Laufer Klimaschutzprogramm fortlaufend - Lauf online
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(Förderprogramm der StWL)<br />
Mit dem Einsatz moderner Geräte kann ein<br />
erheblicher Beitrag zum Stromsparen geleistet<br />
werden. Wenn Sie wissen möchten, wie viel<br />
Energie Ihre Haushaltsgeräte verbrauchen -<br />
die StWL verleiht in ihrem Kundenzentrum für<br />
ihre Stromkunden Strommessgeräte gegen<br />
eine Kaution in Höhe von 10 €.<br />
Wofür gibt es eine Förderung?<br />
Gefördert wird die Ersatzbeschaffung von Geschirrspülmaschinen<br />
und Waschvollautomaten<br />
durch den Kauf von Neugeräten der Energieeffizienzklasse<br />
„A“ (gemäß „Eurolabel“) sowie<br />
von Kühl- und Gefriergeräten der Energieeffizienzklasse<br />
„A+/A++“, die während der <strong>Lauf</strong>zeit<br />
des „<strong><strong>Lauf</strong>er</strong> <strong>Klimaschutzprogramm</strong>s 2011“<br />
erworben werden.<br />
Zudem fördern wir den Austausch von Elektroherden,<br />
den Austausch von Strom- gegen<br />
Gasherd/Induktionsherd sowie den Austausch<br />
alter Heizungsumwälzpumpen gegen Heizungspumpen<br />
mit dem Energielabel der Effizienzklasse<br />
„A“.<br />
Zusätzlich wird die Neuanschaffung von Wärmepumpentrocknern<br />
und Wäschetrocknern<br />
(Energieeffizienzklasse „B“) gefördert.<br />
Während der <strong>Lauf</strong>zeit des „<strong><strong>Lauf</strong>er</strong> <strong>Klimaschutzprogramm</strong>s<br />
2011“ kann pro Haushalt<br />
nur eine Geräteart gefördert werden.<br />
Maßgebend ist, dass Sie Stromkunde der<br />
StWL sind und eine entsprechende Kundennummer<br />
besitzen. Wir benötigen schließlich<br />
Angaben zum Entsorgungsort und -zeitpunkt<br />
des alten Geräts.<br />
Wie sieht diese Förderung aus?<br />
Sie erhalten von der StWL mit der Jahresabrechnung<br />
2011 eine einmalige Gutschrift in<br />
Höhe von 50 € (brutto). Diese Förderung kann<br />
nur einmal während der <strong>Lauf</strong>zeit des „<strong><strong>Lauf</strong>er</strong><br />
<strong>Klimaschutzprogramm</strong>s 2011“ und nur für ein<br />
Gerät gewährt werden. Nur vollständig ausgefüllte<br />
Anträge werden bearbeitet.<br />
Förderprogramm II<br />
Stromeffizienter Haushalt<br />
Notwendige Unterlagen und Voraussetzungen<br />
Bitte beachten Sie zunächst die grundsätzlichen<br />
Voraussetzungen für eine Programmförderung<br />
auf Seite 2.<br />
Wir benötigen folgende Unterlagen:<br />
- vollständig ausgefülltes Formular „Antrag<br />
auf eine Förderung der Ersatzbeschaffung<br />
eines energiesparenden Haushaltsgerätes“<br />
- StWL- Kundennummer<br />
- Nachweis der Energieeffizienzklasse „A“,<br />
„A+/A++“ bzw. „B“<br />
- Rechnungskopie des Ersatzgerätes<br />
- Nachweis zur Entsorgung des Altgerätes<br />
So erhalten Sie Ihre Förderung<br />
Nach Einsendung des Antragsformulars, der<br />
Originalrechnung bzw. einer Rechnungskopie<br />
und des Nachweises der Energieeffizienzklasse<br />
„A“, „A+/A++“ bzw. „B“ erhalten Sie mit der<br />
Jahresabrechnung eine Gutschrift über 50 €<br />
(brutto).<br />
Eine ausführliche Beratung erhalten Sie im<br />
Kundenzentrum der StWL<br />
Sichartstr. 49, 91207 <strong>Lauf</strong> a.d. Pegnitz,<br />
Telefon: 09123/173-0, Fax: 09123/173-135<br />
Öffnungszeiten:<br />
Montag - Mittwoch: 7.00 Uhr bis 16.30 Uhr<br />
Donnerstag: 7.00 Uhr bis 17.30 Uhr<br />
Freitag: 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr