<br />
Erklärungsversuchen entzieht.<br />
Aber woher kommt dieser Brauch eigentlich? Der deutsche Ausdruck<br />
„Trinkgeld“ taucht erstmals im späten Mittelalter auf. Im<br />
Benimm-Klassiker rät Adolph Freiherr von Knigge bereits 1788,<br />
„dem Wagenmeister ein gutes Trinkgeld zu geben“. Die Intention<br />
war es wohl, dass das Geld auf das Wohl des Gastes vertrunken<br />
wird, daher also „Trinkgeld“. Und so war es seit dem Mittelalter<br />
üblich, Dienstleistungen von Boten, Handwerkern und Fuhrleuten<br />
mit Trinkgeld zu belohnen, wobei der Übergang zur Bestechung<br />
natürlich fließend war. Der einfache Dienstleister bekam<br />
ein Trinkgeld, bei besser Situierten erfüllten solche Zahlungen<br />
dann aber schnell den Tatbestand der Bestechung – zumindest<br />
nach heutigen Kriterien.<br />
WENN DER LOHN NICHT ZUM ÜBERLEBEN REICHT<br />
Spätestens in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entwickelte<br />
sich das Trinkgeld für den Gast dann zu einem Mittel der sozialen<br />
Abgrenzung, durch das sich selbst noch der Kleinbürger von<br />
den Unterschichten unterscheiden konnte, und hielt so auch in<br />
der Gastronomie Einzug. Besonders hier führte es aber auch oft<br />
zu Unmut, denn die Gäste fühlten sich vom Personal regelrecht<br />
zur Trinkgeldgabe gezwungen. Das Personal wiederum war aber<br />
FOTO: Adobe Stock / bluedesign<br />
12 <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI
SERVICE<br />
vielfach auf das Trinkgeld angewiesen, weil der Lohn allein nicht<br />
zum Überleben reichte und das Trinkgeld einkalkuliert wurde.<br />
Kritiker erkannten so schon damals das Trinkgeld als Symbol der<br />
Entfremdung und Entmenschlichung der Arbeit, „es fördere eine<br />
knechtische Gesinnung, degradiere den Kellner zum Sklaven“.<br />
Gerade der Austausch zwischen männlichen Gästen und weiblichen<br />
Bedienungen im Gastgewerbe wurde zusätzlich als besonders<br />
heikler Punkt empfunden. Die juristische und moralische Debatte<br />
über das Trinkgeld, das formal zwar freiwillig geleistet wurde,<br />
de facto inzwischen aber unausweichlich war, erreichte um 1900<br />
einen ersten Höhepunkt und führte sogar zur Gründung einer<br />
bürgerlichen „Anti-Trinkgeld-Liga“.<br />
TRINKGELD FÜR ANGESTELLTE STEUERFREI<br />
Diese Initiative blieb jedoch wie auch andere Gesetzesinitiativen<br />
zum Trinkgeldverbot bis in die Weimarer Republik erfolglos.<br />
Allerletzte Reste staatlicher Regelungsbedürfnisse zeigten sich in<br />
Deutschland allerdings noch bis in die 1990er-Jahre. Wer schon ein<br />
paar Jahre länger am <strong>Taxi</strong>lenkrad dreht, erinnert sich vielleicht<br />
daran, dass noch unter Helmut Kohl ein Maximalbetrag festgelegt<br />
war, bis zu dem Trinkgeldeinnahmen tatsächlich steuer- und sozialversicherungsfrei<br />
blieben. Ausgerechnet der Sozialdemokrat Gerhard<br />
Schröder schaffte diese Begrenzung dann ersatzlos ab, und<br />
inzwischen müssen lediglich selbstständige Trinkgeldempfänger<br />
solche Einnahmen beim Finanzamt angeben und als Einkommen<br />
ordentlich versteuern.<br />
Die Auseinandersetzung mit der Historie der Trinkgeldkultur<br />
macht deutlich, dass es sich beim Trinkgeldgeben nicht bloß um<br />
den Austausch materieller Werte handelt. Vielmehr berührt dieses<br />
„Ritual tiefere Fragen von gesellschaftlichem Status, Prestige und<br />
Ehre“, wie der Gießener Historiker Winfried Speitkamp in seiner<br />
kurzweiligen Geschichte des Trinkgeldes „Der Rest ist für Sie!“<br />
vor Augen führt. Rational jedenfalls lässt sich kaum erklären,<br />
warum der „homo oeconomicus gegen seine eigenen Interessen<br />
handelt und für eine bereits erbrachte Dienstleistung Geld zahlt –<br />
selbst wenn er den Empfänger niemals wiedersehen wird“.<br />
International herrscht im Übrigen oftmals eine sehr unterschiedliche<br />
Trinkgeldkultur. In Europa gelten fünf bis zehn Prozent<br />
als „richtig“. In den USA sind 15 Prozent „tip“ heute sogar<br />
eher Minimum, nachdem das Trinkgeldgeben bis zum Bürgerkrieg<br />
gänzlich unüblich und zu Anfang des vergangenen Jahrhunderts<br />
in einigen Bundesstaaten als antidemokratisch und „unamerikanisch“<br />
sogar strafbar war. In vielen Ländern des arabischen Raums<br />
wird heute noch regelmäßig auch schon für kleinere Handreichungen<br />
ein Bakschisch erwartet. In Südostasien kann man sich<br />
allerdings sogar sehr unbeliebt machen, da ein perfekter Service<br />
dort als selbstverständlich angesehen wird.<br />
D-MARK ZU EURO<br />
Interessant ist dabei, dass diese Prozentzahlen dann auch den<br />
Wechsel von der D-Mark zum Euro relativ unbeschadet überstanden<br />
haben und zumindest solche Gäste, die häufiger Dienstleistungen<br />
wie <strong>Taxi</strong> oder Gastronomie in Anspruch nehmen, diese<br />
Kultur auch ins Zeitalter digitaler Zahlungsarten hinüberretteten.<br />
Lediglich Menschen, die eher seltener als Dienstleistungsempfänger<br />
dieser Art unterwegs sind, „vergessen“ das Trinkgeld schon<br />
mal und machen so gerade Krankenfahrten bei vielen Chauffierenden<br />
eher unbeliebt. Ebenfalls interessant ist auch eine weitere<br />
Erkenntnis: Vielleicht ist es dem Ursprung des Trinkgeldes als<br />
ergänzende Entlohnung für den Kutscher geschuldet, ein Teilen<br />
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es dazu die Antwort.<br />
des Trinkgeldes innerhalb des Teams ist jedenfalls in der Gastronomie<br />
heute durchaus gang und gäbe, bei <strong>Taxi</strong>chauffierenden<br />
aber wohl die absolute Ausnahme.<br />
Letztendlich muss wohl jede und jeder, egal ob Trinkgeld<br />
gebend oder empfangend, für sich selbst entscheiden, wie er sich<br />
zu diesem Kulturgut positionieren will, und die Fragen von „Status,<br />
Prestige und Ehre“ für sich selbst bewerten. Ein entspannter<br />
Umgang mit dem Thema hilft dabei in jedem Fall, denn erfahrungsgemäß<br />
bekommen dann doch diejenigen das meiste Trinkgeld,<br />
die es gar nicht drauf anlegen, und ein lockerer Umgang beim<br />
Aufrunden der Zahlung macht einfach glücklicher, oder? rw<br />
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Zahl der im Betrieb zugelassenen Taxen / Konzessionsnummern<br />
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TAXI VERBAND BAYERN E. V. (TVB)<br />
FESTPREISE UND<br />
EMISSIONSFREIE<br />
FLOTTEN<br />
Kurz vor Jahresende fand die<br />
Mitgliederversammlung des TVM statt. Die<br />
Tagesordnung war sehr umfangreich und bot<br />
einen Ausblick in die Zukunft der<br />
Verbandsarbeit.<br />
Der Vorstand des TVM wurde im Amt bestätigt.<br />
Die jährlichen Wahlen haben den<br />
aktuellen Vorstand des TVM im<br />
Amt bestätigt. Auf der Tagesordnung<br />
stand neben dem Jahresrückblick<br />
auch der Bericht über die durchgeführten<br />
Schulungen, welche das wichtigste finanzielle<br />
Standbein des Verbandes sind. Diskutiert<br />
wurde insbesondere über die noch<br />
jungen Themen Inklusionstaxi, die langen<br />
