AUSSCHREIBUNGS - LEISTUNGSVERZEICHNIS ... - Baubüro
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LV\1006_LECH-SCHMELZHOF\BAUTISCHLER<br />
1006 - LECH - SCHMELZHOF<br />
Bautischler<br />
Seite 1<br />
Geschlossenes LV gedruckt am 08.07.2010<br />
LGPosNr. Z Beschreibung der Leistung GR W<br />
PV ZZ Lohn Sonstiges Einheitspreis Menge EH Positionspreis<br />
00 Z VERTRAGSBESTIMMUNGEN<br />
00.02 Z SONSTIGE BESTIMMUNGEN<br />
LEISTUNGSUMFANG: Mit den im<br />
Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben<br />
über die jeweiligen Leistungen (Bauteil,<br />
Ausführung, Bauart, Baustoff und<br />
Abmessungen) gelten auch der<br />
Herstellungsvorgang und - ablauf bis zur<br />
fertigen Leistung unter Zugrundelegung der<br />
anerkannetn Regeln der Technik, den<br />
gestzlichen und behördlichen Vorschriften<br />
und den Ausführungsbestimmungen der<br />
ÖNormen, sowie der in Österreich<br />
empfohlenen Beschreibung über Ausführung,<br />
Nebenleistungen, Bauhilfstoffe, Aufmaß und<br />
Abrechnung usw. werden in den Texten des<br />
Leistungsverzeichnisses in der Regel nicht<br />
mehr angeführt.<br />
MATERIALBEISTELLUNG: Wenn nicht anders<br />
angegeben, umfassen alle beschriebenen<br />
Leistungen auch das Liefern der<br />
dauzgehörigen Stoffe und Erzeugnisse<br />
einschließlich Abladen, Lagern und Fördern<br />
bis zur Einbaustelle.<br />
QUALITÄTSGLEICHWERTIGKEIT: Die im<br />
Leistungsverzeichnis vom Ausschreiber<br />
angegebenen Materialien gelten als<br />
Qualitätsbegriff. Der Bieter ist<br />
verpflichtet, beim Verwenden von<br />
"gleichwertigen Erzeugnissen" bei<br />
Angebotsabgabe die<br />
Qualitätsgleichwertigkeit durch<br />
Prüferzeugnisse einer staatlich<br />
autorisierten Prüfanstalt nachzuweisen.Dies<br />
gilt insbesondere für Materialien, deren<br />
Gleichwertigkeit nicht aufgrund der<br />
technischen Gegebenheiten erkennbar ist.<br />
Falls der Nachweis der<br />
Qualitätsgleichwertigkeit nicht erbracht<br />
wird, sind die im Leistungsverzeichnis vom<br />
Ausschreiber namentlich angeführten<br />
Erzeugnisse bzw. Materialien, zum<br />
Angebotspreis zu verwenden. Erfordern die<br />
angebotenen Materialien bzw. Erzeugnisse<br />
das Ändern der Architekten- oder<br />
Statikerpläne, so behält sich der<br />
Auftraggeber vor, auf das Ausführen der<br />
beispielhaft angeführten Materialien bzw.<br />
Erzeugnisse zum Angebotspreis zu bestehen.<br />
LB-HB17,200504 Preisangaben in EUR<br />
ABK-LV V7.4a-9515 BauSoftware-Service