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offener Brief v. 18.3.22 - Basel nazifrei

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I basleradvokaten I

I advokatur I notariat I

Falknerstrasse 3

CH-4001 Basel

I +41 61 260 92 00

F +41 61 260 92 01

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www.basleradvokaten,ch

iritglieder des Schweizerischen

Anwaltsverband€s (SAV)

Eingetragen

im Anwaltsregister

EtNScHREtBEN

Justiz- u nd Sicherheitsdepartement

Kanton Base[-Stadt

Frau Stephanie Eymann

Spiegelgasse 6 - L2

400L Basel

Basel den 78.Mär22022

Betrifft Orrrren Bntrr - Weigerung der Einsetzung einer ausserkantonalen

Staatsanwaltschaft zur Untercuchung der gegen

die Kantonspolizei Basel-Stadt im Zusammenhang mat der

Base[ nazlfrei Kundgebung vom 24. November 2018 und

der daran anschliessenden Strafirerfahren eingereichten

Strafanzeige vom 9. Dezember 2021

Sehr geehrte Frau Departementsvorsteherin

Ren€ Brigger'

Advokat

rb@ba5leradvokaten.ch

Suzanne Davet

Advokatin

5d@basleradvokaten.ch

Dr. Stefan Grundmann*

Advokat & Notar. LLM.

sg@basleradvokaten.ch

Martin LUU*

Advokat

ml@basleradvokaten.ch

Dr. Andreas Noll

Advoket

an@basleradvokaten.ch

Eva Schürmann

Advokatin

€s@basleradvokaten.ch

Wie Sie aus der im Rubrum genannten Strafanzelge wissen, habe ich

diese namens und auftrags des Vereins Grauer Block erstattet. Da der

Verein Grauer Btock nlcht Partei der genannten Strafverfahren, sondern

Anzeigesteller ist, gelange ich hiermit in dessen Namen und Auftrag im

Wege eines offenen Briefs im Zusammenhang mlt lhren Verlautbarungen

im Februar 2022, nur die Anzeige gegen die Staatsanwa ltschaft Basel-Stadt

zur Untersuchung an eine ausserkantonale Staatsanwaltschaft

zu übertragen, die gegen die Kantonspolizei Basel-Stadt erstatteten

Strafanzelgen jedoch von der Staatsanwattschaft Baset-Stadt setbst untersuchen

zu [assen, an Sie.

lm Zuge der Strafanzeige vom 9. Dezember 202L berichtete auch

L0vor10 in der Sendung vom 16. Dezember 2021 darüber, vor a[[em im

Zusammenhang mit dem zur Anzeige gebrachten widerrechtlichen Mltteteinsatz

an der Kreuzung Rosental-/Mattenstrasse vom 24. November

2018 durch die Kantonspolizei Baset-Stadt. Der Mediensprecher der

* auch Fachanwalt SAV Bau- und lmmobilienrecht

_ auch Fachanwalt SAV Erbrecht

* auch Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht


2

Staatsanwaltschaft, Martin Schütz, äusserte sich in der Sendung vor laufender Kamera

damats wörttich, wie folgt:

Selbstuerständlich werden wir alle notwendige4 rechtlich korrekten Schritte

einleiten, damit diese Anzeige unabhängig und ergebnisoffen beurteilt

und behandelt wird.

lhr Entscheid, Frau Departementsvorsteherin, die gegen die Kantonspolizei Basel-

Stadt elngerelchte Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Base[-Stadt selbst

untersuchen zu tassen, tst weder rechtlich korrekt, noch wird dadurch eine unabhängige

und ergebn'soffene Untersuchung gewährteistet, und zwar aus fotgenden

Gründen:

1

2.

3

Mit der Anzelge vom 9. Dezember 202L wurde mitunter auch Strafanzeige

gegen die Staatsanwaltschaft und dle ihr angegtiederte Kriminalpolizei wegen

der Löschung einer Tonspur eines Videoclips bei der Erstellung derjeweiligen

Zusammenschnitte zu den einzelnen beschutdlgten Personen erstattet.

Sowohl Staatsanwaltschaft ats auch die ihr angegliederte Kriminalpotizel

sind in diesem Verfahren fotgtich beschuldigte Personen.

Daraus erhellt sich, dass die Staatsanwaltschaft resp. die thr angegliederte

Kriminatpolüei mit dem Löschen der Tonspur den Zweck verfolgte, die Kantonspolizei

vor einer möglichen Strafuerfotgung wegen des rechtswidrigen

Mitteleinsates zu schützen. Allein dadurch begründet die Staatsanwaltschaft

bzw. die ihr angegtiederte Kriminalpolizei den Anschein der Befangenheit

weil sie von Anfang an versuchte, die Kantonspolizei vor elnem

Strafuerfahren zu bewahren. Und nun so[[just diese Staatsanwaltschaft bzw.

die ihr angegliederte Kriminatpolizei nach den Worten des Mediensprechers

der Staatsanwaltschaft Martin Schütz für eine unabhängige und ergebnisoffene

Untersuchung des beanzeigten Verhaltens der Kantonspolüei sorgen,

das Staatsanwaltschaft und Kriminatpolizei gerade zu vertuschen versuchten?