Vorbestellzeiten für neue Fahrzeuge und<br />
den Rückzug einiger Hersteller aus dem<br />
<strong>Taxi</strong>markt. Zudem konnten neue Mitglieder<br />
begrüßt werden.<br />
Der Rückblick ist natürlich auch immer<br />
ein Blick nach vorne auf die Arbeitsschwerpunkte<br />
für die kommenden Jahre. Seit der<br />
Änderung im Personenbeförderungsgesetz<br />
vor eineinhalb Jahren haben manche Themen<br />
für die Unternehmer erheblich an<br />
Bedeutung gewonnen. So muss künftig der<br />
Unternehmer bei der Wahl seiner Fahrzeuge<br />
auch auf Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit<br />
achten, was insbesondere<br />
das Thema Elektrofahrzeuge betrifft. Einer<br />
der Arbeitsschwerpunkte des Verbandes<br />
für die kommenden Jahre wird daher die<br />
Unterstützung der Unternehmer beim<br />
Umbau ihrer Flotten auf emissionsfreie<br />
Fahrzeuge sein. Insbesondere will der Verband<br />
die dafür notwendige Förderung bei<br />
der Anschaffung und dem Ausbau der<br />
La deinfrastruktur bei der Politik einfordern.<br />
Um eine höhere Akzeptanz bei den<br />
Unternehmen zu erreichen, müssen auch<br />
neue Technologien, beispielsweise bei der<br />
Ladeinfrastruktur, erprobt werden, auch<br />
hier wird sich der Verband einbringen.<br />
ZIELE FÜR <strong>2023</strong><br />
Zu den weiteren Arbeitsschwerpunkten<br />
gehören aber auch die Umsetzung der Festpreismöglichkeiten,<br />
die durch die Änderungen<br />
des PBefG möglich werden. Hier werden<br />
wir mit den Behörden und der Stadtpolitik<br />
aufgrund der aktuellen Gespräche hoffentlich<br />
bald zu guten Ergebnissen kommen. Die<br />
nächsten Schritte werden dann die Umsetzung<br />
der Mindestpreise für Mietwagen sein,<br />
damit wir der illegalen Konkurrenz endlich<br />
etwas entgegensetzen können.<br />
Nicht zuletzt wird immer stärker die<br />
Qualitätssicherung des aktiven Fahrpersonals<br />
in den Arbeitsbereich des Verbandes<br />
rücken müssen. Vonseiten vieler guter Fahrer,<br />
aber auch der Fahrgäste, häufen sich<br />
die Beschwerden, dass einige Fahrer tun<br />
und lassen, was sie wollen. Positiv unterstellt,<br />
weil sie gar nicht wissen, dass es<br />
sehr strikte Vorgaben und Pflichten gibt,<br />
die wir als <strong>Taxi</strong>fahrer einhalten müssen.<br />
Negativ betrachtet, sind ihnen die Begriffe<br />
wie Beförderungspflicht oder Tarifpflicht<br />
einfach völlig egal.<br />
Mit diesen umfangreichen Plänen und<br />
Zielen hoffen wir, dass es bei der nächsten<br />
Mitgliederversammlung viele positive<br />
Ergebnisse zur Verbandsarbeit zu berichten<br />
gibt. <br />
fb<br />
TAXI VERBAND BAYERN E. V. (TVB)<br />
Rosenheimer Straße 139<br />
81671 <strong>München</strong><br />
Tel. / Verband: +49 (0)89 / 45 05 41 13<br />
Tel. / <strong>Taxi</strong>schule: +49 (0)89 / 49 00 44 94<br />
E-Mail: info@taxiverband-muenchen.de<br />
www.taxiverband-muenchen.de<br />
Presserechtlich verantwortlich für<br />
die TVB-Seiten: Florian Bachmann<br />
Redaktion: Florian Bachmann (fb)<br />
Arbeits- und Verkehrsmedizin Kirchheim GmbH & Co.KG<br />
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info@verkehrsmedizin-dr.hingerle.de<br />
FOTO: TVM<br />
Wir haben für Sie geöffnet:<br />
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr<br />
Montag und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr<br />
TAXI <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />
15
PERSONEN<br />
INTERVIEW MIT DEM MÜNCHNER<br />
TAXI-ANWALT MICHAEL BAUER<br />
DER KÄMPFER GEGEN<br />
DIE GUTSHERRENART<br />
<strong>München</strong> verliert seinen bekanntesten <strong>Taxi</strong>-Anwalt. Rechtsanwalt<br />
Michael Bauer wird in diesem Jahr deutlich kürzertreten.<br />
Seine Kanzleiräume sind bereits leer. Für <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> blickt er<br />
noch einmal zurück auf juristische Meilensteine und äußert<br />
sich zur Zukunft des <strong>Taxi</strong>gewerbes.<br />
TAXI TIMES: Herr Bauer, nach 26 Jahren schließen Sie Ihre<br />
Kanzlei in der Schillerstraße 2<strong>1.</strong> Ist der Anwalt Bauer hiermit<br />
Geschichte?<br />
MICHAEL BAUER: Noch nicht ganz. Ich hatte vor, zum Ende des<br />
Jahres 2022 sowohl die Kanzlei in der Schillerstraße aufzugeben,<br />
als auch meine Anwaltstätigkeit insgesamt. Ersteres habe ich<br />
geschafft, das Büro ist leer geräumt. Allerdings muss ich doch<br />
noch einiges an Akten und Mandaten abarbeiten und werde also<br />
wohl – jedoch sehr reduziert – noch ein paar Monate weiter tätig<br />
sein. Ganz verloren bin ich meinen vielen, jahrelang treuen Mandanten<br />
noch nicht. Zeitaufwendige Mandate, wie oft gerade im<br />
Personenbeförderungsrecht, werde ich allerdings nicht mehr<br />
betreuen können.<br />
Neben Ihrer Tätigkeit als <strong>Taxi</strong>unternehmer bis 2006 und<br />
dem damit verbundenen Themenschwerpunkt Verkehrsrecht<br />
haben Sie sich vor allem als Spezialist für das Personenbeförderungsgesetz<br />
(PBefG) einen Namen gemacht. Worum ging<br />
es bei diesen Mandaten?<br />
Einer meiner Schwerpunkte im Personenbeförderungsrecht war<br />
das Einklagen von <strong>Taxi</strong>genehmigungen,<br />
die verschiedene Behörden – oft nach<br />
Gutsherrenart – nicht erteilen wollten.<br />
Ich hatte als einer der ersten Anwälte<br />
nicht nur einzelne <strong>Taxi</strong>genehmigungen,<br />
sondern mal fünf, mal zehn, auch einmal<br />
dreißig Genehmigungen erfolgreich<br />
für Mandanten eingeklagt. Daneben<br />
ging es immer wieder um <strong>Taxi</strong>genehmigungen,<br />
die widerrufen oder nicht<br />
verlängert bzw. wieder erteilt werden<br />
sollten. In den letzten Jahren musste<br />
ich häufiger Mandanten bei Problemen<br />
nach Betriebsprüfungen, insbesondere<br />
durch das KVR, beraten und vertreten.<br />
Auch erfolgreiche Normenkontrollklagen<br />
um nicht mit dem Personenbeförderungsrecht<br />
in Einklang zu bringende<br />
Tarifordnungen gab es.<br />
Rechtsanwalt Michael Bauer: ein letztes Mal am<br />
Eingang seiner Kanzlei in der Schillerstraße<br />
Lassen Sie uns einmal zurückblicken:<br />
Gab es Rechtsverfahren zum PBefG,<br />
die Sie im Rückblick als Meilenstein<br />
definieren, weil sich danach die Rechtslage<br />
verändert hat?<br />
Ja, vor etwa zwanzig Jahren hatte ich für<br />
einen Mandanten das Recht eingeklagt, zwei<br />
verschiedene Betriebssitze in verschiedenen<br />
Genehmigungsbezirken führen zu dürfen, nachdem<br />
das KVR dessen Münchner <strong>Taxi</strong>genehmigung<br />
für erloschen erklärt hatte, als dieser Unternehmer<br />
im Münchner Umland einen weiteren Betriebssitz eröffnet<br />
hatte. Die Folge war dann eine ministerielle Anweisung<br />
an die Genehmigungsbehörden, wonach mehrfache Betriebssitze<br />
eben doch zulässig sind. Dazu gab es in dieser Zeit auch ein<br />
erfolgreiches Klageverfahren um die Ausweitung von Werbemöglichkeiten<br />
auf <strong>Taxi</strong>s inklusive Dachträgerwerbung. Auch das ist<br />
