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Laufer Klimaschutzprogramm fortlaufend - Lauf online

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8<br />

(Förderprogramm der StWL)<br />

Mit dem Einsatz moderner Geräte kann ein<br />

erheblicher Beitrag zum Stromsparen geleistet<br />

werden. Wenn Sie wissen möchten, wie viel<br />

Energie Ihre Haushaltsgeräte verbrauchen -<br />

die StWL verleiht in ihrem Kundenzentrum für<br />

ihre Stromkunden Strommessgeräte gegen<br />

eine Kaution in Höhe von 10 €.<br />

Wofür gibt es eine Förderung?<br />

Gefördert wird die Ersatzbeschaffung von Geschirrspülmaschinen<br />

und Waschvollautomaten<br />

durch den Kauf von Neugeräten der Energieeffizienzklasse<br />

„A“ (gemäß „Eurolabel“) sowie<br />

von Kühl- und Gefriergeräten der Energieeffizienzklasse<br />

„A+/A++“, die während der <strong>Lauf</strong>zeit<br />

des „<strong><strong>Lauf</strong>er</strong> <strong>Klimaschutzprogramm</strong>s 2011“<br />

erworben werden.<br />

Zudem fördern wir den Austausch von Elektroherden,<br />

den Austausch von Strom- gegen<br />

Gasherd/Induktionsherd sowie den Austausch<br />

alter Heizungsumwälzpumpen gegen Heizungspumpen<br />

mit dem Energielabel der Effizienzklasse<br />

„A“.<br />

Zusätzlich wird die Neuanschaffung von Wärmepumpentrocknern<br />

und Wäschetrocknern<br />

(Energieeffizienzklasse „B“) gefördert.<br />

Während der <strong>Lauf</strong>zeit des „<strong><strong>Lauf</strong>er</strong> <strong>Klimaschutzprogramm</strong>s<br />

2011“ kann pro Haushalt<br />

nur eine Geräteart gefördert werden.<br />

Maßgebend ist, dass Sie Stromkunde der<br />

StWL sind und eine entsprechende Kundennummer<br />

besitzen. Wir benötigen schließlich<br />

Angaben zum Entsorgungsort und -zeitpunkt<br />

des alten Geräts.<br />

Wie sieht diese Förderung aus?<br />

Sie erhalten von der StWL mit der Jahresabrechnung<br />

2011 eine einmalige Gutschrift in<br />

Höhe von 50 € (brutto). Diese Förderung kann<br />

nur einmal während der <strong>Lauf</strong>zeit des „<strong><strong>Lauf</strong>er</strong><br />

<strong>Klimaschutzprogramm</strong>s 2011“ und nur für ein<br />

Gerät gewährt werden. Nur vollständig ausgefüllte<br />

Anträge werden bearbeitet.<br />

Förderprogramm II<br />

Stromeffizienter Haushalt<br />

Notwendige Unterlagen und Voraussetzungen<br />

Bitte beachten Sie zunächst die grundsätzlichen<br />

Voraussetzungen für eine Programmförderung<br />

auf Seite 2.<br />

Wir benötigen folgende Unterlagen:<br />

- vollständig ausgefülltes Formular „Antrag<br />

auf eine Förderung der Ersatzbeschaffung<br />

eines energiesparenden Haushaltsgerätes“<br />

- StWL- Kundennummer<br />

- Nachweis der Energieeffizienzklasse „A“,<br />

„A+/A++“ bzw. „B“<br />

- Rechnungskopie des Ersatzgerätes<br />

- Nachweis zur Entsorgung des Altgerätes<br />

So erhalten Sie Ihre Förderung<br />

Nach Einsendung des Antragsformulars, der<br />

Originalrechnung bzw. einer Rechnungskopie<br />

und des Nachweises der Energieeffizienzklasse<br />

„A“, „A+/A++“ bzw. „B“ erhalten Sie mit der<br />

Jahresabrechnung eine Gutschrift über 50 €<br />

(brutto).<br />

Eine ausführliche Beratung erhalten Sie im<br />

Kundenzentrum der StWL<br />

Sichartstr. 49, 91207 <strong>Lauf</strong> a.d. Pegnitz,<br />

Telefon: 09123/173-0, Fax: 09123/173-135<br />

Öffnungszeiten:<br />

Montag - Mittwoch: 7.00 Uhr bis 16.30 Uhr<br />

Donnerstag: 7.00 Uhr bis 17.30 Uhr<br />

Freitag: 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr

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