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Katalog betrachten - Bayerisches Pilgerbüro

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versicherungen der ERV. Mit der Buchungsbestätigung erhält der<br />

Kunde einen Versicherungsausweis (Versicherungsschein), dem die<br />

Versicherungsbedingungen und weitere Einzelheiten zu entnehmen<br />

sind. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles ist die versicherte<br />

Person verpflichtet, die Reise unverzüglich zu stornieren und den<br />

Schaden der EUROPÄISCHEN Reiseversicherungs- AG Leistungsabteilung,<br />

Rosenheimer Str. 116, 81669 München, Tel. +49 (0)89 /<br />

4166-1799 zu melden. Bei allen übrigen Reisen ist eine Reiserücktrittskostenversicherung<br />

nicht enthalten, kann aber auf Kundenwunsch<br />

kostenpflichtig hinzugebucht werden.<br />

6. Nicht in Anspruch genommene Leistung<br />

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger<br />

Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch,<br />

hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.<br />

Das bp wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung<br />

der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt,<br />

wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt<br />

oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen<br />

entgegenstehen.<br />

7. Rücktritt und Kündigung durch das bp<br />

Das bp kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag<br />

zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag<br />

kündigen:<br />

7.1 Ohne Einhaltung einer Frist<br />

Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer<br />

Abmahnung des bp oder des Reiseleiters nachhaltig stört oder<br />

wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige<br />

Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt das<br />

bp, so behält es den Anspruch auf den Reisepreis; es muss sich jedoch<br />

den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen<br />

Vorteile anrechnen lassen, die es aus einer anderweitigen Verwendung<br />

der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt,<br />

einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.<br />

7.2 Bis 3 Wochen vor Reiseantritt<br />

Wenn die Mindestteilnehmerzahl (bei europäischen Pilgerreisen<br />

25 Personen, bei außereuropäischen Pilgerreisen 20 Personen, bei<br />

Lourdesflügen 100 Personen, bei Lourdessonderzügen 400 Personen,<br />

bei Studienreisen 20 Personen, bei Jakobsweg- und Wanderreisen<br />

15 Personen, bei den Jakobswegreisen „individuell“ 4 Personen,<br />

bei der Flusskreuzfahrt „Rhône und Saône“ 120 Personen,<br />

bei der Hochseekreuzfahrt „Mediterraner Küstenzauber und Inselglück“<br />

40 Personen), nicht erreicht wird, so kann das bp bis 21<br />

Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten. Bei Reisen,<br />

die laut Reiseausschreibung von anderen Reiseveranstaltern<br />

durchgeführt werden und die das bp nur vermittelt, gelten die<br />

Mindest teilnehmerzahlen des Veranstalters. Wird die Reise aus<br />

diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde auf den Reisepreis<br />

geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.<br />

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher<br />

Umstände<br />

8.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer<br />

höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,<br />

so können sowohl das bp als auch der Kunde den Vertrag<br />

kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann das bp für die<br />

bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden<br />

Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.<br />

8.2 Wird der Vertrag nach Absatz 8.1 gekündigt, so finden die<br />

Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung.<br />

Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den<br />

Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkos ten<br />

dem Kunden zur Last.<br />

9. Mitwirkungspflicht des Kunden<br />

9.1 Mängelanzeige<br />

Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Kunde<br />

Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, dem bp einen<br />

aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt<br />

er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.<br />

Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos<br />

ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet,<br />

seine Mängelanzeige unverzüglich der örtlichen Reiseleitung<br />

zur Kenntnis zu geben. Die Reiseleitung ist beauftragt, für<br />

Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt,<br />

Ansprüche des Kunden anzuerkennen. Ist eine Reiseleitung<br />

vor Ort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem bp an<br />

dessen Sitz zur Kenntnis zu geben.<br />

9.2 Fristsetzung vor Kündigung<br />

Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in<br />

§ 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem,<br />

dem bp erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen,<br />

hat er dem bp zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleis -<br />

tung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich<br />

ist oder vom bp verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung<br />