jetzt Normalität im <strong>Taxi</strong>gewerbe. Erfolgreich hatte ich etwa für<br />
Mandanten gegen <strong>Taxi</strong>zentralen – außerhalb Bayerns – geklagt,<br />
die <strong>Taxi</strong>unternehmer von der Vermittlung ausschließen wollten,<br />
weil diese ihre <strong>Taxi</strong>s nicht nur in der Regelfarbe Hellelfenbein<br />
eingesetzt hatten.<br />
Wenn man Münchner <strong>Taxi</strong>unternehmen bei Streitigkeiten<br />
zum Konzessionsrecht vertritt, sind zwangsläufig die Genehmigungsbehörden<br />
die Gegner und daher sehr oft auch das<br />
Münchner Kreisverwaltungsreferat<br />
(KVR). Sind Sie für die Verantwortlichen<br />
dort ein rotes Tuch?<br />
Ich hoffe das nicht. Natürlich setze ich<br />
mich für meine Mandanten gegen das<br />
KVR ein, bin auch in so manchen Punkten<br />
nicht gleicher Meinung mit dem<br />
KVR, was die Auslegung von Bestimmungen<br />
des PBefG betrifft. Nach den<br />
ersten erfolgreichen Klagen gegen das<br />
KVR bzw. die Stadt <strong>München</strong> in personenbeförderungsrechtlichen<br />
Angelegenheiten<br />
wurde ich dort durchaus<br />
akzeptiert. Die oben angesprochene<br />
„Gutsherrenart“ konnte ich beim KVR<br />
nie feststellen. Ich schätze die Mitarbeiter<br />
der zuständigen Abteilung des <strong>Taxi</strong>büros<br />
und erkenne an, dass diese in<br />
der Sache verdienstvolle Arbeit leisten,<br />
FOTOS: Michael Bauer<br />
16 <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI
PERSONEN<br />
Mittlerweile ist das PBefG durch die Novelle von 2020 gehörig<br />
reformiert, doch viele der neuen Paragrafen sind bisher<br />
nur Theorie, weil die für die Umsetzung zuständigen unteren<br />
Verkehrsbehörden sich nicht trauen,<br />
konkrete Maßnahmen zu beschließen.<br />
Haben Sie dafür Verständnis?<br />
Jein …Verständnis habe ich dann wenig,<br />
wenn Behörden einfach nicht wollen oder<br />
kein Interesse für das Personenbeförderungsgewerbe<br />
zeigen, was leider öfters der<br />
Fall ist. Das wiederum hängt allerdings oft<br />
auch zusammen mit unzureichender Personalausstattung<br />
und fehlendem Verständnis<br />
der Behörden dafür, dass das <strong>Taxi</strong>- und Mietwagengewerbe<br />
nicht nur eine unbedeutende<br />
Nische in der Daseinsversorgung ist, sondern<br />
durchaus erhebliche Bedeutung hat und entsprechend<br />
Wertschätzung erhalten sollte.<br />
Verständnis habe ich durchaus, wenn die Umsetzung<br />
von konkreten Maßnahmen rechtlich schwierig<br />
und aufwendig ist. Der Bundesgesetzgeber macht<br />
es den Behörden auch nicht unbedingt immer einfach.<br />
Auch Behörden müssen abwägen, was organisatorisch<br />
und rechtlich machbar ist und letztlich kontrollierbar<br />
bleibt.<br />
wenn sie auch aus meiner<br />
Sicht bisweilen über das Ziel<br />
hinausschießen. Ich hoffe, dass diese Wertschätzung ein Stück<br />
weit auch auf Gegenseitigkeit beruht. Mein Verständnis anwaltlicher<br />
Arbeit ist nicht rumzuholzen, sondern sachlich und niemals<br />
unter der Gürtellinie zu argumentieren. Damit ist für die<br />
Mandanten in aller Regel mehr zu erreichen. Ich denke doch,<br />
dass dies anerkannt wird und ich dadurch nicht zum roten Tuch<br />
geworden bin.<br />
Sie haben im Jahr 2010 einen Kommentar zum PBefG mit<br />
685 Seiten herausgegeben. Wie kam es dazu?<br />
Tja, ein mir gut bekannter Journalist einer <strong>Taxi</strong>-Fachzeitschrift,<br />
der meine gewerbepolitischen Aktivitäten und mein Interesse<br />
am PBefG kannte, hatte Kontakt zu einem juristischen Verlag,<br />
der Interesse an einem PBefG-Kommentar hatte, über den kam<br />
schließlich der Kontakt zum Verlag zustande und sodann der Vertrag<br />
für die Erstellung dieses Kommentars. Ich hatte zwar geahnt,<br />
dass dies erhebliche Arbeit werden würde, nicht aber, dass das<br />
im Ergebnis dann doch gut drei Jahre waren, bis der Kommentar<br />
druckreif war. Dieser Verlag wurde dann von einem größeren<br />
Verlag übernommen, bei dem es bereits einen Standardkommentar<br />
zum PBefG gab, es kam also zu keiner Neuauflage meines<br />
Kommentars mehr.<br />
Wagen Sie eine Zukunftsprognose für das (Münchner)<br />
<strong>Taxi</strong>gewerbe?<br />
Das ist schwierig, denn auch ich besitze keine Glaskugel, in der<br />
ich lesen könnte. Das <strong>Taxi</strong>gewerbe wurde nicht nur in <strong>München</strong><br />
immer wieder mal für tot erklärt und lebt doch noch – teils hustend,<br />
teils frisch und munter – weiter. Wenn sich die <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />
auf die sich immer wieder wandelnden Bedürfnisse der<br />
Kundschaft einstellen, etwa auch Bedürfnisse nach Inklusionstaxis<br />
erfüllen, nicht nur meinen, dass mit großen Limousinen<br />
und dem Flughafengeschäft Verdienst zu erwirtschaften wäre,<br />
wenn die <strong>Taxi</strong>fahrer qualifiziert und geschult werden und die<br />
<strong>Taxi</strong>zentralen das Ihre dazu tun, dass genügend Aufträge akquiriert<br />
werden, dann können – jedenfalls seriöse und transparent<br />
wirtschaftende – <strong>Taxi</strong>unternehmer weiter erfolgreich existieren<br />
und ihr Auskommen haben.<br />
Auch die Genehmigungsbehörden müssten das Ihre dazu tun,<br />
indem sie nicht transparent arbeitende Unternehmen aussortieren<br />
(ohne übers Ziel hinauszuschießen), die seriös wirtschaftenden<br />
Unternehmer zu unterstützen und auch die Konkurrenz des nicht<br />
mit dem Personenbeförderungsgesetz zu vereinbarenden Mietwagengewerbes<br />
– das ansonsten sehr wohl seine Berechtigung und<br />
sein Auskommen neben dem <strong>Taxi</strong>gewerbe haben soll – weiter<br />
ausreichend zu kontrollieren und im Griff zu behalten. Ich denke<br />
doch, dass Potenzial für ein wirtschaftlich erfolgreiches <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
weiterhin besteht. Das <strong>Taxi</strong>gewerbe sollte sich aber auch<br />
auf seine Qualitäten besinnen, diese erfolgreich anbieten und sich<br />
nicht im Klein-Klein und „Weiter so“ verlieren.<br />
Herr Bauer, herzlichen Dank für das Interview. Sie werden<br />
sicherlich auch weiterhin das <strong>Taxi</strong>gewerbe verfolgen. Wir<br />
von <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> wünschen Ihnen alles Gute für die Zeit<br />
ohne Mandate. <br />
jh<br />
TAXI <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />
17
ISARFUNK<br />
TAXI<br />
SANKTIONEN BEI<br />
FEHLVERHALTEN<br />
Zur Organisation des <strong>Taxi</strong>verkehrs am Münchner Flughafen gehört auch<br />
die Qualitätskontrolle. Mit dem Sanktionsausschuss hat IsarFunk dafür<br />
seit fast 20 Jahren ein wirkungsvolles Instrument. Ein Rückblick.<br />
Die Geburtsstunde des Flughafen-Sanktionsausschusses<br />
begann im Januar 2004 gleich mit einem Paukenschlag:<br />
Bereits in seiner ersten Sitzung musste das Gremium<br />
einem <strong>Taxi</strong>fahrer ein einmonatiges Nutzungsverbot aussprechen.<br />
Er hatte durch häufiges Fehlverhalten immer wieder Anlass zu<br />
