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Ethik-Charta der DGSS Schmerz in Deutschland

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Deutscher <strong>Schmerz</strong>kongress<br />

Berl<strong>in</strong> 2007<br />

<strong>Schmerz</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

<strong>Ethik</strong>-<strong>Charta</strong> <strong>der</strong> <strong>DGSS</strong><br />

Deutsche<br />

Deutsche Gesellschaft zum Studium<br />

des <strong>Schmerz</strong>es e.V.<br />

D<br />

G<br />

S<br />

S<br />

Gesellschaft zum<br />

Studium des <strong>Schmerz</strong>es e.V.<br />

Kurzfassung


Kurzfassung<br />

Thesen zur <strong>Ethik</strong> <strong>der</strong> <strong>Schmerz</strong>therapie<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

5.<br />

6.<br />

7.<br />

8.<br />

9.<br />

<strong>Schmerz</strong>freiheit ist e<strong>in</strong> wesentliches Element menschlichen Wohlbef<strong>in</strong>dens.<br />

<strong>Schmerz</strong>therapie ist e<strong>in</strong> fundamentales Menschenrecht.<br />

Alle Menschen haben das gleiche Recht auf angemessene <strong>Schmerz</strong>l<strong>in</strong><strong>der</strong>ung.<br />

Je<strong>der</strong> Mensch hat e<strong>in</strong> Recht auf e<strong>in</strong> Sterben ohne <strong>Schmerz</strong>en, zur Not unter Inkaufnahme<br />

von Nebenwirkungen.<br />

<strong>Schmerz</strong>l<strong>in</strong><strong>der</strong>ung soll im E<strong>in</strong>klang mit dem gebotenen Respekt vor <strong>der</strong> Autonomie des Patienten stehen.<br />

<strong>Schmerz</strong>therapie darf nicht schaden. Es ist nicht als Schaden zu betrachten, wenn<br />

e<strong>in</strong> früherer Tod beim Tumorpatienten Folge e<strong>in</strong>er <strong>Schmerz</strong>therapie ist.<br />

<strong>Schmerz</strong>l<strong>in</strong><strong>der</strong>ung darf die Selbstbestimmungsfähigkeit nicht e<strong>in</strong>schränken.<br />

Risiken <strong>der</strong> <strong>Schmerz</strong>therapie dürfen Therapiemaßnahmen nur dann begrenzen, wenn<br />

sie den Vorteil <strong>der</strong> <strong>Schmerz</strong>therapie (im Ergebnis) wie<strong>der</strong> aufheben würden.<br />

Die Prävention chronischer <strong>Schmerz</strong>en erfolgt durch e<strong>in</strong>e effektive Behandlung akuter <strong>Schmerz</strong>en.<br />

Deutsche Gesellschaft zum Studium des <strong>Schmerz</strong>es e.V. (<strong>DGSS</strong>)<br />

<strong>Ethik</strong>-<strong>Charta</strong> – Kurzfassung<br />

Mit <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-<strong>Charta</strong> legt die <strong>DGSS</strong> e<strong>in</strong> Dokument vor, das ethische Orientierung <strong>in</strong> Grundsatzfragen<br />

und speziellen Herausfor<strong>der</strong>ungen im Umgang mit <strong>Schmerz</strong> bieten soll. Sie wendet sich an alle, die<br />

<strong>Schmerz</strong>en behandeln, an <strong>Schmerz</strong>en Leidende begleiten o<strong>der</strong> selbst davon betroffen s<strong>in</strong>d.<br />

Die gesamte <strong>Ethik</strong>-<strong>Charta</strong> ist kostenlos erhältlich bei <strong>der</strong>:<br />

Geschäftsstelle <strong>der</strong> <strong>DGSS</strong><br />

Obere Rhe<strong>in</strong>gasse 3<br />

56154 Boppard<br />

Telefon (06742) 8001-21<br />

Fax (06742) 8001-22<br />

E-Mail <strong>in</strong>fo@dgss.org


<strong>Ethik</strong>-<strong>Charta</strong> <strong>der</strong> <strong>DGSS</strong><br />

