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Rocket VIII Blicktarif - Volksbank Ried

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<strong>Rocket</strong> <strong>VIII</strong> <strong>Blicktarif</strong>4,10 % p.a.* im Sparbuchvergleich mit Chance auf Mehrertrag bis 5,68 % p.a.*Mit diesen festen Auszahlungsbeträgen können Sie rechnen:Einzahlungin €Versicherungssummein €3.4504.6005.7506.9008.0509.20010.35011.50017.25023.00028.75034.50040.25046.00051.75057.500Auszahlungin €Einzahlungin €60.00070.00080.00090.000100.000110.000120.000130.000140.000150.000160.000170.000180.000190.000200.000210.000Versicherungssummein €69.00080.50092.000103.500115.000126.500138.000149.500161.000172.500184.000195.500207.000218.500230.000241.500Auszahlungin €3.0004.0005.0006.0007.0008.0009.00010.00015.00020.00025.00030.00035.00040.00045.00050.0004.615,396.153,847.692,309.230,7710.769,2312.307,7013.846,1615.384,6123.076,9330.769,2338.461,5446.153,8453.846,1661.538,4669.230,7776.923,0792.307,70107.692,30123.076,93138.461,54153.846,16169.230,77184.615,39200.000,00215.384,61230.769,23246.153,84261.538,46276.923,07292.307,70307.692,30323.076,93Der feste Auszahlungsbetrag gelangt nach dem 1.1.2028 zur Auszahlung.* Vergleichswert zu einer KESt-pflichtigen Anlageform.Die Chance auf MehrertragEinzahlung Aktienindex Auszahlung ** in €Wert zu Laufzeit-Beginn 100 % 10.000Wert am Laufzeit-Ende unter 160 % 160 % 15.384,62Auszahlung am Laufzeit-Ende über 160 % 191 % 18.365,38** Auf Basis der Einmalprämie exklusive Versicherungssteuer.Falls die Performance des Aktienindex über der des festen Auszahlungsbetrages (160 %) liegt, erhöht sich der feste Auszahlungsbetrag auf 191 % der Einmalprämie (exkl. Vers.St.).Vertrags- und RisikohinweiseVeranlagung und Anleihe: <strong>Rocket</strong> <strong>VIII</strong> ist eine indexgebundene Lebensversicherung und bietet Ihnen einen festen Auszahlungsbetrag im Erlebensfall am Ende der Laufzeit.Diese basiert auf einer von der Österreichischen <strong>Volksbank</strong>en AG emittierten Anleihe (ISIN: AT000B115092) mit dem Basiswert EURO STOXX 50®, aufgrund der sich die Österreichische<strong>Volksbank</strong>en AG gegenüber der ERGO Versicherung Aktiengesellschaft am Ende der Laufzeit zur Rückzahlung des festen Auszahlungsbetrages im Erlebensfall verpflichtet.Diese Versicherungsleistung im Erlebensfall kommt zur Auszahlung, wenn die Österreichische <strong>Volksbank</strong>en AG den Rückzahlungsbetrag der Anleihe fristgerecht und vollständigerfüllt. Die ERGO Versicherung Aktiengesellschaft haftet für sorgfältiges Vorgehen bei der Entscheidung für den Emittenten. Sie haftet nicht für die Rückzahlung der Anleihe zumLaufzeit-Ende und hat keinen Einfluss auf die Wertentwicklung der Anleihe während der Versicherungsdauer. Die Versicherungsnehmerin bzw. der Versicherungsnehmer trägt somitdie Veranlagungsrisiken, insbesondere die bei einer Insolvenz des Anleiheemittenten eintretenden Folgen bis hin zum Verlust des veranlagten Kapitals. Die ERGO VersicherungAktiengesellschaft trägt in diesem Fall auch keine Ausfallhaftung für den Emittenten.Erlebensleistung: Im Erlebensfall nach Ablauf der Versicherungsdauer setzt sich der feste Auszahlungsbetrag aus einer Zahlung in Höhe von 100 % der Einmalprämie abzüglich Versicherungssteuer,zuzüglich eines festen Auszahlungsbetrages (endfällig ausbezahlter Bonus) in Höhe von 60 % der Einmalprämie abzüglich Versicherungssteuer, welcher sich aus der Wertentwicklungder zugrunde liegenden Anleihe (ISIN: AT000B115092) ergibt, zusammen. Zusätzlich wird am Feststellungstag der Schlusskurs des Basiswertes mit dem Startwert verglichen. Wennder Basiswert am Feststellungstag über 160 % im Vergleich zu seinem Startwert liegt, erhöht sich der feste Auszahlungsbetrag auf 191 % der Einmalprämie abzüglich Versicherungssteuer.Die Leistung bei Erleben aus der indexgebundenen Lebensversicherung kann aus abgabenrechtlichen Gründen erst mit Ablauf von 15 Jahren ab Zahlung der einmaligen Prämie erfolgen.Ablebensleistung: Im Ablebensfall gelangt der Geldwert der Versicherungssumme zur Auszahlung. Ist der Wert der Deckungsrückstellung (Wert der Anleihe) höher als die Versicherungssumme,gelangt der höhere Wert zur Auszahlung.Rückkauf: Die Kündigung Ihres Versicherungsvertrages ist mit Nachteilen verbunden. Der Rückkauf Ihres Versicherungsvertrages kann mit einem Verlust eines wesentlichen Teiles dereinbezahlten Prämie verbunden sein. Verbindliche Rückkaufswerte können aufgrund der Nichtvorhersehbarkeit der tatsächlichen Wertstellung der Anleihe nicht angegeben werden,da der feste Auszahlungsbetrag nur für den Erlebensfall, nicht aber für den Rückkauf gilt. Sie finden in der Modellrechnung eine mögliche, individuelle Entwicklung des Rückkaufswerteszum Ende eines jeden Versicherungsjahres. Im Einzelnen gilt: Der Wert der Anleihe bildet die Deckungsrückstellung Ihres Vertrages. Wir ermitteln den Geldwert der Deckungsrückstellungdurch Multiplikation der Anzahl der Anleihennominale mit dem am Bewertungsstichtag gültigen Rücknahmepreis der Anleihe. Der Rückkaufswert wird gebildet durch denWert der Deckungsrückstellung vermindert um den Rückkaufswertabschlag in Höhe von 5 % der Deckungsrückstellung, höchstens jedoch 500 Euro.Eine Garantie wird bei vorzeitiger Beendigung des Versicherungsvertrages nicht gewährt. Im Falle des Rückkaufes wird die Nachforderung der Versicherungssteuer in Höhe von 7 %der Einmalprämie abgezogen.Der <strong>Blicktarif</strong> dient nur zu Illustrationszwecken und ersetzt keinesfalls die Modellrechnung.ERGO Versicherung Aktiengesellschaft, Stand Oktober 2012

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