Beschwerden gegeben. Aus ähnlichen, aber nicht ganz so gravierenden<br />
Gründen wurden gegen weitere <strong>Taxi</strong>kollegen Abmahnungen<br />
ausgesprochen, manche auch in Kombination mit einer Geldstrafe.<br />
Beschlossen wurden diese Sanktionen nach ausführlichen Beratungen<br />
unter den Ausschuss-Mitgliedern. Dabei wurden die zu<br />
bewertenden Vorfälle anonymisiert vorgetragen, damit die Mitglieder<br />
des Sanktionsausschusses neutral und unvoreingenommen<br />
über den Vorfall sprechen können, selbst dann, wenn es sich um<br />
einen Bekannten oder sogar guten Freund handeln sollte. Diese<br />
Vorgehensweise war wichtig, denn der Sanktionsausschuss setzte<br />
sich aus einer breit gestreuten Gruppe aus dem <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
zusammen. Ihm gehörten zur Gründung der damalige Geschäftsführer<br />
Hubert Schmidt an sowie die Vertreter diverser <strong>Taxi</strong>verbände,<br />
angefangen beim <strong>Taxi</strong>verband <strong>München</strong> (damals schon<br />
durch Florian Bachmann vertreten), dem türkischen wie dem<br />
griechischen Verein der <strong>Taxi</strong>fahrer sowie den <strong>Taxi</strong>verbänden Oberding<br />
und Freising. Auch aus der Gruppe der Einweiser war ein<br />
Vertreter dabei. Jene Gruppe der Einweiser, die sowohl intern aus<br />
<strong>Taxi</strong>fahrern wie auch extern aus bezahlten Mitarbeitern bestand,<br />
ISARFUNK TAXIZENTRALE GMBH & CO. KG<br />
Rosenheimer Straße 139, 81671 <strong>München</strong><br />
Telefon / <strong>Taxi</strong>ruf: 089 / 450 540<br />
Telefon / Verwaltung: 089 / 450 54-100<br />
E-Mail: verwaltung@isarfunk.de<br />
www.isarfunk.de,<br />
www.facebook.com/isarfunk450540<br />
Redaktion und presserechtlich verant wortlich:<br />
IsarFunk-<strong>Taxi</strong>zentrale (if);<br />
Christian Hess<br />
hatte an den Terminals nicht nur für das reibungslose Nachrücken<br />
der <strong>Taxi</strong>s zu sorgen, sondern musste auch Fehlverhalten von<br />
manchen <strong>Taxi</strong>fahrern gegenüber den Kollegen oder Fahrgästen<br />
melden. Dazu zählten Fahrtverweigerungen, fehlende Kreditkartenakzeptanz<br />
oder auch Behinderungen beim Ablauf – wenn man<br />
beispielsweise zum Zeitpunkt des erforderlichen Nachrückens<br />
nicht am Fahrzeug war.<br />
Selbstverständlich wurde jedem Kollegen, der mit einer<br />
Beschwerde konfrontiert war, die Möglichkeit zu einer schriftlichen<br />
Stellungnahme eingeräumt, was im Vorfeld oft dazu führte,<br />
dass sich manche Verfehlungen als Missverständnis herausstellten<br />
und diese somit erst gar nicht im Sanktionsausschuss behandelt<br />
werden mussten.<br />
GELD GEHT AN DIE TAXISTIFTUNG<br />
Manche Vorfälle haben sich auch anderweitig erledigt. Auf einen<br />
besonders schlimmen Kollegen war im Jahr 2004 die Polizei aufmerksam<br />
geworden: Sie ermittelte aufgrund einer Strafanzeige,<br />
weil der <strong>Taxi</strong>fahrer am Terminal 1 eine Schlägerei begonnen hatte.<br />
Dabei stellte sich im Zuge der Ermittlungen heraus, dass gegen<br />
den „Kollegen“ noch andere Delikte vorlagen, was dann letztlich<br />
zum Entzug des Personenbeförderungsscheins durch die Aufsichtsbehörde<br />
führte.<br />
Nicht zuletzt aufgrund solch möglicher anderen Verfehlungen<br />
gibt IsarFunk bis heute Beschwerden, die massive Verstöße gegen<br />
das PBefG darstellen oder auch strafrechtliche Konsequenzen nach<br />
sich ziehen, parallel zur eigenen Behandlung auch an die Aufsichtsbehörden<br />
in <strong>München</strong>, Freising oder Erding weiter.<br />
Wichtig an dieser Stelle ist auch noch zu erwähnen, dass die<br />
vom Sanktionsausschuss ausgesprochenen Geldstrafen nicht in<br />
die IsarFunk-Kasse fließen, sondern ausnahmslos und komplett<br />
an die <strong>Taxi</strong>stiftung Deutschland gespendet werden. Allein bis Mai<br />
2005 waren hier schon mehr als dreitausend Euro zusammengekommen.<br />
Inzwischen ist es ein Vielfaches davon, auch wenn es<br />
IsarFunk eigentlich lieber wäre, wenn auf dieses Spendenkonto<br />
nur sehr wenig eingezahlt werden müsste. Denn das würde bedeuten,<br />
dass am Münchner Flughafen kein Grund zur <strong>Taxi</strong>-Beschwerde<br />
vorliegt und somit auch kein Sanktionsausschuss Strafen<br />
aussprechen müsste. Vielleicht gelingt es ja innerhalb der nächsten<br />
20 Jahre, diesen Zustand herzustellen. <br />
if<br />
BILDER: freepik.com<br />
18 <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI
ISARFUNK<br />
WENN DIE DURCHFAHRT<br />
PLÖTZLICH 30 EURO KOSTET<br />
Wer im Terminal 2 den u-förmigen<br />
Wartebereich zwischendurch<br />
verlässt, muss trotzdem an der<br />
Ausfahrtschranke seine Karte<br />
hinhalten. Wenn nicht, wird es teuer.<br />
Wer aus dem<br />
Speicher vorzeitig<br />
rausfährt,<br />
muss seine Fahrerkarte<br />
trotzdem<br />
an der Schranke<br />
im T2 aktivieren.<br />
FOTO: IsarFunk<br />
Warum habt ihr mir 30 Euro abgebucht? Wollt ihr mich<br />
abzocken?“ Mal wieder steht ein erboster <strong>Taxi</strong>fahrer<br />
am <strong>Taxi</strong>-Service-Schalter im Terminal 2. In der Hand<br />
den Beleg, auf dem die schreiende Ungerechtigkeit dokumentiert<br />
ist: Für die Durchfahrt am Tag xy wurden 30 Euro abgebucht.<br />
Mit solchen Vorwürfen werden die IsarFunk-Mitarbeiter immer<br />
wieder einmal konfrontiert. Wenn man den besagten Vorfall dann<br />
rekonstruiert, stellt sich meist raus, dass der Kollege an jenem<br />
Tag das Warten am Flughafen abgebrochen hat. Meist, weil zwischendurch<br />
ein Stammkunde angerufen hat oder weil es andere<br />
Gründe gab, weshalb der Fahrer diesmal nicht bis zum Vorrücken<br />
in die „Schweinebucht“ und anschließend in die Modulspur bis<br />
zum Einsteigen des <strong>Taxi</strong>fahrgastes warten wollte.<br />
Das Problem in solchen Fällen ist, dass der Fahrer das „U“ über<br />
den Bordstein und den Reisebusparkplatz verlässt. Dazu muss<br />
man wissen: Bei jeder Einfahrt in T2 wird auf der Fahrerkarte<br />
automatisch der Reisebustarif registriert. Erst wenn der <strong>Taxi</strong>fahrer<br />
den U-Bereich verlässt, wird bei der dortigen Schranke der<br />
Reisebustarif deaktiviert und die Gebühr auf den IsarFunk-Tarif<br />
von 1,75 Euro zurückgestuft.<br />
Folglich muss jeder <strong>Taxi</strong>fahrer, der den Standplatz vorzeitig<br />
verlässt, seine Fahrerkarte zwingend an der Schranke bei der<br />
Ausfahrt aus dem U-Bereich aktivieren. Wenn er das vergisst und<br />
sich stattdessen nur an der Ausfahrtschranke auf der oberen Ebene<br />
mit seiner Karte ausloggt, ist er im System mit dem „Reisebustarif“<br />
erfasst. In diesem Fall wird der Betrag sofort beim Betreiber<br />
des Parkplatzmanagements verbucht (und nicht etwa bei IsarFunk)<br />
und kann von dort auch nicht mehr zurückgefordert werden. Auf<br />
diese Systemeinstellung hat IsarFunk keinen Einfluss und leider<br />
auch keinen Anspruch auf Erstattung des Betrages. if<br />
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FOTO: Daimler Ag.
