Restabfall Das gehört in den Restabfallbehälter: z. B. Staubsaugerbeutel und deren Inhalt, Asche (aber keine heiße), Zigarettenkippen und sonstige Tabakreste, Windeln und Binden, verunreinigtes Papier und Folien, Tapetenreste, Porzellan, Keramik, Tontöpfe und Steingut, Glühbirnen, gekochte Speisereste/ Backwaren/ überlagerte Nahrungs- mittel (am besten in verschlossenen Abfallbeuteln), ausgediente und defekte Gebrauchsgegenstände wie Bürsten, Kunststoffeimer oder Spielzeug etc., Fensterglas, Spiegel und Straßenkehricht. Dies gehört nicht hinein: z. B. Wertstoffe, wie Glas (Flaschen etc.), Papier und Kartonagen, Verpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbundstoff, ungekochte Küchenabfälle, Gartenabfälle und Schadstoffe. Der Tipp zur Vorbeugung von Maden- und Schädlingsbefall: Gekochte Speisereste, überlagerte Nahrungsmittel, Backwaren und Kleintierstreu entsorgen Sie bitte aus hygienischen Gründen in verschlossenen Abfallbeuteln über den grauen Restabfallbehälter. Bioabfall Das gehört in den Bioabfallbehälter: z. B. rohe Obst- und Gemüseabfälle, Schalen von Bananen und Zitrusfrüchten, Eier- und Nussschalen, Kaffeesatz und -filter, Teereste, gebrauchte Blumenerde, verwelkte Blumen, Rasenschnitt, Strauch- und Heckenschnitt, Laub und Reisig. Dies gehört nicht hinein: z. B. Fremdstoffe, wie Plastiktüten (auch keine kompostierbaren), Windeln, Blumentöpfe, Staubsaugerbeutel, Glas, Metall, gekochte Speisereste, überlagerte Nahrungsmittel, Backwaren, Kleintierstreu, Knochen und Fett. Der Saisonbehälter für Bioabfälle: Für die Monate März bis Oktober, in denen besonders viele Grünabfälle anfallen, ist die Nutzung eines Saisonbehälters mit dem Volumen 120 oder 240 Liter auf schriftlichen Antrag möglich. Der Saisonbehälter wird während dieses Zeitraumes geleert und verbleibt die übrigen Monate auf Ihrem Grundstück. Der Tipp: Erfolgt eine Kompostierung aller kompostierbaren Abfälle auf dem angeschlossenen Grundstück, ist eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang des Bioabfallbehälters auf schriftlichen Antrag möglich. Wenn Sie Ihre stark feuchtenden Bioabfälle in Papier (z. B. Haushalts- oder Zeitungspapier) einschlagen, werden Sie in Ihrem Bioabfallbehälter weder Maden noch Schimmelpilze finden. Außerdem sollte der Bioabfallbehälter stets gut verschlossen werden. Noch ein Tipp: Für vorübergehend mehr anfallende kompostierbare Abfälle, wie z. B. Heckenschnitt und Laub, oder Restabfälle, wie z. B. Tapetenreste, können Sie die praktischen Laubsäcke bzw. Rest- abfallsäcke der <strong>Technische</strong>n <strong>Betriebe</strong> <strong>Wilhelmshaven</strong> verwenden. Diese können käuflich für 3,00 € je Stück bei den <strong>Technische</strong>n <strong>Betriebe</strong>n <strong>Wilhelmshaven</strong>, Freiligrathstraße 420 oder im Entsorgungszentrum <strong>Wilhelmshaven</strong>, Zum Entsorgungszentrum 1 (an der Osttangente), erworben werden. Nach dem Füllen stellen Sie den Laub- bzw. Restabfallsack einfach am Abfuhrtag des Bio- bzw. Restabfallbehälters zur Abholung bereit.
JUNI 1 Freitag 4 A 2 Samstag 5 3 Sonntag 4 Montag 6 T 5 Dienstag 7 E 6 Mittwoch 8 G 7 Donnerstag 9 H 8 Freitag 10 F 9 Samstag SR 10 Sonntag 11 Montag 1 12 Dienstag 2 L 13 Mittwoch 3 M 14 Donnerstag 4 N 15 Freitag 5 K 16 Samstag 17 Sonntag 18 Montag 6 19 Dienstag 7 P 20 Mittwoch 8 R 21 Donnerstag 9 S 22 Freitag 10 O 23 Samstag 24 Sonntag 25 Montag 1 26 Dienstag 2 B 27 Mittwoch 3 D 28 Donnerstag 4 C 29 Freitag 5 A 30 Samstag * Straßenverzeichnis siehe Rückseiten 1–10 A–T 1–10 A–T SR SF Abfuhrtermine Rest- und Bioabfallbehälter, Abfuhrbezirke 1–10 * Sonn- und Feiertage Terminverschiebung Schadstoffmobil: Rathausplatz, 8.00 bis 12.00 Uhr Sie wohnen im Bezirk Nr.: Abfuhrtermine gelber Wertstoffsack, blaue Papiertonne, Abfuhrbezirke A–T * Schadstoffmobil: Kirchplatz Fedderwardergroden, 8.00 bis 12.00 Uhr Alles, was Sie sonst noch über die TBW wissen möchten, erfahren Sie unter www.tbw-whv.de