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Taxi Times München - Juni 2017

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TAXIVERBAND MÜNCHEN TVM

TAXIVERBAND MÜNCHEN TVM BEI DEN KRANKENWAGEN IST ES NOCH SCHLIMMER Die Ortskunde für Mietwagen abzuschaffen, ist für die Taxibranche ein deutlicher Wettbewerbsnachteil. Auf den Nachweis von Ortskenntnissen bei Krankenwagenfahrern zu verzichten, ist gegenüber den Patienten makaber. Vor ungefähr einem Jahr hat die integrierte Leitstelle für Rettungsdienste bei der Taxischule des Taxiverband München (TVM) um Schulungskonzepte angefragt und sich Ortskundeunterlagen zugelegt. Der Grund: Die Rettungsleitstelle hat das Problem, dass eine große Zahl der Fahrer von den Hilfsorganisationen die Adressen und damit die Patienten nur mit Hilfestellung finden. Die Aufgaben der Einsatzzentrale sind allerdings ganz andere und nicht das Leiten der Fahrer, wo sie nun rechts oder links abzubiegen haben. So wie jenes Notarztfahrzeug, das den Taxikollegen mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn mitten auf dem Kapuzinerplatz auffiel. Der Fahrer und sein Beifahrer waren gut sichtbar am diskutieren, ob sie jetzt wohl besser rechts, links, oder geradeaus fahren sollten, um zu einer der Universitätskliniken zu kommen. Solche straßenkundlichen Totalausfälle sind hausgemacht, denn für die Ortskunde im Rettungswesen waren bisher die Hilfsorganisationen selbst zuständig, sofern der Fahrer ehrenamtlich oder hauptberuflich dort tätig ist. Aus Erzählungen von Krankenwagenfahrern, die sich bei der Taxischule des TVM für die Ortskundeprüfung Taxi angemeldet hatten, wissen wir, dass diese Prüfung zumindest beim bekanntesten Rettungsdienst mit der namentlichen Nennung von fünf Krankenhäusern (ohne Straßenangabe) in München bestanden war. Dazu kommt, dass man die Erteilung für den erforderlichen P-Schein zum Krankentransport bereits mit 19 Jahren erhält. Fürchten muss sich deshalb kein Patient, denn sollte bei einer Fahrt mit Blaulicht durch mangelnde Fahrpraxis ein Unfall passieren, sitzt der Arzt ja schon nebendran. fb Betriebs- und Verkehrsmedizinisches Untersuchungszentrum des BDF – Überbetrieblicher Dienst Dr. Hingerle GBR Alle Untersuchungen für Erwerb und Verlängerung von Führerscheinen zu besonders freundlichen und fairen Bedingungen und immer ohne Anmeldung. Am Brunnen 17, 85551 Kirchheim, Nähe Messe Riem Tel: 089/9036110 oder 089/9918801-0 oder 089/9033366 Ärztliche Untersuchung und Augenuntersuchung (ohne Anmeldung): Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Mo und Do von 14:00 bis 18:00 Uhr Betriebsmedizinische Untersuchung / Reaktionstests (ohne Anmeldung): Montag bis Freitag von 8:00 bis 10:00 Uhr, Mo und Do von 14:00 bis 16:30 Uhr FOTO: Fotolia / VanHope hingerle.indd 1 07.02.14 15:02 8 JUNI / 2017 TAXI