INTERNATIONAL<br />
SCHWABINGER<br />
ERFOLG IN<br />
BRÜSSEL<br />
Der Münchner <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />
Gregor Beiner vertritt die Interessen<br />
des <strong>Taxi</strong>gewerbes auf EU-Ebene.<br />
Kurz vor dem Jahreswechsel konnte<br />
er von einem positiven Ergebnis<br />
seiner Brüsseler Lobbyarbeit berichten.<br />
Im Dezember haben Parlamentarier<br />
des Europaparlaments eine geänderte<br />
Form der Direktive zur Plattformarbeit<br />
verabschiedet. „Darin sind <strong>Taxi</strong>zentralen<br />
erstmals deutlich von den klassischen<br />
Plattformbetreibern wie Uber oder Bolt<br />
abgegrenzt“, berichtet Gregor Beiner<br />
gegenüber <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>.<br />
Die Entscheidung traf der zuständige<br />
Fach-Ausschuss des Europäischen Parlaments.<br />
Damit hat sich nach der EU-Kommission<br />
nun auch das Europaparlament<br />
zum Thema Regulierung der Plattformarbeit<br />
positioniert – aus Sicht des <strong>Taxi</strong>gewerbes<br />
aber viel taxifreundlicher als<br />
die Kommission, indem man eine klare<br />
Abgrenzung von <strong>Taxi</strong>zentralen zu Plattformanbietern<br />
definiert hat.<br />
Bei der Direktive geht es um eine künftige<br />
arbeits- und sozialrechtliche Einstufung<br />
jener Menschen, die für digitale<br />
Plattformanbieter arbeiten. Einen ersten<br />
Gesetzesentwurf hatte vor 13 Monaten die<br />
EU-Kommission präsentiert. Nun folgte also<br />
der oben erwähnte Entwurf des Europäischen<br />
Parlaments. Als dritte Instanz wird<br />
sich auch noch der Europäische Rat äußern.<br />
FAIRER WETTBEWERB<br />
Im bisherigen Entwurf der EU-Kommission<br />
waren zwar Verbesserungen für die<br />
prekäre Situation für Uber-Fahrer und<br />
Maßnahmen zur Gestaltung eines fairen<br />
Wettbewerbs enthalten, gleichzeitig drohte<br />
aber bei diesem Entwurf, dass Funkteilnehmer<br />
einer <strong>Taxi</strong>zentrale als Arbeitnehmer<br />
klassifiziert werden.<br />
Im nun formulierten Entwurf des Europäischen<br />
Parlaments wird diese Vereinheitlichung<br />
differenziert. Zu finden ist dieser<br />
für die <strong>Taxi</strong>branche sehr wichtige Unterschied<br />
in der Aufführung der Erwägungsgründe<br />
(Recitals) unter der Randnummer<br />
17. Dort wird unter anderem definiert,<br />
dass sich „<strong>Taxi</strong> dispatch services“ (wie<br />
eben <strong>Taxi</strong>zentralen) von „ride hailing<br />
digital labour platforms“ (also Plattformen<br />
wie Uber, Bolt etc.) unterscheiden lassen,<br />
wenn bestimmte Vorgaben erfüllt sind.<br />
Dazu zählt unter anderem, dass sie nur<br />
„self-employed licensed taxi drivers“, also<br />
lizenzierte <strong>Taxi</strong>unternehmer und -fahrer,<br />
an Fahrgäste vermitteln. Als Voraussetzung<br />
nennt die Direktive, dass die <strong>Taxi</strong>zentrale<br />
den Preis nicht selbst bestimmt<br />
(„does not set and collect the fare for the<br />
journey“) und dass sie keinerlei Kontrolle<br />
und Weisungsbefugnis ausübt („they do<br />
not exert any type of control and direction“)<br />
– auch nicht über die Qualität der Fahrzeuge<br />
oder über die Fahrer und deren Arbeitsleistung<br />
(„over the quality of the vehicles<br />
or over the drivers and their performance<br />
of the work“).<br />
Explizit weist die Randnummer 17<br />
darauf hin, dass selbstständige <strong>Taxi</strong>unter-<br />
GANZHEITLICHE GEWERBEPOLITIK<br />
Der Münchner <strong>Taxi</strong>unternehmer, Geschäftsführer des Münchner<br />
<strong>Taxi</strong>zentrums in der Schwabinger Occamstraße, engagiert<br />
sich auch landes-, bundes- und europaweit für das <strong>Taxi</strong>gewerbe.<br />
Er arbeitet beim <strong>Taxi</strong>verband <strong>München</strong> / Bayern mit,<br />
sitzt beim Bundesverband <strong>Taxi</strong> und Mietwagen (BVTM) im<br />
Vorstand und ist der Vorsitzende der Europäischen <strong>Taxi</strong>vertretung<br />
<strong>Taxi</strong>s4SmartMobility (T4SM). Diese Organisation<br />
setzt sich aus <strong>Taxi</strong>zentralen und Verbänden verschiedener<br />
europäischer Länder zusammen und wird von deutscher<br />
Seite durch den Bundesverband <strong>Taxi</strong> und Mietwagen (BVTM)<br />
und der Zentralenvereinigung <strong>Taxi</strong> Deutschland repräsentiert<br />
und finanziert.<br />
Das Ziel von T4SM ist es, geplante Regularien der Europäischen<br />
Union (EU) zur Mobilität zu beobachten und die europäischen<br />
Institutionen bei ihren Gesetzgebungsprozessen<br />
beratend zu begleiten. <br />
jh<br />
FOTOS: Pixabay, <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
20 <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI
INTERNATIONAL<br />
EU-RICHTLINIE<br />
ZUR REGULIERUNG<br />
VON PLATTFORMARBEIT<br />
Alle dazu bei <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
erschienenen Beiträge<br />
Der Entwurf der<br />
EU-Kommission<br />
Die Gefahr für<br />
<strong>Taxi</strong>zentralen<br />
und Soloselbständige<br />
Gregor Beiner agiert<br />
aus dem Herzen von<br />
Schwabing bis zur<br />
EU nach Brüssel.<br />
EU-Richtlinie<br />
Appelle des <strong>Taxi</strong>gewerbes<br />
zeigen<br />
Wirkung<br />
nehmer in der Regel frei in der Wahl der<br />
Art und Weise sind, wie sie ihren Umsatz<br />
erwirtschaften („Self-employed taxi drivers<br />
are usually free in choosing the way<br />
to generate their turnover“).<br />
ERFOLG FÜRS TAXI<br />
Gregor Beiner und der BVTM zeigen sich<br />
erleichtert, dass mit dieser Formulierung<br />
vonseiten des Europaparlaments den<br />
Bedenken aus der <strong>Taxi</strong>branche Rechnung<br />
getragen wurde. „Wir haben uns als deutscher<br />
Bundesverband gemeinsam mit den<br />
europäischen Partnern<br />
in den Organisationen<br />
International Road<br />
Transport Union (IRU) und<br />
<strong>Taxi</strong>s4SmartMobility (T4SM) bis<br />
zuletzt dafür stark gemacht, ‚echte‘ Plattformen<br />
wie Uber oder Bolt nicht mit <strong>Taxi</strong>zentralen<br />
über einen Kamm zu scheren“,<br />
sagt Beiner und ergänzt: „Da die Direktive<br />
nicht unmittelbar wirkt, sondern in nationales<br />
Recht umgesetzt werden muss, wird<br />
diese Klarstellung im weiteren Prozess von<br />
großer Bedeutung sein.“<br />
Der <strong>Taxi</strong>branche ist damit ein wichtiger<br />
Erfolg gelungen, „um auch künftig Solo-<br />
Selbständigkeit zu gewährleisten und <strong>Taxi</strong>zentralen<br />
auch weiterhin den Betrieb zu<br />
ermöglichen“. Allerdings bleibe auf europäischer<br />
Ebene noch viel zu tun, mahnt Beiner<br />
und zeichnet das weitere Prozedere auf:<br />
„Nach der Kommission hat sich nun auch<br />
das Parlament zum Thema Plattformarbeit<br />
positioniert. Der Rat der Europäischen<br />
Union, in dem die nationalen Regierungen<br />
zusammenkommen, konnte sich bislang<br />
noch auf keine Position einigen. Dies steht<br />
nun für <strong>2023</strong> an.“<br />
Sobald sich auch der Rat positioniert<br />
hat, beginnt der sogenannte Trilog der<br />
drei Institutionen Kommission, Rat und<br />
Europäisches Parlament. Weil jetzt aber<br />
die Besonderheiten der <strong>Taxi</strong>branche explizit<br />
adressiert seien, haben wir als <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
nun einen „Fuß in der Türe“ für alle<br />
weiteren Beratungen.“<br />
