Unterkunftskosten Unangemessene Kosten der Unterkunft
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Umzug ohne Zustimmung<br />
Bevor <strong>der</strong> Antragsteller o<strong>der</strong> die Antragstellerin einen Vertrag über eine neue <strong>Unterkunft</strong> abschließt,<br />
ist es notwendig, vom bisher örtlich zuständigen Träger eine Einverständniserklärung für die<br />
künftigen Aufwendungen einzuholen. Wenn sich nach einem nicht erfor<strong>der</strong>lichen Umzug die<br />
<strong>Kosten</strong> <strong>der</strong> <strong>Unterkunft</strong> erhöhen, werden nur die bisherigen <strong>Kosten</strong> weiter erbracht. Auch können<br />
keine <strong>Kosten</strong>, die mit dem Umzug in Verbindung stehen übernommen werden.<br />
Wohnung für unter 25-Jährige<br />
Unverheiratete Jugendliche, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und bei den Eltern<br />
o<strong>der</strong> einem Elternteil ausziehen wollen, können Miete und Heizkosten für die neue <strong>Unterkunft</strong> nur<br />
erhalten, wenn sie vorher eine Zusicherung des Jobcenter Rhein-Kreis Neuss, o<strong>der</strong> bei Umzug in<br />
den Zuständigkeitsbereich eines neuen Trägers, dessen Zusicherung eingeholt haben.<br />
Diese Jugendlichen erhalten die Zusicherung, wenn<br />
• schwerwiegende soziale Gründe gegen ein Verbleiben in <strong>der</strong> elterlichen Wohnung sprechen<br />
und dies nachgewiesen wird, o<strong>der</strong><br />
• <strong>der</strong> Umzug in die neue <strong>Unterkunft</strong> zur Einglie<strong>der</strong>ung in den Arbeitsmarkt erfor<strong>der</strong>lich ist,<br />
o<strong>der</strong><br />
• nachweislich ein ähnlich schwerwiegen<strong>der</strong> Grund vorliegt.<br />
Ziehen die Jugendlichen ohne die erfor<strong>der</strong>liche Zusicherung um, erhalten sie nur 80 Prozent <strong>der</strong><br />
Regelleistung für Alleinstehende. Leistungen für Miete und Heizkosten werden dann nicht erbracht.<br />
Auch Leistungen für die Erstausstattung <strong>der</strong> Wohnung — siehe Mehrbedarfe — werden dann nicht<br />
übernommen.<br />
Heizkosten<br />
Heizkosten werden vom Jobcenter Rhein-Kreis Neuss gemäß den Richtlinien des Rhein-Kreis<br />
Neuss übernommen.<br />
Sitzung Sozialausschuss 12.5.2011 zu Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel und Disskussion<br />
Beschluss:<br />
Beschluss 1: Der Sozial- und Gesundheitsausschuss lehnt den Antrag <strong>der</strong> Fraktion Bündnis 90/Die<br />
Grünen zur Einholung eines Zweitgutachtens ab.<br />
Beschluss 2: Der Sozial- und Gesundheitsausschuss stimmt den mit <strong>der</strong> Tischvorlage vorgelegten<br />
Richtwerten zum grundsicherungsrelevanten Meitspiegel zu.<br />
Beschluss 3: Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beauftragt gemäß dem Antrag <strong>der</strong> Fraktionen<br />
<strong>der</strong> CDU und FDP die Verwaltung halbjährlich die Auswirkungen <strong>der</strong> Neuregelung zu überprüfen