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Verlagsvertrag Dr Kaiser

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Verlag Traugott Bautz GmbH<br />

Ellernstraße 1<br />

99734 Nordhausen<br />

<strong>Verlagsvertrag</strong><br />

zwischen<br />

Herrn<br />

Prof. <strong>Dr</strong>. med. <strong>Dr</strong>. phil. Peter <strong>Kaiser</strong><br />

im folgenden Autor genannt,<br />

und<br />

Verlag Traugott Bautz GmbH, Nordhausen,<br />

im folgenden Verlag genannt.<br />

§1<br />

Der Autor überträgt dem Verlag das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung seines Werkes<br />

„HEILIGE QUAL UND DIE LUST AM SCHMERZ - Spiritualität und Sadomasochismus”<br />

in Buchform, als CD-ROM, im Internet und in ähnlichen üblichen Ausgaben für alle Auflagen.<br />

Er bestätigt, dass er allein berechtigt ist, über das Urheberrecht an dem Werk zu verfügen, und<br />

dass er das Werk weder ganz noch teilweise anderweitig vergeben hat.<br />

Die <strong>Dr</strong>uck- und Herstellungskosten übernimmt der Verlag. Das Buch wird eine gute<br />

Papierqualität erhalten und broschiert.<br />

§2<br />

§3<br />

Der Autor genehmigt den übersandten Probedruck.<br />

§4<br />

Der Verlag stellt zunächst eine Auflage von 100 Verkaufsexemplaren her. Sobald Zweidrittel der<br />

Exemplare verkauft sind, wird jeweils eine weitere Auflage erscheinen, sodass die Lieferbarkeit<br />

des Titels gewährleistet ist.<br />

Format, Ausstattung, Buchumschlag, Ladenpreis und Werbemaßnahmen werden vom Verlag<br />

nach Absprache mit dem Autor festgelegt. Das Recht des Verlages zur Bestimmung des<br />

Ladenpreises schließt auch dessen spätere Herauf- oder Herabsetzung ein.<br />

§5


§ 6<br />

Die Fertigstellung und Auslieferung der Bücher erfolgt ca. vier Wochen nach Ablieferung der<br />

letzten Datenvorlagen.<br />

Der Autor erhält für seinen eigenen Bedarf 3 Freiexemplare. Die Freiexemplare dürfen nicht<br />

weiterverkauft werden. Weitere Exemplare können mit einem Rabatt von 50 % vom Verlag<br />

erworben werden; andere Werke aus dem Verlag kann der Autor mit 20 % beziehen.<br />

Der Verlag verpflichtet sich, in angemessenem Umfang für das Werk zu werben und seinen<br />

Absatz nach besten Kräften zu fördern. Die Höhe der vom Verlag für Werbezwecke und für<br />

Besprechungen benötigten Exemplare darf nicht über 10% der Auflage liegen. Von diesen<br />

Exemplaren wird der Verlag 5 als Rezensionsexemplare an von dem Autor zu benennende<br />

Zeitschriften schicken, die bereit sind, eine Rezension zu veröffentlichen.<br />

§ 7<br />

§ 8<br />

Der Verlag zahlt dem Autor ein Honorar ab dem 51. verkauften Exemplar seines Werkes. Er<br />

erhält 7% vom Nettopreis, ausgenommen sind Bestellungen mit 50% Rabatt zum Eigenbedarf.<br />

Der Verlag zahlt dem Autor zudem ein Honorar von 5% vom Nettopreis bei dem Verkauf als E-<br />

Book.<br />

Honorarabrechnungen erfolgen jährlich zum 31. Dezember. Die Abrechnung und Zahlung<br />

erfolgen innerhalb der Monate Januar bis März des darauffolgenden Jahres.<br />

§ 9<br />

§ 10<br />

Dieses Vertragsverhältnis untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ergänzend<br />

gelten die Regeln des Urheber- und Verlagsrechts. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit<br />

einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen<br />

nicht. Die Parteien sind alsdann verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine solche zu<br />

ersetzen, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn dem der mangelhaften Bestimmung<br />

möglichst nahe kommt.<br />

Nordhausen, den

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