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Taxi Times München - Juni 2017

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TITELTHEMA DER BLINDE

TITELTHEMA DER BLINDE GEHORSAM Auf Empfehlung des Bayerischen Verkehrsministeriums hat die Münchner Führerscheinstelle die Ortskundeprüfungen für Mietwagen eingestellt. Was bedeutet das für das Taxigewerbe? Die Nachricht erreichte das Taxigewerbe wie ein Paukenschlag: Anfang Mai informierte die Münchner Führerscheinstelle, dass man ab sofort keine Ortskundeprüfung mehr für Mietwagenfahrer durchführen werde. Der Nachweis der Ortskenntnis sei nicht mehr notwendig, hieß es zur Begründung. Das KVR reagierte damit auf ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Bau und Verkehr, das an alle 95 Fahrerlaubnisbehörden in ganz Bayern gerichtet war. Dort heißt es, dass ab sofort keine Bedenken mehr bestehen, abweichend von der aktuell noch gültigen Regelung des § 48 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), sowohl im Mietwagen- als auch Krankenkraftwagenverkehr (und das gilt damit auch für die Notfallrettung!) bereits jetzt auf den Nachweis der Ortskunde zu verzichten. Das Ministerium von Staatsminister Joachim Herrmann beruft sich auf einen mehrheitlichen Beschluss des Bund-Länder-Fachausschusses Fahrerlaubnisrecht. Dieses Gremium, das keine gesetzgeberische Berechtigung hat, hatte mehrheitlich beschlossen, dass aus fahrerlaubnisrechtlicher Sicht ein Wegfall des Nachweises der Ortskunde im Mietwagen- und Krankenkraftwagenverkehr künftig für vertretbar erachtet wird. Begründet wird dies, dass beim Mietwagen im Gegensatz zum Taxi das Fahrtziel vorher bereits bekannt sei und eine geeignete Fahrtroute somit bereits vor Fahrtantritt ausgewählt werden könne. Das bedeutet im Umkehrschluss dann wohl, dass die Ortskenntnis eines Taxifahrers nicht infrage zu stellen ist. In der Praxis würden außerdem die Fahrpreise meist im Voraus verhandelt oder von den Krankenkassen vorgegeben, weshalb sich Umwege nicht auswirken würden. Der empfohlene Verzicht soll nun durch eine entsprechende Verordnungsänderung durch das Bundesverkehrsministerium in die Wege geleitet werden. Angeblich soll es noch im Juli zu einer Änderung kommen. Warum aber sah sich das Bayerische Ministerium veranlasst, jetzt schon „im Vorgriff“ eine noch gültige Regelung per Ausnahmegenehmigung (§ 74 FeV) zu kippen? Abfragen von Taxi Times haben ergeben, dass die Verkehrsministerien fast aller anderen Bundesländer abwarten wollen, ob und bis es tatsächlich zu einer Änderung des § 48 FeV kommt. Nur Berlin stellte in Aussicht, ebenfalls schon vorher auf Ortskundeprüfungen verzichten zu wollen. Somit sind von der Aufhebung der Ortskunde für Mietwagen also genau jene beiden Städte betroffen, in denen Uber seinen Dienst UberX noch am Laufen hält. Das US-Unternehmen wie auch andere App-Anbieter (beispielsweise mydriver von Sixt/BMW) profitieren vom Wegfall einer Ortskundeprüfung am meisten, können sie doch jetzt endlich mit Mietwagenunternehmen zusammenarbeiten, die künftig Fahrer ohne Ortskundenachweis einsetzen dürfen (siehe Kommentar auf Seite 8). Entsprechend heftig ist die Kritik am Alleingang des Bayerischen Verkehrsministeriums. Wolfgang Ziegler, stellvertretender Taxizentrum Köln Paul Bauer Ing. GmbH & Co. KG Frankfurter Str. 130 51065 Köln-Mülheim IN KÜRZE BEI OPEL BAUER VERFÜGBAR Kai Rosselnbruch Tel 0221 69997-19 Mobil 0177 4863888 k.rosselnbruch@opelbauer.de DER NEUE INSIGNIA ZU ATTRAKTIVEN KONDITIONEN EINSTEIGEN UND LOSFAHREN. GRAFIK: Raufeld Medien anzeige06.indd 1 10.05.2017 14:59:31 6 JUNI / 2017 TAXI