<br />

Grundlagen<br />

Was ist <strong>Schmerz</strong><br />

<strong>Schmerz</strong> verweist nicht nur als Symptom auf die Erregung<br />

schmerzvermitteln<strong>der</strong> (nozizeptiver) Strukturen.<br />

Er ist e<strong>in</strong> Phänomen, das e<strong>in</strong>e physiologische Dimension<br />

sowie e<strong>in</strong>e Bewusstse<strong>in</strong>s- und e<strong>in</strong>e Gefühlskomponente<br />

hat, die die Intensität und Art des <strong>Schmerz</strong>erlebens<br />

und des <strong>Schmerz</strong>verhaltens bestimmen. H<strong>in</strong>zu<br />

kommt, dass die <strong>in</strong>dividuelle <strong>Schmerz</strong>toleranz auch<br />

von kommunikativen Gewohnheiten, historischen und<br />

psychosozialen Aspekten bee<strong>in</strong>flusst wird.<br />

Was <strong>Schmerz</strong> nutzt<br />

<strong>Schmerz</strong> hat e<strong>in</strong>e wichtige Funktion zur Früherkennung<br />

von Schädigungen des Organismus. Ohne<br />

dieses Warnsystem bei möglichen Gesundheitsschäden<br />

wären Krankheit o<strong>der</strong> gar Tod die Folge. Wird<br />

die schmerzauslösende Störung aufgehoben, geht<br />

<strong>der</strong> <strong>Schmerz</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel zurück. Akuter <strong>Schmerz</strong> ist<br />

als Symptom wichtiger H<strong>in</strong>weis auf e<strong>in</strong>e auslösende<br />

Ursache. Hält <strong>der</strong> <strong>Schmerz</strong> länger an, verliert er se<strong>in</strong>e<br />

Warnfunktion, er verselbständigt sich. Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen<br />

und E<strong>in</strong>schränkungen auf <strong>der</strong> körperlichen,<br />

psychischen und sozialen Ebene s<strong>in</strong>d die Folge.<br />

Wenn <strong>Schmerz</strong> zur Krankheit wird<br />

Aufgrund <strong>der</strong> vielfältigen Dimensionen des chronischen<br />

<strong>Schmerz</strong>es spricht man von e<strong>in</strong>er bio-psycho-sozialen<br />

<strong>Schmerz</strong>krankheit. Länger anhaltende<br />

<strong>Schmerz</strong>zustände führen auch zu nachweisbaren<br />

Verän<strong>der</strong>ungen <strong>in</strong> den nervalen Strukturen, zu Lernprozessen<br />

und zur Ausbildung e<strong>in</strong>es <strong>Schmerz</strong>gedächtnisses.<br />

Rechtzeitige Therapie und Prävention<br />

von <strong>Schmerz</strong>en kann diese Chronifizierung vermeiden,<br />

unterbrechen o<strong>der</strong> rückgängig machen.<br />

Wie muss man chronischen <strong>Schmerz</strong><br />

behandeln<br />

Entsprechend <strong>der</strong> Schwere und Dauer <strong>der</strong> <strong>Schmerz</strong>erkrankung<br />

ist e<strong>in</strong> gestuftes Vorgehen notwendig.<br />

Zunächst reicht die monodiszipl<strong>in</strong>äre Diagnose und<br />

Therapie. Bei e<strong>in</strong>em längeren Verlauf sollte e<strong>in</strong> entsprechend<br />

qualifizierter Facharzt (Zusatzbezeichnung<br />

„Spezielle <strong>Schmerz</strong>therapie“ o<strong>der</strong> Zusatzbezeichnung<br />

„Palliativmediz<strong>in</strong>“) aufgesucht werden.<br />

Als letzte Stufe <strong>der</strong> Therapie ist dann e<strong>in</strong> ambulantes<br />

o<strong>der</strong> stationäres <strong>in</strong>terdiszipl<strong>in</strong>äres Zentrum, <strong>in</strong> dem<br />

gleichzeitig mehrere Diszipl<strong>in</strong>en mit dem Patienten<br />

zusammenarbeiten, erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Wie kann man <strong>der</strong> <strong>Schmerz</strong>krankheit<br />

vorbeugen<br />

E<strong>in</strong>e wichtige Aufgabe <strong>der</strong> <strong>Schmerz</strong>therapie ist die<br />

adäquate Behandlung akuter <strong>Schmerz</strong>en und damit<br />

die Prophylaxe von chronischen <strong>Schmerz</strong>en.<br />

Son<strong>der</strong>fall Tumorschmerzen<br />

Sowohl h<strong>in</strong>sichtlich Diagnostik als auch h<strong>in</strong>sichtlich<br />

Therapie unterscheiden sich Tumorschmerzen deutlich<br />

von Nichttumorschmerzen und auch von akuten<br />

<strong>Schmerz</strong>en. Während beim Tumorschmerz e<strong>in</strong>e Verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung<br />

des <strong>Schmerz</strong>niveaus alle<strong>in</strong> als ausreichen<strong>der</strong><br />

Therapieerfolg angesehen werden kann, stellt dies<br />

beim Nichttumorschmerz – z. B. beim Rückenschmerz<br />

– ke<strong>in</strong> ausreichendes Maß dar. Während beim Tumorschmerz<br />

vielfach e<strong>in</strong>e Monotherapie mit <strong>Schmerz</strong>medikamenten<br />

ausreichend ist, erfor<strong>der</strong>t <strong>der</strong> chronische<br />

