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satzung der gemeinde kronshagen über den bebauungsplan nr. 16 ...

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8. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung und die Stelle, bei <strong>der</strong> <strong>der</strong> Plan auf<br />

Dauer während <strong>der</strong> Sprechstun<strong>den</strong> von allen Interessierten eingesehen wer<strong>den</strong> kann und die <strong>über</strong> <strong>den</strong> Inhalt<br />

Auskunft erteilt, sind am ortsüblich bekannt gemacht wor<strong>den</strong>. In <strong>der</strong> Bekanntmachung ist auf die<br />

Möglichkeit, eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln <strong>der</strong> Abwägung<br />

einschließlich <strong>der</strong> sich ergeben<strong>den</strong> Rechtsfolgen (§ 215 Abs. 2 BauGB) sowie auf die Möglichkeit,<br />

Entschädigungsansprüche geltend zu machen und das Erlöschen dieser Ansprüche (§ 44 BauGB) hingewiesen<br />

wor<strong>den</strong>. Auf die Rechtswirkungen des § 4 Abs. 3 GO wurde ebenfalls hingewiesen. Die Satzung ist mithin am<br />

in Kraft getreten.<br />

Kronshagen, <strong>den</strong><br />

PLANVERFASSER:<br />

DHBT A R C H I T E K T E N<br />

BECKER MÜLLER WERNER TENNERT<br />

Her<strong>der</strong>straße 2 241<strong>16</strong> Kiel<br />

Tel.: 0431/ 51966-0 Fax: 0431/ 51966-66<br />

.........gez........................<br />

- Bürgermeister -<br />

Kiel, <strong>den</strong> 22.09.2005 Architekt BDA + Stadtplaner SRL<br />

Ergänzt 21.10.2005 Architekt BDA + Stadtplaner SRL<br />

Überarbeitet: 27.10.2005 Gemeinde Kronshagen (60.1)<br />

TEIL B: TEXT<br />

II. Örtliche Bauvorschriften (§ 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 92 LBO)<br />

Werbeanlagen<br />

Ausnahmsweise wird im Teilgebiet 1 außerhalb <strong>der</strong> <strong>über</strong>baubaren Grundstücksfläche eine (1)<br />

freistehende Werbeanlage als Mast mit einer maximalen Höhe von 6,0 m <strong>über</strong> Oberkante Fußweg<br />

Claus-Sinjen-Straße mit Auslegerkasten von maximal 4,0 qm zugelassen, wenn <strong>der</strong> Standort des<br />

Mastes zwischen Ein- und Ausfahrt und nach Sü<strong>den</strong> vorhan<strong>den</strong>er Eiche bei maximal 3,0 m Abstand<br />

zur im Bebauungsplan Nr. <strong>16</strong> A festgesetzten Straßenbegrenzungslinie Claus-Sinjen-Straße begrenzt<br />

wird. Der Kronentraufbereich <strong>der</strong> vorhan<strong>den</strong>en Eiche ist frei zu halten<br />

ÜBERSICHTSPLAN M . 1 : 50.000<br />

Satzung zur 3. Än<strong>der</strong>ung B-Plan <strong>16</strong> a Domäne Süd<br />

N:\KRO\B\<strong>16</strong>A3T02.DOC

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