Verlagsvertrag Dr Kaiser
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Verlag Traugott Bautz GmbH<br />
Ellernstraße 1<br />
99734 Nordhausen<br />
<strong>Verlagsvertrag</strong><br />
zwischen<br />
Herrn<br />
Prof. <strong>Dr</strong>. med. <strong>Dr</strong>. phil. Peter <strong>Kaiser</strong><br />
im folgenden Autor genannt,<br />
und<br />
Verlag Traugott Bautz GmbH, Nordhausen,<br />
im folgenden Verlag genannt.<br />
§1<br />
Der Autor überträgt dem Verlag das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung seines Werkes<br />
„HEILIGE QUAL UND DIE LUST AM SCHMERZ - Spiritualität und Sadomasochismus”<br />
in Buchform, als CD-ROM, im Internet und in ähnlichen üblichen Ausgaben für alle Auflagen.<br />
Er bestätigt, dass er allein berechtigt ist, über das Urheberrecht an dem Werk zu verfügen, und<br />
dass er das Werk weder ganz noch teilweise anderweitig vergeben hat.<br />
Die <strong>Dr</strong>uck- und Herstellungskosten übernimmt der Verlag. Das Buch wird eine gute<br />
Papierqualität erhalten und broschiert.<br />
§2<br />
§3<br />
Der Autor genehmigt den übersandten Probedruck.<br />
§4<br />
Der Verlag stellt zunächst eine Auflage von 100 Verkaufsexemplaren her. Sobald Zweidrittel der<br />
Exemplare verkauft sind, wird jeweils eine weitere Auflage erscheinen, sodass die Lieferbarkeit<br />
des Titels gewährleistet ist.<br />
Format, Ausstattung, Buchumschlag, Ladenpreis und Werbemaßnahmen werden vom Verlag<br />
nach Absprache mit dem Autor festgelegt. Das Recht des Verlages zur Bestimmung des<br />
Ladenpreises schließt auch dessen spätere Herauf- oder Herabsetzung ein.<br />
§5
§ 6<br />
Die Fertigstellung und Auslieferung der Bücher erfolgt ca. vier Wochen nach Ablieferung der<br />
letzten Datenvorlagen.<br />
Der Autor erhält für seinen eigenen Bedarf 3 Freiexemplare. Die Freiexemplare dürfen nicht<br />
weiterverkauft werden. Weitere Exemplare können mit einem Rabatt von 50 % vom Verlag<br />
erworben werden; andere Werke aus dem Verlag kann der Autor mit 20 % beziehen.<br />
Der Verlag verpflichtet sich, in angemessenem Umfang für das Werk zu werben und seinen<br />
Absatz nach besten Kräften zu fördern. Die Höhe der vom Verlag für Werbezwecke und für<br />
Besprechungen benötigten Exemplare darf nicht über 10% der Auflage liegen. Von diesen<br />
Exemplaren wird der Verlag 5 als Rezensionsexemplare an von dem Autor zu benennende<br />
Zeitschriften schicken, die bereit sind, eine Rezension zu veröffentlichen.<br />
§ 7<br />
§ 8<br />
Der Verlag zahlt dem Autor ein Honorar ab dem 51. verkauften Exemplar seines Werkes. Er<br />
erhält 7% vom Nettopreis, ausgenommen sind Bestellungen mit 50% Rabatt zum Eigenbedarf.<br />
Der Verlag zahlt dem Autor zudem ein Honorar von 5% vom Nettopreis bei dem Verkauf als E-<br />
Book.<br />
Honorarabrechnungen erfolgen jährlich zum 31. Dezember. Die Abrechnung und Zahlung<br />
erfolgen innerhalb der Monate Januar bis März des darauffolgenden Jahres.<br />
§ 9<br />
§ 10<br />
Dieses Vertragsverhältnis untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ergänzend<br />
gelten die Regeln des Urheber- und Verlagsrechts. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit<br />
einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen<br />
nicht. Die Parteien sind alsdann verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine solche zu<br />
ersetzen, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn dem der mangelhaften Bestimmung<br />
möglichst nahe kommt.<br />
Nordhausen, den