Nichttumorschmerz e<strong>in</strong>e umfassende Therapie <strong>der</strong><br />

bio-psycho-sozialen Erkrankung. Neben körperlichen<br />

Methoden s<strong>in</strong>d auch psychologische und soziale Methoden<br />

<strong>der</strong> Diagnostik und Therapie e<strong>in</strong>zuführen.<br />

Problemfall alternative Methoden<br />

Häufiger als gesicherte alternative Methoden (wie<br />

Akupunktur) s<strong>in</strong>d ungesicherte, wissenschaftlich<br />

unbewiesene Methoden <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schmerz</strong>therapie<br />

anzutreffen. Dies gilt sowohl für alternative als auch<br />

für <strong>in</strong>vasive und operative Methoden. Der E<strong>in</strong>satz<br />

solcher Methoden ist ethisch abzulehnen und lediglich<br />

im Rahmen von kontrollierten Studien zu akzeptieren.<br />

Ebenfalls abzulehnen ist e<strong>in</strong>e unangemessen<br />

hohe Liquidation für solche Außenseitermethoden.<br />

Die Grundlage: <strong>Schmerz</strong> messen!<br />

<strong>Schmerz</strong> sollte neben Blutdruck, Puls, Temperatur<br />

und Atmung als fünftes Vitalzeichen regelmäßig<br />

kontrolliert werden, m<strong>in</strong>destens <strong>in</strong> <strong>der</strong>selben Regelmäßigkeit<br />

wie Herzfrequenz und Blutdruck. Dadurch<br />

würden viele Situationen unentdeckter <strong>Schmerz</strong>en<br />

wegfallen und Möglichkeiten e<strong>in</strong>er ausreichenden<br />

<strong>Schmerz</strong>therapie eröffnet.


Kurzfassung<br />

Im Zweifel: sich und an<strong>der</strong>e beraten<br />

<strong>Ethik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Mediz<strong>in</strong> und Patientenversorgung heißt<br />

auch, Hilfestellungen zu geben, sei es im E<strong>in</strong>zelfall<br />

und kurzfristig durch ethische Beratung, durch mittelfristige<br />

Fortbildung o<strong>der</strong> Gremien wie kl<strong>in</strong>ische<br />

<strong>Ethik</strong>komitees.<br />

<strong>Schmerz</strong> und Religion<br />

Die so genannten Weltreligionen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> ihrer grundsätzlichen<br />

Ausrichtung primär lebensbejahend<br />

und propagieren ke<strong>in</strong>e Kultur des <strong>Schmerz</strong>leidens.<br />

E<strong>in</strong>e effektive <strong>Schmerz</strong>- und Symptomkontrolle<br />

respektiert nicht nur die <strong>in</strong>dividuelle Spiritualität<br />

des Patienten; sie erkennt zudem <strong>in</strong> dem gelebten<br />

Glauben des E<strong>in</strong>zelnen e<strong>in</strong> Potenzial, den gewählten,<br />

notwendigen Behandlungsweg <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Verlauf<br />

positiv zu bee<strong>in</strong>flussen.<br />

Umgang mit Sterbenden<br />

In <strong>der</strong> Betreuung von schwerstkranken und sterbenden<br />

Patienten stehen die Hilfe und L<strong>in</strong><strong>der</strong>ung von<br />

Leiden im Vor<strong>der</strong>grund. Der Patient hat das Recht auf<br />

kompetente und zugewandte Pflege sowie Behandlung<br />

se<strong>in</strong>er Symptome. Die Tötung des Patienten ist <strong>in</strong><br />

allen Län<strong>der</strong>n, außer den Nie<strong>der</strong>landen und Belgien,<br />

bei Strafe verboten, auch wenn <strong>der</strong> Kranke selbst den<br />

Arzt darum bittet. In <strong>Deutschland</strong> dürfen Behandlungen,<br />

die potenziell lebenserhaltend s<strong>in</strong>d, unterlassen<br />

o<strong>der</strong> abgebrochen werden, wenn diese mediz<strong>in</strong>isch<br />

nicht mehr s<strong>in</strong>nvoll ersche<strong>in</strong>en bzw. wenn dies<br />

dem Willen des Patienten entspricht.<br />

Diese ethisch und rechtlich zulässigen Formen <strong>der</strong><br />

Therapiebegrenzung (d.h. <strong>der</strong> Nichte<strong>in</strong>leitung o<strong>der</strong><br />

Beendigung lebenserhalten<strong>der</strong> Maßnahmen <strong>in</strong> term<strong>in</strong>alen<br />