Von Schwabing aus wird also noch die<br />
ein oder andere Reise nach Brüssel notwendig<br />
sein. jh<br />
TAXI <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />
21
FAHRZEUGE<br />
VOLVO LEGT NACH<br />
Mit mehr Reichweite und kürzeren Ladezeiten will Volvo sein bislang einziges<br />
vollelektrisches <strong>Taxi</strong> noch interessanter für das Gewerbe machen.<br />
Das neue Einstiegsmodell verfügt<br />
jetzt über Heckantrieb und kann –<br />
in Kombination mit der 69-kWh-<br />
Hochvoltbatterie – mittlerweile maximal<br />
238 PS abliefern. Dank des Antriebs kommt<br />
der Einstiegs-XC40 jetzt bis zu 460 anstatt<br />
wie bislang 425 Kilometer weit. Das bisherige<br />
Einstiegsmodell mit Frontantrieb wird<br />
nicht mehr erhältlich sein.<br />
Dennoch bietet Volvo eine weitere Single-Motor-Antriebsvariante<br />
an. In Kombination<br />
mit einem 82-kWh-Akku werden nun<br />
252 PS-Leistung an die Hinterräder abgegeben<br />
und der Volvo-Stromer kann in dieser<br />
Konfiguration bis zu 515 Kilometer weit<br />
fahren. Neben der gesteigerten Reichweite<br />
kann der „große“ Akku auch noch mit einer<br />
größeren Ladegeschwindigkeit aufwarten.<br />
Mit bis zu 200 kW statt wie bislang 150 kW<br />
soll der Ladevorgang an Geschwindigkeit<br />
zunehmen. 27 Minuten sollen ausreichen,<br />
um beide Akku-Varianten von 10 auf 80 Prozent<br />
der Kapazität aufzuladen.<br />
Weiterhin wird Volvo eine Version mit<br />
einem gänzlich neu motorisierten Allradantrieb<br />
anbieten. Anstelle der 204 PS starken<br />
Elektromotoren an beiden Achsen<br />
findet sich vorne jetzt ein 150 PS starker<br />
Asynchron-Elektromotor und hinten ein<br />
258 PS starker Permanentmagnet-Elektromotor.<br />
Dieser Antrieb wird in Kombination<br />
mit dem 82-kWh-Akku, dessen Temperaturmanagement<br />
optimiert wurde, angeboten<br />
und soll jetzt an einer Reichweite von<br />
bis zu 500 Kilometern kratzen.<br />
TAXIPAKET INKLUSIVE<br />
Der XC40 mit den neuen Antriebsvarianten<br />
geht ab dem kommenden Modelljahr<br />
(04/<strong>2023</strong>) in die Produktion. In der Basisvariante<br />
ist der vollelektrische Volvo XC40 mit<br />
Hinterradantrieb und dem Ausstattungsniveau<br />
Essential ab knapp unter 40.000 Euro<br />
netto zu haben. Die Extended-Range-Variante<br />
mit Single-Motor und Hinterradantrieb<br />
startet in der einfacher gehaltenen<br />
Ausstattungsvariante Core bei rund 4.500<br />
Euro netto mehr. Die Topmotorisierung mit<br />
zwei Motoren hat die Ausstattungsvariante<br />
Plus als Basis und kann ab ca. 50.000 Euro<br />
netto bestellt werden.<br />
Wie bei allen Volvo-Modellen, mit Ausnahme<br />
des XC90, ist der komplette Umbau<br />
zum <strong>Taxi</strong> im Kaufpreis inbegriffen. Während<br />
die Folierung optional erhältlich ist,<br />
beinhaltet des Volvo-<strong>Taxi</strong>-Paket immer<br />
einen Spiegeltaxameter, ein <strong>Taxi</strong>-Dachzeichen<br />
sowie eine <strong>Taxi</strong>-Alarmanlage. Zusätzlich<br />
ist ein Dachzeichenschalter mit dem<br />
Anschluss für das Dachzeichen Bestandteil<br />
des Pakets. Dank einer inbegriffenen Tarifprogrammierung,<br />
Konformitätsprüfung<br />
und Ersteichung sowie einer Untersuchung<br />
nach § 42 BOKraft kann der neue Besitzer<br />
sein neues <strong>Taxi</strong> sofort in Betrieb nehmen.<br />
Beim Kauf eines XC40-<strong>Taxi</strong> gewährt<br />
Volvo zudem einen zusätzlichen <strong>Taxi</strong>rabatt.<br />
Seit dem <strong>1.</strong> Januar <strong>2023</strong> können Käufer<br />
eines XC40 Recharge Pure Electric Single<br />
Engine und des Single Engine Extended<br />
Range mit einen <strong>Taxi</strong>-Nachlass von 10 Prozent<br />
rechnen. Die allradgetriebene Version<br />
muss hingegen ohne einen speziellen<br />
Rabatt auskommen.<br />
Dass Volvo sein E-<strong>Taxi</strong>-Programm weiter<br />
ausbaut, wäre wünschenswert, mit dem<br />
neuen EX90 hätte man sogar schon ein entsprechendes<br />
Fahrzeug in der Pipeline. Und<br />
wenn man einen Blick in Richtung Volvos<br />
Performance-Marke Polestar wirft, dann<br />
zeigt sich wieder einmal, wie nahe man<br />
sich steht. Zumindest auf der technischen<br />
Seite ist Polestar nachgezogen und hat nur<br />
wenige Tage nach Volvo die neuen Antriebe<br />
auch für die Elektro-Limousine Polestar 2<br />
angekündigt. Schließlich basieren beide<br />
Fahrzeuge auf einer Bodengruppe. sg<br />
An solchen Münchner<br />
AC-Ladesäulen kann<br />
der XC40 Recharge<br />
Pure Electric mit<br />
maximal 11 kW geladen<br />
werden.<br />
IN MÜNCHEN 2 X VERTRETEN<br />
Volvo-Händler sind in <strong>München</strong> das<br />
Autohaus <strong>München</strong> in der Kreillerstraße<br />
217 und die Avalon Premium<br />
Cars GmbH in der Moosacher Str. 58.<br />
FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
22 <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI
FAHRZEUGE<br />
WIEN ZÄHLT DIE<br />
VERBRENNER-<br />
TAXIS AN …<br />
Als erste deutsche<br />
Stadt wird auch<br />
Hamburg zum <strong>1.</strong><strong>1.</strong>25<br />
Verbrenner-<strong>Taxi</strong>s<br />
verbieten.<br />
… und erleichtert ab sofort den Umstieg auf<br />
emissionsfreie Autos mit einer E-<strong>Taxi</strong>-Förderung.<br />
Diese unterscheidet sich von der Münchner<br />
Förderung in einem entscheidenden Punkt.<br />
Wenn ab 2025 in Wien neu konzessionierte<br />
<strong>Taxi</strong>s ausschließlich<br />
elektrisch angetrieben<br />
sein dürfen, dann wird es erwartungsgemäß<br />
auch <strong>Taxi</strong>unternehmer geben, die sich nur<br />
schwer vom Verbrenner trennen können.<br />
Viele Argumente dürften ihnen allerdings<br />
nicht bleiben, denn die Stadt Wien hat sich<br />
für den Umstieg eingebracht und kann sich<br />
auf ihre finanzielle Hilfe berufen, die seit<br />
Januar <strong>2023</strong> beantragt werden kann.<br />
Maximal 10.000 Euro pro<br />
Fahrzeug kann ein <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />
vom Fördertopf abschöpfen.<br />
Pro Unternehmen sind maximal<br />
15 Fahrzeuge förderberechtigt.<br />
Anlass für die Förderung ist das<br />
Als erste deutsche<br />
Stadt wird auch<br />
Hamburg zum<br />
<strong>1.</strong><strong>1.</strong>25 Verbrenner-<br />
<strong>Taxi</strong>s verbieten.<br />
Statt Kauf:<br />
einfach ein E-<strong>Taxi</strong><br />
abonnieren!<br />
selbstgesteckte Ziel, bis zum Jahr<br />
2030 einen „weitgehend CO₂freien<br />
Wirtschaftsverkehr in die<br />
Realität umzusetzen.“ Antragsberechtigt<br />
sind alle <strong>Taxi</strong>unternehmen,<br />
die einen Betriebssitz in<br />
Wien vorweisen können.<br />
Gefördert werden neu zugelassene,<br />
rein elektrisch betriebene<br />
Kraftfahrzeuge, „deren<br />
Energiewandler ausschließlich<br />
elektrische Aggregate sind“ und<br />
natürlich die notwendige Berechtigung<br />
zur Nutzung als <strong>Taxi</strong> vorweisen können.<br />
Der betriebliche Mehraufwand, der einem<br />
Unternehmen derzeit noch durch die Nutzung<br />
eines elektrischen <strong>Taxi</strong>s entsteht, soll<br />
mit bis zu 10.000 Euro unterstützt werden.<br />
Die Auszahlung soll wie folgt ablaufen:<br />
Nach der ersten Inbetriebnahme wird der<br />
erste Förder-Teilbetrag in Höhe von 5.000<br />
Euro ausgeschüttet. Anders als in <strong>München</strong>,<br />
