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Download - Hessischer Ziegenzuchtverband eV

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Versteigerungsbedingungen<br />

1. Allgemeines<br />

Für die Absatzveranstaltung gelten die nachstehenden<br />

Bedingungen, die der Beschicker mit der Erteilung des<br />

Vermittlungsauftrages und der Käufer mit seinem Gebot anerkennt.<br />

Der Hessische <strong>Ziegenzuchtverband</strong> (HZZV), übernimmt für<br />

Rechnung des Beschickers und der beteiligten Zuchtverbände den<br />

Verkauf der zur Absatzveranstaltung aufgetriebenen Tiere, sowie<br />

das Inkasso der Steigpreise und Gebühren.<br />

Der Landesverband der Ziegenzüchter Rheinland-Pfalz e.V.<br />

rechnet die Tiere seiner Verbandsmitglieder in eigener Regie ab,<br />

siehe auch Paragraph 8, 9 und 10.<br />

Er übernimmt auch die Erledigung von Kaufaufträgen. Er handelt<br />

als Vermittler. Bei Schadensfällen ist ihm unmittelbar, direkt und<br />

schriftlich an die Geschäftsstelle des HZZV Mitteilung zu machen.<br />

2. Körung<br />

Die zum Verkauf angebotenen Böcke werden am Tag der Auktion<br />

durch die Körkommission gekört, oder sind bereits im Vorfeld der<br />

Veranstaltung von den beschickenden Verbänden gekört worden.<br />

Die Gebühr für die Zuchtbescheinigung (z.Zt. 10,00 €) trägt der<br />

Käufer. Die Zuchtbescheinigung wird, versehen mit dem<br />

Körvermerk, dem Käufer unmittelbar zugestellt.<br />

3. Auf- und Abtrieb<br />

Für die aufgetriebenen Tiere ist vom Beschicker ein Meldegeld in<br />

Höhe von 5,00 € zu entrichten. Der Abtrieb nicht verkaufter Tiere<br />

darf erst nach Beendigung der Versteigerung erfolgen. Verkaufte<br />

Tiere können nach erfolgter Abrechnung abgetrieben werden. Für<br />

Verwechslung der Tiere beim Abtrieb übernimmt der HZZV keine<br />

Haftung. Für den Abtransport der Tiere hat jeder Käufer selbst<br />

Sorge zu tragen.<br />

4. Schadensersatz<br />

Für Schäden, durch Auktionstiere verursacht, haftet der jeweilige<br />

Eigentümer.

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