Ats beschutdigte Personen haben Staatsanwaltschaft und die ihr angegliederte

Kriminalpolizei überdies ein Elgeninteresse auch am Ausgang des gegen

die Kantonspolizei Basel-Stadt wegen des widerrechtlichen Mltteleinsatzes

an der Kreuzung Rosental/Mattenstrasse vom 24. November 2018

geführten Strafuerfahrens, da sowohl Kriminalpotizei als auch Staatsanwaltschaft

mit den manipulierten Videozusammenschnitten gerade versuchte,

die Wlderrechtlichkeit des Mitteteinsatzes zu vertuschen. Die getöschte Tonspur

enthielt eindeutige Hinweise darauf, dass der Mitteleinsatz nicht nur

auf friedtich demonstrierende Menschen erfotgte, was dlese erst als Reaktion

darauf tellweise mit Steinwürfen quittierte, sondern auch, dass es sich

dabei um eln Ablenkungsmanöver seitens der Kantonspolizei Basel-Stadt


3

handette, um der PNOS den unbemerkten Abzug durch die Bteichestrasse

zu ermöglichen (vg[. Anzeige vom 9. Dezember 202L).

4

5.

6.

Vor diesem Hintergrund haben Staatsanwaltschaft und die ihr angegliederte

Kriminalpolizei ein klares Elgeninteresse am Ergebnis des gegen die Kantonspotüei

wegen des Mitteteinsatzes geführten Strafuerfahrens, da sie im

Fatle der Nichtanhandnahme bzw. der Einstellung damit argumentieren

können, dass sich die Manlpulationen des Beweismaterials beim Erstellen

der Videozusammenschnitte (Löschung einer relevanten Tonspur) ja gar

nicht ausgewirkt habe, da ja festgestettt worden se'! dass der Mitteleinsatz

nicht widerrechttich gewesen sei.

Auf diese Weise können Staatsa nwa ltschaft und die ihr angegliederte Kriminalpolizel

das an die ausserkantonale Staatsanwattschaft übertragene

Strafverfahren mehr oder weniger direkt beeinflussen bzw. steuern. Art. 56

[it. a SIPO verlangt jedoch, dass eine Strafbehörde bzw. elne ln einer so[-

chen tätige Person in den Ausstand zu treten hat, wenn sie in der Sache ein

persönliches lnteresse hat. Aufgrund des Dargelegten ist dles offenkundig

der Fa[[. Gemäss Art. 57 SIPO muss die Behörde in einem solchen Fa[[e von

sich aus in den Ausstand treten.

Vor diesem Hintergrund zeigt sich, dass sich lhre Weigerung, Frau Departementsvorsteherin,

entgegen des ausdrück[ichen Antrags des Vereins

Grauer Block auch das Strafverfahren gegen die Kantonspotizei Baset-Stadt

an eine ausserkantonale Staatsanwaltschaft abzutreten, gerade das Gegenteil

dessen ist, was der Mediensprecher der Staatsanwa ltschaft Baset-Stadt

in der Sendung 10vor10 vom L6. Dezember 2021vor laufender Kamera verlauten

liess. Die Weigerung, auch das gegen die Kantonspotizei Basel-Stadt

geführte Strafuerfahren an eine ausserkantonale Staatsanwa ltschaft abzutreten,

ist nicht nur nicht rechtlich korrekt, sondern steht e'rndeutig im Widerspruch

zu den Ausstandsbestimmungen der Strafprozessordnu ng. Eine sotche

Strafu ntersuchung ist a[[es andere als unabhängig und ergebnisoffen. Es

erstaunt, dass gerade Sie, Frau Departementsvorsteherin, als Juristin und

lanqjährige M ita rbeiterin von Strafverfolgun gsbehörden diese U mstä nde offensichtlich

übersehen haben.

7. ln Anbetracht der dargelegten Ausführungen beantrage ich lhnen,

nunmehr auch die gegen die Kantonspolizei geführten Strafverfahren

durch eine ausserkantonale Staatsanwaltschaft untersuchen

zu [assen.

Eine bewusste Fortsetzung der gegen die Kantonspolizei Basel-Stadt geführten

Strafverfahren unter der Leltung der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt


4

mit dem exptiziten Segen der Regierung würde sich nicht nur nahtlos in die

Art und Weise einfügen, wie die Strafuerfahren gegen die Basel nazifrel Demonstrant"innen

bisher geführt worden sind, sondern darüber hinaus sicherlich

nicht dazu beitragen, das arg ramponierte Ansehen der baselstädtischen

Strafuerfotgungsbehörden und den damit verbundenen Verlust des

Vertrauens der Öffentlichkeit wiederherzuste[[en.

Als oberste Leiterin des J ustizdepartements a[s Vot[zugsorgan der von Verfassungs

und Konventions wegen garantierten Rechtsstaatlichkeit und Verfahrensfairness

ersuche ich Sie, verantwortungsvoll mit diesen Grundsätzen umzugehen und ihnen

Sorge zu tragen, indem Sie nun auch das gegen die Kantonspolizei Basel-Stadt

geführte Strafuerfahren an eine ausserkantonale Staatsanwaltschaft abtreten und

dadurch ein ktares Zeichen setzen, dass auch die Träger staatlicher Macht Recht

und Verfassung unterworfen sind.

Mit bestem Dank für lhr Gehör und lhre Bemühungen verbleibe lch

Hochachtungsvolt

,./,-

Dr. Andreas Not[, Advokat

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