wo der Besetzt-Kilometer bezuschusst wird,<br />
muss ein Wiener E-<strong>Taxi</strong>-<br />
Betreiber nach den ersten<br />
zwölf Monaten innerhalb<br />
von vier Wochen die geleisteten<br />
Besetzt-Betriebsstunden<br />
nachweisen. Sie werden mit<br />
jeweils fünf Euro angerechnet.<br />
Als Nachweis gelten die<br />
„Daten der Registrierkassa,<br />
hinterlegte Kreditkarten, Firmenkartenabrechnungen,<br />
Gutscheine<br />
etc. seit Beginn des<br />
Abrechnungszeitraums“. Sie<br />
müssen gesammelt und als PDF-<br />
Dokument eingereicht werden.<br />
Da diese Daten keinen Nachweis<br />
über den Besetzt-Zeitraum<br />
liefern, bedient man sich eines<br />
eher pragmatischen Ansatzes.<br />
Der gesamte Umsatz wird<br />
durch den durchschnittlichen Umsatz pro<br />
Stunde eines <strong>Taxi</strong>unternehmens dividiert,<br />
der von der Behörde mit 20 Euro angegeben<br />
wird. Hat also ein <strong>Taxi</strong> 200 Euro eingenommen,<br />
dann entspricht das 10 Besetzt-Stunden<br />
und dem Unternehmer werden 50 Euro<br />
gutgeschrieben.<br />
Nach den ersten zwölf Monaten sollte<br />
man auf diesem Weg <strong>1.</strong>000 E-Besetzt-Stunden<br />
nachweisen können. Kann der Unternehmer<br />
das nicht, wird eine zwölfmonatige<br />
Frist gewährt. Wer mehr als <strong>1.</strong>000, jedoch<br />
weniger als 2.000 E-Besetzt-Stunden nachweist,<br />
dem wird der Differenzbetrag zu den<br />
bereits ausgezahlten 5.000 Euro überwiesen.<br />
Können mehr als 20.000 Besetzt-Stunden<br />
nachgewiesen werden, dann wird bereits<br />
nach zwölf Monaten die Förderung abgeschlossen<br />
und die volle Summe ausgezahlt.<br />
Der Nachweis über die Besetzt-Stunden muss<br />
insgesamt sieben Jahre nachgehalten werden.<br />
So lange ist auch eine eventuelle Rückforderung<br />
des Förderbetrages möglich.<br />
Werden nach 12 Monaten keine <strong>1.</strong>000<br />
Besetzt-Stunden erreicht, dann muss der<br />
Unternehmer den Differenzbetrag zurückzahlen.<br />
Ab sofort kann man den Antrag für<br />
die Wiener E-<strong>Taxi</strong>-Förderung stellen. Noch<br />
sind circa. 6,4 Millionen Euro im Fördertopf.<br />
<br />
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TAXI <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />
23
AUTONOMES FAHREN<br />
DIE GEISTERAUTOS<br />
VON DER ELBE<br />
Im Hamburger Stadtteil Bergedorf werden demnächst<br />
ferngesteuerte Fahrzeuge unterwegs sein. Die<br />
Ausnahmegenehmigung erteilte der dortige<br />
Verkehrssenator.<br />
Das Fahrzeug befindet sich<br />
tatsächlich auf der Straße,<br />
die Dame allerdings, die<br />
es lenkt, agiert von einem<br />
Studio aus.<br />
In Hamburg hat man sich ein großes Ziel<br />
gesetzt: Bis zum Jahre 2030 sollen über<br />
10.000 autonome Shuttles auf der Straße<br />
sein und Privatfahrzeuge ersetzen.<br />
Einen ersten Schritt in diese Richtung<br />
macht das in Berlin gegründete Unternehmen<br />
Vay. Es setzt ferngesteuerte Fahrzeuge<br />
im Hamburger Stadtteil Bergedorf erstmalig<br />
ohne Sicherheitsfahrer ein.<br />
Klassische autonome Autos werden das<br />
allerdings nicht sein, denn anders als beim<br />
vollautonomen Fahren werden die Fahrzeuge<br />
von Vay ferngesteuert. In Hamburg hat<br />
man mit dem Konzept offene Türen eingerannt.<br />
Als Geschäftsmodell wird eine Art<br />
ferngesteuertes Car-Sharing angepriesen.<br />
Die Fahrzeuge werden fremdgelenkt zum<br />
Kunden gefahren und dort dann in dessen<br />
Hände übergeben. Die Steuerung wird von<br />
speziell geschulten Mitarbeitern – den<br />
sogenannten Telefahrern – übernommen,<br />
die das Fahrzeug dann an einem speziell<br />
ausgerüsteten Arbeitsplatz bedienen.<br />
Mittels mehrerer Monitore, eines Lenkrads<br />
und Pedalen, die auch aus dem Gaming-<br />
Bereich entliehen sein könnten, wird dann<br />
das Fahrzeug durch den Verkehr gesteuert.<br />
Ende vergangenen Jahres wurde von<br />
Vay ein nächster Meilenstein erreicht,<br />
denn der TÜV Süd hat in einem langen<br />
Prozess nicht nur die Sicherheit<br />
der Funktionen der Telefahrstationen<br />
bescheinigt, sondern auch die Cybersicherheit<br />
dahin gehend überprüft, ob das<br />
System vor Angriffen von außen ausreichend<br />
geschützt ist. Beispielsweise wurde<br />
bescheinigt, dass alle Daten bei Vay an<br />
allen Übertragungspunkten verschlüsselt<br />
sind. Auch die Telefahrstationen sind entsprechend<br />
abgesichert – sie sind nur für<br />
autorisierte Telefahrer zugänglich.<br />
GRÜNES LICHT VOM TÜV SÜD<br />
In der Folge hat nun Vay die Weichen für<br />
einen erweiterten Testbetrieb gestellt. Die<br />
Stadt Hamburg hat auf der Grundlage des<br />
Gutachtens des TÜV Süd grünes Licht für<br />
eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Sie<br />
erlaubt es Vay, auf den Straßen des Hamburger<br />
Ortsteils Bergedorf zukünftig ohne<br />
Sicherheitsfahrer zu testen.<br />
Hinter diesem Schritt steht unter anderem<br />
Anjes Tjarks, der in seiner Funktion<br />
als Hamburgs Senator für Verkehr und<br />
Mobilitätswende auch als ein Treiber des<br />
„Projekts Zukunftstaxi“ gilt: „Intelligente<br />
Mobilitätslösungen sind ein essenzieller<br />
Baustein für die Mobilitätswende. Daher<br />
freuen wir uns, dass Vay in unserer Stadt<br />
einen hochmodernen Telefahr-Service<br />
anbieten will und dieses innovative Modell<br />
nun in Bergedorf ohne Sicherheitsfahrer<br />
testet. Für uns in Hamburg sind moderne<br />
Angebote für unsere Bürger ein großes politisches<br />
Anliegen. Wir begleiten diese konstruktiv<br />
bei höchsten Ansprüchen an die<br />
Sicherheit.“<br />
Vay setzt auf die gleichen Argumente<br />
wie die Betreiber von Free-Floating-Carsharing.<br />
Man will das private Auto ersetzen<br />
und somit nicht nur Emissionen, sondern<br />
auch Verkehrsraum einsparen.<br />
Allerdings lässt die letzte Pressemitteilung<br />
des Unternehmens ganz eindeutig<br />
erkennen, dass Vay auch einen Blick auf<br />
die individuelle Personenbeförderung<br />
geworfen hat. Denn das Unternehmen hat<br />
sich auf die Fahne geschrieben, „die vier<br />
Hauptursachen für tödliche Unfälle in<br />
Innenstädten durch Telefahren zu minimieren:<br />
Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss,<br />
Geschwindigkeitsüberschreitung,<br />
Ablenkung und Müdigkeit“.<br />
Schon bald sind die ersten von Telefahrern<br />
gesteuerten Kia e-Niro in Hamburg<br />
unterwegs. Langfristig gesehen sollen auf<br />
der Grundlage hochwertiger Telefahr-Daten<br />
schrittweise autonome Funktionen in das<br />
System einführt werden. <br />
sg<br />
FOTO: Vay<br />
24 <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI
E-TAXI<br />
TAXIFAHREN MIT<br />
FFP2-MASKE:<br />
VERBOT ODER<br />
GEBOT?<br />
Seit dem 2. Februar besteht im ÖPNV keine<br />
Maskenpflicht mehr. Dennoch gibt es<br />
Gründe, die für das Tragen einer Maske<br />
sprechen. Allerdings stellt sich die Frage, ob<br />
man gegen das Verhüllungsverbot verstößt.<br />
Wir haben nachgefragt.<br />
FOTO: Pixabay<br />
Es gab eine Zeit in der Corona-Pandemie, in der <strong>Taxi</strong>fahrer<br />
den Beifahrersitz freihalten durften / mussten. Das<br />
ist nun nicht mehr zulässig, denn jetzt haben die Fahrgäste<br />
im <strong>Taxi</strong> wieder die freie Sitzplatzwahl, einschließlich des<br />
Beifahrersitzes.<br />
