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PDF Download - Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB)

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» BEKANNTMACHUNGEN<br />

Sozialversicherungswahlen 2005<br />

Alle sechs Jahre werden bei den Sozialversicherungsträgern<br />

die Selbstverwaltungsorgane<br />

neu gewählt. Wahltag für<br />

die 10. Sozialversicherungswahlen seit<br />

1953 ist der 1. Juni 2005. In UV aktuell<br />

Nr. 3/2004, Seite 27, wurde darüber berichtet.<br />

Die Vertreterversammlungen werden<br />

unmittelbar von den Arbeitgebern und<br />

Versicherten gewählt. Die Wahl erfolgt<br />

getrennt für die Gruppen der Versicherten<br />

und der Arbeitgeber auf der Grundlage<br />

von Vorschlagslisten, die von den Sozialpartnern,<br />

insbesondere von Arbeitneh-<br />

28<br />

mervereinigungen (z. B. Gewerkschaften)<br />

und Arbeitgebervereinigungen aufgestellt<br />

werden. Eine Wahl mit Wahlhandlung fi ndet<br />

allerdings nicht statt, wenn aus einer<br />

Gruppe nur eine Vorschlagsliste vom Wahlausschuss<br />

zugelassen wird oder wenn<br />

auf mehreren Vorschlagslisten insgesamt<br />

nicht mehr Bewerber benannt werden als<br />

Mitglieder zu wählen sind. In diesem Fall<br />

gelten die vorgeschlagenen Personen mit<br />

Ablauf des 1. Juni 2005 als gewählt. Diese<br />

sogenannten Friedenswahlen fi nden bei<br />

den meisten Sozialversicherungsträgern<br />

statt. Sie haben den Vorteil, dass damit<br />

erhebliche Kosten vermieden werden, die<br />

Wahlergebnis zur Vertreterversammlung der Bayerischen Landesunfallkasse<br />

Bekanntmachung des Wahlausschusses der Bayerischen Landesunfallkasse<br />

vom 4. Januar 2005:<br />

Der Wahlausschuss hat einstimmig<br />

festgestellt, dass für die Gruppe der<br />

Versicherten nur eine Vorschlagsliste,<br />

die Liste mit der Ordnungsnummer 1 mit<br />

dem Kennwort „Gewerkschaften des<br />

öffentlichen Dienstes“, zugelassen worden<br />

ist; eine Wahlhandlung für die Wahl<br />

zur Vertreterversammlung der Bayerischen<br />

Landesunfallkasse fi ndet daher<br />

nicht statt (§ 28 Abs. 1 SVWO).<br />

bei einer Urwahl durch Mitgliedsbeiträge<br />

aufzubringen wären. Durch das bei einer<br />

Friedenswahl notwendigerweise stattfi ndende<br />

Einigungsverfahren innerhalb der<br />

vorschlagsberechtigten Organisationen<br />

wird auch eine regionale und branchenmäßige<br />

Ausgewogenheit und eine gleichmäßige<br />

Vertretung der verschiedenen versicherten<br />

Personengruppen gewährleistet.<br />

Nachfolgend wird das von den Wahlausschüssen<br />

des Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes<br />

und der Bayerischen<br />

Landesunfallkasse festgestellte<br />

Wahlergebnis bekannt gegeben.<br />

Bayer. LUK<br />

Der Wahlausschuss hat das Wahlergeb-<br />

nis festgestellt (§ 28 Abs. 2 SVWO). Die<br />

in der Liste mit der Ordnungsnummer 1<br />

mit dem Kennwort „Gewerkschaften des<br />

öffentlichen Dienstes“ benannten Bewerber<br />

gelten mit Ablauf des 1. Juni<br />

2005 (Wahltag der 10. Sozialversicherungswahlen)<br />

als gewählt (§ 28 Abs. 3<br />

SVWO).<br />

Mitglieder aus der Gruppe<br />

der Versicherten:<br />

1. Flach, Norbert, Neubeuern<br />

2. Fleischmann, Hubert, Nabburg<br />

3. Höfelschweiger, Vitus, Landshut<br />

4. Hoschek, Günter, Moosburg<br />

5. Gammel-Hartmann, Bettina, Karlsfeld<br />

6. Hechtl, Robert, Tennz<br />

Stellvertreter:<br />

1. Huß, Christian, Würzburg<br />

2. Kornprobst, Richard, München<br />

3. Kuhn, Joseph, Dachau<br />

4. Schäfer, Thorsten, München<br />

5. Flessa, Kurt, Gefrees<br />

6. Ehnes, Hans-Joachim, Erlangen<br />

7. Fink, Hans-Joachim, München<br />

Die Arbeitgebervertreter in der<br />

Vertreterversammlung werden gemäß<br />

§ 44 Abs. 2 a Ziff. 1 SGB IV ohne<br />

Wahlhandlung von der nach Landesrecht<br />

zuständigen Stelle bestimmt.<br />

Waltraut Borchert Dr. Hans-Christian Titze Dr. Josef Streitwieser<br />

Beisitzerin Vorsitzender Beisitzer<br />

des Wahlausschusses des Wahlausschusses des Wahlausschusses<br />

<strong>Unfallversicherung</strong> aktuell 2/2005

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