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Amtliche Nachrichten - Gemeinde Neuenkirch

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Gestaltungsplan Krauerhusstrasse 2, <strong>Neuenkirch</strong><br />

Der Gestaltungsplan Krauerhusstrasse 2 über die Grundstücke Nr. 1191 und Nr. 2118, Krauerhusstrasse<br />

2, <strong>Neuenkirch</strong>, ist rechtskräftig geworden.<br />

Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht<br />

Bislang sorgte der <strong>Gemeinde</strong>rat als Vormundschaftsbehörde für die notwendige Unterstützung von<br />

schutzbedürftigen Personen und überwachte die Tätigkeit der vormundschaftlichen Mandatsträger.<br />

Das bisherige Vormundschaftswesen gab in unserer <strong>Gemeinde</strong> grundsätzlich kein Anlass zu Kritik,<br />

weder von den Betroffenen, noch von den Aufsichtsorganen.<br />

Das Vormundschaftswesen wurde durch die eidgenössischen Räte vollständig revidiert und wird neue<br />

Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) genannt. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen treten<br />

auf den 1. Januar 2013 in Kraft. Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht verlangt, dass die<br />

vormundschaftlichen Massnahmen massgeschneidert vollzogen werden. Die bisherige Beistandschaft,<br />

Beiratschaft und Vormundschaft wird durch ein System aus Begleit-, Vertretungs- und Mitwirkungsbeistandschaft<br />

abgelöst. Anstelle des <strong>Gemeinde</strong>rates muss neue eine interdisziplinäre Fachbehörde<br />

(Fachpersonen aus Recht, Sozialarbeit, Psychologie/Pädagogik) über die nun rund 110 zugewiesenen<br />

Aufgaben entscheiden. Die Fachbehörde wird ergänzt durch eine eigene Kanzlei, ein Revisorat, ein<br />

Rechtsdienst und ein Sozialabklärungsdienst.<br />

Der Kantonsrat hat im Zuge der Anpassung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch<br />

entschieden, dass trotz mangelnder materiell-rechtlicher Einflussmöglichkeit seitens der <strong>Gemeinde</strong><br />

das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht eine <strong>Gemeinde</strong>aufgabe bleibt. Folglich sind<br />

die Mehrkosten, welche durch die Professionalisierung verursacht werden, durch die <strong>Gemeinde</strong>n zutragen.<br />

Der Kanton geht vorderhand von jährlichen Kosten von Fr. 33.-- pro Einwohnerin und Einwohner<br />

aus.<br />

Dem <strong>Gemeinde</strong>rat war es ein Anliegen, dass den Einwohnerinnen und Einwohner auch in Zukunft<br />

durch eine möglichst nahegelegene und überschaubare Fachbehörde Unterstützung erhalten. Aus<br />

diesem Grund hat sich der <strong>Gemeinde</strong>rat gegen einen Anschluss an die neue Fachbehörde des Sozialberatungszentrums<br />

(SoBZ) Hochdorf/Sursee oder der Amtsvormundschaft Luzern-Land (LuLa) entschieden<br />

und nach neuen Lösungen gesucht. <strong>Neuenkirch</strong> wird zusammen mit Emmen, Rothenburg<br />

und Rain eine eigene Fachbehörde mit Sitz in Emmen ins Leben rufen. Die neue Fachbehörde wird<br />

mit Räumlichkeiten direkt am Bahnhof Emmenbrücke Gersag gut erreichbar sein. In dieser Konstellation<br />

kommt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuenkirch</strong> bei der konkreten Ausgestaltung der Fachbehörde im Vergleich<br />

zu den anderen Varianten (SoBZ, LuLa) ein erhöhtes Gewicht zu. So konnte zum Beispiel mit den anderen<br />

<strong>Gemeinde</strong>n vereinbart werden, dass die Mandatsträger (bisher Beistand/Vormund) weiterhin auf<br />

dem Sozialdienst in <strong>Neuenkirch</strong> ihrer Tätigkeit nachgehen können. Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist überzeugt<br />

dank der Kooperation mit Emmen, Rothenburg und Rain die bestmögliche Umsetzung der neuen gesetzlichen<br />

Bestimmungen für unsere <strong>Gemeinde</strong> realisiert zu haben. Für Fragen steht Ihnen unser Sozialvorsteher<br />

Jim Wolanin (041 469 72 52, jim.wolanin@neuenkirch.ch) gerne zur Verfügung.<br />

SBB-Niveauübergang Sempach Station<br />

Die Dienststelle Verkehr und Infrastruktur des Kantons Luzern informierte über die vollständige Sperrung<br />

des Bahnübergangs in der Nacht vom Freitag, 8. Juni 2012, von 22.00 Uhr bis 05.30 Uhr, und in<br />

der Nacht vom Samstag, 9. Juni 2012, 22.00 Uhr bis 05.30 Uhr, für die Ausführung von dringenden<br />

Sanierungsarbeiten. Bei der Verzweigung Lippenrüti sowie bei der Verzweigung Unterwalden sowie<br />

vor dem Bahnübergang (Seite Sempach) wird ein Verkehrslotse die Verkehrsteilnehmer über die Seestrasse<br />

umleiten. Allfällige LKW's und Cars werden angewiesen, über Sursee oder Rothenburg zu fahren.

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