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AUSSCHREIBUNGS - LEISTUNGSVERZEICHNIS ... - Baubüro

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LV\1006_LECH-SCHMELZHOF\BAUTISCHLER<br />

1006 - LECH - SCHMELZHOF<br />

Bautischler<br />

Seite 1<br />

Geschlossenes LV gedruckt am 08.07.2010<br />

LGPosNr. Z Beschreibung der Leistung GR W<br />

PV ZZ Lohn Sonstiges Einheitspreis Menge EH Positionspreis<br />

00 Z VERTRAGSBESTIMMUNGEN<br />

00.02 Z SONSTIGE BESTIMMUNGEN<br />

LEISTUNGSUMFANG: Mit den im<br />

Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben<br />

über die jeweiligen Leistungen (Bauteil,<br />

Ausführung, Bauart, Baustoff und<br />

Abmessungen) gelten auch der<br />

Herstellungsvorgang und - ablauf bis zur<br />

fertigen Leistung unter Zugrundelegung der<br />

anerkannetn Regeln der Technik, den<br />

gestzlichen und behördlichen Vorschriften<br />

und den Ausführungsbestimmungen der<br />

ÖNormen, sowie der in Österreich<br />

empfohlenen Beschreibung über Ausführung,<br />

Nebenleistungen, Bauhilfstoffe, Aufmaß und<br />

Abrechnung usw. werden in den Texten des<br />

Leistungsverzeichnisses in der Regel nicht<br />

mehr angeführt.<br />

MATERIALBEISTELLUNG: Wenn nicht anders<br />

angegeben, umfassen alle beschriebenen<br />

Leistungen auch das Liefern der<br />

dauzgehörigen Stoffe und Erzeugnisse<br />

einschließlich Abladen, Lagern und Fördern<br />

bis zur Einbaustelle.<br />

QUALITÄTSGLEICHWERTIGKEIT: Die im<br />

Leistungsverzeichnis vom Ausschreiber<br />

angegebenen Materialien gelten als<br />

Qualitätsbegriff. Der Bieter ist<br />

verpflichtet, beim Verwenden von<br />

"gleichwertigen Erzeugnissen" bei<br />

Angebotsabgabe die<br />

Qualitätsgleichwertigkeit durch<br />

Prüferzeugnisse einer staatlich<br />

autorisierten Prüfanstalt nachzuweisen.Dies<br />

gilt insbesondere für Materialien, deren<br />

Gleichwertigkeit nicht aufgrund der<br />

technischen Gegebenheiten erkennbar ist.<br />

Falls der Nachweis der<br />

Qualitätsgleichwertigkeit nicht erbracht<br />

wird, sind die im Leistungsverzeichnis vom<br />

Ausschreiber namentlich angeführten<br />

Erzeugnisse bzw. Materialien, zum<br />

Angebotspreis zu verwenden. Erfordern die<br />

angebotenen Materialien bzw. Erzeugnisse<br />

das Ändern der Architekten- oder<br />

Statikerpläne, so behält sich der<br />

Auftraggeber vor, auf das Ausführen der<br />

beispielhaft angeführten Materialien bzw.<br />

Erzeugnisse zum Angebotspreis zu bestehen.<br />

LB-HB17,200504 Preisangaben in EUR<br />

ABK-LV V7.4a-9515 BauSoftware-Service

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