Download - Hessischer Ziegenzuchtverband eV
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Versteigerungsbedingungen<br />
1. Allgemeines<br />
Für die Absatzveranstaltung gelten die nachstehenden<br />
Bedingungen, die der Beschicker mit der Erteilung des<br />
Vermittlungsauftrages und der Käufer mit seinem Gebot anerkennt.<br />
Der Hessische <strong>Ziegenzuchtverband</strong> (HZZV), übernimmt für<br />
Rechnung des Beschickers und der beteiligten Zuchtverbände den<br />
Verkauf der zur Absatzveranstaltung aufgetriebenen Tiere, sowie<br />
das Inkasso der Steigpreise und Gebühren.<br />
Der Landesverband der Ziegenzüchter Rheinland-Pfalz e.V.<br />
rechnet die Tiere seiner Verbandsmitglieder in eigener Regie ab,<br />
siehe auch Paragraph 8, 9 und 10.<br />
Er übernimmt auch die Erledigung von Kaufaufträgen. Er handelt<br />
als Vermittler. Bei Schadensfällen ist ihm unmittelbar, direkt und<br />
schriftlich an die Geschäftsstelle des HZZV Mitteilung zu machen.<br />
2. Körung<br />
Die zum Verkauf angebotenen Böcke werden am Tag der Auktion<br />
durch die Körkommission gekört, oder sind bereits im Vorfeld der<br />
Veranstaltung von den beschickenden Verbänden gekört worden.<br />
Die Gebühr für die Zuchtbescheinigung (z.Zt. 10,00 €) trägt der<br />
Käufer. Die Zuchtbescheinigung wird, versehen mit dem<br />
Körvermerk, dem Käufer unmittelbar zugestellt.<br />
3. Auf- und Abtrieb<br />
Für die aufgetriebenen Tiere ist vom Beschicker ein Meldegeld in<br />
Höhe von 5,00 € zu entrichten. Der Abtrieb nicht verkaufter Tiere<br />
darf erst nach Beendigung der Versteigerung erfolgen. Verkaufte<br />
Tiere können nach erfolgter Abrechnung abgetrieben werden. Für<br />
Verwechslung der Tiere beim Abtrieb übernimmt der HZZV keine<br />
Haftung. Für den Abtransport der Tiere hat jeder Käufer selbst<br />
Sorge zu tragen.<br />
4. Schadensersatz<br />
Für Schäden, durch Auktionstiere verursacht, haftet der jeweilige<br />
Eigentümer.