TITELTHEMA Wolfgang Ziegler, 2. Vorstand Bayerischer Taxi- und Mietwagen verband. Die Taxi-Kampagne „Verlässlich ist modern“ findet der SPD- Politiker Bernhard Roos gut. Den Alleingang des Bayerischen Verkehrsministeriums weniger. FOTOS: Taxi Times Vorsitzender des Landesverbands Bayerischer Taxi und Mietwagenunternehmer, sprach davon, dass man in Deutschland nicht den türkischen Weg einschlagen solle, und Gesetze, die einem nicht passen, einfach aussetze. Bernhard Roos monierte, dass er von diesem Alleingang nicht informiert wurde. Roos ist immerhin verkehrspolitischer Sprecher der bayerischen SPD. Er hat mittlerweile eine Anfrage an das Plenum gestellt, in der er um eine Begründung für das Vorgehen bittet. Eine Antwort steht noch aus. Drastischer sind die Vorwürfe, die in den sozialen Medien die Runde machten: Einträge, die dem Ministerium oder gar dem zuständigen Ministerialrat Korruption unterstellten, waren zu lesen. Ein Pressesprecher des Verkehrsministeriums bestreitet solche Vorwürfe gegenüber Taxi Times: „Es gab und gibt keine Einflussnahme durch Uber auf unser Haus beim Vorgehen in dieser Sache. Die fahrerlaubnisrechtliche Vorgriffsregelung […] wurde hausintern zwischen den beteiligten Fach sachgebieten abgestimmt. Ein „Alleingang“ einer einzelnen Person liegt hier nicht vor.“ Abseits aller Verschwörungstheorien wäre eine Absprache mit dem bayerischen/ Münchner Taxigewerbe sicher der richtige Schritt gewesen. Doch weder der Taxiverband München noch der Bayerische Landesverband waren informiert. Frank Kuhle berichtet auf der Jahreshauptversammlung der Bayerischen Taxi- und Mietwagenunternehmen vor rund 40 Mitgliedern, dass man ein Schreiben sowohl an den Minister als auch an die Führerscheinstellen formuliert habe. Man sehe in dieser „vorauseilenden Umsetzung eine Wettbewerbsverzerrung. „Wir gehen nicht davon aus, dass alle 92 bayerischen Ordnungsbehörden dieser Kann-Umgehung folgen werden. Somit würde an den Schnittstellen der Genehmigungsbereiche ein Wettbewerb um die ortsunkundigsten Fahrer entstehen.“ Kuhle fragte außerdem, was eigentlich passiere, wenn gar keine Gesetzesänderung erfolge. „Was ist dann mit den bereits erteilten Fahrerlaubnissen?“ Die Münchner Führerscheinstelle würde in einem solchen Fall die Ablage der Ortskundeprüfung nachfordern, teilte sie gegenüber Taxi Times mit. Bisher hätten in sechs Fällen Mietwagenfahrer eine Erlaubnis ohne Ortskunde erhalten. Das sei an der Gesamtzahl der Ortskundeprüfungen ein verschwindend geringer Anteil. Trotzdem muss sich das KVR und die ihr untergeordnete Führerscheinstelle die Frage gefallen lassen, warum man die Empfehlung des Bayerischen Ministeriums so postwendend und unreflektiert umgesetzt hat. In der Landeshauptstadt ist die Uber- Thematik und -Problematik bekannt, die Begründung, bei Mietwagenbestellungen wüsste man im Vorfeld das Fahrtziel, trifft auf das Uber-Geschäftsmodell nicht zu. Wohl aber der Dauer-Vorwurf, »Da fühle ich mich weniger an Bayern, sondern mehr an die Türkei erinnert.« Wolfgang Ziegler die Uber-Mietwagen würden nicht zu ihrem Betriebssitz zurückkehren. Wenn dieser nun auch ganz offiziell in München liegen darf, wird es noch schwieriger, dies zu überwachen. Das Bayerische Verkehrsministerium will dieses Problem gar nicht leugnen, schiebt den Schwarzen Peter aber dem KVR zu. „Möglicherweise wird es zu einer Verlagerung der für Uber fahrenden Unternehmen aus dem Münchner Umland in die Landeshauptstadt kommen. Zur Gewährleistung der Auftragsannahme am Betriebssitz und zur Rückkehrpflicht werden Maßnahmen seitens der Genehmigungsbehörde ergriffen und derzeit auch im Rahmen der Aufsicht überwacht.“ Zur Erinnerung: Jene hier angesprochene Genehmigungsbehörde nennt sich „Kontrolldienst des Taxibüros“, ist im KVR beheimatet und hat laut Auskunft der Pressestelle „aktuell zwei Planstellen, wobei eine seit September 2016 unbesetzt ist. Die vier zusätzlich genehmigten Stellen im Kontrolldienst sind aktuell noch nicht eingerichtet. Diese sind auch nur für Betriebsprüfungen und nicht für Außenkontrollen vorgesehen“. Mit dieser Personaldecke kann man definitiv keine Maßnahmen ergreifen, das weiß das KVR und die untergeordnete Führerscheinstelle. Und weil das beide wissen, hätte man gegenüber dem Bayerischen Verkehrsministerium den Mut aufbringen müssen, ein deutliches Veto gegen den Verzicht auf die Ortskundeprüfung für Mietwagenfahrer auszusprechen. Zum Wohle einer Branche, die immerhin ein unverzichtbarer Teil des öffentlichen Personennahverkehrs ist. Davor die Augen zu schließen und stattdessen einfach nur Maßgaben von oben gedankenlos umzusetzen, ist blinder Gehorsam. jh Euro-Taxi-2_01-2016.qxp_Layout 1 29.01.16 10:28 Seite 1 Kfz-Meisterbetrieb für aller Fabrikate gut · preiswert · schnell · zuverlässig Reparatur/Inspektion Unfallinstandsetzung TÜV & AU, und vieles mehr Sonderpreis EURO-TAXI Handels GmbH München Schießstättstr. 12 · 80339 München · Tel. 089 7470145 Öffnungszeiten Montag – Freitag 8.00 –18.00 Uhr TAXI JUNI / 2017 7

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