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nummer 5 – April 2012 - Staphorst

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Herxheim - 18 - Ausgabe 51/52/20134. der Abschluss von Verträgen, die die Haushaltswirtschaft desEinrichtungsträgers erheblich belasten; das sind alle Beträgesoweit sie 100.000 EUR übersteigen,5. die Rückzahlung von Eigenkapital,6. die Beschlüsse über Satzungen,7. die Sätze und Tarife für privatrechtliche Entgelte sowie die allgemeinenTarife der Versorgungsbetriebe,8. die mittel- und langfristigen Planungen.§ 5Aufgaben des Werkausschusses(1) Der Verbandsgemeinderat wählt einen Werkausschuss, dessenZusammensetzung sich nach den Bestimmungen der Hauptsatzungder Verbandsgemeinde Herxheim in der jeweils gültigen Fassung richtet.Die Mitglieder des Werkausschusses müssen die für dieses Amterforderliche Sachkunde und Erfahrung besitzen.(2) Neben den ihm durch die Hauptsatzung übertragenen Angelegenheitenentscheidet der Werkausschuss insbesondere über1. die Zustimmung zu erfolgsgefährdenden Mehraufwendungennach § 16 Abs. 3 EigAnVO und zu Mehrausgaben nach § 17 Abs. 5EigAnVO, wenn letztere im Einzelfall 5.000 EUR überschreiten,2. die Festsetzung allgemeiner Lieferbedingungen soweit es sichnicht um Tarife handelt,3. die Zustimmung zum Abschluss von Verträgen, wenn der Wertim Einzelfall den Betrag von 10.000 EUR übersteigt, begrenzt auf100.000 EUR, bei Planungsaufträgen begrenzt auf 10.000 EUR, soweites sich nicht um laufende Geschäfte handelt; ausgenommensind auch Lieferverträge mit Sonderabnehmern und Angelegenheiten,die nach den Bestimmungen der GemO und der EigAnVO derBeschlussfassung des Verbandsgemeinderates vorbehalten sind,4. die Stundung von Zahlungsforderungen sowie den Erlass und dieNiederschlagung von Forderungen, soweit sie nicht zu den laufendenGeschäften gehören,5. die Einleitung und Fortführung von Gerichtsverfahren und den Abschlussvon Vergleichen.§ 6Bürgermeister(1) Der Bürgermeister ist Dienstvorgesetzter der Bediensteten des Eigenbetriebssowie Dienstvorgesetzter und Vorgesetzter der Werkleitung.(2) Der Bürgermeister kann der Werkleitung nur dann Einzelweisungenerteilen, wenn sie zur Sicherstellung der Gesetzmäßigkeit, wichtigerBelange der Verbandsgemeinde, der Einheit der Verwaltung oder zur Wahrungder Grundsätze eines geordneten Geschäftsgangs notwendig sind.§ 7Werkleitung(1) Es werden ein Werkleiter und sein Stellvertreter (Vertreter im Verhinderungsfalle)bestellt.(2) Die Werkleitung führt die laufenden Geschäfte des Eigenbetriebs,d.h. sie nimmt die selbständige verantwortliche Leitung einschließlichOrganisation und Geschäftsleitung wahr.Laufende Geschäfte sind insbesondere1. der Erlass von Geschäfts- und Organisationsregelungen einschließlichDienst- und Betriebsanweisungen,2. die Aufstellung des Wirtschaftsplans, des Jahresabschlusses, desJahresberichts, des Beteiligungsberichts und des Lageberichts,3. die Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Aufwendungenund Erträge, einschließlich der Abwicklung desLeistungsaustauschs,4. der Einsatz des Personals,5. die Anordnung von Instandsetzungsarbeiten,6. die Beschaffung von Vorräten im Rahmen einer wirtschaftlichenLagerhaltung,7. die Erteilung des Zwischenberichts gemäß § 21 EigAnVO zum30. September,8. der Abschluss von Verträgen, deren Wert im Einzelfall 10.000EUR nicht übersteigt,9. die Stundung von Forderungen bis zu 15.000 EUR,10. der Erlass von Forderungen bis zu 1.000 EUR,11. die Einleitung und Fortführung von Gerichtsverfahren und Abschlussvon außergerichtlichen Vergleichen mit einem Streitwertim Einzelfall von bis zu 10.000 EUR, jeweils soweit nichtder Verbandsgemeinderat zuständig ist.(3) In Angelegenheiten des Eigenbetriebs vertritt die Werkleitung,soweit es sich dabei um laufende Geschäfte handelt, die Verbandsgemeindenach außen. Einzelheiten werden in einer durch den Bürgermeisterzu erlassenden Geschäftsordnung geregelt.§ 8Wirtschaftsplan, Beteiligungsbericht, Kassenführung(1) Der von der Werkleitung aufgestellte Wirtschaftsplan ist rechtzeitigvor Beginn des Wirtschaftsjahres über den Bürgermeister nach Beratungim Werkausschuss dem Verbandsgemeinderat zur Feststellungvorzulegen.