Einsatz von Antiepileptika-Generika in der Epilepsietherapie ...
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- gegenüber nicht antiepileptischen Medikamenten bis auf das 6- bis10-fach<br />
erhöhte Rate (20-40 % <strong>der</strong> Patienten!), wie<strong>der</strong> zum ursprünglichen (Orig<strong>in</strong>al-)<br />
Präparat zurückwechseln zu müssen (sog. „switch-back rate“) [7-9]<br />
- vermehrte Zugabe weiterer <strong>Antiepileptika</strong> notwendig zur Anfallskontrolle<br />
[7,8,10]<br />
- höhere Rate <strong>von</strong> Konsultationen <strong>in</strong> Praxen bzw. Notfallstationen wegen<br />
Störwirkungen o<strong>der</strong> Durchbruchsanfällen [8,9,11-13]<br />
- verlängerte Hospitalisationsdauer [8,11,12]<br />
- höheres Risiko (HR 2,84) e<strong>in</strong>es Schädel-Hirntraumas o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er Fraktur [14]<br />
- höhere gesamtökonomische Kosten als bei den mit Orig<strong>in</strong>alpräparaten<br />
behandelten Patienten. [15]<br />
Aufgrund <strong>der</strong> möglichen schweren Folgen, die e<strong>in</strong>e <strong>Antiepileptika</strong>-Subsitution jeglicher<br />
Art (Orig<strong>in</strong>al – Generikum/ Generikum-Orig<strong>in</strong>al/ Generikum – Generikum) bei e<strong>in</strong>er<br />
bereits gut e<strong>in</strong>gestellten Epilepsie mit sich br<strong>in</strong>gen kann, ist e<strong>in</strong>e forcierte Substitution<br />
<strong>in</strong> den meisten Län<strong>der</strong>n gemäss den Fachgesellschaften, Epilepsieligen und<br />
Apothekerverbänden mediz<strong>in</strong>isch-ethisch nicht statthaft/ s<strong>in</strong>nvoll<br />
Der gesamtökonomische Effekt e<strong>in</strong>er rigiden <strong>Generika</strong>-Substitutions-Pflicht bei<br />
<strong>Antiepileptika</strong> führt nicht zu niedrigeren, son<strong>der</strong>n zu steigenden Gesundheitskosten.<br />
Dies ist auch die e<strong>in</strong>mütige Me<strong>in</strong>ung <strong>der</strong> Schweizerischen Liga gegen Epilepsie.<br />
Das Problem des differenzierten Selbstbehalts bei <strong>Antiepileptika</strong>-<br />
Orig<strong>in</strong>alpräparaten und –<strong>Generika</strong><br />
Seit 1. Juli 2011 gilt e<strong>in</strong>e neue Selbstbehaltregelung (Än<strong>der</strong>ung Artikel 38a <strong>der</strong><br />
Krankenpflegeleistungsverordnung, KLV; SR832.112.31) bei Arzneimitteln, bei denen<br />
<strong>Generika</strong> erhältlich s<strong>in</strong>d. Dadurch werden Patienten Präparate-abhängig zu e<strong>in</strong>em<br />
höheren Selbstbehalt „genötigt“", wenn die entsprechenden Herstellerfirmen für ihr<br />
Präparat e<strong>in</strong>en 20% über dem Durchschnitt des kostengünstigsten Drittels <strong>der</strong><br />
Substanz-Anbieter liegenden Preis verlangen [16]. Auf die allgeme<strong>in</strong> dadurch<br />
hervorgerufene Problematik für Patienten und Aerzte wurde an an<strong>der</strong>erdieser Stelle<br />
(Schweizerische Ärztezeitung) bereits nachdrücklich h<strong>in</strong>gewiesen [17]. Aus<br />
epileptologischer Sicht gilt es auch hier darauf h<strong>in</strong>zuweisen, dass <strong>der</strong> staatlich<br />
verordnete Druck, auf billigere <strong>Antiepileptika</strong>-<strong>Generika</strong> umzusteigen, um e<strong>in</strong>em<br />
höheren Selbstbehalt entgehen zu können, aus den oben erwähnten Gründen für