Das bringt natürlich die Frage auf, wie man sich als <strong>Taxi</strong>fahrer<br />
vor einer möglichen Ansteckung optimal schützen kann? Es geht<br />
aber auch um die Fahrgäste, denn Einerseits besteht wieder die<br />
Beförderungspflicht, was bedeutet, dass man auch Corona-positive<br />
Menschen befördern muss. Gleichzeitig kann aber auch mit<br />
der nächsten Fahrt eine schwer kranke Person zur Chemotherapie,<br />
oder Dialyse fahren. Für die Fahrer ein echtes Dilemma.<br />
Aus diesem Grund sollte sich ein Taxfahrer auch weiterhin mit<br />
einer Maske schützen dürfen. Das Problem ist allerdings, dass<br />
im § 23 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung festgehalten wird,<br />
dass man beim Führen eines Kraftfahrzeugs „sein Gesicht nicht<br />
so verhüllen oder verdecken“ darf, dass (es) nicht mehr erkennbar<br />
ist.“ Was also, wenn man im <strong>Taxi</strong> weiterhin eine Maske trägt?<br />
Ist das Verhüllung oder Selbstschutz? Und falls ja, bedeutet das,<br />
dass man hinter dem Lenkrad keine Maske mehr tragen darf? Wir<br />
haben bei der Pressestelle der Münchner-Polizei nachgefragt und<br />
eine umfassende Auskunft bekommen.<br />
WO DAS GESICHT ABGEDECKT WERDEN DARF<br />
Zunächst wird klargestellt, dass nach § 23 Abs. 4 der Straßenverkehrs-Ordnung<br />
(StVO) ein Kraftfahrzeugführer sein Gesicht nicht<br />
so verhüllen oder verdecken darf, dass er nicht mehr erkennbar<br />
ist. Die Vorschrift soll die Erkennbarkeit des Kraftfahrzeugführers<br />
während der Teilnahme am Straßenverkehr, zum Beispiel auf<br />
einem Blitzer-Foto sicherstellen, deshalb dürfen wesentliche<br />
Gesichtsmerkmale nicht verhüllt und verdeckt werden.<br />
Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes kaschiert zwar<br />
Nasen- und Mundpartie, lässt aber die Augen, die Haare und in<br />
den meisten Fällen auch die Ohren noch erkennen. Dies reicht in<br />
der Regel aus, um die Identität des Fahrers festzustellen.<br />
Das Tragen einer Schutzmaske zum Gesundheitsschutz wird<br />
daher grundsätzlich nicht von § 23 Abs. 4 StVO erfasst. Unabhängig<br />
davon darf durch das Tragen einer Schutzmaske die Sicht nicht<br />
beeinträchtigt werden, etwa weil diese zu groß ist oder wenn zum<br />
Beispiel bei Brillenträgern die Gläser beschlagen.<br />
Eine Verfolgung als Ordnungswidrigkeit in Bayern kommt deshalb<br />
nur in Betracht, wenn Indizien dafür vorliegen, dass der<br />
Fahrzeugführer Mund und Nase mit der Absicht verhüllt, seine<br />
Identität zu verschleiern. Dabei kommt es auf den Einzelfall an.<br />
So kann insbesondere bei Fahrten ohne Fahrgäste oder einer<br />
zusätzlichen Verdeckung weiterer Gesichtspartien (etwa das Tragen<br />
einer Sonnenbrille oder Kopfbedeckung), ein Verstoß gegen<br />
das in § 23 Absatz 4 StVO normierte Verbot in Betracht kommen.<br />
Das Tragen einer Maske zum Gesundheitsschutz durch einen<br />
Kraftfahrzeugführer ist deshalb grundsätzlich keine Ordnungswidrigkeit.<br />
Übrigens spielt die FFP2 -Maske an anderer Stelle noch eine<br />
wichtige Rolle, erstens beim Betreten von medizinischen und pflegerischen<br />
Einrichtungen. Das sind beispielsweise Krankenhäuser,<br />
Pflegeheime und Arztpraxen oder auch therapeutische Einrichtungen,<br />
in denen noch bis zum 7. April eine Maske getragen werden<br />
muss, auch wenn man nur kurz einen Fahrgast abholt. Zweitens<br />
gehören seit dem ersten Februar, als Zusatz für den Verbandskasten,<br />
zwei unbenutzte FFP2 Masken in jedes Auto. <br />
sg<br />
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25
ZU GUTER LETZT<br />
Die Gerüchteküche<br />
brodelt mal wieder ganz<br />
schön am Flughafen.<br />
BILD: freepik.com<br />
AM MUC<br />
BRODELT’S ...<br />
Seit Wochen erzählen manche <strong>Taxi</strong>fahrer am<br />
Flughafen das Märchen, demnächst würde die IHK-<br />
Unternehmerprüfung abgeschafft. Eine Klarstellung<br />
und Ursachenforschung.<br />
Laut § 3 der Berufszugangsverordnung<br />
für den Straßenpersonenverkehr<br />
(PBZugV) muss jeder<br />
angehende <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmer<br />
die Eignung durch das Ablegen einer<br />
Fachkundeprüfung bei der Industrie- und<br />
Handelskammer nachweisen. Nur wer diese<br />
Prüfung besteht und zudem noch ein paar<br />
andere rechtliche Voraussetzungen erfüllt,<br />
darf eine <strong>Taxi</strong>- oder Mietwagenkonzession<br />
erwerben und einen entsprechenden Personenbeförderungsbetrieb<br />
führen.<br />
Diese Regelung ist nach wie vor gültig,<br />
der Gesetzgeber hat dazu keinerlei Änderungen<br />
beschlossen. Das, was also in den<br />
letzten Wochen über WhatsApp-Gruppen<br />
etc. verbreitet wurde, sind schlicht und einfach<br />
Fake News.<br />
Das hat auch die IHK <strong>München</strong> auf<br />
Nachfrage noch einmal bestätigt: „Sowohl<br />
die DIHK als auch das Bayerische Staatsministerium<br />
für Wohnen, Bau und Verkehr<br />
haben uns auf Rückfrage mitgeteilt, dass<br />
keinerlei Änderungen auf politischer Ebene<br />
im Gespräch sind“, sagt ein IHK-Sprecher<br />
gegenüber <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>. „Somit besteht auch<br />
keinerlei Veranlassung bei der IHK für<br />
<strong>München</strong> und Oberbayern, über den Wegfall<br />
der Prüfung oder Änderungen des Prüfungsablaufes<br />
nachzudenken.“<br />
Auch Florian Bachmann vom <strong>Taxi</strong>verband<br />
<strong>München</strong>/Bayern, dessen Verband<br />
entsprechende Vorbereitungskurse für<br />
die Prüfung anbietet, war zwischenzeitlich<br />
nahezu täglich mit Rückfragen zu diesen<br />
Fake News konfrontiert. Er stellt ebenfalls<br />
klar: „Die Unternehmerprüfung wird bleiben,<br />
so wie sie ist, auch wenn aktuell viele<br />
in der Gerüchteküche kochen und etwas<br />
Anderes behaupten.“<br />
KLEINE FACHKUNDE FÜR FAHRER<br />
Er zeigt aber auch Verständnis für das Wirrwarr,<br />
denn der Gesetzgeber hat mit dem<br />
Namen „kleine Fachkunde“ zur Verwirrung<br />
beigetragen. „Die ‚kleine Fachkunde‘<br />
muss künftig jede Person ablegen, die den<br />
Personenbeförderungsschein haben möchte“,<br />
betont Bachmann den Unterschied zur<br />
Unternehmerprüfung. „Der Begriff ‚kleine<br />
Fachkunde‘ bezieht sich also nur auf das<br />
Fahrpersonal, also auf diejenigen, die hinter<br />
dem Steuer eines <strong>Taxi</strong>s oder Mietwagens<br />
sitzen wollen.“<br />
Eigentlich sollte es diese „kleine Fachkunde“<br />
schon seit August 2021 geben, bis<br />
heute ist allerdings bei den zuständigen<br />
Behörden in Berlin über irgendwelche<br />
Inhalte – wenn überhaupt – nur sehr leise<br />
nachgedacht worden.<br />
„Man gibt halt irgendwelchen Gedanken<br />
irgendeine Überschrift“, ärgert sich Bachmann.<br />
„Ob das nun praxisgerecht oder völlig<br />
unsinnig ist, spielt dabei keine Rolle. Und ist<br />
ein Name erst einmal erfunden, dann wird<br />
man ihn auch nicht mehr los. Man lernt daraus,<br />
dass langsam denken nicht gleichbedeutend<br />
ist mit gründlich denken.“ jh<br />
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160 kW (218 PS). Hubraum 2.487 cm 3 . Kraftstoffverbrauch kombiniert 5,3 l/100 km, CO 2<br />
-Emissionen kombiniert<br />
120 g/km. Werte wurden nach dem WLTP-Prüfverfahren ermittelt.<br />
Hauptsitz: Autohaus NIX GmbH | Frankfurter Straße 1–7 | 63607 Wächtersbach