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Medienmitteilung<br />

Volksinitiative 1:12<br />

Restriktiv, unrealistisch und schädlich für den Wirtschaftsstandort<br />

Schweiz<br />

Die Fraktion der Bürgerlich-Demokratischen Partei der Schweiz BDP lehnt die Volksinitiative 1:12<br />

einstimmig ab. Sie würde dem Werkplatz und Wirtschaftsstandort Schweiz grossen Schaden<br />

zufügen, da sie viel zu restriktiv und absolut unrealistisch ist. Die Lohnpolitik in der Schweiz<br />

basiert auf bewährten Grundsätzen und gegen schädliche Lohnexzesse wurden bereits erste<br />

Massnahmen getroffen.<br />

Die BDP-Fraktion ist überzeugt, dass die 1:12 Initiative viel zu weit geht und unserem Land viel mehr<br />

schaden als nützen, es wirtschaftlich geradezu abwürgen und dem Werk- und Wirtschaftsstandort<br />

Schweiz einen grossen Schaden zufügen würde. Die Gefahr, dass Leute mit hohen Löhnen, bei der<br />

Annahme der Initiative, die Schweiz verlassen würden ist in den Augen der BDP gross. Sie befürchtet,<br />

dass sogar viele betroffene Unternehmungen der Schweiz den Rücken kehren könnten. Auf jeden Fall<br />

würden hohe Steuerbeträge und den Sozialwerken grosse Beitragssummen verloren gehen.<br />

Die BDP bestreitet nicht, dass es in den letzten Jahren in der Schweiz und im Ausland zu Lohnexzessen<br />

gekommen ist, und diese gilt es ganz klar einzuschränken. In diese Richtung wurde aber bereits einiges<br />

getan. Nach der Finanzkrise von 2008 wurden beispielsweise neue Regelungen erlassen, um die<br />

Vergütungen in den Finanzinstituten besser eingrenzen zu können. Mit der Änderung vom September<br />

2011 des Bankengesetzes wurde ferner ein neuer Artikel eingeführt, der den Bundesrat berechtigt,<br />

Massnahmen im Bereich der Vergütungen anzuordnen, sofern und solange einer systemrelevanten Bank<br />

staatliche Beihilfe gewährt wird.<br />

Ganz allgemein basiert die Lohnpolitik in der Schweiz auf bewährten und liberalen Grundsätzen. Im<br />

öffentlichen Sektor legt der Staat als Arbeitgeber oder Eigner öffentlich-rechtlicher Anstalten<br />

Höchstgrenzen für die Löhne fest. Bei den niedrigen und mittleren Löhnen spielen die Sozialpartnerschaft<br />

und die Gesamtarbeitsverträge eine wichtige Rolle. Mit der <strong>Al</strong>lgemeinverbindlichkeitserklärung unterstützt<br />

die öffentliche Hand die Bestrebungen der Sozialpartner, mit Gesamtarbeitsverträgen auf Branchenebene<br />

Mindestarbeitsbedingungen festzulegen. Die Festlegung der Saläre ist grundsätzlich Sache der<br />

Unternehmungen, bzw. deren Eigentümer. Der Staat soll nicht direkt bei der Festsetzung von Löhnen bei<br />

privaten Unternehmungen eingreifen, er kann jedoch Leitplanken in Bezug auf die Corporate Governance<br />

durch das Aktien- und Rechnungslegungsrecht aufstellen. Es ist dabei wichtig, dass die aktienrechtlichen<br />

Bestimmungen zur Corporate Governance im <strong>Al</strong>lgemeinen und die Bestimmungen zu den Vergütungen<br />

bei börsenkotierten Aktiengesellschaften im Speziellen verbessert werden müssen. Die BDP-Fraktion hat<br />

daher ausdrücklich den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative „gegen die Abzockerei“ unterstützt,<br />

wird sich im kommenden Abstimmungskampf vehement für wirksame Mittel gegen die Abzockerei<br />

einsetzen und gleichzeitig die „Minderinitiative“ bekämpfen.<br />

.<br />

Auskunft:<br />

NR Martin Landolt, 079 620 08 51<br />

NR Hansjörg Hassler, 079 438 50 53<br />

27.09.2012<br />

Bürgerlich-Demokratische Partei Schweiz<br />

Postfach 119, 3000 Bern 6<br />

Tel. +41 (0)31 352 14 82, Fax +41 (0)31 352 14 71<br />

mail@bdp.info, www.bdp.info

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