des Vertrages durch ein besonderes, dem bp erkennbares<br />

Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.<br />

9.3 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung<br />

Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt<br />

das bp dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige<br />

(P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.<br />

Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die<br />

Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige<br />

ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb<br />

21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist<br />

der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck<br />

der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des bp anzuzeigen.<br />

9.4 Reiseunterlagen<br />

Der Kunde hat das bp zu informieren, wenn er die erforderlichen<br />

Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb<br />

der vom bp mitgeteilten Frist erhält.<br />

10. Beschränkung der Haftung<br />

10.1 Die vertragliche Haftung des bp für Schäden, die nicht Körperschäden<br />

sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit<br />

ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig<br />

herbeigeführt wird oder soweit das bp für einen dem Kunden<br />

entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines<br />

Leistungsträgers verantwortlich ist.<br />

10.2 Die deliktische Haftung des bp für Sachschäden, die nicht<br />

auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen<br />

Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils<br />

je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende<br />

Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem<br />

Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.<br />

10.3 Das bp haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und<br />

Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als<br />

Fremdleis tungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge,<br />

Theater karten, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen<br />

Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der<br />

Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich<br />

als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass<br />

sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen<br />

des bp sind, oder dem Kunden erst im Zielgebiet kurzfristig<br />

angeboten werden. Das bp haftet jedoch a) für Leistungen, welche<br />

die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort<br />

der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen<br />

während der Reise und die Unterbringung während der<br />

Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des<br />

Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten<br />

des bp ursächlich geworden ist.<br />

11. Ausschluss von Ansprüchen<br />

Ansprüche nach den §§ 651c-f BGB hat der Kunde innerhalb eines<br />

Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise<br />

gegenüber dem bp geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist<br />

kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden<br />

an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Fällt<br />

der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort<br />

staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend,<br />

tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.<br />

Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder<br />

Zustellungsverzögerung beim Gepäck im Zusammenhang mit<br />

Flügen gemäß Ziffer 9.3., wenn Gewährleistungsrechte aus den<br />

§§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht<br />

werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung<br />

ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung<br />

binnen 21 Tagen nach Aushändigung und unter<br />

Vorlage einer Bestätigung des verantwortlichen Leistungsträgers<br />

geltend zu machen.<br />

12. Verjährung<br />

12.1 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis f BGB aus der<br />

Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf<br />

einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des bp<br />

oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des bp<br />

beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche<br />

auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder<br />

grob fahrlässigen Pflichtverletzung des bp oder eines gesetzlichen<br />

Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des bp beruhen.<br />

12.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB<br />

verjähren in einem Jahr.<br />

12.3 Die Verjährung nach Ziffer 12.1 und 12.2 beginnt mit dem<br />

Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der<br />

letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort<br />

staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend,<br />

tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.<br />

12.4 Schweben zwischen dem Kunden und dem bp Verhandlungen<br />

über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden<br />

Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder das<br />

bp die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung<br />

tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.<br />

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften<br />

13.1 Das bp wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen<br />

Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen<br />

von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie<br />

deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für<br />

Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.<br />

Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten<br />

in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z. B.<br />

Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.<br />

13.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen<br />

der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche<br />

Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.<br />

Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften<br />

erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskos ten,<br />

gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn das bp nicht, unzureichend<br />

oder falsch informiert hat.<br />

13.3 Das bp haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang<br />

notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,<br />

wenn der Kunde das bp mit der Besorgung beauftragt hat, es<br />

sei denn, dass das bp eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.<br />

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages<br />

hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur<br />

Folge.<br />

15. Rechtwahl<br />

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem bp findet<br />

ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für<br />

das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen<br />

das bp im Ausland für die Haftung des bp dem Grunde nach<br />

nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der<br />

Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe<br />

von Ansprüchen des Kunden, ausschließlich deutsches Recht Anwendung.<br />

16. Gerichtsstand<br />

Der Kunde kann das bp nur an dessen Sitz verklagen.<br />

Für Klagen des bp gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden<br />

maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute<br />

oder Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt<br />

im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen<br />

Fällen ist der Sitz des bp maßgebend.<br />

Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den<br />

Gerichtsstand gelten nicht,<br />

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen<br />

internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag<br />

zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden<br />

sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder<br />

b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht<br />

abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der<br />

Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Regelungen<br />

in diesen Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen<br />

Vorschriften.<br />

Veranstalter Pilgerreisen:<br />

<strong>Bayerisches</strong> <strong>Pilgerbüro</strong> e. V.<br />

Geschäftsführender Direktor Bernhard Meyer<br />

Dachauer Str. 9, 80335 München<br />

Bankverbindung e.V.<br />

Liga Bank Regensburg – Filiale München<br />

Konto 2 144 964, BLZ 750 903 00<br />

IBAN DE66 7509 0300 0002 1449 64<br />

SWIFT/BIC GENODEF1M05<br />

Veranstalter Studien- und Wanderreisen:<br />

<strong>Bayerisches</strong> <strong>Pilgerbüro</strong> Studienreisen GmbH<br />

Geschäftsführer Bernhard Meyer<br />

Dachauer Str. 9, 80335 München<br />

Bankverbindung GmbH<br />

Liga Bank Regensburg – Filiale München<br />

Konto 2 152 312, BLZ 750 903 00<br />

IBAN DE35 7509 0300 0002 1523 12<br />

SWIFT/BIC GENODEF1M05<br />

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