Bayerisches Landesamt für Umwelt - Landkreis Miesbach
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BayLfU 2007 – Referat 12 / Infozentrum <strong>Umwelt</strong>Wissen<br />
Labore und Sachverständige <strong>für</strong> Schadstoffuntersuchungen in Innenräumen 2<br />
Qualifikationsnachweise<br />
(Erläuterung zur Adressliste ab S.4)<br />
Die Akkreditierungen bzw. Zulassungen beziehen sich z. T. nur auf einzelne Schadstoffe und nicht immer auf Untersuchungen in der Innenraumluft.<br />
Fragen Sie daher vor der Auftragsvergabe explizit nach, ob die Qualifikationsnachweise auch das von Ihnen gewünschte Untersuchungsverfahren<br />
beinhalten. Fragen Sie ggf. auch nach der Qualifikation des Kooperationspartners. Es gibt eine Vielzahl an Akkreditierungen. Hier finden Sie eine<br />
Auswahl an Zertifizierungssystemen, die internationalen Standards entsprechen und Qualitätssicherungsmaßnahmen enthalten.<br />
A,B DIN EN 17025: Nachweis der technischen und fachlichen Kompetenz<br />
im Bereich Probenahme (A) oder Labor (B). Akkreditierung<br />
durch das Deutsche Akkreditierungssystem Prüfwesen GmbH (DAP)<br />
oder die Deutsche Akkreditierungsstelle Chemie GmbH (DACH).<br />
C DIN EN ISO 9001:2000: Nachweis <strong>für</strong> ein Qualitätsmanagement-<br />
System, durch das Abläufe und damit die Qualität der Arbeit optimiert<br />
werden (u. a. im Bereich Humanbiomonitoring).<br />
D § 26 BImSchG: Messstellen, die mit der Ermittlung der Emissionen<br />
und Immissionen von luftverunreinigenden Stoffen beauftragt<br />
werden können (nach § 26 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes).<br />
Diese Messstellen werden seit dem 01.01.2002 vom Bayerischen<br />
<strong>Landesamt</strong> <strong>für</strong> <strong>Umwelt</strong> bekannt gegeben.<br />
(Messstellen s. http://www.bayern.de/lfu/luft/messstell/aktuelles<br />
_messstellenverzeichnis.pdf).<br />
E § 9 Abs. 6 GefStoffV: Mess- und Prüfstellen, die in Arbeitsbereichen<br />
die Konzentration an gefährlichen Stoffen in der Luft messen<br />
und beurteilen. Diese Stellen nehmen Aufgaben zum Vollzug der<br />
Gefahrstoffverordnung wahr.<br />
Akkreditierungsstelle: bis 31.03.2003 Akkreditierungsstelle der Länder<br />
<strong>für</strong> Mess- und Prüfstellen (AKMP),seit 01.04.2003 Zentralstelle<br />
der Länder <strong>für</strong> Sicherheitstechnik (ZLS), seit 01.06.2005 Deutsches<br />
Akkreditierungssystem Prüfwesen GmbH (DAP) oder Deutsche Akkreditierungsstelle<br />
Chemie GmbH (DACH).<br />
F Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige:<br />
(ÖbvS) sind „zuverlässige, glaubwürdige und auf einem bestimmten<br />
Sachgebiet besonders sachkundige und erfahrene Personen“.<br />
Sie werden von der Industrie- und Handelskammer bestellt. Die<br />
Bestellung kann einige Jahre oder lebenslang gelten. Wichtig ist<br />
die kontinuierliche Fortbildung der Sachverständigen.<br />
G Sachkundige Personen nach TRGS 519: Für den Umgang mit<br />
asbesthaltigen Gefahrstoffen wird die Sachkunde durch erfolgreiche<br />
Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang nach<br />
der Technischen Regel <strong>für</strong> Gefahrstoffe 519 nachgewiesen (TRGS<br />
519 "Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten",<br />
bes. Abschnitt 2.7).<br />
H AGÖF: Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute im<br />
Bereich <strong>Umwelt</strong>analytik, <strong>Umwelt</strong>forschung, ökologisches Bauen<br />
und Energieplanung: AGÖF Qualitätsrichtlinien Innenraumschadstoffe.<br />
Ringversuche sind ein wichtiges Instrument der externen Qualitätssicherung<br />
<strong>für</strong> Labore. Ein Ringversuch ist ein Experiment, bei dem mehrere<br />
Labore identisches Material auf die gleiche Messgröße hin untersuchen<br />
und die Resultate vergleichend beurteilt werden. Die regelmäßige<br />
erfolgreiche Teilnahme an Ringversuchen ist daher sehr wichtig.<br />
Fortbildungsmaßnahmen sind ein wichtiges Kriterium <strong>für</strong> die regelmäßige<br />
Qualifizierung.