Erkrankungssituationen) werden jedoch<br />

zu wenig (an)erkannt und praktiziert: E<strong>in</strong> Teil <strong>der</strong><br />

Ärzte kann diese nicht klar von unzulässigen Formen<br />

unterscheiden o<strong>der</strong> scheut davor zurück, dafür Verantwortung<br />

zu übernehmen. Ähnlich sieht es bei <strong>der</strong><br />

konsequenten Behandlung von <strong>Schmerz</strong>en o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Leiden am Lebensende aus. E<strong>in</strong>e symptomorientierte,<br />

angemessene Medikation sollte aber nicht<br />

daran scheitern, dass Ärzte die Grenze zwischen<br />

erlaubt und verboten nicht ziehen können o<strong>der</strong> dies<br />

nicht zu tun wagen. Faktisch ist dies häufig e<strong>in</strong>es<br />

<strong>der</strong> Probleme <strong>in</strong> <strong>der</strong> Sterbebegleitung und bei <strong>der</strong><br />

Durchführung leidensl<strong>in</strong><strong>der</strong>n<strong>der</strong> Therapien am Lebensende,<br />

die e<strong>in</strong>e konsequente Symptomkontrolle<br />

zum Ziel haben müssen. Diese s<strong>in</strong>d auch dann nicht<br />

verboten, wenn e<strong>in</strong>e Medikation den Sterbeprozess<br />

beschleunigen sollte. Solche Maßnahmen s<strong>in</strong>d<br />

ethisch und rechtlich zulässig, solange sie das Ziel<br />

<strong>der</strong> L<strong>in</strong><strong>der</strong>ung verfolgen und nicht darauf abzielen,<br />

den Tod herbeizuführen.<br />

Aus- und Weiterbildung<br />

Die Aus-, Weiter- und Fortbildung über <strong>Schmerz</strong>diagnostik<br />

und -therapie ist <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> unzureichend.<br />

<strong>Schmerz</strong>therapie ist nicht Pflichtfach im<br />

mediz<strong>in</strong>ischen Staatsexamen; sie kann lediglich als<br />

Wahlfach angeboten werden. Damit ist nicht gewährleistet,<br />

dass die jungen Ärzte die Universitäten<br />

mit ausreichendem Wissen über <strong>Schmerz</strong>diagnostik<br />

und -therapie verlassen. In <strong>der</strong> Palliativmediz<strong>in</strong> ist<br />

dieses Defizit erkannt worden. So hat das Land Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

e<strong>in</strong>en Antrag gestellt, Palliativmediz<strong>in</strong><br />

zukünftig <strong>in</strong> die Approbationsordnung aufzunehmen.<br />

E<strong>in</strong> solcher Vorstoß wäre aber unzureichend,<br />

ohne gleichzeitig die <strong>Schmerz</strong>therapie ebenfalls <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Approbationsordnung zu verankern.<br />

Dieses Defizit setzt sich <strong>in</strong> <strong>der</strong> Weiterbildungsordnung<br />

für Fachärzte fort. Es besteht die Gefahr, dass<br />

e<strong>in</strong>e ganze Reihe von Fachärzten, die regelmäßig<br />

<strong>Schmerz</strong>en diagnostizieren und behandeln, nur unzureichend<br />

über die Möglichkeiten <strong>der</strong> <strong>Schmerz</strong>diagnostik<br />

und <strong>Schmerz</strong>therapie weitergebildet s<strong>in</strong>d.<br />

Dass es mittlerweile die ärztlichen Zusatzweiterbildungen<br />

„Spezielle <strong>Schmerz</strong>therapie“ und „Palliativmediz<strong>in</strong>“<br />

gibt, belegt die Notwendigkeit, für alle<br />

Fachärzte e<strong>in</strong>e prüfungsrelevante Grundlagenweiterbildung<br />

<strong>in</strong> <strong>Schmerz</strong>therapie und Palliativmediz<strong>in</strong><br />

zu schaffen.


<strong>Ethik</strong>-<strong>Charta</strong> <strong>der</strong> <strong>DGSS</strong><br />

