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Ab 1. Juli wieder Bildungsprämien<br />
für Weiterbildung bis zu 50%<br />
Bildungsprämien über BMBF, EU und ESF ab sofort möglich<br />
Quelle: Volker Uflacker Xing Gruppe -IHK-News zum <strong>BKrFQG</strong><br />
50% oder bis zu maximal 500€ gefördert<br />
<strong>BKrFQG</strong><br />
Bildungsprämien!<br />
Neue Förderkondition ab 1. Juli 2017<br />
Größerer Einsatzbereich, keine Altersgrenze,<br />
jährliche Förderung.<br />
Das einlösen einer<br />
Bildungsprämie ist nur möglich:<br />
Die Weiterbildungsanbieter müssen<br />
folgende Qualitätsanforderungen<br />
nachweislich erfüllen:<br />
a) Anerkennung des Trägers oder der<br />
Maßnahme auf einer gesetzlichen Basis.<br />
Die Fahrerakademie Süd GmbH<br />
hat diesen Nachweis nach SGB III und AZAV.<br />
Dank neuer Förderkonditionen für das<br />
Bundesprogramm Bildungsprämie erhalten Sie<br />
seit dem 1. Juli 2017 unter anderem auch<br />
Kraftfahrer die Möglichkeit, Weiterbildung<br />
nach dem <strong>BKrFQG</strong> finanziell fördern zu lassen.<br />
Bisher war dies nicht möglich, da Weiterbildung,<br />
die der Erfüllung einer regelmäßigen,<br />
nachweislichen Fortbildungsverpflichtung<br />
dienen, von einer Förderung ausgeschlossen<br />
waren.<br />
Grundsätzlich gilt diese Regelung auch<br />
weiterhin, allerdings mit der Einschränkung,<br />
wenn gesetzlich durch Rechtsverordnung<br />
festgelegt ist, dass der Arbeitgeber eine<br />
entsprechende Maßnahme finanzieren muss.<br />
Dies ist bei der Weiterbildung nach dem BKrfQG<br />
nicht der Fall!<br />
Einzelheiten der Änderung:<br />
www.bildungsprämie.info/de/was-aendertsich.php<br />
b) Zertifizierung durch ein anerkanntes<br />
Qualitätsmodell<br />
c) Qualitätssicherung des jeweiligen<br />
Weiterbildungsangebots durch<br />
qualifiziertes Lehrpersonal, detaillierte<br />
Kursplanung.<br />
Weiter Informationen: fahrerakademie.com