TAXIVERBAND MÜNCHEN TVM DIE KEHRTWENDE DES VERKEHRSMINISTERIUMS Der Verzicht auf eine Ortskunde überrascht. Immerhin stammt sie vom selben Ministerium, das vor zwei Jahren noch ganz anders entschieden hat. FOTO: Bayerisches Staatsministerium für Inneres und Verkehr Im Normalfall gilt Bayern nicht unbedingt als das Bundesland mit der schnellsten Reaktion auf Gesetzesänderungen. Umso mehr überrascht es, dass nun mittels einer sogenannten „Vorgriffsregelung“ der Wegfall der Ortskundeprüfung für den Mietwagen- und Krankenkraftwagenverkehr für ganz Bayern angeordnet wurde (siehe Beitrag auf Seite 6). Bislang haben in bayrischen Städten mit mehr als 50 000 Einwohnern nur wenige Mietwagenunternehmen ihren Betriebssitz. Die Firmensitze werden in kleinen Gemeinden nebenan angemeldet – somit kann Personal ohne die entsprechende Ortskenntnis beschäftigt werden. Den Großteil der Fahrten führt man allerdings in der Stadt aus. So läuft es auch in München. Um diese rechtlichen Schlupflöcher zu stopfen, erließ das Bayerische Verkehrsministerium vor zwei Jahren eine Verordnung, wonach Mietwagenfahrer bzw. Unternehmer, deren Betriebssitz zwar in kleinen Gemeinden liegt, aber deren Fahrten überwiegend (also mehr als die Hälfte aller Fahrten) in den größeren Nachbarstädten durchgeführt werden, dennoch eine Ortskundeprüfung benötigen. Man muss sich das noch mal vor Augen führen: Dasselbe Ministerium, das noch vor zwei Jahren eine Ortskunde selbst für Mietwagenfahrer aus dem Umland haben wollte (die aber bedauerlicherweise von den zuständigen Behörden nicht wirkungsvoll kontrolliert werden konnte), beschließt nun ohne Not die sofortige Abschaffung der Ortskunde. Das Bayerische Staatsministerium für Inneres und Verkehr am Odeonsplatz. RÜCKKEHRPFLICHT NICHT KONTROLLIERBAR Nun muss man davon ausgehen, dass die Mietwagenunternehmen ihre Betriebssitze in München anmelden – und damit die Zahl der Unternehmen deutlich steigen wird. Für München kann man schon mal vermuten, dass von den bereits genehmigten zusätzlichen Personalstellen eine die ursprünglich angedachten notwendigen Aufgaben nicht übernehmen kann, sondern sich mit der Genehmigung von Mietwagen beschäftigen muss. In der Praxis wird damit die Überprüfung der nach wie vor gesetzlich vorgeschriebenen Rückkehrpflicht deutlich schwieriger, die Einhaltung der Pflichten wird kaum noch kontrollierbar sein. Wildwuchs und illegale Personenbeförderung, insbesondere zum Oktoberfest, werden deutlich zunehmen. Damit tut man auch dem Kunden keinen Gefallen. München ist neben Berlin die einzige deutsche Stadt, in der die Firma Uber noch aktiv ist und nicht durch Verwaltungsbehörden verboten wurde. Die Fahrten mit Uber sind alle spontan und weder im Voraus planbar, noch kann sich ein Fahrer eine geeignete Route überlegen. Die Uber-App schlägt dem Fahrer einen Weg vor und zeigt ihm diesen über das Handy als Navigation an. Ob dieser Weg allerdings für den Kunden der beste ist, kann keiner überprüfen, über Alternativen verfügt der Fahrer nicht. Aus Kundengesprächen wissen wir, dass beispielsweise Uber-Fahrten von Laim in die Innenstadt durch Strecken über den Mittleren Ring schon mal um die 30 Minuten dauern können und ein ortskundiger Taxifahrer diese Fahrten nach Taxitarif mit gut einem Drittel weniger Fahrpreis abgerechnet hätte. Bleibt zum Schluss natürlich noch die Frage, was denn nun eigentlich die bayerische Regierung veranlasst hat, hier in einem Schnellschuss „im Voraus“ zu handeln. Ein Schelm natürlich, wer an irgendeine Art der Einflussnahme durch eine große amerikanische Firma oder gar regionale Hilfsverbände denkt. Natürlich können wir auch das Argument gar nicht wirklich nachvollziehen, dass das Taxigewerbe trotz großem Bundesverband keine gute und wirksame Lobbyarbeit leiste. Da folgen wir doch schon eher dem ersten Kommentar aus Berliner Kreisen: Bestimmt ist es die Rache der Politik, dass das Taxigewerbe stets und immer nur am Jammern und am Nerven ist. Das aber könnten wir zum Anlass nehmen, um mit dem zu reagieren, was wir am besten können: zuverlässig, freundlich im Umgang mit Kunden, souverän und kundig auf allen Wegen Fahrgäste dorthin befördern, wo sie gerne hinwollen. fb TAXIVERBAND MÜNCHEN E. V. TVM Rosenheimer Straße 139 81671 München Tel. Verband: +49 (0)89 / 450 54-113 Tel. Taxischule: +49 (0)89 / 49 00 44 94 E-Mail: info@taxiverband-muenchen.de www.taxiverband-muenchen.de Presserechtlich verantwortlich für diese Seite: Florian Bachmann Redaktion: Florian Bachmann TAXI JUNI / 2017 9

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