<br />

Thesen zur <strong>Schmerz</strong>therapie bei Patienten<br />

mit akuten und perioperativen <strong>Schmerz</strong>en<br />

1. Die <strong>Schmerz</strong>behandlung von Patienten nach<br />

Verletzungen und Operationen weist <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

immer noch gravierende Defizite auf.<br />

2. Etwa 30% Prozent <strong>der</strong> Patienten s<strong>in</strong>d mit <strong>der</strong> perioperativen<br />

<strong>Schmerz</strong>therapie unzufrieden.<br />

3. E<strong>in</strong>e gute postoperative <strong>Schmerz</strong>therapie för<strong>der</strong>t<br />

die frühzeitige Mobilisierung und Erholung,<br />

senkt die Komplikationsrate und verkürzt die<br />

Verweildauer auf <strong>der</strong> Intensivstation und im<br />

Krankenhaus.<br />

4. Alle<strong>in</strong> <strong>Schmerz</strong> als fünftes Vitalzeichen zu prüfen,<br />

reicht nicht aus. Auch mögliche Nebenwirkungen<br />

<strong>der</strong> Therapie und die körperliche Funktion<br />

s<strong>in</strong>d zu prüfen.<br />

5. Durch e<strong>in</strong>e effektive postoperative <strong>Schmerz</strong>therapie<br />

können Behandlungskosten erheblich<br />

gesenkt werden.<br />

6. Akutschmerzdienste gehören <strong>in</strong> jedes Krankenhaus.<br />

Thesen zur <strong>Schmerz</strong>therapie bei<br />

Patienten mit chronischen <strong>Schmerz</strong>en<br />

1. <strong>Schmerz</strong> ist e<strong>in</strong> Bewusstse<strong>in</strong>sphänomen, das sich<br />

<strong>in</strong> den Dimensionen <strong>der</strong> Wahrnehmung, des Verhaltens<br />

und Erfahrung ausdrückt.<br />

2. <strong>Schmerz</strong> hat stets auch e<strong>in</strong>e kommunikative Bedeutung.<br />

3. Die Therapie chronischer <strong>Schmerz</strong>en sollte mit<br />

klaren, erreichbaren Zielen verknüpft werden.<br />

4. Je<strong>der</strong> Patient sollte, wenn erfor<strong>der</strong>lich, e<strong>in</strong> <strong>in</strong>terdiszipl<strong>in</strong>äres<br />

Therapieangebot erhalten.<br />

5. Aktivität, Kreativität und Entspannung können<br />

<strong>Schmerz</strong>en erleichtern.<br />

6. <strong>Schmerz</strong> und Freude schließen e<strong>in</strong>an<strong>der</strong> nicht<br />

aus.<br />

7. Chronischer <strong>Schmerz</strong> beh<strong>in</strong><strong>der</strong>t soziale Kontakte.<br />

8. Der <strong>Schmerz</strong> des e<strong>in</strong>en Menschen betrifft auch<br />

die Mitmenschen. Alternativen zu Isolation und<br />

E<strong>in</strong>samkeit sowie die Unterstützung von gesundem<br />

Verhalten s<strong>in</strong>d zu för<strong>der</strong>n.<br />

9. E<strong>in</strong>e regelmäßige <strong>in</strong>dizierte Medikamentene<strong>in</strong>nahme<br />

zur Prophylaxe ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel besser als<br />

e<strong>in</strong>e Medikation nach Bedarf.<br />

Thesen zur <strong>Schmerz</strong>therapie bei Patienten<br />

mit Tumorschmerzen<br />

1. Der <strong>Schmerz</strong> bei Menschen mit Tumorerkrankungen<br />

ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel e<strong>in</strong> Spätsymptom, das<br />

häufig auf die Irreversibiliät <strong>der</strong> Tumorerkrankung<br />

h<strong>in</strong>weist.<br />

2. Bei Tumorpatienten ist <strong>der</strong> <strong>Schmerz</strong> meist mit e<strong>in</strong>er<br />

Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung mit ihrer existenziellen<br />

Situation verbunden.<br />

3. Gerade bei fortgeschrittenen Tumorerkrankungen<br />

weist <strong>Schmerz</strong> häufig auf die Bef<strong>in</strong>dlichkeit<br />

h<strong>in</strong> und nicht nur auf die physische Verfassung<br />

des Patienten.<br />

4. In <strong>der</strong> mo<strong>der</strong>nen Tumorschmerztherapie stehen<br />

sehr effektive Methoden zur Verfügung, die es<br />

erlauben, die <strong>Schmerz</strong>en weitestgehend zu l<strong>in</strong><strong>der</strong>n.<br />

