20.02.2013 Aufrufe

Merkblatt "Sichere Aufbewahrung von Signalpistolen"

Merkblatt "Sichere Aufbewahrung von Signalpistolen"

Merkblatt "Sichere Aufbewahrung von Signalpistolen"

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Weitere Hinweise<br />

Fahrgebiet:<br />

Das Fahrgebiet des Bootes ist für die Vorschriften der <strong>Aufbewahrung</strong> nicht<br />

entscheidend. Jedes unter deutscher Flagge laufende Boot unterliegt den<br />

waffengesetzlichen Bestimmungen.<br />

Charterboote:<br />

Ist ein Charterboot mit einer Leuchtpistole bestückt, muss der Vercharterer Inhaber<br />

einer Waffenbesitzkarte sein. Der Charterer darf auf seegehenden Schiffen die Waffe<br />

– nach vorheriger Einweisung durch den Vercharterer – nur im Notfall einsetzen,<br />

ohne selbst Inhaber einer WBK zu sein. Voraussetzung ist der Nachweis einer<br />

Charterung und ein Leihschein vom Besitzer der Waffe. Das Führen oder der<br />

Transport der Waffe an Land ist dem Charterer nicht gestattet.<br />

Transport:<br />

Schusswaffen und gleichgestellte Geräte dürfen nur in verschlossenen Behältnissen<br />

transportiert werden. Die Waffen müssen entladen sein und dürfen nur getrennt <strong>von</strong><br />

der Munition transportiert werden. Der Transport ist nur auf direktem Weg vom bzw.<br />

zum Boot erlaubt.<br />

2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!