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Taxi Times München - August 2017

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WETTBEWERB

WETTBEWERB ANTI-TAXI-GESETZ DURCH DIE HINTERTÜR Die geplante generelle Abschaffung der Ortskundeprüfung für Mietwagenfahrer wird sich wohl nicht mehr verhindern lassen. Zu raffiniert war die politische Vorgehensweise. Was haben Olaf Lies und Joachim Herrmann gemeinsam? Beide sind Verkehrsminister, der eine in Niedersachsen, der andere in Bayern. Ansonsten weisen beide Politiker doch ziemliche Unterschiede auf. Nicht nur bei ihrer Parteizugehörigkeit (SPD und CSU), auch bei ihrer Fürsprecher des Taxigewerbes: Haltung gegenüber dem Olaf Lies. Taxigewerbe. Während sich der eine (Lies) als Fürsprecher des Taxigewerbes das Wohlwollen der Branche sichert, erntet der andere (Herrmann) als unverantwortlicher Ignorant ungläubiges Kopfschütteln. Beginnen wir im Norden Deutschlands: Dort hat das Ministerium von Olaf Lies (SPD) im Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, Hürden bei der Inbetriebnahme von E-Taxis zeitnah aus der Welt zu schaffen. Wie das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in einer Pressemitteilung erklärt, sei der Hintergrund der Forderung die neue Mess- und Eich verordnung, die bei der Neuzulassung von Elektro fahrzeugen als Taxis Probleme bereitet und dafür sorgt, dass momentan nicht viele neue E-Taxis auf die Straße kommen. Und im Süden? Hier hat Verkehrsminister Herrmann (CSU) tatenlos dabei zugesehen, wie sein Ministerium im Mai alle bayerischen Führerscheinstellen anwies, „im Vorgriff“ auf eine zu erwartende Venczel_02-2016.qxp_Layout Gesetzesänderung der 1 03.02.16 Fahrerlaubnisverordnung 16:15 Seite (FeV) Verkehrsmedizinische Untersuchungen in Schwabing Dr. Josef Venczel Dr. Marta Venczel Betriebsärzte Adelheidstraße 23 80798 München Tel.: 2729460 Fax: 27294614 Handy: 0172/8916575 www.arbeits-med.de Alle med. Untersuchungen für den Erwerb und die Verlängerung des P-Scheins schon mal auf die Ortskundeprüfung für Mietwagen in Orten mit mehr als 50.000 Einwohnern zu verzichten (Taxi Times München berichtete ausführlich in seiner Juni-Ausgabe). Dieser Verzicht soll durch eine Änderung des § 48 FeV rechtskräftig werden. Es wäre nur eine kleine Randnotiz, denn die gesamte 12. Änderungsverordnung der FeV behandelt in erster Linie Anpassun gen, die aufgrund der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) notwendig sind. Im ursprünglichen Änderungsentwurf des Bundesverkehrsministeriums war eine Änderung des § 48 FeV gar nicht vorgesehen. Bis der Bundesrat mehrheitlich für die Aufhebung der Ortskunde für Krankenwagenund Mietwagenfahrer gestimmt hat. Was vor wenigen Wochen also erst einmal nur der Beschluss einer Expertengruppe des Bund- Länder-Fachausschusses war, ist nun der politische Wille der 16 Bundesländer. Auch Niedersachsen soll zugestimmt haben. Durch die Korrekturwünsche des Bundesrats liegt der Ball nun wieder beim Bundesverkehrsminister Alexander Ignorant des Taxigewerbes: Dobrindt (CSU). Akzeptiert dieser den Ergän­ Joachim Herrmann. zungsbeschluss des Bundesrats nicht, ist der komplette Entwurf nicht umsetzbar. Diese politische Blöße wird man sich nicht geben, kommt doch Dobrindt aus derselben Partei und genau dem Bundesland, das aktuell sogar schon vor einer offiziellen Änderung die Ortskunde als nicht mehr notwendig betrachtet. Man wird also wohl durch die Hintertür eine Regelung einführen, ohne sich über die Konsequenzen für die Taxibranche Gedanken gemacht zu haben. Wie wenig man auf eine Diskussion mit dem Taxigewerbe erpicht war, zeigt sich am deutlichsten anhand der bayerischen Vorgriffsregelung. Das ist eine politische Vorgehensweise, die mit den Grundzügen einer Demokratie eigentlich nicht mehr zu vereinbaren ist. Kein Wunder, dass man dahinter sogar Absichten vermutet, die wie Verschwörungstheorien klingen (siehe nebenstehender Beitrag). Vielleicht wird man ähnlich wie beim Eichgesetz irgendwann merken, dass man einen § 48 FeV besser so gelassen hätte, wie er derzeit (noch) gültig ist. Sollte Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies dann noch im Amt sein, kann er ja über den Bundesrat eine Initiative zur Umkehrung starten. Joachim Herrmann wird das dann nicht mehr kümmern. Er strebt ja bekanntlich höhere Weihen als zukünftiger Bundesinnenminister an. jh FOTOS: Thiemo Jentsch, CDU 10 AUGUST / 2017 TAXI