5. Im Vergleich zu an<strong>der</strong>en <strong>Schmerz</strong>erkrankungen<br />

ist die Erfolgsrate <strong>der</strong> Tumorschmerztherapie<br />

beson<strong>der</strong>s hoch.<br />

6. <strong>Schmerz</strong>- und Leidensl<strong>in</strong><strong>der</strong>ung haben <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

mediz<strong>in</strong>ischen Betreuung des sterbenskranken<br />

Menschen e<strong>in</strong>en höheren Stellenwert als die Erhaltung<br />

des Lebens um jeden Preis.<br />

Thesen zur <strong>Schmerz</strong>therapie bei Patienten<br />

<strong>in</strong> extremen Altersgruppen<br />

1. Neugeborene und Frühgeborene haben e<strong>in</strong>en<br />

Anspruch auf adäquate <strong>Schmerz</strong>therapie.<br />

2. Intensive <strong>Schmerz</strong>reize können auch bei Neugeborenen<br />

und Säugl<strong>in</strong>gen chronische <strong>Schmerz</strong>en<br />

auslösen.<br />

3. Chronische <strong>Schmerz</strong>en bei K<strong>in</strong><strong>der</strong>n und Jugendlichen<br />

bee<strong>in</strong>trächtigen die Ausbildung und damit<br />

das gesamte Leben.<br />

4. Der <strong>Schmerz</strong>forschung bei Säugl<strong>in</strong>gen, K<strong>in</strong><strong>der</strong>n<br />

und alten Menschen s<strong>in</strong>d aus ethischer Sicht<br />

engere Grenzen gesetzt als <strong>der</strong> Forschung mit<br />

Erwachsenen. Umso wichtiger ist es, das vorhandene<br />

Wissen auch zum Wohle dieser Patienten<br />

e<strong>in</strong>zusetzen.<br />

5. Wegen <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Verletzlichkeit von Patienten<br />

<strong>in</strong> extremen Altersgruppen müssen <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Schmerz</strong>therapie die Beson<strong>der</strong>heiten dieser<br />

Patientengruppen berücksichtigt werden.


Kurzfassung<br />

6.<br />

7.<br />

Bei sterbenden Neugeborenen und K<strong>in</strong><strong>der</strong>n s<strong>in</strong>d<br />

ähnliche ethische Überlegungen angezeigt wie<br />

beim erwachsenen Patienten: <strong>Schmerz</strong>en müssen<br />

im Sterbeprozess adäquat behandelt werden<br />

– auch unter Inkaufnahme e<strong>in</strong>er Verkürzung des<br />

Sterbeprozesses.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e bei alten Patienten mit chronischen<br />

<strong>Schmerz</strong>en bedeuten diese e<strong>in</strong>e weitere<br />

E<strong>in</strong>schränkung <strong>der</strong> Autonomie.<br />

Rechtliche Grundsätze <strong>der</strong><br />

<strong>Schmerz</strong>behandlung<br />

1. Je<strong>der</strong> Mensch mit <strong>Schmerz</strong>en hat e<strong>in</strong>en Anspruch<br />

auf e<strong>in</strong>e angemessene <strong>Schmerz</strong>behandlung.<br />

2. Je<strong>der</strong> Patient hat e<strong>in</strong>en Anspruch auf sorgfältige<br />

und umfassende Untersuchung <strong>der</strong> <strong>Schmerz</strong>ursachen<br />

sowie auf umfassende Diagnostik und<br />

Therapie unter E<strong>in</strong>schluss psychologischer, psychiatrischer<br />

und sozialer Aspekte.<br />

3. Je<strong>der</strong> Patient hat e<strong>in</strong>en Anspruch darauf, dass<br />

<strong>der</strong> Arzt ihn vor <strong>der</strong> <strong>Schmerz</strong>behandlung ausreichend<br />

aufklärt, und zwar auch über unerwünschte<br />

Nebenwirkungen <strong>der</strong> Therapie und<br />

mögliche Alternativen.<br />

4. Die Umsetzung <strong>der</strong> <strong>Schmerz</strong>therapie setzt das<br />

ausdrückliche o<strong>der</strong> mutmaßliche E<strong>in</strong>verständnis<br />

des Patienten voraus.<br />

5. Es gibt ke<strong>in</strong>en Anspruch auf <strong>Schmerz</strong>freiheit,<br />

son<strong>der</strong>n nur den auf e<strong>in</strong>e <strong>Schmerz</strong>behandlung,<br />

die den aktuellen Standards und Leitl<strong>in</strong>ien <strong>der</strong><br />

<strong>Schmerz</strong>therapie entspricht.<br />

6. Zu e<strong>in</strong>er dem mediz<strong>in</strong>ischen Standard entsprechenden<br />

<strong>Schmerz</strong>behandlung gehört <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Regel e<strong>in</strong> abgestuftes Vorgehen. Chronischer<br />

<strong>Schmerz</strong> als bio-psycho-soziale Erkrankung erfor<strong>der</strong>t<br />

e<strong>in</strong> <strong>in</strong>terdiszipl<strong>in</strong>äres Vorgehen.<br />

