Aktiv - Club Aktiv e.V.
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Sommerfest 2009<br />
In diesem Jahr feiert der <strong>Club</strong> <strong>Aktiv</strong> ein Spätsommerfest mit herbstlichen Anklängen.<br />
Termin ist der 12. September 2009. Wie schon im letzten Jahr findet das Fest in der integrativen<br />
Kindertagesstätte Leuchtturm, Karl-Grün-Straße 3 in Trier statt.<br />
Wir freuen uns über Ideen und Beiträge!<br />
Ein erstes Vorbereitungstreffen aller Interessierten findet statt am<br />
Montag, 22. Juni um 16:00 Uhr im <strong>Club</strong> <strong>Aktiv</strong> e. V., Schützenstraße 20, Trier.<br />
Informationen gibt es bei der Abteilung Selbsthilfe unter der 97859-130/-131/-215.<br />
Integrationsassistenz in der Schule<br />
Die den speziellen Bedürfnissen von Kindern mit Behinderung oft nicht entsprechenden<br />
Rahmenbedingungen sind häufig der Grund, warum sog. Kinder mit Förderbedarf nicht in den<br />
allgemeinen Schulen unterrichtet werden. Nach § 35a SGB VIII und § 54 SGB XII gibt es aber die<br />
Möglichkeit, dass Integrationshelfer Kinder mit Behinderung, die am Unterricht der Regelschule<br />
teilnehmen, unterstützen, indem behinderungsbedingte Defizite ausgeglichen werden. Da die<br />
jeweiligen Einschränkungen von Kind zu Kind sehr verschieden sein können, ist das Tätigkeitsfeld<br />
eines Intergrationshelfers auch sehr unterschiedlich.<br />
Diese Hilfen sind Sozialleistungen, über Art und Umfang der gewährten Hilfen entscheidet die<br />
Hilfeplankonferenz nach Antragstellung der Erziehungsberechtigten.<br />
Bei der Handhabung und Auslegung der Gesetzestexte durch die verschiedenen Kostenträger gab<br />
es in der Vergangenheit immer wieder Unklarheiten bezüglich bestimmter Teilbereiche der<br />
Hilfeleistungen oder der generellen Leistungsberechtigung. In einer gemeinsamen Empfehlung<br />
u.a. des MASGFF wurde nun zu einigen Problembereichen Stellung bezogen und in Bezug auf<br />
das SGB XII allgemeinverbindliche Empfehlungen herausgegeben:<br />
Klassenfahrten, Arbeitsgemeinschaften und Angebote im Rahmen der Ganztagsschule sind<br />
verpflichtende schulische Veranstaltungen, sie sind daher bei der Bewilligung der Integrationshilfe<br />
zu berücksichtigen. Bei freiwilligen Schulveranstaltungen ist zu prüfen, ob zur Teilnahme<br />
Eingliederungshilfe erforderlich ist.