WETTBEWERB ELEKTROMOBILER NEUSTART MIT RÜCKSTAND Endlich! Seit Anfang August können auch wieder Taxis geeicht werden, die über kein werkseitiges Taxipaket verfügen. Der Start in bestimmte E-Taxi-Konzepte kann jetzt erfolgen – allerdings nur aus der zweiten Reihe. Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD). Während ganz Deutschland am 2. August (leider vergeblich) auf konkrete Ergebnisse des Diesel gipfels wartete, kam die aus Taxisicht wirklich positive Meldung aus dem Bundeswirtschaftsministerium. „E-Autos sind ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen, klimafreundlichen Mobilität. Gerade die große Taxiflotte in Deutschland bietet hier einen wichtigen Hebel“, verkündete die Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries. „Mit der heutigen Änderung der Mess- und Eich verordnung erleichtern wir es deshalb Taxiunternehmen, E-Taxis einzusetzen.“ Jene „Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung“ hatte am selben Tag das Bundeskabinett beschlossen. Sie enthält die Maßgaben der Bundesratsinitiative von Olaf Lies (siehe Bericht auf Seite 10) und definiert Wegstreckensignalgeber für Taxameter als Teilgerät. So können einerseits Kfz-Hersteller von vornherein einen konformitätsbewerteten Wegstreckensignalgeber mit einer geeigneten Schnittstelle für den Anschluss eines Taxameters im Fahrzeug verbauen. Andererseits erhalten aber auch Taxi unternehmen die Möglichkeit, in einem Fahrzeug einen konformitätsbewerteten Wegstrecken signalgeber eines beliebigen Herstellers nachzurüsten. München) Personenbeförderungen zu sehr günstigen Preisen mit Elektro mietwagen an, bei denen die Fahrgäste im Gegenzug damit rechnen müssen, gemeinsam mit anderen Gästen gefahren zu werden, wobei dann auch Abweichungen von der kürzesten Route entstehen können. Die notwendige politische Unterstützung erhielt Clever Shuttle zum einen durch seine Nähe zum Verkehrsministerium (am Unternehmen ist die Deutsche Bahn und seit Kurzem auch Daimler beteiligt), zum anderen auch unter dem Deckmantel der umweltfreundlichen Elektromobilität. Ein Trumpf, den innovative Taxizentralen und Betriebe zwei Jahre lang nicht ausspielen konnten. Nun wird sich zeigen, ob man aus der zweiten Start reihe noch nach vorne fahren kann. jh Ballnath Assekuranz FOTO: Bundesregierung WETTBEWERBSVORTEIL FÜR BRANCHEN FREMDE Der Beschluss war überfällig, denn spätestens seit Herbst 2016 war es nahezu unmöglich, Taxis eichrechtlich zuzulassen, die über kein werkseitiges Taxipaket verfügten. Das betraf leider auch fast alle Elektro modelle, sodass sich die Taxi branche am notwendigen Wechsel auf die Elektromobilität gar nicht beteiligen konnte. Stattdessen musste man zusehen, wie immer mehr branchenfremde Mobilitätsanbieter dank politisch verordneter Sondergenehmigungen Share-Taxi-Konzepte ausprobieren konnten. Solche Ausnahmeregelungen waren beispielsweise der Verzicht auf den Einsatz eines Wegstreckenzählers und die Aufhebung des Verbots der Einzelplatzvermietung für Mietwagen. Während also die Taxibranche aufgrund eichrechtlicher Zwänge kaum Alternativen zum Diesel hatte, konnten Konkurrenz betriebe unbehelligt einen neuen Markt erschließen – allen voran das Unternehmen Clever Shuttle. Das Unternehmen bietet (auch in Taxi-Versicherung vom Spezialisten Versicherungsvergleich Sondertarife für große und kleine Taxi-Flotten Sondertarife für Einzelunternehmer und Familienbetriebe Sondertarife für Neugründer Ballnath Assekuranz Versicherungsmakler GmbH Brudermühlstr. 48a 81371 München Kfz, Rechtsschutz, Betriebshaftpflicht, Schutzbrief, Garantie Mit Sicherheit ein guter Partner Tel.: 089/89 80 61-0 Fax: 089/89 80 61-20 info@taxiversicherung.de www.taxiversicherung.de TAXI AUGUST / 2017 11 TN-2015_v2.indd 1 24.06.15 09:54

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