7. Bleibt die <strong>Schmerz</strong>therapie bei e<strong>in</strong>er lebensbedrohenden<br />

Erkrankung ohne Erfolg, so kann zur<br />

Unterdrückung schwerster <strong>Schmerz</strong>en auch e<strong>in</strong>e<br />

palliative Sedierung des Patienten (Ausschaltung<br />

se<strong>in</strong>es Bewusstse<strong>in</strong>s) angezeigt se<strong>in</strong>. Das<br />

wird <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e im term<strong>in</strong>alen Stadium <strong>in</strong><br />

Betracht kommen.<br />

8.<br />

E<strong>in</strong>e dem mediz<strong>in</strong>ischen Standard entsprechende<br />

<strong>Schmerz</strong>behandlung wird nicht dadurch<br />

unzulässig, dass sie bei Todkranken als<br />

unbeabsichtigte Nebenfolge den Todese<strong>in</strong>tritt<br />

beschleunigen kann.<br />

Ethische Richtl<strong>in</strong>ien zur <strong>Schmerz</strong>forschung<br />

am Menschen<br />

1. Gesundheit, Sicherheit und Würde <strong>der</strong> untersuchten<br />

Menschen haben <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schmerz</strong>forschung<br />

oberste Priorität.<br />

2. Patienten und Versuchspersonen müssen über<br />

die Untersuchung aufgeklärt werden, ihre<br />

schriftliche Zustimmung geben und können<br />

je<strong>der</strong>zeit ohne Nachteile für die weitere Behandlung<br />

von <strong>der</strong> Untersuchung zurücktreten.<br />

Personen mit e<strong>in</strong>geschränkter Urteilsfähigkeit<br />

(K<strong>in</strong><strong>der</strong>, alte Menschen, geistig Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te und<br />

Schwerkranke) dürfen nur an <strong>Schmerz</strong>untersuchungen<br />

teilnehmen, wenn dies für diese Gruppe<br />

therapeutisch notwendig ist und wenn die<br />

gesetzlichen Vertreter nach e<strong>in</strong>er umfassenden<br />

Information ihre Zustimmung (<strong>in</strong>formed consent)<br />

geben.<br />

3. Um sicher zu stellen, dass auf Versuchspersonen<br />

ke<strong>in</strong> Druck ausgeübt wird und ihnen ke<strong>in</strong><br />

Schaden zugefügt wird, und um unerwünschte<br />

physische und psychologische Auswirkungen<br />

zu vermeiden, muss das Forschungsvorhaben<br />

durch e<strong>in</strong>e <strong>Ethik</strong>kommission bewertet und begleitet<br />

werden.<br />

4. In <strong>der</strong> <strong>Schmerz</strong>forschung dürfen <strong>Schmerz</strong>reize<br />

die <strong>in</strong>dividuelle Toleranz <strong>der</strong> Versuchspersonen<br />

nicht überschreiten. Sie müssen den <strong>Schmerz</strong>reiz<br />

je<strong>der</strong>zeit ohne negative Folgen für sich<br />

selbst beenden können.<br />

5. Unter allen Umständen muss <strong>der</strong> Wunsch e<strong>in</strong>es<br />

Patienten o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er Versuchsperson nach e<strong>in</strong>er<br />

wirksamen Behandlung respektiert werden,<br />

wenn er an Untersuchungen mit Placebo<br />

(Sche<strong>in</strong>behandlung) o<strong>der</strong> therapeutischen<br />

Vergleichen unterschiedlich wirksamer Behandlungen<br />

teilnimmt.


<strong>Ethik</strong>-<strong>Charta</strong> <strong>der</strong> <strong>DGSS</strong><br />

<br />

For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft zum Studium des <strong>Schmerz</strong>es<br />

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Allgeme<strong>in</strong>e <strong>Schmerz</strong>therapie muss <strong>in</strong> <strong>der</strong> Approbationsordnung Prüfungsfach se<strong>in</strong>.<br />

Fachbezogene <strong>Schmerz</strong>therapie muss <strong>in</strong> <strong>der</strong> Weiterbildungsordnung Prüfungsfach se<strong>in</strong>.<br />

Für e<strong>in</strong>e qualitativ adäquate Versorgung von <strong>Schmerz</strong>patienten muss e<strong>in</strong> Facharzt für <strong>Schmerz</strong>therapie<br />

(und Palliativmediz<strong>in</strong>) e<strong>in</strong>geführt werden.<br />

Zur Verbesserung von Forschung und Lehre muss an je<strong>der</strong> Universitätskl<strong>in</strong>ik e<strong>in</strong> Lehrstuhl für <strong>Schmerz</strong>therapie<br />

und Palliativmediz<strong>in</strong> e<strong>in</strong>gerichtet werden.<br />

Die Beson<strong>der</strong>heiten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Kommunikation mit <strong>Schmerz</strong>patienten und Palliativpatienten müssen alle <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Schmerz</strong>therapie Tätigen lernen, und sie müssen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Aus- und Weiterbildung gelehrt werden.<br />