(2) Der von der Werkleitung erstellte Beteiligungsbericht (§ 86 Abs. 3Satz 3 i.V.m. § 90 Abs. 2 Satz 1, 2 Nr. 4) ist mit dem Wirtschaftsplan(Absatz 1) über den Bürgermeister nach Beratung im Werkausschussdem Verbandsgemeinderat zur Erörterung vorzulegen. Die Verwaltungder Verbandsgemeinde hat die Einwohner über den Beteiligungsberichtin geeigneter Form zu unterrichten.(3) Für den Eigenbetrieb wird eine Sonderkasse eingerichtet, die mitder Verbandsgemeindekasse verbunden ist.§ 9Inkrafttreten und Übergangsregelungen(1) Diese Betriebssatzung tritt am 01.01.2014 in Kraft.(2) Gleichzeitig tritt die Betriebssatzung vom 02.10.2000 außer Kraft.Herxheim, 16.12.2013gez. Trauth, BürgermeisterHinweis:Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzungvon Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, einJahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültigzustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalbeines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzungunter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründensoll. schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 S. 4 GemO).Dies gilt nicht, wenn1. die Bestimmungen über die öffentliche Bekanntmachung der Sitzung,die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachungder Satzung verletzt worden sind oder2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde denBeschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens-und Formvorschriften gegenüber der VerbandsgemeindeHerxheim, 76863 Herxheim, unter Bezeichnung des Sachverhalts,der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, sokann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann dieseVerletzung geltend machen.Herxheim, den 16.12.2013gez. Trauth, BürgermeisterBekanntmachungüber die Feststellung des Jahresabschlusses derVerbandsgemeindewerke Herxheim, BetriebszweigeWasserversorgung und Abwasserbeseitigung zum31.12.<strong>2012</strong> gemäߧ 27 Abs. 3 EigAnVODer Verbandsgemeinderat Herxheim hat in der Sitzung vom10.12.2013 die Jahresabschlüsse der Verbandsgemeindewerke Herxheim,Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigungzum 31.12.<strong>2012</strong> festgestellt.Der Werkleitung wurde Entlastung erteilt.Die Jahresabschlüsse der Verbandsgemeindewerke Herxheim,Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zum31.12.<strong>2012</strong> wurden vom Wirtschaftsprüfungsbüro Dr. Burret, Ludwigshafen,geprüft und bestätigt. Der Bestätigungsvermerk wurdeuneingeschränkt erteilt. Die festgestellten Jahresabschlüsse derBetriebszweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zum31.12.<strong>2012</strong> mit Lagebericht, Bestätigungsvermerk und Bestätigungsberichtdes Wirtschaftsprüfers liegen in der Zeit vom 02.01.2014 bis16.01.2014 bei den Verbandsgemeindewerken Herxheim, Am Rathaus6, 76863 Herxheim, Zimmer 202, öffentlich aus.Herxheim, den 16.12.2013gez. Trauth, BürgermeisterSprechtag derDeutschen RentenversicherungDie Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz berät am 08.01.;12.02.; 12.03.; 09.04.; 14.05.; 11.06.; 09.07.; 13.08.; 10.09.; 08.10.;12.11. und am 10.12.2014 in der Verbandsgemeinde Herxheim von9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 15:20 Uhr vor Ort in allen Fragen zuRente, Reha und Altersvorsorge individuell und neutral. Dabei spieltes keine Rolle, welcher Rentenversicherungsträger das Konto führt.Der Berater informiert über den Stand des Versicherungskontos unddie aktuelle Rentenhöhe. Dazu sind der Personalausweis oder Reisepasserforderlich. Auskünfte über andere Personen, zum Beispiel denEhegatten, sind möglich, wenn eine Vollmacht vorliegt.Einen Termin für eine persönliche Beratung gibt es bei der Verbandsgemeinde-Frau Franke, Zimmer 1.01, Telefon: 07276/501-121 oderbei Frau Tornatore, Zimmer 1.02, Telefon: 07276/501-122.Dabei sollten die Versicherungs<strong>nummer</strong> und der Grund der Beratungangegeben werden.

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