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Taxi Times München - September 2019

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SATIRE ENDLICH: KEIN

SATIRE ENDLICH: KEIN STOPP MEHR BEI ROT FOTO: Adobe Stock / Destina Scheuer beschließt: An roten Ampeln muss nicht mehr angehalten werden. Damit hat der Verband der Lobbyisten ein lange und hartnäckig verfolgtes Ziel erreicht. Beim Verband der Lobbyisten (VdLob) knallen aktuell die Korken. Sie hatten schon lange dafür plädiert, mit der Zeit zu gehen und rote Ampeln keinerlei Regelungen mehr zu unterwerfen. Um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen, waren sie selbst mit gutem Beispiel vorangegangen und hatten seit Jahren jede rote Ampel konsequent überfahren. Dies sei nötig gewesen, um alle Termine einhalten zu können, rechtfertigten sich die Regelbrecher, wenn sie von erbosten gesetzestreuen Autofahrern oder gefährdeten Fußgängern zur Rede gestellt wurden. Bei wichtigen Terminen mit hochrangigen Politikern hatten die Lobbyisten jedoch bewusst an roten Ampeln angehalten und waren dadurch um bis zu zehn Minuten zu spät erschienen – eine Zeit, die jeder Politiker sinnlos wartend absitzen musste. Dies zeigte die erwünschte Wirkung. Der amtierende Verkehrsminister Scheuer erkannte den immensen Zeitverlust, den rote Ampeln mit sich bringen, und setzte schnurstracks eine Gesetzesvorlage für eine notwendige Änderung innerhalb der Straßenverkehrsordnung durch. ZWEI FLIEGEN MIT EINER KLAPPE Neben dem offiziellen Argument des Zeitgewinns schlage man laut Insidern mit der Liberalisierung (freie Fahrt für freie Bürger) gleich zwei Fliegen mit einer Klappe. Zum einen fehlte es den Kommunen bisher schlicht am notwendigen Personal, um die ständig wachsende Zahl an Rotlicht ignorierenden Lobbyisten zu erwischen und zu bestrafen. Zum anderen konnte man deren Fahrzeuge nicht von denen unbescholtener Bürger unterscheiden. Mit der rückwirkend zum 1. Januar 2014 in Kraft tretenden Neuregelung (was auch eine gleichzeitige Einstellung aller bisherigen Rotlicht-Bußgeldverfahren bedeutet) findet ein jahrelanger Rechtsstreit ein Ende und bringt nervige Proteste vereinzelter Interessengruppen hoffentlich zum Verstummen. Die Fachvereinigungen des Krankenwagen- und Rettungsdienstverbandes hatten beispielsweise vor einer Existenzbedrohung ihrer Sparte gewarnt, weil sie bei Notfällen nun trotz Blaulicht und Sirene nicht mehr schnell am Einsatzort eintreffen würden. Sie müssten künftig selbst an grünen Ampeln den Querverkehr abwarten. Der VdLob hatte dafür kein Verständnis. Blaulicht und Sirene seien Relikte aus dem vergangenen Jahrhundert, konnte man den Politikern in den zahlreichen Gesprächen klarmachen. In Zeiten der Digitalisierung sei es kein Problem, sämtliche Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer per Smartphone davor zu warnen, bestimmte Kreuzungen zu betreten oder zu überfahren, wenn dort zeitgleich ein Lobbyist bei Rot fährt. Und sollte es doch einmal zu einer Kollision mit Personenschaden kommen, organisiere die Lobby Holding mit der eigens geschaffenen „LobbyHELP“ eine schnelle Erstversorgung der Verletzten. Selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass an einer Kreuzung vier großräumige Pooling-Fahrzeuge (BerlKönig, Moia, Clever Shuttle und Free Now) aus unterschiedlichen Richtungen ineinanderkrachen, habe man vorgesorgt: Dann organisiert „LobbyFLY“ einen zügigen Abtransport der 35 Verletzten in speziell dafür mit Fördermitteln des Bundes angefertigten Rettungsdrohnen (für deren Fluggenehmigungen das Bundesverkehrsministerium bereits die notwendigen Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht hat). „Und sollte jede Hilfe zu spät kommen“, verspricht Kavis Tralanick, CEO der Lobby Holding, „werde man mit „Lobby- DIED“ die schnelle und geräuschlose Entsorgung der Verunfallten abwickeln. hs IMPRESSUM Verlag taxi-times Verlags GmbH, Frankfurter Ring 193 a 80807 München, Deutschland Telefon: +49 (0)89 / 14 83 87 91 Fax: +49 (0)89 / 215 48 30 79 E-Mail: info@taxi-times.taxi Internet: www.taxi-times.taxi Geschäftsführung: Jürgen Hartmann Bankverbindung Stadtsparkasse München BLZ 70150000, Kontonummer 1003173828 IBAN: DE 8970 1500 0010 0317 3828 BIC: SSKMDEMM UST-ID: DE293535109 Handelsregister: Amtsgericht München HRB 209524 Redaktion (tt) V. i. 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