<strong>Schmerz</strong>forschung muss entsprechend ihrer Bedeutung aufgewertet werden.<br />

<strong>Schmerz</strong>erkrankungen müssen im ICD (International Code of Diseases) abgebildet se<strong>in</strong>.<br />

<strong>Schmerz</strong>therapie muss im OPS (Operationen- und Prozedurenschlüssel) berücksichtigt werden.<br />

<strong>Schmerz</strong>therapie muss <strong>in</strong> EBM (E<strong>in</strong>heitlicher Bewertungsmaßstab) und GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)<br />

adäquat abgebildet se<strong>in</strong>.<br />

In jedem Krankenhaus müssen Strukturen für e<strong>in</strong>e adäquate Therapie akuter <strong>Schmerz</strong>en vorhanden se<strong>in</strong>.<br />

Strukturen für e<strong>in</strong>e gestufte und flächendeckende Versorgung <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schmerz</strong>therapie müssen geschaffen<br />

werden.<br />

Je<strong>der</strong> <strong>Schmerz</strong>patient muss Zugang zu <strong>in</strong>terdiszipl<strong>in</strong>ären Therapieangeboten haben, wenn die Behandlung<br />

über längere Zeit erfolglos war.<br />

Palliativmediz<strong>in</strong> als Alternative zur Sterbehilfe muss flächendeckend zur Verfügung stehen.<br />

Die Politik muss ihrer Verpflichtung nachkommen, die Strukturen für e<strong>in</strong>e flächendeckende, qualitativ<br />

hochwertige schmerztherapeutische und palliativmediz<strong>in</strong>ische Versorgung zu schaffen.<br />

Krankenversicherungen, Berufsgenossenschaften und Rentenversicherungen müssen ihre beson<strong>der</strong>e<br />

Verpflichtung gegenüber Patienten mit <strong>Schmerz</strong>en wahrnehmen und rechtzeitig umsetzen.<br />

•<br />

Aufruf<br />

Mit <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-<strong>Charta</strong> ruft die <strong>DGSS</strong> dazu auf, die Anstrengungen um e<strong>in</strong>e hochstehende <strong>Schmerz</strong>therapie und<br />

Forschung zu verstärken, bestehende Kräfte zu bündeln und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>tegrativen ethischen Orientierung e<strong>in</strong>e<br />

beispielhafte Patientenbetreuung zu realisieren.<br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> ad-hoc Kommission „<strong>Ethik</strong>-<strong>Charta</strong>“ <strong>der</strong> <strong>DGSS</strong><br />

Prof. Dr. Toni Graf-Baumann, Ten<strong>in</strong>gen<br />

Klaus Kutzer, Vors. Richter am BGH a.D., Karlsbad-Spielberg<br />

Prof. Dr. H. Christof Müller-Busch, Berl<strong>in</strong> (Präsident <strong>der</strong> DGP)<br />

Prof. Dr. Stella Reiter-Theil, Basel (Sprecher<strong>in</strong> <strong>der</strong> Ad-hoc-Kommission „<strong>Ethik</strong>-<strong>Charta</strong>“ <strong>der</strong> <strong>DGSS</strong>)<br />

Prof. Dr. Harald C. Traue, Ulm<br />

Prof. Dr. Michael Zenz, Bochum (Präsident <strong>der</strong> <strong>DGSS</strong>)<br />

Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Zimmermann, Heidelberg


Mit <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-<strong>Charta</strong> legt die <strong>DGSS</strong> e<strong>in</strong> Dokument vor, das ethische Orientierung <strong>in</strong><br />

Grundsatzfragen und speziellen Herausfor<strong>der</strong>ungen im Umgang mit <strong>Schmerz</strong> bieten soll. Die<br />

<strong>Ethik</strong>-<strong>Charta</strong> wendet sich an alle, die <strong>Schmerz</strong>en behandeln, an <strong>Schmerz</strong>en Leidende begleiten<br />

o<strong>der</strong> selbst davon betroffen s<strong>in</strong>d.<br />

Mit dieser <strong>Ethik</strong>-<strong>Charta</strong> ruft die <strong>DGSS</strong> dazu auf, die Anstrengungen um e<strong>in</strong>e hochstehende<br />

<strong>Schmerz</strong>therapie und Forschung zu verstärken, bestehende Kräfte zu bündeln und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

<strong>in</strong>tegrativen ethischen Orientierung e<strong>in</strong>e beispielhafte Patientenbetreuung zu realisieren.<br />

Herausgeber: Deutsche Gesellschaft zum Studium des <strong>Schmerz</strong>es e.V. (<strong>DGSS</strong>)<br />

http://www.dgss.org

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